Hartz IV macht's möglich: Die Vermittlung von langzeitarbeitslosen Frauen ins Rotlicht-Milieu
Ein Job wie jeder andere
Hartz IV macht's möglich: Die Vermittlung von langzeitarbeitslosen Frauen ins Rotlicht-Milieu. Rechtlich gibt es keine Untergrenze der Zumutbarkeit bei der Jobvermittlung. Arbeitsagenturen legen sich - noch - eine Selbstbeschränkung auf. Artikel von Kai von Appen in der taz Hamburg vom 18.12.2004:
http://www.taz.de/pt/2004/12/18/a0077.nf/textdruck
Aus dem Text: "…Seit 2002 ist der Beruf der Prostituierten legalisiert. Die Tätigkeit der Sexarbeiterin ist damit ein Job wie jeder andere. Also bestünde für die Agentur für Arbeit kein Grund, nach der neuen Hartz IV-Gesetzgebung nicht in den Bereich "sexueller Dienstleistungen" zu vermitteln. "Der Beruf gilt gesetzlich nicht mehr als sittenwidrig", erläutert Mechthild Garweg, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht, die in Qualifizierungsgesellschaften Leute auf die Erwerbslosigkeit vorbereitet. "Es gibt juristisch keinen Hinderungsgrund, in diesen Dienstleistungsbereich zu vermitteln."
Wenn eine Muslimin im Schlachthof Schweinefleisch verarbeiten, ein junger Mann sich als Nacktputzer und eine ehemalige Call-Center-Mitarbeiterin sich in der Telefonsexagentur verdingen müsse, "warum soll dann von einer erwachsene Frau nicht verlangt werden, ihr Einkommen durch kommerzielles Vögeln zu erzielen", fügt Garweg provozierend hinzu. "Strafrechtlich gibt es auch keine Barrieren, höchstens kulturelle, gesellschaftliche und moralische Hemmungen." Das muss nach interner Recherche unter Experten auch DGB-Sprecherin Falk eingestehen. "Es gibt tatsächlich keine Untergrenze bei der Zumutbarkeit", bestätigt sie, "da hat es der Gesetzgeber versäumt, Normen zu schaffen." Trotzdem setzt sie auf Einsicht. "Es herrscht hoffentlich Konsens, dass dies nicht durchsetzbar ist." Es gibt auch einen anderen Aspekt. "Bordelle und Prostituierte zahlen Arbeitslosen-, Kranken- und Sozialversicherung, dann haben sie auch ein Recht auf Vermittlung durch das Arbeitsamt", klagt Stephanie Klee vom Bundesverband sexueller Dienstleistungen bisher Versäumtes ein. Alles andere "ist eine Diskriminierung von Prostituierten"…."
Siehe dazu auch:
If you don't take a job as a prostitute, we can stop your benefits
http://omega.twoday.net/stories/504098/
Und im LabourNet bereits vom Juli 2004: Hartz IV heiß auf billigen Sex - Ein Kommentar von Bjørn Jagnow:
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/jagnow.html
Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 22, Eintrag 4
Hartz IV macht's möglich: Die Vermittlung von langzeitarbeitslosen Frauen ins Rotlicht-Milieu. Rechtlich gibt es keine Untergrenze der Zumutbarkeit bei der Jobvermittlung. Arbeitsagenturen legen sich - noch - eine Selbstbeschränkung auf. Artikel von Kai von Appen in der taz Hamburg vom 18.12.2004:
http://www.taz.de/pt/2004/12/18/a0077.nf/textdruck
Aus dem Text: "…Seit 2002 ist der Beruf der Prostituierten legalisiert. Die Tätigkeit der Sexarbeiterin ist damit ein Job wie jeder andere. Also bestünde für die Agentur für Arbeit kein Grund, nach der neuen Hartz IV-Gesetzgebung nicht in den Bereich "sexueller Dienstleistungen" zu vermitteln. "Der Beruf gilt gesetzlich nicht mehr als sittenwidrig", erläutert Mechthild Garweg, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht, die in Qualifizierungsgesellschaften Leute auf die Erwerbslosigkeit vorbereitet. "Es gibt juristisch keinen Hinderungsgrund, in diesen Dienstleistungsbereich zu vermitteln."
Wenn eine Muslimin im Schlachthof Schweinefleisch verarbeiten, ein junger Mann sich als Nacktputzer und eine ehemalige Call-Center-Mitarbeiterin sich in der Telefonsexagentur verdingen müsse, "warum soll dann von einer erwachsene Frau nicht verlangt werden, ihr Einkommen durch kommerzielles Vögeln zu erzielen", fügt Garweg provozierend hinzu. "Strafrechtlich gibt es auch keine Barrieren, höchstens kulturelle, gesellschaftliche und moralische Hemmungen." Das muss nach interner Recherche unter Experten auch DGB-Sprecherin Falk eingestehen. "Es gibt tatsächlich keine Untergrenze bei der Zumutbarkeit", bestätigt sie, "da hat es der Gesetzgeber versäumt, Normen zu schaffen." Trotzdem setzt sie auf Einsicht. "Es herrscht hoffentlich Konsens, dass dies nicht durchsetzbar ist." Es gibt auch einen anderen Aspekt. "Bordelle und Prostituierte zahlen Arbeitslosen-, Kranken- und Sozialversicherung, dann haben sie auch ein Recht auf Vermittlung durch das Arbeitsamt", klagt Stephanie Klee vom Bundesverband sexueller Dienstleistungen bisher Versäumtes ein. Alles andere "ist eine Diskriminierung von Prostituierten"…."
Siehe dazu auch:
If you don't take a job as a prostitute, we can stop your benefits
http://omega.twoday.net/stories/504098/
Und im LabourNet bereits vom Juli 2004: Hartz IV heiß auf billigen Sex - Ein Kommentar von Bjørn Jagnow:
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/jagnow.html
Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 22, Eintrag 4
Starmail - 4. Feb, 14:07