29
Mai
2005

Absolute strafrechtliche Immunität für Finanzbeamte seit Jahren in Deutschland bittere Realität

(Auszug)

Seit inzwischen 9 Jahren, sie lesen richtig, genießt der Unterzeichner und dessen Ehefrau eine gezielt andauernde "Sonderbehandlung" der nds. Finanzverwaltung. Und es dreht sich einzig und allein um das vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie klassifizierte "Arbeits- und Forschungsschiff" des Unterzeichners http://www.naturetv.de/cvp_natur/cvp_natur.html , das dieser als zwingend notwendiges Betriebsmittel braucht.
http://www.naturetv.de/cvp_natur/cvp_natur01/cvp_natur01.html

Von "Willkür", "Befangenheit" und anderem "rechtswidrigen Verhalten" will bis hin zum Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen niemand Verantwortliches etwas wissen, geschweige denn bis heute bemerkt haben.

Sie sind bisher nur unzureichend über den Sachverhalt informiert, dann sollten sie einfach hier klicken !!! http://specialinfos.afk-pirol.org/

Ziel dieser gezielten "Sonderbehandlung" ist eben nicht eine im Sinne der Abgabenordnung durchzuführende objektive Besteuerung, sowie wie es der § 85 AO vorschreibt, sondern ein willkürliches Steuerneintreiben, schlimmer als im Mittelalter und vergleichbar mit diversen Systemen, die auch deutsche Politiker gerne populistisch als Bananenrepubliken titulieren.

Der Steuerstaat Deutschland leistet sich inzwischen eine Armee von nicht weniger als 124.000 Finanzbeamte (Quelle: manager-magazin), die Süddeutsche Zeitung schreibt von rund 254.000, die sich selbst in den letzten 60 Jahren ein Vorschriftendickicht von inzwischen über 100.000 Verwaltungsvorschriften geschaffen haben, durch die sie selbst schon längst nicht mehr durchblicken, aber der Steuerbürger natürlich ebensowenig, soll er aber auch gar nicht, es reicht wenn er damit behandelt werden kann.

Seit dem 01.04.2005 reicht ein Anlass aus, bitteschön was ist ein Anlass, um bundesweit auf Kontenrecherche zu gehen und das nicht nur im konkreten Einzelfallanlass, sondern auch, man braucht nur in der Abgabenordnung nachlesen, für die eventuelle Zukunft...

Auch wenn am 01.04. in Kraft getreten, so handelt es sich mitnichten um einen Aprilscherz, sondern um bitteren Ernst, denn es kann jeden treffen, selbst dann wenn es gar keinen objektiven Anlass gibt.

Im Zusammenhang mit der gezielten "Sonderbehandlung" des Unterzeichners sind gegen einzelne besonders aktiv tätige Finanzbeamte Strafanzeigen erstattet worden, z.B. wegen keiner geringeren Straftat wie Rechtsbeugung (§ 339 StGB), Verleitung von Untergebenen zu Straftaten (§ 357 StGB), Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB) sowie Üble Nachrede und Verleumdung (§§ 186, 187 StGB).

Diese Anzeigen wurden und werden allesamt sowohl von der jeweils zuständigen StA als auch der Generalstaatsanwaltschaft in Celle mit der Begründung, sie seinen unbegründet, eingestellt bzw. es lägen nicht einmal Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftaten vor.

Das klingt nach einer Selbst - Immunisierung ohne irgendeine bundesdeutsche gesetzliche Rechtsgrundlage von operativ tätigen Finanzbeamten, denen jedoch ein solcher Status in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt nicht zusteht. Finanzbeamte stehen damit deutschen Abgeordneten sowie ausländischen Diplomaten mehr als gleich, nur mit dem krassen Unterschied, das deren Immunität aufgehoben werden kann bzw. ausländische Diplomaten des Landes verwiesen werden können, da dieses gesetzlich ausdrücklich so geregelt ist.

Zitat von der Website des Deutschen Bundestages :

Immunität: Abgeordnete dürfen nach Art. 46 Abs. 2 für Straftaten nur zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Bundestag es genehmigt. Die Genehmigung wird bei kriminellen Delikten regelmäßig erteilt. Die Immunität besteht nur, solange die Abgeordneten ihr Mandat ausüben.

Finanzbeamte bleiben quasi strafrechtlich unbehelligt, genießen gesetzwidrig einen eigenen rechtsfreien Raum und sind immun gegen jede strafrechtliche Verfolgung und können somit Tun und Lassen was sie beim Steuernbeitreiben "pro Fisko" wollen/sollen !!!

Weder das Grundgesetz, das im Übrigen in der Fiskalverwaltung der Bundesrepublik Deutschland gerne ausgeblendet wird, noch andere Gesetze und Verordnungen lassen an irgendeiner Stelle erkennen, dass dann, wenn Finanzbeamte sich besonders "pro fiskalisch" hervortun, sie auch dieses unter objektiver Erfüllung von ausgesprochen schweren Straftatbeständen mir nichts dir nichts tun dürfen, da ihnen strafrechtlich nicht beizukommen sein soll.

Gerade unter dem Aspekt des jüngsten Interwievs des renomierten Verfassungsrechtlers und Bundesverfassungsrichters a.D. Prof. Dr. Paul Kirchhof in der Zeitschrift Euro/05, müssen einen jeden rechtstaatlich denkenden und handelnden Bundesbürger/ Bundesbürgerin aufhorchen lassen, denn aus einem Rechtstaat wird, wenn nicht frühzeitig aufgepasst und mit den entsprechenden Mitteln gegengesteuert wird, plötzlich und unerwartet ein Unrechtsstaat.

Prof. Dr. Paul Kirchhof hat dieses staatliche Unrecht bereits im deutschen Steuerrecht und dessen in weiten Teilen rechtswidriger Anwendung offenbar erkannt und es öffentlich ausgesprochen, wie auch auf dem FDP-Parteitag in Köln am 06.05.2005 geschehen.

Die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen können, wollen oder aber dürfen dieses aufgrund ihrer vielleicht politischen Weisungsgebundenheit nicht erkennen und schützen somit gewollt oder ungewollt die Täter in den Finanzämtern?

Die Justiz bezieht sich hier auf ein unveröffentlichtes "Alturteil" des OLG Celle aus dem Jahr 1986 i.V.m. mit einem noch älteren Urteil des BGH aus dem Jahre 1972, das ausdrücklich Finanzbeamte vom Vorwurf der Rechtsbeugung, immerhin ein Verbrechenstatbestand mit Haftandrohung von nicht unter einem Jahr, gegen den Wortlaut des Straftatbestandes des § 339 StGB, früher § 336 StGB, freispricht, in dem jedoch das OLG Celle die aberwitzige These aufstellte, dass ausgerechnet dieser Straftatbestand die Finanzbeamten an ihrer originären Aufgabe, nämlich Steuern beizutreiben, behindern würde. Es wird seither rechtswidrig in Abrede gestellt, dass Finanzbeamte hier "andere Amtsträger" seien, die zur Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache berufen sind.

Anderslautende Rechtsprechung wie z.B. die des OLG Hamm in NRW aus dem Jahre 1999, die unter dem Aktenzeichen 2 Ws 20/99 OLG Hamm zu finden ist, lässt die Generalstaatsanwaltschaft in Celle einfach nicht zu, so wie sie auch den tatsächlichen Wortlaut des Straftatbestandes des § 339 StGB schlicht ignoriert und "andere Amtsträger" zu denen eben auch ohne Zweifel die Finanzbeamten zählen (siehe § 7 AO) gar nicht als Täter erkennen will. http://www.steuernetz.de/gesetze/ao04/p7.html

Doch was sind denn dann Steuerbescheide, Einspruchsbescheide, Änderungsbescheide, Pfändungs- und Einziehungsverfügungen ?

Und wie ist unter diesen an den Haaren herbeigezogenen Rechtskonstruktionen der folgende Leitsatz des OLG Koblenz mit der Geschäfts-Nr.: 1 U 1588/01 vom 17.07.2002 in Richtung aller Finanzämter zu verstehen:
http://www.amtspflichtverletzung.de/olg/20020717koblenz.htm

"Ein besonders strenger Sorgfaltsmaßstab gilt für Behörden, die wie die Finanzämter durch den Erlass von Bescheiden selbst vollstreckbare Titel schaffen. Eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung ist schuldhaft, wenn sie gegen den klaren und eindeutigen Wortlaut der Norm verstößt oder wenn aufgetretene Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, sei es auch nur in einer einzigen Entscheidung, geklärt sind" Zitatende.

Nur Amtsträger, die zur Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache berufen sind, können und dürfen durch den Erlass von Bescheiden "selbst vollstreckbare Titel" schaffen und diese auch mittels Zwang, man schaut dazu bloß in die Abgabenordnung hinein, durchsetzen. Wer im Sinne der Abgabenordnung Amtsträger ist, steht im § 7 AO unmissverständlich geschrieben.

Die Finanzgerichte sind denn allem Anschein auch nur Alibigerichte, die aufgrund ihrer Besetzung aus den eigenen Reihen, nämlich der Finanzverwaltung (aus den Finanzämtern) in den meisten Fällen verzögern, verschleppen und schließlich mit haarsträubenden Begründungen das in den Finanzämtern laut Kirchhof inzwischen nahezu flächendenkende "Unrecht" am Steuerbürger im Namen des (unwissenden) deutschen Steuerbürgers mittels oftmals abenteuerlichen Rechtsfiguren zu vollziehbarem Recht erklären.

Wenn denn dann der eine oder andere den Weg bis zum Bundesfinanzhof gefunden hat und dort aufgrund einer noch gewissen Unabhängigkeit der dortigen Richter "Eichel's Schergen" zurück in ihre Schranken gewiesen werden, dann dauert es in der Regel nicht sehr lange, bis eine solche BFH-Entscheidung sang und klanglos mit Hilfe eines vom Bundesfinanzministeriums ausgesprochenen Nichtanwendungserlasses wieder von der juristischen Bildfläche verschwunden ist und für den Steuerpflichtigen beginnt der ganze Spuk von neuem.

Wehret den Anfängen, gerade weil Deutschland eine so unrühmliche Vergangenheit hat, deren Ereignisse erst 60 Jahre zurückliegen..., da waren es auch und in erster Linie "funktionierende Schreibtischtäter", die einem Unrechtsregime die Treue gehalten haben...

Nähere Informationen erhalten Sie vom Unterzeichner auf Nachfrage sowohl telefonisch als auch anhand der entsprechenden Dokumente.

Hinter die Kulissen haben die gewählten Abgeordneten Klaus Johannßen (SPD), Hans-Jürgen Klein (Bündnis90/Grüne) sowie Ursula Peters (FDP) intensiv geschaut und den "Irrsinn" des FA Cuxhaven / der nds. Finanzverwaltung durchschaut.
http://www.naturetv.de/cvp_news/cvp_news.html

Die Abgeordnete Ursula Peters (FDP) hat denn auch als einzige Person die unmittelbare Inaugenscheinnahme des "Arbeits- und Forschungsschiffes" im Basishafen in den Niederlanden im Nationalpark Lauwersmeer am 02.05.2005 persönlich durchgeführt und nur Anhaltspunkte für eine "ausschließliche betrieblich bedingte Nutzung" erkennen können.

Begleitet wurde sie von ihrem wissenschaftlichen Mitarbeiter, der Dozent an der Seefahrtschule in Leer/Ostfr. ist.

Beide haben sich im Beisein des Reporters Olaf Jahn der Presseagentur ddp (Berlin) nicht nur das "Schiff", sondern auch diejenigen Nachweise und Unterlagen an Bord angeschaut, die das Finanzamt in Cuxhaven nicht zur Kenntnis nehmen will, diese stattdessen in einer denkwürdigen Szene am 17.10.2002 allesamt auf den Fußboden des Büros des Betriebsstellenprüfungsleiters K. im Finanzamt Cuxhaven flogen, weil derselbe sie in hohem Bogen dorthin warf, um sie nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen. http://specialinfos.afk-pirol.org/specialinfos088/specialinfos088.html
http://specialinfos.afk-pirol.org/specialinfos888/specialinfos888.html

Der Reporter Olaf Jahn sowie die beiden nds. Landtagsabgeordneten Johannßen und Klein haben sich im Studio des Unterzeichners auch jene Aufzeichnungen angeschaut, die der Unterzeichner aber auch der Betriebsprüfer L./FA Cuxhaven als "Kalenderbücher" tituliert, in denen handschrftlich sämtliche für die Finanzverwaltung nachvollziehbaren Daten und Fakten von beruflich veranlassten Pkw-Fahrten (Fahrtenbuch) sowie die durchgeführten Schiffsaufenthalte "lückenlos" fixiert worden sind.
http://specialinfos.afk-pirol.org/specialinfos008/specialinfos008.html

Der Finanzbeamte L: hat sogar schriftlich bestätigt, dass diese Kalenderbücher im Finanzamt Cuxhaven jahrelang vorgelegen haben, nur bewirkt hat deren Inhalt nichts !!! Weil man dort des Lesens unkundig ist oder weil man schlicht aus niederen Motiven "nicht zur Kenntnis nehmen will", denn nur so macht der verbürgte Satz vom 24.06.1996, Zitat:

Das Schiff kriegen sie hier nicht durch, das habe ich (Betriebsprüferin B., Finanzamt Cuxhaven ) mit der Rechtsbehelfstelle im Hause bereits so abgestimmt. (Zeuge: StB H.-G. H., Buxtehude) einen inzwischen auch für Dritte unschwer erkennbaren Sinn.

§ 353
Abgabenüberhebung, Leistungskürzung
(1) Ein Amtsträger, der Steuern, Gebühren oder andere Abgaben für eine öffentliche Kasse zu erheben hat, wird, wenn er Abgaben, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, erhebt und das rechtswidrig Erhobene ganz oder zum Teil nicht zur Kasse bringt, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Amtsträger bei amtlichen Ausgaben an Geld oder Naturalien dem Empfänger rechtswidrig Abzüge macht und die Ausgaben als vollständig geleistet in Rechnung stellt.

Ein denkwürdiger Straftatbestand, der zeigt, wohin dieses rechtstaatliche System steuert, nämlich in die fiskalische Willkür, nur wenn der Amtsträger nämlich sich persönlich zu bereichern versucht, macht er sich hier strafbar, führt er das "rechtswidrig" erhobene Steuergeld an die Finanzkasse ordnungsgemäß ab, na dann, freut sich der Fiskus über einen so einfallsreichen Finanzbeamten, oder...

Der Scheins in diesen Tagen begonnen habende Wahlkampf zur Wahl der Abgeordneten des 16. Deutschen Bundestag im Herbst diesen Jahres sollte Anlass sein, die zukünftigen Volksvertreter auf diese Kernmissstände im deutschen Steuerrecht wie Strafrecht unmittelbar hinzuweisen, denn so lange eine ganze Verwaltung tun und lassen kann, was sie will und gegen wen sie will, dann braucht es keinen Rechtstaat mehr, denn der oder die Rechtsuchenden werden keinen Rechtsschutz erfahren können in einer diesbezüglich rechtlosen Situation...

Die Konsequnz kann nur lauten, Menschen, die Innovation und Kreativität sowie den Mut zur Selbständigkeit in diesem Deutschland noch besitzen, müssen das Land mit all ihrer Habe dauerhaft verlassen, sich an einen Ort begeben, an dem andere wirtschaftliche Klimaverhältnisse herrschen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, von irgendwelchen subalternen Finanzbeamten irgendwann sowohl wirtschaftlich als auch persönlich vernichtet zu werden, ungestraft, willkürlich...

Diese Aktionen werden auch weiterhin schlicht und Scheins harmlos "Betriebsprüfungen" genannt...


Burkhard Lenniger
Kriminalbeamter a.D.
Mitglied im DJV, LV Hamburg
Autor, TV-Journalist, Kameramann &. Producer
c/o cvp video-, film- &. fernsehproduktion
Studio-Institut für audio-visuelle Planungsdarstellung und Kommunikation
http://www.afk-pirol.org
04751 / 9 11 11 5
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