Schnüffelbogen in NRW: Datenschützer bezweifelt Rechtmäßigkeit des Vordrucks
Schnüffelbogen in NRW. Münster: ALG-II-Antragsteller sollte Zusatzformular zu seinen Wohn- und Lebensverhältnissen ausfüllen. Datenschützer bezweifelt Rechtmäßigkeit des Vordrucks. Artikel von Andreas Grünwald in junge Welt vom 25.01.2005. Darin dokumentiert: Zusätzlicher Fragebogen "Niederschrift zu den Wohn- und Lebensverhältnissen":
http://www.jungewelt.de/2005/01-25/012.php
Aus dem Text: "… So ein Formular hatte er noch nie gesehen. Nirgendwo gab es einen Vermerk, wofür die Angaben nützlich sein könnten, oder einen Hinweis auf Rechtsvorschriften. Die Fragen hingegen sind sehr detailliert: "Können Sie gelegentlich, zum Beispiel wenn Sie Besuch empfangen, auch die Räume Ihres Mitbewohners nutzen?" lautet eine der Fragen. Könnten "gelegentlich" auch Gegenstände des Mitbewohners genutzt werden? Habe man sich "in einer Notlage" schon mal gegenseitig unterstützt?..."
Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 22, Eintrag 4
http://www.jungewelt.de/2005/01-25/012.php
Aus dem Text: "… So ein Formular hatte er noch nie gesehen. Nirgendwo gab es einen Vermerk, wofür die Angaben nützlich sein könnten, oder einen Hinweis auf Rechtsvorschriften. Die Fragen hingegen sind sehr detailliert: "Können Sie gelegentlich, zum Beispiel wenn Sie Besuch empfangen, auch die Räume Ihres Mitbewohners nutzen?" lautet eine der Fragen. Könnten "gelegentlich" auch Gegenstände des Mitbewohners genutzt werden? Habe man sich "in einer Notlage" schon mal gegenseitig unterstützt?..."
Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 22, Eintrag 4
Starmail - 4. Feb, 14:23