29
Mai
2005

Ärzte-Fortbildung durch das Informationszentrum Mobilfunk e.V.?

Aus: Elektrosmognews vom 29.05.2005 (Auszug)

Kurzwellen unterhalb der thermischen Schwelle können Gesundheitsbeeinträchtigungen erzeugen wie:
- starke Mattigkeit am Tag,
- dafür in der Nacht unruhiger Schlaf,
- zunächst ein eigenartig ziehendes Gefühl in der Stirn und Kopfhaut,
- dann Kopfschmerzen, die sich immer mehr steigern, bis zur
Unerträglichkeit.
- dazu Neigung zu depressiver Stimmung und Aufgeregtheit.
Schliephake 1932 in: Deutsche Medizinische Wochenschrift

Überall ist Geld knapp. Aber sind die Landesärztekammern schon so pleite, daß sie Werbeveranstaltungen von berufsfremden Interessenverbände, hier Informationszentrum Mobilfunk e.V. (IZMF), durchführen lassen und dies auch noch mit zwei Fortbildungspunkten belohnen ??

Ein Ziel des IZMF ist es, den Widerstand in der Bevölkerung und in der Ärzteschaft gegen den Mobilfunk, insbesondere gegen die allgegenwärtige künstliche Bestrahlung der Mobilfunk-Basisstationen, auszuschalten.

Beim Mobilfunk geht es um handfeste wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber (lt. IZMF 2004 ca. 22 Milliarden € Einnahmen). Die Einnahmen der Netzbetreiber steigen auch nicht mehr so steil wie früher prognostiziert. Dazu kommt, daß trotz aller Anstrengungen, eine Vielzahl von Studien nicht mehr unter den Teppich gekehrt werden kann, die immer deutlicher eine Gesundheitsbeeinträchtigung, wenn nicht sogar eine Gesundheitsschädigung, durch Mikrowellenstrahlen - zu denen die Mobilfunkstrahlen gehören - aufzeigen. Es würde u.U. zu einer wirtschaftlichen Katastrophe der Mobilfunk-Netzbetreiber führen, wenn Ärzte ihre Patienten vor möglichen Gefahren durch Mobilfunk warnen.

In dieser für die Mobilfunk-Betreiber prekären Situation scheint jetzt der IZMF-Verein die Flucht nach vorne anzutreten und im Rahmen der Fortbildung der Landesärztekammern bei Ärzten für die angebliche „Ungefährlichkeit“ des Mobilfunks zu werben. Dazu werden mobilfunkgeneigte Referenten das Thema „Gefahren durch Mobilfunk“ weiterhin bagatellisieren.

Im süddeutschen Raum gibt es massive Kritik und Proteste gegen den ungezügelten Ausbau der Mobilfunknetze. Anscheinend deshalb beginnt der IZMF-Verein seine Werbeveranstaltungen in der scheinbar unkritischen Nordschiene (Potsdam, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Lüneburg, Frankfurt).

Worum geht es ?

Die Wirtschaft will Umsätze und Profit machen. Dies ist prinzipiell in Ordnung, wenn diese Profite nicht zu Lasten der Gesundheit der Bevölkerung gehen. Manche Firmen aber machen ihre Profite, ohne dabei auf die Gesundheit der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen (wir erinnern uns an: Contergan, Holzschutzmittel, Asbest, Libobay usw.). Obwohl diese Firmen frühzeitig von den Auswirkungen/Todesfällen wußten, haben sie diese Schäden wider besseren Wissens abgestritten und die schädlichen Produkte weiter verkauft.

Die Regierung will eine florierende Wirtschaft und Arbeitsplätze. Die Gesundheit der Bevölkerung scheint der Regierung zweitrangig. Entsprechend handeln manche Behörden. Wir erinnern uns an das Bundesgesundheitsamt, das sich nicht nur teuere Geräte von der Pharma-Industrie schenken ließ, sondern dessen Präsident und leitende Beamte gegen Privathonorar Gutachten verfaßten, um dann diese „Gutachten“ dem Bundesgesundheitsamt zur Arzneimittelgenehmigung wieder vorzulegen. Dieser Fall war so kraß, daß das Bundesgesundheitsamt aufgelöst und ein strengeres Genehmigungsverfahren für die Zulassung von Arzneimittel eingeführt wurde.

Während jetzt für die Zulassung von Arzneimittel wenigstens entsprechende Studien vorgelegt werden müssen, gibt es beim Mobilfunk, dessen Basisstationen eine unfreiwillige Dauerbestrahlung von 24-Stunden an 365 Tagen im Jahr auch an der nicht handybenutzenden Bevölkerung verursacht, weder eine Zulassung noch wurden vor Mobilfunk-Einführung Unbedenklichkeitsstudien verlangt.

Grenzwerte:

Der Blauäugige glaubt, Grenzwerte seien zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gemacht. Der Realist glaubt, Grenzwerte sind hauptsächlich zur Haftungsfreistellung der Industrie erlassen. Dies ist für die Netzbetreiber umso wichtiger, als die Versicherungswirtschaft im Rahmen der Betriebshaftpflicht der Netzbetreiber zwar für Schäden durch umstürzende Sendemasten, nicht aber für Schäden durch elektromagnetische Strahlen aufkommt (die Netzbetreiber mögen Ihnen doch eine Bestätigung ihres Versicherers und des Rückversicherers vorlegen, dass diese für Schäden aus elektromagnetischen Strahlen in unbegrenzter Höhe und ohne zeitliches Limit haften).

Art der Grenzwerte nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV):

Mobilfunkstrahlen sind Mikrowellenstrahlen. Mikrowellen haben zumindest zwei Arten von Wirkungen. Zum einen dienen sie der Energieübertragung (u.a. Mikrowellenherd/Wärme = thermisch) zum anderen der Informationsübertragung (u.a. Handy/Radar = athermisch/biologisch).

Der Grenzwert der 26. BImSchV ist ein reiner thermischer Wert, also wie weit muß jemand mindestens von der Basisstation (= Mikrowellensender) weg sein, um nicht gegrillt und gegart zu werden. Nur dieser Abstand ist auf Grund eines Computerberechnungsprogramms in der Standortbescheinigung der RegTP (Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) an den Netzbetreiber angegeben, die der Netzbetreiber nach der Errichtung der Basisstation und 14 Tage vor Anschaltung dem örtlichen Umweltamt vorlegen muß. Sonst nichts.

Für die Informationsübertragung (biologische bzw.athermische Wirkungen) gibt es in der 26. BImSchV weder einen Grenzwert noch gibt es eine Vorsorge, obwohl dies immer wieder wider besseren Wissens behauptet wird.

Schon Schliephake hat 1932 (also vor 73 Jahren) beschrieben, dass es Kurzwellen unterhalb der thermischen Schwelle, Gesundheitsbeeinträchtigungen auftreten wie:
- starke Mattigkeit am Tag,
- dafür in der Nacht unruhiger Schlaf,
- zunächst ein eigenartig ziehendes Gefühl in der Stirn und Kopfhaut,
- dann Kopfschmerzen, die sich immer mehr steigern, bis zur Unerträglichkeit.
- Dazu Neigung zu depressiver Stimmung und Aufgeregtheit.

Diese unspezifischen Beeinträchtigungen werden heute zu den biologischen bzw. athermischen Wirkungen gerechnet. Für diese Art der biologischen Wirkungen gibt es keinen Grenzwert.

Wieso gibt es biologische Wirkungen durch Mikrowellenstrahlen (auch beim Mobilfunk)?

Ohne eine Wertung vorzunehmen, hier sinngemäß die Meinung von Robert O. Becker:
Die Chemie des Lebens beruht auf den grundlegenden Kräften der Elektrizität und des Magnetismus. Unser Körper und unser Gehirn erzeugen in und um uns elektromagnetische Felder ( ). Die Steuerung läuft bei Stromstärken im Bereich von Milliardstel Ampere (x).

Andere Forscher wie Heinrich, Rostock, weisen darauf hin, dass durch Enzyme in unserem Körper „ganz besonders wichtige Reaktionen wie z.B. der Auf- und Abbau für schnellste zelluläre Reaktionen erforderlicher Informationsträger (Messenger/Radikalische Zwischenstufen ect.) müssen ultraschnell ablaufen. Die Frequenzen solcher Enzym-Reaktionen liegen im Bereich von 10 hoch minus7 bis 10 hoch minus11 pro Sekunde (das entspricht Substrat-Spaltungs-Frequenzen von 10 MHz bis 100 GHz).

Gerade bei diesen ultraschnell erforderlichen Umsetzungen sind nun durch äußere Einflüsse von hochfrequenten Wechselfelder (auch als Träger-Frequenzen im Mobilfunk angewendet) ... unterschiedliche Störeinflüsse durch Resonanz (partielle Schritt-Löschungen, Aktivitäts-Umschaltungen und sogenannte wring-Resonanzen mit Kettenschädigungen bei DNA und Proteinen) nachgewiesen bzw. möglich.“

Damit ist nachvollziehbar, dass die Vielzahl der heute erzeugten künstlichen elektromagnetischen Felder (negative) Auswirkungen auf unsere vitalen Lebensfunktionen haben müsste.

Wenn Störsignale von außen (z.B. durch Mobilfunk) ständig die Funktionen in unserem Körper beeinträchtigen können, kann Streß entstehen, der sich zuerst in Unwohlsein, dann in Gesundheitsbeeinträchtigungen und schließlich in Gesundheitsschäden äußern kann.

Mit diesen Erscheinungen sind die Ärzte in ihrer täglichen Praxis konfrontiert. Ihren Patienten können sie nur helfen, wenn sie die Ursachen kennen. Dafür sind belastbare Informationen und keine Verschleierungen nötig. Die Netzbetreiber bzw. ihre Organisationen sind daran wohl nicht interessiert.

Im Medizinbereich kommt Sporsoring häufig vor, weshalb dies für viele Ärzte nicht ungewöhnlich ist.. Der Sponsor hat knallharte wirtschaftliche Interessen und nicht unbedingt die Gesundheit der Patienten im Auge. An einem gesunden Patienten verdient der Sponsor nichts. Bezogen auf die obigen Veranstaltungen des Informationszentrums Mobilfunk e.V., eine Warnung von Ärzten vor den möglichen Folgen des Mobilfunks (Basisstationen und Handy) würden die Geschäfte der Netzbetreiber schmälern. Deshalb sollte jeder Teilnehmer an derartigen Veranstaltungen bzw. Leser von Broschüren, an denen das Informationszentrum Mobilfunk e.V. mitgearbeitet hat, prüfen, ob dort Desinformationen enthalten sind.

Kritsch zu prüfen ist u.a. die Broschüre: Mobilfunk und Gesundheit
Eine Information für Ärzte
Autoren: Dr. rer. nat. Matthias Otto
Prof. Dr. med. Karl Ernst von Mühlendahl
Herausgeber: Kinderumwelt gemeinnützige GmbH der Deutschen Akademie für Kinder- Jugendlichenmedizin v.V.
In Zusammenarbeit: Informationszentrum Mobilfunk e.V.

ebenso: die Broschüre: Mobilfunk und Gesundheit
Eine Information für Eltern
Autoren: Dr. rer. nat. Matthias Otto
Prof. Dr. med. Karl Ernst von Mühlendahl
Herausgeber: Kinderumwelt gemeinnützige GmbH der Deutschen Akademie für Kinder- Jugendlichenmedizin v.V.
In Zusammenarbeit: Informationszentrum Mobilfunk e.V.

Die Argumentationsweise der Netzbetreiber und ihrer Unterstützer, lautet u.a.:

„Gesundheitsschäden sind wissenschaftlich nicht nachgewiesen.“

Die Manipulation liegt in der von der Deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) vorgelegten Definition von „wissenschaftlich nachgewiesen“. Diese Definition ist erst dann erfüllt, wenn die gleichen Ergebnisse von mehreren unabhängigen Instituten reproduziert sind und eine kausale Erklärung geliefert wurde. Reproduziert sind z.B. DNA-Strangbrüche durch Mobilfunkbestrahlung (siehe Reflex-Studie, AG Tauber Berlin, AG Rüdiger, Wien) nur man behauptet, es gäbe keinen kausalen Zusammenhang, weil die Arbeiten noch nicht in einer wissenschaftlichen Publikation erschienen seien und kleine Unterschiede in der Dokumentation vorhanden seien.

DNA-Strangbrüche durch Mobilfunkstrahlung sind auch in vielen anderen Studien nachgewiesen, die man aber nicht zur Kenntnis nehmen will; u.a. verweist man auf körpereigene Reparaturmechanismen. Dies ist unzulässig, denn bei geschwächtem Immunsystem oder bei einer großen Anzahl von DNA-Strangbrüchen ist das Reparatursytem überfordert. Aber unbestritten ist, daß jeder DNA-Strangbruch gefährlich werden kann.

„Ist es fraglich, ob man Ergebnisse „in vitro“ bzw. bei Tieren überhaupt auf den Menschen übertragen könnte.“

Gewagt ist der Hinweis, wenn Hühnerembryonen geschädigt werden, dann sei damit noch lange nicht bewiesen, dass auch der menschliche Fötus geschädigt werde, schließlich sei der Mensch kein Huhn.

Die Frage sei erlaubt, warum unternimmt man Tierexperimente, wenn man sie bei ungünstigem Ausgang prinzipiell auf den Menschen für nicht übertragbar hält?

„Nicht-ionisierende Strahlen sind viel zu schwach um Schäden an bzw. in den Zellen anzurichten“

Dieser Glaubenssatz wird als Standardlehre zwar ständig wiederholt, er wurde aber vor seiner Aufstellung nicht experimentel überprüft.

Die Mobilfunkbetreiber haben bisher zwar Millionen ausgegeben, aber in Labors meist für nebensächliche Fragen, z.B. wie können wir die Gesundheitsbeeinträchtigungen als Hirngespinste diffamieren, in der Behördensprache „die Risikoakzeptanz der Bevölkerung verbessern“, nicht aber: „Wie können wir das Risiko minimieren“.

Die Erhöhung des Erkrankungsrisikos nach 5 Jahren Dauerbestrahlung in Naila, stimmt auch mit den langjährigen arbeitsmedizinischen Untersuchungen in Rußland überein. Dort hat man ermittelt, dass die Erkrankungen nach 3 bis 5 Jahren Exposition am Arbeitsplatz signifikant beginnen (siehe Hecht). Die Mobilfunk-Basisstationen strahlen aber 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr, auch wenn keine Handy-Gespräche geführt werden.

Bezeichnenderweise hat sich noch kein Vorstand eines Netzbetreibers oder ein Mitglied der Deutschen Strahlenschutzkommission dazu bereit erklärt, sich unter ärztlicher Begleitung zwei Wochen einer Strahlenbelastung in Höhe des Grenzwertes der 26. BImSchV auszusetzen, obwohl man diesen Wert als Dauerbelastung über Jahre hinweg für Säuglinge und Kranke als unbedenklich erklärt hat. Man kann diesem Personenkreis nur zurufen

Hic Rhodos hic salta !!

Wenn Ihr den Grenzwert für unbedenklich haltet, dann seid konsequent und setzt Euch ihm nur zwei Wochen aus.


Kommentar der Elektrosmognews:

Hier scheint das Gleiche stattzufinden, wie beim NABU. Nur dass man meint intelligenter vorzugehen und nicht irgendeine Betreiberfirma das Ganze organisiert und sponsert. Man hat einfach die Lobbyvereinigung dazwischengeschaltet.


Liebe Mediziner,

seid vorsichtig und lasst euch nicht für dumm verkaufen.

Und zu Mühlendahl und Otto können wir nur eins sagen: Haben diese Herren ihren Hypokratischen Eid vergessen? Gerade in Bezug auf Kinder kommen uns ihre Aktivitäten sehr suspekt vor. Ob sie sich damit einen Gefallen tun? Oder ist ihre Akademie mittlerweile in solchen finanziellen Nöten, dass sie sich auf dieses Abenteuer einlassen müssen? Gerade sie müßten es doch sein, die kritisch mit dem Thema umgehen sollten, aber wie heißt es doch im Volksmund so schön, "Geld regiert die Welt" und verdirbt bei so manchen auch den Charakter.



Fortbildungsveranstaltung IZFM für Ärzte
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