HLV INFO 113/AT
4-11-2006
Volker Hartenstein, MdL a.D. 1-11-06
Liebe Mitstreiter
Das Infoblatt ist wieder auf den neusten Stand gebracht. Bitte auf Websites gegen das alte austauschen, falls vorhanden.
Aus Kontakten mit Schweizer Ärzten und Wissenschaftern hat sich für mich (nicht überraschend, aber besonders deutlich) ergeben, dass der etablierte Wissenschaftsbetrieb nur die Hutter/Kundi-Studie als eine solche anerkennt, die den wissenschaftlichen Kriterien einigermaßen entspreche. Die anderen nimmt er kaum oder gar nicht zur Kenntnis. Einmal mehr ist bestätigt, dass dieser Wissenschaftsbetrieb eine "künstliche Welt" geschaffen hat, deren Gesetze er selber bestimmt, und aus der er die reale Welt einfach aussperrt, indem er die mittlerweile erdrückenden Praxiserfahrungen ignoriert.
Ich mache auf das Urteil des Schweizer Bundesgerichtes 1A.60/2006 vom 02.10.06 aufmerksam, wo die Hutter/Kundi-Studie explizit als Beweismittel in der Beschwerdeschrift angeführt war. Das Gericht beurteilt diese Studie bloß als Anlass, weitere Forschung zu betreiben und verneint, dass aufgrund dieser Studie die Grenzwerte gesenkt werden könnten. Das höchste Schweizer Gericht fordert einen noch zu erbringenden, ausreichenden wissenschaftlichen Beweis für die Schädlichkeit der Mobilfunk-Basisstationen als Grundlage für eine Senkung der Grenzwerte. Wann dieser Beweis erbracht sein wird, bestimmt faktisch das Bundesamt für Umwelt BAFU. Das ist das Bundesamt, das in seiner Stellungnahme zur Schweizer TNO-Nachfolgestudie (UMTS) vom 06.06.06 schrieb, die Studie habe ergeben, dass die Bevölkerung durch die geltenden Grenzwerte ausreichend geschützt sei - eine Aussage, die diese Studie ja durchaus NICHT machen kann. Das Bundesgericht stützt sich in seinem obgenannten Urteil jedoch gerade auch auf jene BAFU-Stellungnahme! - Kurz: Das Bundesgericht stützt sich für die wissenschaftliche Beurteilung der Frage, ob Mobilfunk-Basisstationen gesundheitsschädlich seien, auf ein Bundesamt, das sich selber so unwissenschaftlich wie nur möglich gebärdet. - Wo ist der Aufschrei seriöser Schweizer Wissenschafter?
Immer näher rückt bei diesem Spiel auf Zeitgewinn der Punkt, wo zwar offiziell festgestellt werden wird, dass die Antennen tatsächlich schädlich seien, aber dass das nun eben ein gesamtgesellschaftliches Problem darstelle, dessen Konsequenzen die Gesellschaft als Ganzes tragen müsse. Mobilfunk wird im Fernmeldegesetz FMG als zur Grundversorgung gehörend verankert sein. Und man wird die jährlich in die Milliarden gehenden sozialen Kosten des Mobilfunks nicht mehr nur faktisch durch Laissez-aller, sondern in staatlich geregelter Weise der Allgemeinheit aufbürden. Hochfrequenz-Abschirmung der Gebäude wird zum anerkannten Stand der Bautechnik gehören; Abschirmbekleidung wird zum Alltags-Straßenbild gehören. Dass man "es" längst hätte wissen können, wird man mit einem Achselzucken abtun. Keiner der Verantwortlichen wird zur Rechenschaft gezogen werden, denn sie werden alle nicht mehr im Amt sein. - Muss es so weit kommen? Ich hoffe nicht. Was können wir noch tun? Wie können wir das, was wir tun, noch besser tun?
Freundliche Grüße
Peter Schlegel (Schweiz)
Quelle/Informant: Dr. Moldan, Bayern
(s. pdf Anlage Antennenstudien)
http://www.buergerwelle.de/pdf/antennenstudien_10_06.pdf
http://omega.twoday.net/topics/Wissenschaft+zu+Mobilfunk/