17
Feb
2005

Die ICNIRP-Story

http://omega.twoday.net/stories/473327/


ICNIRP

Dr. Claus Scheingraber
Räterstrasse 22 A
85551 Kirchheim-Heimstetten
Tel. 089-9038020

24. März 2005

Sehr geehrte Frau Ziegelberger,

ich wurde von Frau Buchmann, der Initiatoren der Mobilfunk BI Kirchheim, gebeten auf ihre Mailnachricht vom 16.März eine Erwiderung zu verfassen. Nach Kenntnisnahme des Inhalts der Mailnachricht komme ich diesem Wunsch gerne nach.

Die ICNIRP ist eine selbsternannte Organisation, die im Münchner Vereinsregister unter der Nummer 14570 als gemeinnütziger Verein eingetragen ist. Vor 2001 hatte die ICNIRP wenigstens den Mut sich als Verein zu bekennen, heute findet man auf der Homepage keinen Hinweis darüber. Ein wenig mehr Seriosität und weniger Großspurigkeit in der Darstellung in der Öffentlichkeit würde der ICNIRP sehr gut zu Gesicht stehen. Es ist beschämend, dass ein in Deutschland eingetragener Verein sich nicht mehr in seiner Landessprache ausdrückt. Hat es vielleicht den Hintergrund, dass viele des Englischen unkundige Bürger die Vorgänge in der ICNIRP nicht mehr durchblicken sollen? In keinem anderen Land wäre so eine solche Diskriminierung der eigenen Sprache hinnehmbar. Aber unsere eigenen Organisationen sind Meister in der Verleugnung der eigenen Nationalität. Der ICNIRP ist ein solches Verhalten nicht würdig.

Zur Arbeitsweise der ICNIRP: Wenn die ICNIRP eine ehrliche Bewertung der wissenschaftlichen Arbeiten vornehmen würde, hätte sie schon längst für eine Senkung der Grenzwerte plädieren müssen. Da aber die Mitglieder der ICNIRP nach persönlichem Gutdünken festsetzten welche wissenschaftliche Arbeit gewürdigt und wie bewertet wird, kommen nur solche Arbeiten zum Zug die entsprechend industriefreundlich sind und keine Gefährdung der Umwelt durch Mikrowellen feststellen. Der leider schon verstorbene, international renommierte Forscher, Prof. Dr. Neil Cherry, hat 1998 zu den ICNIRP-Bewertungen festgestellt: "Die ICNIRP-Bewertung von Wirkungen wurde durchgesehen und als ernsthaft fehlerbehaftet befunden, sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, bedeutenden Fehlern, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen. Falls sie angenommen wird, verfehlt sie den öffentlichen Gesundheitsschutz.“ Soviel zu den wissenschaftlichen Bewertungen der ICNIRP.

Ferner führen Sie aus, dass die ICNIRP von nachgewiesenen biologischen Effekten ausgeht. Auch das ist falsch, die Grenzwertfestsetzung beruht ausschließlich auf wissenschaftlich nachgewiesenen Schädigungen und nicht auf Effekten. Wenn das so wäre, hätten wir schon längst Grenzwerte, die um den Faktor 1.000 oder 10.000 niedriger wären.

Weiter führen Sie an, das Rundfunk- und Fernsehsender um Größenordnungen höhere Sendeleistungen haben als Mobilfunkbasisstationen. Es ist sehr bedauerlich, dass Sie als Vertreter der ICNIRP nicht zwischen Emissionen und Immissionen unterscheiden können. Es ist biologisch nicht relevant welche Sendeleistung ein Sender hat, sondern welche Leistungsflussdichte bei den Betroffenen ankommt. Hier muss ich Ihnen allerdings mitteilen, dass in der Regel die Belastungen durch Mobilfunkstationen um Größenordnungen höher sind als durch Radio- und Fernsehsender. Der messtechnische Nachweis kann für diese Aussage gerne öffentlich erbracht werden. Ihre weiteren Ausführungen: in vielen landesweiten Messaktionen wurde daher gezeigt, dass Mobilfunkbasisstationen üblicherweise nur einen recht kleinen Anteil an den Gesamtimmissionen eines Standortes haben, bedürfen einer Klarstellung. Bei Entfernungen unter 100 Meter von einer MF-Basisstation ist ihre Aussage falsch, erst bei Entfernungen über 400 Meter entspricht sie der Realität.

Mit ihrer Aussage, da es die Anwendung von hochfrequenten Feldern seit Jahrzehnten gibt, offenbart die ICNIRP, dass sie den Unterschied zwischen ungepulster und gepulster Strahlung als biologisch unbedeutend einstuft. Eine traurige Fehleinschätzung wie Praxis und Studien zeigen. Auch Ihre Ausführungen, dass es keine Studien gibt, die eindeutig belegen,"dass diese Strahlung weit unter den Grenzwerten krank macht" offenbart die überaus mobilfunkfreundliche Einstellung der ICNIRP, oder sind Studien von Hutter, Santini, Navarro, Oberfeld u.a. nur bei ihnen noch nicht angekommen?

Omega siehe unter:
http://www.buergerwelle.de/body_wissenschaft.html
http://www.buergerwelle.de/body_science.html

Ihr Brief offenbart leider in erschreckender Weise die industriehörige Haltung der ICNIRP. Den Vertretern dieser Organisation bedeuten eine intakte Umwelt und die Gesundheit der Menschen leider nur sehr wenig. Sie werden sicher dafür Verständnis haben, dass wir Ihre Mailnachricht und meine Antwort einer breiteren Bevölkerungsschicht zugänglich machen. Es gibt immer noch zu viel Menschen, die glauben, dass Organisationen wie die ICNIRP unsere Gesundheit vorbeugend schützen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Claus Scheingraber
(Bürgerinitiative Mobilfunk Kirchheim)


Eine Geschädigte unter Tausenden
http://omega.twoday.net/stories/598166/



M.f.G.

Alfred Tittmann
c/o HESSISCHER LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V.

--------

Für eine befriedigende Handy-Verbindung im D- oder E-Netz reicht eine Immission von 0,01 µW/m², der für die Gesundheit akzeptable Salzburger Vorsorgewert liegt bei 10 µW/m², also um den Faktor 1000 höher. Es ist also beides zugleich möglich, nämlich eine befriedigende Handy-Verbindung und ein Schutz der Gesundheit durch die Begrenzung nach dem Salzburger Vorsorgewert. Warum also gibt es Probleme?

Die gesetzlich gültigen ICNIRP-Grenzwerte (9 W/m² im E-Netz und 4,5 W/m² im D-Netz) liegen um fast eine Million über dem Salzburger Vorsorgewert; sie berücksichtigen nur die Energiebilanz im menschlichen Körper; ihre Einhaltung schützt nicht vor gesundheitlichen Schäden infolge von Signalen, die in lebenden Organismen durch Mikrowellenimpulse ausgelöst werden und die Nerven- und Immunsysteme stören können. Für diese Schäden gibt es bisher keine Gesetze.

http://omega.twoday.net/stories/757327/
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