1-Euro-Dienste sind mitbestimmungspflichtig
SoPo betont Handlungsspielräume für Personalvertretungen
"Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen haben ein Wörtchen mitzureden, wenn freie Träger und öffentliche Betriebe 1-Euro-ZwangsdienstlerInnen beschäftigen wollen. Darauf hat das Personalamt der Freien und Hansestadt in einem Rundschreiben vom Dezember 2004 hingewiesen. Die so genannten 1-Euro-Jobs sind nach dem Personalvertretungsrecht auch dann mitbestimmungspflichtig, wenn sie im Rahmen eine Kooperationsvereinbarung mit einem Beschäftigungsträger eingesetzt werden. Das Personalamt weist in diesem Zusammenhang auf zwei aktuelle Urteile des Bundesverwaltungsgerichts hin. Danach dürfen Betriebsräte und Personalvertretungen etwa von Krankenhäusern auch über den Einsatz vorn Beschäftigten von Fremdfirmen mitbestimmen, wenn diese in das Weisungs- und Aufsichtrecht des Krankenhauses eingegliedert sind. Die Sozialpolitische Opposition Hamburg betont die Bedeutung dieser Richtersprüche für die aktuelle Diskussion um 1-Euro-Arbeitsgelegenheiten…"
Aus der Pressemitteilung der Sozialpolitischen Opposition zur Mitbestimmungspflichtigkeit von 1-Euro-Jobs vom 4. Februar 2004 (pdf).
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/euromitb1.pdf
Siehe dazu auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.
April 2004 (pdf)
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/euromitb2.pdf
sowie Rundschreiben des Personalamtes der Stadt Hamburg zum Personalvertretungsrecht vom 15.12.2004 (pdf)
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/euromitb3.pdf
Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 22, Eintrag 11
"Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen haben ein Wörtchen mitzureden, wenn freie Träger und öffentliche Betriebe 1-Euro-ZwangsdienstlerInnen beschäftigen wollen. Darauf hat das Personalamt der Freien und Hansestadt in einem Rundschreiben vom Dezember 2004 hingewiesen. Die so genannten 1-Euro-Jobs sind nach dem Personalvertretungsrecht auch dann mitbestimmungspflichtig, wenn sie im Rahmen eine Kooperationsvereinbarung mit einem Beschäftigungsträger eingesetzt werden. Das Personalamt weist in diesem Zusammenhang auf zwei aktuelle Urteile des Bundesverwaltungsgerichts hin. Danach dürfen Betriebsräte und Personalvertretungen etwa von Krankenhäusern auch über den Einsatz vorn Beschäftigten von Fremdfirmen mitbestimmen, wenn diese in das Weisungs- und Aufsichtrecht des Krankenhauses eingegliedert sind. Die Sozialpolitische Opposition Hamburg betont die Bedeutung dieser Richtersprüche für die aktuelle Diskussion um 1-Euro-Arbeitsgelegenheiten…"
Aus der Pressemitteilung der Sozialpolitischen Opposition zur Mitbestimmungspflichtigkeit von 1-Euro-Jobs vom 4. Februar 2004 (pdf).
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/euromitb1.pdf
Siehe dazu auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.
April 2004 (pdf)
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/euromitb2.pdf
sowie Rundschreiben des Personalamtes der Stadt Hamburg zum Personalvertretungsrecht vom 15.12.2004 (pdf)
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/euromitb3.pdf
Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 22, Eintrag 11
Starmail - 16. Feb, 15:53