8
Jul
2005

Senkung der Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung nur durch Gesetz- oder Verordnungsgeber zu lösen

08.07.2005

Mobilfunk - Senkung der Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung:

Traunstein: Kofler sieht "keinen Handlungsbedarf!"

SPD: Sorgen der Bürger nur durch Gesetz- oder Verordnungsgeber zu lösen - Volksgehren "reine Augenwischerei"

Traunstein/Berchtesgadener Land. Ende April diesen Jahres hatte SPD-Kreisvorsitzender Dirk Reichenau den Initiatoren des Mobilfunk-Volksbegehrens eine Absage erteilt. Hauptgrund waren die konkreten Auswirkungen der durch das Volksbegehren geplanten Änderung der Bayerischen Bauordnung. Die Kommunen würden in der Konsequenz mit einer Vielzahl von aussichtslosen Gerichtsverfahren überzogen werden, ohne dass sich echte Gestaltungsmöglichkeiten für die Städte und Gemeinden hinsichtlich der Standorte von Mobilfunkantennen ergeben.

Die berechtigten Fragen und Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger könnten nach Meinung der SPD nur durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber gelöst werden. "Er muss gemeinsam mit der Wissenschaft die vertretbare Höhe der Strahlungsgrenzwerte, die eine gesundheitliche Gefährdung ausschließen, festlegen", stellt Dirk Reichenau gegenüber der Lokalzeitung klar.

Die hiesigen Sozialdemokraten wandten sich damals an die Bundestagsabgeordnete Dr. Bärbel Kofler und an die SPDFraktion im Bayerischen Landtag sowie an Bayerns obersten SPD-Kommunalpolitiker, Memmingens Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger, mit der Frage, inwieweit Handlungsbedarf bestehe. MdB Dr. Bärbel Kofler antwortete, dass am 12. Mai 2005 der "Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen" im Deutschen Bundestag vorgestellt wurde (Drucksache 15/4504). Schon 2002 hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung gebeten, alle zwei Jahre, erstmals 2004, einen Bericht über die aktuellen Forschungsergebnisse vorzulegen (Drucksache 14/8584). Dies betraf vor allem die Forschung in Bezug auf Emissionsminderungsmöglichkeiten bei Handy-Endgeräten und der Strahlung durch Headsets und Mobilfunksendeanlagen und deren gesundheitliche Auswirkungen.

Vor allem sollten eventuelle langfristige Wirkungen elektromagnetischer Felder beispielsweise auf Entstehung und Verlauf von Krebserkrankungen sowie auf kognitive Fähigkeiten wie Gedächtnis, Konzentrations- und Lernfähigkeit beim Menschen erfasst und geprüftwerden. In diesem Bericht stellt die Bundesregierung ihre Forschungsaktivitäten vor. Viele der Vorhaben im Rahmen des "Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms" begannen erst in den letzten Monaten, einige befinden sich noch in der Ausschreibung.

Fünf Projekte sind abgeschlossen und für zwei liegen bereits Abschlussberichte vor, teilte die SPD-Bundestags-abgeordnete mit. Dabei betonte Dr. Bärbel Kofler, dass bislang aufgrund der Ergebnisse kein Handlungsbedarf hinsichtlich einer Senkung der in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung geboten erscheint. "Sollten sich im Rahmen der weiteren Untersuchungen andere Erkenntnisse ergeben, werde ich mich selbstverständlich für eine Absenkung der Grenzwerte einsetzen", schrieb Dr. Kofler.

Omega bezüglich der Grenzwerte im Rahmen der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung ist klar erkennbar, dass einerseits in der Verordnung nur die sogenannten thermischen Werte enthalten sind, obgleich es athermische Werte gibt. Der Bundesverordnungsgeber hat bei dem Erlass der Verordnung über elektromagnetische Felder am 16.12.1996 entscheidend zum Ausdruck gebracht, dass diese Verordnung zu gegebener Zeit nachgeprüft werden sollte. Zwar hat das Bundesamt für Strahlenschutz anscheinend weitere Forschungen in Auftrag gegeben, trotzdem sind zwischenzeitlich acht Jahre vergangen, ohne dass bezüglich der Werte in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung irgendwelche "Veränderungen" oder "Nachbesserungen" erfolgt sind. http://omega.twoday.net/stories/445497/

In ihrer Antwort beschreibt die SPD-Landtagsfraktion die Mobilfunktechnologie als inzwischen wesentlichen Faktor im privaten und wirtschaftlichen Leben. Mobilfunk sei - wie jede technische Errungenschaft - gesellschaftspolitisch vertretbar, wenn die Belastung und Gefährdung von Mensch und Umwelt so gering wie möglich gehalten werde. Andererseits klagen zwischen vier und zehn Prozent der Anwohner von Mobilfunkanlagen über Beschwerden, die sie in Zusammenhang mit den Sendern bringen, obwohl es bislang keine wissenschaftlich gesicherte "signifikante" Bestätigung dafür gibt, dass der Mobilfunk im Bereich der geltenden Grenzwerte nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung zu Gesundheitsgefahren für die Menschen führt.

Omega dafür gibt aber es wissenschaftlich gesicherte "signifikante" Bestätigungen. Siehe "Wissenschaft und Mobilfunk" unter: http://omega.twoday.net/stories/293807/

Fraktionschef Franz Maget begrüßte daher in seiner Antwort, daß die SPD-geführte Bundesregierung bereits mehr als neun Millionen Euro für die Forschung in diesem Bereich ausgegeben habe.

Darüber hinaus könne sich die Fraktion eine Absenkung der Grenzwerte um den Faktor 10 vorstellen. Eine Argumentation der Initiatoren des Volksbegehrens mit den "Salzburger Werten" wurden von Franz Maget als wenig hilfreich erachtet, da der tausendfach niedrigere Wert zwar auf einem dortigen Kongress erarbeitet worden sei, aber nie Rechtskraft erlangt habe und auch in Salzburg nicht eingehalten werden könne. Eine Absenkung auf "Salzburger Werte" würde zudem bedeuten, dass viele neue Masten aufgestellt werden müßten, um die entstehenden "Funklöcher" zu bedienen.

Omega siehe dazu "Mobilfunknetz mehr als ausreichend: Bund Naturschutz gegen weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes"
http://omega.twoday.net/stories/719445/


Franz Maget begrüßte in seiner Antwort an Dirk Reichenau eine freiwillige Vereinbarung zwischen den großen Mobilfunknetzbetreibern und den Kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene. Sie habe sich, so Maget, im Gegensatz zum bayerischen Mobilfunkpakt, bewährt. Der Unterschied: Auf Bundesebene gibt es eine Selbstverpflichtung von sechs Mobilfunkunternehmen gegenüber der Bundesregierung mit klaren Regelungen und eine Vereinbarung zwischen Mobilfunknetzbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden, in Bayern dagegen nur eine Vereinbarung zwischen Mobilfunknetzbetreibern und dem Umweltministerium. Die notwendige Partnerschaft zwischen Betreibern und Kommunen - die eine Offenlegung der Belastungswerte beinhalte - sei durch den Mobilfunkpakt Bayern II nicht gegeben. Folgerichtig habe sich der Bayerische Städtetag auch nicht am bayerischen Mobilfunkpakt beteiligt. Ähnlich äußerte sich auch Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger aus Memmingen, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft der Kommunalpolitiker in Bayern (SGK). Für ihn ist das ödp-Volksbegehren "reine Augenwischerei", weil das Problem nur verlagert werde, ohne aber den Kommunen konkrete Handlungsmöglichkeiten zu geben.

http://www.chiemgau-online.de/lokalnachrichten/tt_text.php?id=8411


Nachricht von der BI Bad Dürkheim



http://omega.twoday.net/search?q=Volksbegehren
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