24
Nov
2006

Grüne bringen Verfassungsklage gegen Handymasten ein

23.11.2006 13:09

"Jeder Geräteschuppen benötigt eine Genehmigung, tausende Handymasten werden ohne Nachbarrechte hochgezogen, weil die große Koaliton es 1996 so beschloss! Das soll nun vor den Verfassungsrichtern geklärt werden! Nachbarrechte sind Grundrechte! Gesundheitsschutz ist ein Menschenrecht!", erklärt Gabriela Moser, Verkehrssprecherin der Grünen.

Ohne Rücksicht auf AnrainerInnen werden Tausende Handymasten errichtet. Viele Nachbarn sehen sich in ihrer Gesundheit durch die Mobilfunkanlagen beeinträchtigt. - Langzeitstudien dazu fehlen. Umweltmediziner einschließlich des Obersten Sanitätsrates und der Wiener Ärztekammer fordern daher die Minimierung der Sendeleistung und die Optimierung der Netze. Die wissenschaftlichen Gutachten werden häufig von der Mobilfunkindustrie beauftragt. Unzählige Bürgerinitiativen fordern immer wieder Anrainerrechte.

Fast jede Baumaßnahme, auf jeden Fall aber der Bau von Betriebsanlagen, die Emissionen gleich welcher Art aussenden, sogar z.B. eine Balkonverkleidung, sieht die Möglichkeit der AnrainerInnenbeteiligung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens vor. Mobilfunkanlagen hingegen werden generell ohne Genehmigungsverfahren errichtet. Ein Genehmigungsverfahren, das Einspruchsrechte für Anrainer beinhaltet, fehlt nämlich im TKG (Telekommunikationsgesetz).

Eine Änderung des TKG wurde von den Grünen wiederholt beantragt und stets abgewiesen oder vertagt. Eine landesweite Mobilfunkpetition, die dies ebenfalls verlangt, liegt in ihrer dritten Version ( 3. Legislaturperiode) unbehandelt im Parlament.

Die einzige Möglichkeit, eine Änderung des TKG herbeizuführen ist derzeit eine Gesetzesanfechtung des TKG beim Verfassungsgerichtshof wegen fehlender AnrainerInnenrechte bzw. fehlendem Gesundheitsschutz durch ein Drittel der Abgeordneten.

Die Abgeordneten des Nationalrats der Grünen fechten nun gemeinsam mit Abgeordneten der SPÖ das Telekommunikationsgesetz wegen Verfassungswidrigkeit an. Die Abgeordneten berufen sich auf den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Achtung des Privatlebens, das Recht auf ein faires Verfahren und auf die Verpflichtung des Gesetzgebers zu konkreten Vorgaben an die Verwaltung (Art 7 und 18 Bundes-Verfassungsgesetz, Art 6 und 8 Menschenrechtskonvention). Obwohl von Handymasten Gefahren für die Nachbarn ausgehen können, ist kein standortspezifisches Bewilligungsverfahren mit Beteiligung der Nachbarn - wie dies etwa bei gewerblichen Betriebsanlagen der Fall ist - vorgesehen. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann bestimmte Funkanlagen zulassen, die Kriterien sind im Gesetz ungenügend ausgeführt. Strahlungen von Handymasten verletzen das Grundrecht auf Privatrecht, wenn die Nachbarinteressen bei Aufstellung der Masten nicht entsprechend berücksichtigt werden.

Leider dauerte es jahrelang, bis ich die Unterstützung von anderen Abgeordneten bekam, sodass nun der Antrag eingebracht werden kann.

http://www.gruene.at/konsumentenschutz/artikel/lesen/11689/



Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter beim Kampf gegen den Mobilfunk-Wildwuchs!

Beiliegend der Text der TKG-Anfechtung an den Verfassungsgerichtshof wie wir sie am 27.10.2006 eingebracht haben. Weiters auch der Text, den wir dazu den Medien zur Verfügung gestellt haben.

http://www.buergerwelle.de/pdf/verfassungsklage_oesterreich_att00060.pdf
http://www.buergerwelle.de/pdf/pt_anfechtungtkgbeimvfgh_1106.doc

Mit freundlichen Grüßen

Gabriela Moser

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Verfassungsklage gegen Telekommunikationsgesetz

In einer 32seitigen Klageschrift klagt der Chef der Grünen Österreichs, Univ. Professort Dr. Alexander Van der Bellen, zusammen mit Kolleginnen und Kollegen und Abgeordneten zum Nationalrat über die Wiener...

http://www.diagnose-funk.ch/recht/033ea298f40c89401/033ea29900119e902.html
http://www.diagnose-funk.ch/downloads/klageschriftgrueneoesterreich.pdf

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Österreich weist neue Wege
http://omega.twoday.net/stories/2979893/

Grüne fordern Gesetz statt Vertrag
http://noe.orf.at/stories/154508/
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