Mobilfunk

21
Jun
2004

Ministerpräsident Koch begrüßt Mobilfunk-Messreihe in Hessen

http://www.mysan.de/modules.php?name=News&file=article&sid=9750&mode=thread&order=0&thold=0


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

Forscher auf der Spur einer unsichtbaren Gefahr?

Eine neue Studie liefert angeblich Beweise, dass Funkwellen das Erbgut schädigen können. Gemäß Studienkoordinator Franz Adlkofer konnte nachgewiesen werden, dass Mobilfunk-Strahlung die Gene schädigen kann. "Seit 40 Jahren gilt die Lehrmeinung, dass elektromagnetische Felder zu schwach sind, um das Erbgut zu verändern", sagt Adlkofer. "Unsere Ergebnisse können jetzt das Gegenteil zeigen." Zweieinhalb Jahre haben sich zwölf Forschergruppen aus sieben EU-Ländern mit den Auswirkungen von Mobilfunk-Strahlung auf Körperzellen beschäftigt.

http://www.merkur-online.de/

Quelle: FGF-Infoline vom 17.06.2004

Mobilfunk und das Handy zentrales Thema

Belastungen durch die Umwelt

In Sachen Umwelt wird der Mobilfunk und das Handy zentrales Thema sein. Da während eines Telefonats mit dem Handy im Vergleich zu Basisstationen deutlich höhere Felder auf das Gehirn einwirken, sollten Kinder das Handy nicht mehr als notwendig nutzen. Laut einer belgischen Studie raubt der exzessive Handygebrauch mittlerweile vielen Kindern schon den Schlaf: 3% aller Kinder werden demnach jede Nacht einmal von einer eingehenden SMS geweckt. Die Kurzmitteilungen sorgen sogar für mehr Schlafstörungen als Fernsehen oder der Computer. Handys sollten deshalb aus dem Kinderschlafzimmer verbannt werden.

Quelle: FGF-Infoline vom 17.06.2004

20
Jun
2004

REFLEX-Projekt

http://www.buergerwelle.de/deutsch_start.html
http://www.buergerwelle.de/pdf/adlkofer_gesundheitsrisiko_elektromagn._felder.pdf
http://www.merkur-online.de/nachrichten/vermischtes/forschung/302,176485.html

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EU-Kommission akzeptiert Abschlussbericht des REFLEX-Projektes über biologische Wirkungen elektromagnetischer Felder

Industrie und Politik gehen gegenwärtig von der Vorstellung aus, dass 1) bis heute ein kausaler Zusammenhang zwischen der Entstehung von Erkrankungen oder auch nur Befindlichkeitsstörungen und der Einwirkung elektromagnetischer Felder (RF-EMF) aus dem Telekommunikationsbereich nicht bewiesen ist, 2) bis heute keine biologischen Mechanismen bekannt sind, die durch RF-EMF unterhalb der geltenden Sicherheitsgrenze ausgelöst werden und zur Krankheitsentstehung beitragen können und 3) Vorsorgemaßnahmen als Folge dieser Überlegungen keine Berechtigung haben, weil sie die Angst in der Bevölkerung eher schüren als vermindern. Die Ergebnisse des REFLEX-Projektes, die belegen, dass RF-EMF unterhalb der geltenden Sicherheitsgrenzen in isolierten menschlichen Zellen Gene schädigen und ihre Funktion verändern können., lassen sich mit einer solchen Denkweise schwerlich in Einklang bringen. Durch das Aufdecken von Mechanismen, die bei der Entstehung z. B. von Krebs und anderen chronischen Erkrankungen eine maßgebliche Rolle spielen, ist zwar nicht bewiesen, dass RF-EMF das Krankheitsrisiko erhöht, die Plausibilität für eine solche Annahme, für die die Ergebnisse mehrerer epidemiologischer Studien sprechen, wird jedoch verstärkt. Deshalb wäre es an der Zeit, dass die Entscheidungsträger in Politik und Industrie das Vorsorgeprinzip zum Schutz der Bevölkerung im Umgang mit RF-EMF anerkennen, bis die Erkenntnislage eine einigermaßen zuverlässige Beurteilung erlaubt.

Damit dies nicht zu lange dauert, ist zu fordern, dass der Wissenschaft in einem nächsten Schritt vorrangig Mittel zur Verfügung gestellt werden um abzuklären, ob die in isolierten Zellen im Reagenzglas nachgewiesenen Genschäden auch in den Organen z. B. im Gehirn von RF-EMF-exponierten Tieren auftreten. Sollte dies der Fall sein, was immerhin im Bereich des Möglichen liegt, haben wir unzweifelhaft ein ernstes Problem.

REFLEX* - ein Projekt gefördert von der EU im Fünften Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung, Themenbereich "Quality of Life and Management of Living Resources", Key Action 4 "Environment and Health": QLK4-CT-1999-01574 - wurde von 12 Arbeitsgruppen aus sieben europäischen Ländern von 2000 bis 2004 durchgeführt. Die Kosten betrugen insgesamt 3,2 Mio.Euro. Der Abschlussbericht des Forschungsvorhabens ist demnächst im Internet verfügbar.

*Risk Evaluation of Potential Environmental Hazards from Low Energy Electro-magnetic Field (EMF) Exposure Using Sensitive in vitro Methods

Quelle: EU-Kommission akzeptiert Abschlussbericht des REFLEX-Projektes über biologische Wirkungen elektromagnetischer Felder:
http://www.verum-foundation.de/cgi-bin/content.cgi?id=aktuelles


Nachricht von Jeannot Pesché



Schockstudie der EU: Handys knacken die DNS und bewirken schwere Zellschädigung
http://omega.twoday.net/stories/482751/

Prof. Franz Adlkofer

http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_04/Cordis_contra_verum/cordis_contra_verum.html

17
Jun
2004

Grenzwerte und Mobilfunk

Die in Deutschland gültigen Grenzwerte sind technische Grenzwerte, bei denen die gesundheitlichen Auswirkungen vor deren Einführung niemals an Menschen über einen langen Zeitraum gestestet wurden.

http://omega.twoday.net/search?q=Grenzwerte+und+Mobilfunk

Dr. med. Wolf Bergmann, Freiburg: “Die ständig wiederholte Behauptung, unsere Grenzwerte würden unsere Gesundheit vor Folgen der Mobilfunkstrahlen schützen, ist die folgenschwerste Unwahrheit und entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage, natürlich finden Mobilfunkindustrie ebenso wie offizielle Politik (die sich mit 100 Mrd. Euro für UMTS restlos an die Industrie verkauft hat) immer abhängige Wissenschaftler und Medien, die das Gegenteil behaupten." http://omega.twoday.net/stories/1115052/

Grenzwerte schützen nicht vor Schäden

Zweifelhafte Grenzwerte

Die Einhaltung der thermischen (technischen) Grenzwerte ist für die biologisch (athermischen) gesundheitsschädlichen Wirkungen des gepulsten Mobilfunks völlig unerheblich.

Die Berichte von Schlafstörungen, Stressgefühl, Tinnitus und anderen körperlichen Beschwerden in der Nachbarschaft von Sendeanlagen sind zahlreich. In solchen Fällen verweisen die Mobilfunkbetreiber gerne darauf, dass die amtlichen Grenzwerte weit unterschritten würden. Das stimmt zwar, doch sind diese Grenzwerte extrem hoch, weil sie nur die thermische Wirkung der Strahlung berücksichtigen. Elektromagnetische Wellen können, wie beim Mikrowellenherd, Gewebe erwärmen. Die offiziellen Grenzwerte schützen also vor glühenden Ohren beim Telefonieren, nicht aber vor biologischen Wirkungen der Felder im Körper. Unser Organismus wird von elektrischen Impulsen gesteuert, die in ihrer Frequenz und Stärke der elektromagnetischen Strahlung von Handys ähnlich sind. Kein Wunder also, dass diese Strahlung den Organismus beeinflussen kann.

http://www.buergerwelle.de/d/doc/presse/s&k8-02.htm

Professor Dr. Karl Hecht kritisiert, bei der Festlegung von Grenzwerten sind „der Willkür Tür und Tor geöffnet“, sie sind nutzlos, wenn der Zeitfaktor nicht mit einbezogen wird, Kurzzeitstudien sind deshalb ohne Aussagekraft. Professor Dr. Karl Hecht hat in über 1000 wissenschaftlichen Arbeiten von russischen Forschern recherchiert, die Untersuchungen der Wissenschaftler haben ergeben, dass elektromagnetische Felder langfristig zu teils erheblichen Gesundheitsschädigungen führten : „Ich habe mehrfach versucht, diese Erkenntnisse dem Bundesumweltministerium mitzuteilen, aber ich bin immer abgewimmelt worden.“ Professor Dr. Karl Hecht fordert, dass der verfassungsrechtliche Schutz der körperlichen Unversehrtheit auf dauerhafte Befindlichkeitsstörungen ausgeweitet werden muss.

Omega siehe unter:

Welchen Wert haben Grenzwerte beim Mobilfunk?
http://omega.twoday.net/stories/1005975/


Auswirkungen von Elektromagnetischen Feldern
http://omega.twoday.net/stories/337878/

WHO, Grenzwerte und Mobilfunk

http://www.buergerwelle.de/d/doc/dindex-940.htm

Nicht bewiesen?

Die Betreiber behaupten, diese Gesundheitsgefahren seien „nicht bewiesen“, weil sie sich nur zum Teil im Labor reproduzieren lassen nach dem Schema „Wenn A dann B“. Bewiesen ist damit nur ihr veraltetes Wissenschaftsverständnis aus dem 19. Jahrhundert, das zwischen einem unbelebten Fleischkloß und einem lebendigen Organismus nicht unterscheiden kann. Die moderne Molekularbiologie kennt längst nicht-lineare Verursachungen. Weite Bereiche der heutigen Medizin gehen aus von Syndromen, deren komplexe Wirkungsbündel sich nicht mechanisch aufschlüsseln lassen. Im Bereich der Allergologie sind statistische Nachweise für Krankheitsbilder anerkannt, obwohl die Wirkmechanismen im Körper bislang nicht im Detail nachvollziehbar sind.

Wer würde heute noch bezweifeln, dass der durch CO2 verursachte Treibhauseffekt klimatische Auswirkungen hat? Dennoch wäre im Sinne des „nach heutigem Kenntnisstand" auch dieser Nachweis formell bis heute nicht in letzter Konsequenz zu führen. Ähnliches gilt für die PCB- oder Formaldehyd-Diskussion.

Da generell die Grenzwerte in der Bundesrepublik Deutschland maßlos überhöht sind, wird der "Salzburger Vorsorgewert" aus dem Jahr 2002 als Maß herangezogen. Die Betonung der vorsichtigen Österreicher liegt bei "Vorsorge". Deutscher Grenzwert 10.000 mW/m², Salzburger Vorsorgewert 0,01 mW/m².

Es gibt seriöse Studien, die sogar schon innerhalb weniger Minuten Bestrahlung mit 1 MilliWatt/m² (=1000 MikroWatt/m²) negative körperliche Reaktionen nachweisen. Ein Sender bestrahlt die Bevölkerung aber 24 Stunden am Tag.

Durch Mobilfunk-Feldstudien zeigte die Uni Wien auf, dass es sehr weit unterhalb von 1 MilliWatt (=1000 Mikrowatt/m²) zu Herz-Kreislauf-Problemen und Gedächtnisleistungsstörungen kommen kann.

Aufgrund des aktuellen Wissensstandes dürfte die Bevölkerung maximal nur mit 0,001 Milliwatt/m² (=1 MikroWatt/m²) bestrahlt werden. Dieser Wert wurde bereits im Oktober 1999 anlässlich des Elektrosmog-Forums in Bonn durch medizinische Ärzteverbände, Wissenschaftlern usw. von Umweltminister Trittin gefordert. Vielen wird bei der Betonung "Messwerte weit unterhalb der zulässigen Grenzwerte" eine Sicherheit suggeriert, die keine ist.

Dass bei dem Vorsorgewert von 0,001 MilliWatt/m² (=1 MikroWatt/m²) das Mobilfunk-Netz nicht mehr nach den Wünschen der Betreiber funktioniert ist bekannt. Wenn jemand konsequent die Sache zu Ende denkt, dann heißt es nicht, die Strahlenbelastung ist so weit zu reduzieren, dass die Technologie noch nach den Wünschen der Betreiber funktioniert, sondern richtig ist: wir müssen die Strahlenbelastung so weit senken, dass wir einen vernünftigen Gesundheitsschutz haben. Dann können wir sehen, ob bei diesen Werten die jetzige Technik noch nach den Wünschen der Betreiber funktioniert. Wenn nicht, dann muss eine ungefährliche Technik her. Erst die Gesundheit, dann das Geschäft.

Biologische Wirkungen bei lebenden Organismen treten bereits bei Strahlungsstärken auf, die ein Zehnmillionstel der bei uns geltenden Grenzwerte betragen.

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Unser Organismus wird von elektrischen Impulsen gesteuert, die in ihrer Frequenz und Stärke der elektromagnetischen Strahlung von Handys ähnlich sind.

Grenzwerte und Meßwerte ab denen biologische Reaktionen auf elektromagnetische Felder (EMF) festgestellt wurden siehe unter: http://www.iddd.de/umtsno/gespo.htm

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Zum Artikel „E-Plus: Grenzwert wird eingehalten" (RHEINPFALZ vom 14. Mai).

Mobilfunkanlagen

„Nicht jeden Schnick-Schnack vermarkten“

Das Ergebnis war nicht anders zu erwarten. Es ist bekannt, dass die Betreiber gerne mit Messungen beweisen, dass die Mobilfunkanlagen weit unter den amtlichen Grenzwerten liegen. Hierbei bleibt völlig außer Acht, dass zwischen thermischen und athermischen Strahlenbelastungen zu unterscheiden ist.

Wenn elektrosmogsensible Personen über gesundheitliche Beeinträchtigungen klagen, so kommen diese aus dem athermischen Bereich, der bei den Messungen wie bei der Festsetzung der Grenzwerte nicht berücksichtigt wurde. Wider besseres Wissen versucht man immer wieder, erregte Bürger auf diese doch recht simple Tour zu beruhigen.

Auch den Betreibern ist sehr wohl bekannt, dass die Schwelle der Bestrahlungsintensität, die gesundheitliches Missempfinden hervorruft, bei jedem Menschen unterschiedlich ist und dass Wissenschaftler bis heute keine Hinweise darüber haben, welcher Minimalwert der Bestrahlung als anzustrebender Grenzwert beschwerdefreien Umgang mit Mobilfunk ermöglichen würde.

Solange diese Erkenntnisse noch ausstehen, gilt ein stetes Minimierungsgebot. Für die Betreiber würde dies bedeuten, die Sendeleistung nicht an den durch Bundesgesetze verankerten, nicht relevanten Grenzwerte des thermischen Bereiches zu orientieren, sondern wirklich die Technologie auf dem niedrigsten Level zu betreiben, bis sich die Beweislage eindeutig abzeichnet. So wäre die notwendige Kommunikation zwar möglich, aber nicht jeder mögliche Schnickschnack des Mobilfunkbereiches sollte um jeden Preis vermarktet werden. So würde sich die Suche nach ständig neuen Standorten erübrigen.

Dass die Betreiber täglich neue Marktnischen suchen, um weitere potenzielle Kunden anzulocken, sollte man im Kontext mit den gezahlten Lizenzgebühren sehen, die sich unter rein kommerziellen Gesichtspunkten kaum erwirtschaften lassen.

Klaus Obermann, Bad Dürkheim

Quelle: Publikation: DIE RHEINPFALZ, Regionalausgabe: Ludwigshafener Rundschau, Nr.126, Datum: Freitag, den 03. Juni 2005, Seite: Nr.23

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Vorsorgliche Schadensersatzandrohungen

Aktion in Stuttgart Helfferichstraße

Wir versuchen in Stuttgart den Weg über vorsorgliche Schadensersatzandrohungen, nachdem die gentoxische Wirkung von gepulster Strahlung offensichtlich schon bewiesen ist. Anbei entsprechende Schreiben zu Ihrer Information und eventuellen Weitergabe. An Hausbesitzer sollten diese Briefe auch geschrieben werden, um sie persönlich dingfest zu machen.

Siehe unter:

http://www.buergerwelle.de/pdf/lageinfo_11_6_04.doc

http://www.buergerwelle.de/pdf/schaden_vodafone_11_6_04.doc

http://www.buergerwelle.de/pdf/schaden_ob_11_6_04.doc

MfG

Engelbert Rolli

Omega hierzu auch:
Schadenshaftungsansprüche beim Grundstückseigentümer anmelden
http://niedersteinbach.de/bin/download/rechtsmittel/Haftung-Schreiben.rtf

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Es stimmt nicht, dass die GSM-Technik sich "inzwischen eindeutig als ungefährlich herausgestellt hat“. Es gibt unzählige seriöse Studien aus dem In- und Ausland, die die Schädlichkeit des gepulsten Mobilfunks beweisen. Siehe unter:
http://www.buergerwelle.de/body_wissenschaft.html
http://www.fdp-bundesverband.de/forum/read.php?f=17&i=1197&t=195
http://www.buergerwelle.de/body_science.html (in Englisch)

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"Weiterkämpfen"

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine Klage von Bruchköbeler Mobilfunkgegnern gegen eine Sendeantenne im Kirchturm zurückgewiesen.

Dieses Urteil des BGH bietet keinen Anlass zur Resignation. Leserbriefe Frankfurter Rundschau 24-02-04 zum BGH Urteil. Immerhin ist doch jetzt höchstrichterlich festgestellt, dass die untergeordneten Gerichte aufgefordert sind, nach eigenem Ermessen die Beweise Recht suchender Bürger für durch Mobilfunksendeanlagen zu befürchtende Gesundheitsgefährdungen zu prüfen und zu einem eigenen, individuellen Ergebnis im Einzelfall zu kommen. Die Vorgaben des Bundesgerichtshofs sind insoweit eindeutig.

Danach haben die Grenzwerte der 26. Bundes-Immissions-Schutzverordnung (BImSchV) zunächst die Indizwirkung, dass Bürger durch in der Nähe ihrer Wohnungen befindliche Mobilfunksendeanlagen diese nur "unwesentlich" beeinträchtigen. Diese Indizwirkung kann jedoch bei wissenschaftlich begründeten Zweifeln und dem fundierten Verdacht bestehender Gesundheitsgefährdungen, die nicht ins Blaue hinein von betroffenen Bürgern vorgetragen werden, durchaus erschüttert werden, und zwar durch Vorlage neuerer Forschungsergebnisse, die die Grenzwerte in Frage stellen und deshalb dazu führen, dass die untergeordneten Gerichte auf eine Umkehr der Beweislast dahingehend zu erkennen haben, dass nunmehr die Mobilfunkbetreiber die Ungefährlichkeit der von ihren Anlagen ausgehenden Strahlung nachweisen müssen.

Genau dies war bisher nicht der Fall. Nur allzu gerne haben sich bisher die untergeordneten Gerichte auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückgezogen und diese dahingehend interpretiert, dass ihnen eine eigene Beweisaufnahme verboten sei, solange die Grenzwerte der BImSchV noch gelten. Von Recht suchenden Bürgern vorgelegte, neueste wissenschaftliche Ergebnisse und Beurteilungen unabhängiger Wissenschaftler weltweit wurden unter diesem Gesichtspunkt einfach nicht beachtet.

Dies ist nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nun nicht mehr möglich. Vielmehr ist jeder einzelne, mit einer Mobilfunkstreitigkeit befasste Richter aufgerufen, nach seinem eigenen Gewissen und Ermessen die ihm vorgelegten wissenschaftlichen Ergebnisse zu prüfen und zu entscheiden, ob diese begründete Zweifel und den fundierten Verdacht bestätigen, dass die Grenzwerte der BImSchV die Bürger gerade nicht vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Mobilfunksendeanlagen schützen. Keineswegs fordert der Bundesgerichtshof also den Beweis für eine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlagen, sondern von den betroffenen Bürgern nur noch den Nachweis wissenschaftlich begründeter Zweifel und den eines fundierten Verdachts derartiger gesundheitlicher Beeinträchtigungen.

Nach alledem bleibt es den untergeordneten Gerichten vorbehalten, in Einzelfällen künftig unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Erwägungen bürgergerechter die ihnen vorgelegten Beweismittel zu entscheiden. Dies setzt allerdings den grundsätzlichen Wissen unserer Gerichte voraus, die Gesundheit unserer Bürger den wirtschaftlichen Interessen der Lobbyisten und Politiker voranzustellen, denn der Unterschied zwischen einem demokratischen Rechtsstaat und einem Bananenstaat ist und bleibt die Unabhängigkeit der Justiz!

Jürgen Ronimi, Rechtsanwalt, Oberursel

Rechtsanwalt Ronimi erreichte bisher erstmalig für die BRD und die übrigen EU-Staaten die Abschaltung einer Mobilfunksendeanlage in einem zivilrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main durch dessen Urteil vom 27.09.2000 (Bürgerinitiative Bommersheim gegen die Evangelische Kirche Oberursel). Dieses Urteil wurde durch das verfassungsrechtliche äusserst unbedenkliche Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zwar wieder aufgehoben. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main wurde dennoch mit seiner zutreffenden Begründung in ganz Europa bekannt. Seitdem ist die Bevölkerung in den EU-Staaten sensibilisiert gegen die Einrichtung von Mobilfunksendeanlagen in Wohngebieten, in der Nähe von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen etc. In der BRD haben sich zwischenzeitlich insoweit eine Vielzahl von Bürgerinitiativen begründet. Rechtsanwalt Ronimi führt zahlreiche Rechtsstreitigkeiten vor unterschiedlichen Gerichten in Deutschland, die auf die Stillegung bereits in Betrieb genommener Mobilfunksendeanlagen ist derart überzeugend, dass bei Beachtung rechtsstaatlicher und demokratischer Grundsätze eigentlich kein Gericht in Europa den Mobilfunkbetreibern weiterhin erlauben dürfte, im bisherigen Umfang Menschen und Tiere als Versuchskaninchen zu missbrauchen.

Quelle: http://michaeleckel.de/ronimi/

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Nur weil den Mobilfunkbetreibern die berechtigte Kritik an der gesundheitsgefährdenden derzeitigen Mobilfunktechnik nicht ins monetäre Kalkül passt, hat sie kein Recht konstruktive Kritik auf unqualifizierte Art zu disqualifizieren. Sie sollte sich lieber ernsthaft mit den vorliegenden Studien beschäftigen, bevor es für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland zu spät ist. Auf jeden Fall werden alle, die gegen besseren Wissens und entgegen aller Warnungen an dieser gesundheitsschädlichen Technik festhalten und sie verteidigen früher oder später zur Verantwortung gezogen.

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Zum Artikel „E-Plus: Grenzwert wird eingehalten" (RHEINPFALZ vom 14. Main 2005).

Mobilfunkanlagen

„Nicht jeden Schnick-Schnack vermarkten“

Das Ergebnis war nicht anders zu erwarten. Es ist bekannt, dass die Betreiber gerne mit Messungen beweisen, dass die Mobilfunkanlagen weit unter den amtlichen Grenzwerten liegen. Hierbei bleibt völlig außer Acht, dass zwischen thermischen und athermischen Strahlenbelastungen zu unterscheiden ist.

Wenn elektrosmogsensible Personen über gesundheitliche Beeinträchtigungen klagen, so kommen diese aus dem athermischen Bereich, der bei den Messungen wie bei der Festsetzung der Grenzwerte nicht berücksichtigt wurde. Wider besseres Wissen versucht man immer wieder, erregte Bürger auf diese doch recht simple Tour zu beruhigen.

Auch den Betreibern ist sehr wohl bekannt, dass die Schwelle der Bestrahlungsintensität, die gesundheitliches Missempfinden hervorruft, bei jedem Menschen unterschiedlich ist und dass Wissenschaftler bis heute keine Hinweise darüber haben, welcher Minimalwert der Bestrahlung als anzustrebender Grenzwert beschwerdefreien Umgang mit Mobilfunk ermöglichen würde.

Solange diese Erkenntnisse noch ausstehen, gilt ein stetes Minimierungsgebot. Für die Betreiber würde dies bedeuten, die Sendeleistung nicht an den durch Bundesgesetze verankerten, nicht relevanten Grenzwerte des thermischen Bereiches zu orientieren, sondern wirklich die Technologie auf dem niedrigsten Level zu betreiben, bis sich die Beweislage eindeutig abzeichnet. So wäre die notwendige Kommunikation zwar möglich, aber nicht jeder mögliche Schnickschnack des Mobilfunkbereiches sollte um jeden Preis vermarktet werden. So würde sich die Suche nach ständig neuen Standorten erübrigen.

Dass die Betreiber täglich neue Marktnischen suchen, um weitere potenzielle Kunden anzulocken, sollte man im Kontext mit den gezahlten Lizenzgebühren sehen, die sich unter rein kommerziellen Gesichtspunkten kaum erwirtschaften lassen.

Klaus Obermann, Bad Dürkheim

Quelle: Publikation: DIE RHEINPFALZ, Regionalausgabe: Ludwigshafener Rundschau, Nr.126, Datum: Freitag, den 03. Juni 2005, Seite: Nr.23


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

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Ja zum Handy – Nein zum Masten ??

Viele Menschen wollen mit dem Handy telefonieren, möchten aber selber keine Sender in ihrer Nähe haben. Ohne Sender funktionieren jedoch die Handys nicht. Wer also den Sender vom eigenen Haus weg haben will, handelt nach dem St. Florians-Prinzip, denn dann bekommen den für das Handy zwingend notwendigen Sender eben andere. Und ist der Handynutzer unterwegs, so braucht er zusätzlich noch viele weitere Sender entlang seines Weges, mit denen auch wieder andere belastet werden.

Oft hört man von Mastengegnern das Argument, sie würden ihr Handy unbedingt brauchen. Irgendeinen “wichtigen Grund“ werden aber auch alle anderen Millionen Menschen haben und damit auch den Anspruch auf ein Handy. Also was tun?

Es ist wohl klar, dass ein Mastengegner konsequenterweise auch sein eigenes Verhalten überdenken sollte. Denn die Handynutzer sorgen selbst dafür, dass immer mehr Masten gebaut werden müssen.

Wir sehen aus diesen Ausführungen, dass es nicht möglich ist, ein Mobilfunknetz mit der zur Zeit noch erlaubten Technologie aufzubauen und gleichzeitig den Gesundheitsschutz für die Menschen zu sichern.

Bei der heute verwendeten Technologie wird bewusst eine unübersehbare Schädigung der Volksgesundheit in Kauf genommen.

Wir müssen sicherstellen, dass unsere Gesundheit wieder zum höchsten Gut wird.

http://www.buergerwelle.de/pdf/mobilfunksender_raus_aus_reinen_wohngebieten.rtf


Weitere Infos zum Thema Mobilfunk, UMTS usw. unter:
http://www.buergerwelle.de

Bericht vom 3. Mobilfunksymposium am 12.6.04 in Mainz
http://omega.twoday.net/stories/242056/

Was bedeuten Grenzwerte?
http://omega.twoday.net/stories/2235360/

TNO-Report zu UMTS
http://omega.twoday.net/stories/238994/

Zum Thema „unabhängige" Wissenschaftler siehe z.B. unter:
http://www.buergerwelle.de/body_newsletter_140604.html und
http://www.buergerwelle.de/d/doc/pranger/silny.htm
http://omega.twoday.net/stories/244388/

Mobilfunk-Strahlenschäden
http://omega.twoday.net/stories/336660/

Mobilfunksender strahlen permanent
http://omega.twoday.net/stories/616226/

"Was unser aller Gesundheit belastet und bedroht, kann unmöglich dem Gemeinwohl dienen"
http://omega.twoday.net/stories/247665/

Mobilfunk u. Grenzwerte
http://www.bi-ergoldsbach.de/body_mobilfunk_u__grenzwerte.html

Strahlenmessungen
http://omega.twoday.net/stories/326599/

Strahlenbelastung weit unter Grenzwert
http://omega.twoday.net/stories/253878/

Messergebnisse lagen klar unter Grenzwerten
http://omega.twoday.net/stories/262587/

Messpraxis bei Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/351965/

Warum werden die Grenzwerte nicht gesenkt?
http://omega.twoday.net/stories/281687/

Wer glaubt das?
http://omega.twoday.net/stories/328768/

Mobilfunk und Strahlenschutz
http://omega.twoday.net/stories/3805398/

Vertrauenswürdigkeit der offiziellen Stellen bei Strahlung
http://omega.twoday.net/stories/568011/

Macht Mobilfunk krank?
http://omega.twoday.net/stories/851611/

Silberstreif am Horizont?
http://omega.twoday.net/stories/491257/

Der Grenzwert ist auf einem Auge blind, lahm dazu
http://omega.twoday.net/stories/461053/

WHO, Grenzwerte und Mobilfunk
http://www.buergerwelle.de/d/doc/dindex-940.htm

Mobilfunksender strahlen permanent
http://omega.twoday.net/stories/616226/

Argumente der Mobilfunkbetreiber widerlegt
http://omega.twoday.net/stories/327522/

Bequemlichkeit und finanzielle Vorteile gegen Vernunft und Vorsorge
http://omega.twoday.net/stories/505356/

Offizielles Messprogramm: verwirrende Verharmlosung
http://omega.twoday.net/stories/3471032/

Aus der Trickkiste akkreditierter Messfirmen
http://omega.twoday.net/stories/497647/

Mobilfunk und Gesundheit
http://omega.twoday.net/stories/303598/

Wissenschaft und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/293807/

Forscher und Forschungsergebnisse von der Industrie bezahlt
http://omega.twoday.net/stories/281056/

Richtigstellungen von Unwahrheiten der Mobilfunk-Betreiberfirmen
http://omega.twoday.net/stories/373389/

Quasseln bis zum bitteren Ende
http://www.zeitenschrift.ch/magazin/zs_29_01/mobilfunk.htm

Mobile Telephony: Standards more than insufficient
http://omega.twoday.net/stories/618857/

Measure people, not masts
http://omega.twoday.net/stories/561516/

Einen Mobilfunk-Einheitenumrechner können Sie unter
http://tinyurl.com/3k5qe herunterladen

16
Jun
2004

Bericht vom 3. Mobilfunksymposium am 12.6.04 in Mainz

Mit weiteren Kommentierungen von Rechtsanwalt Dietmar Freund

Der Arbeitskreis Elektrosmog des BUND hatte ein hochkarätig besetztes Mobilfunksymposium organisiert. Sechs Wissenschaftler, zwei Baubiologen, ein Vertreter der Versicherungswirtschaft und der Umweltbeauftragte des Bistums Mainz gaben den über hundert Zuhörern einen Überblick über den aktuellen Stand der Forschung, der Genehmigungspraxis von Anlagen, der Risikoeinschätzung und der individuellen Schutzmöglichkeiten.

Die Stimmung pendelte des öfteren zwischen Frustration und Hoffnungsschimmer hin und her. Auf viele individuelle Fragen aus dem Publikum konnte von den Fachleuten keine befriedigenden Antworten gegeben werden.

Was sind die Ursachen für dieses Unbehagen ?

· Die Mobilfunkkritiker sind in der Minderheit. Die Ausstattungsrate mit Handies beträgt bei Jugendlichen zwischen 16 und 20 Jahren bereits 95%, bei unter 14-jährigen immerhin 50%.

· Die politische Meinung ist zementiert: Das Umweltministerium beruft sich lt. Auskunft vom 19.3.04 immer noch auf die geltenden Grenzwerte der 26.BISchV. Diese beruft sich bekanntlich nur auf thermische Wirkungen, die nicht thermischen Effekte nach wie vor nicht anerkannt.

· 80 % der Forschung auf dem Gebiet der elektromagnetischen Felder (EMF) wird weltweit von der Industrie und der Betreiberseite kontrolliert. Kritische Wissenschaftler werden diffamiert und letztendlich aus ihren Anstellungen geboxt.

Kommentierung Rechtsanwalt Freund:
Prof. Adlkofer äußerte dazu in Mainz am 12.6.04 wörtlich:
"Herr Warnke, Sie haben absolut recht mit Ihrer Kritik an der Wissenschaft. Aber ich möchte betonen, die Wissenschaft, die sich mit elektromagnetischen Feldern beschäftigt, hier handelt es sich um einen Sonderbereich, die meiner Meinung nach weltweit zu 80% von der Industrie kontrolliert wird. Ich selbst habe das mit unseren Daten aus dem REFLEX-Projekt erlebt - Sie werden später verstehen warum (Anm. sein Vortrag folgte noch). Die Reaktion auf solche Ergebnisse ist zuerst: ignorieren. Wenn dann das nicht mehr länger funktioniert, dann geht es um kritisieren - zum Teil mit brauchbaren, zum Teil mit völlig unbrauchbaren Argumenten. Und wenn auch das nicht mehr hilft - und da sind wir im Augenblick angelangt - dann kommt das Diffamieren und das ist das Übelste. Und so geht es all denen mit Ergebnissen, die nicht in die jeweilige Landschaft passen ....... Ich kenne auch die Wissenschaft in anderen Bereichen. Ich möchte wirklich ausschließen, dass dort in der selben Art und Weise vorgegangen wird. Es gibt einen großen Teil der Wissenschaft, der heute genauso denkt, wie er vor 40 oder 30 Jahren, als Sie (Anm. gemeint ist Dr. Warnke) mit Forschung begonnen haben, gedacht hat." Ende der Kommentierung

· Teuere Studien, die schließlich mit Steuergeldern finanziert wurden, bleiben in der Schublade, wenn nicht die „gewünschten“ Resultate erzielt werden. Die Reflexstudie hat immerhin über 3 Mio Euro gekostet. Jetzt bleibt fraglich, ob sie weitergeführt werden kann.

Kommentierung Rechtsanwalt Freund:
Nach Mitteilung von Prof. Adlkofer ebenfalls am 12.6.04 ist dies nach seinem "Rapport" in Brüssel am 12.5.2004 nicht mehr fraglich. Danach werde es keine Fortführung geben! Auf Betreiben der Industrielobby war es zu diesem "Rapport" gekommen, um bei der noch ausstehenden Veröffentlichung der Ergebnisse des REFLEX-Projektes "subjektive" oder gar "emotionale Verfälschungen" zu verhindern. Nicht einmal, dass sich sämtliche Forschungen des Projektes im Bereich unterhalb der Grenzwerte bewegten, dürfe in die Veröffentlichung aufgenommen werden! So wird wohl kaum eine "ausgeglichene wissenschaftliche Sicht der Debatte ermöglicht.", wie dies z.B. etwa in der Dezemberausgabe 2001 des Newsletters der Forschungsgemeinschaft Funk (FGF) auf Seite 28 vorgegeben wurde....

Damals ging es übrigens um Prof. Hyland, der ebenfalls höchst übles Schicksal im Umgang mit der Industrielobby erleiden musste.

Besonders prekär und fatal ist, dass zwar nach den Lippenbekenntnissen auch der Industrieseite einschließlich der FGF weiterer Forschungsbedarf besteht und dafür auch immer wieder Aufträge wie etwa auch beim Deutsches Mobilfunk Forschungsprogramm erteilt werden, aber ein in den vergangenen Jahren wirklich höchst aufwendig begonnenes Projekt, wie das der REFLEX-Gruppe jetzt - nach dem unliebsames zutage trat, sozusagen "abgewürgt" wird, obwohl Prof. Adlkofer deutlich zum Ausdruck brachte, dass etwa die Hypothesen zu HSP 27 (Hitze-Schock-Protein) langfristig gesehen einer wissenschaftlichen Prüfung zugänglich seien und dass sie Forschungsmöglichkeiten aufzeigen, die uns heute unter den Begriffen Genomics und Proteomics zur Verfügung stünden! Ende der Kommentierung

· Die Mobilfunkbetreiber nutzen mit großem Geldaufwand alle Kommunikationskanäle, um die gesundheitlichen Risiken permanent zu verharmlosen und die Informationsmittler, insbesondere Journalisten und Lehrer, systematisch mit unvollständigen Informationen zu versorgen.

· Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat zwar auf seiner Webseite kritische Anmerkungen zur Mobilfunkproblematik verfasst, betreibt aber ansonsten keinen großen Aufwand, die Bevölkerung aufzuklären.

· Den Mobilfunkgeschädigten fehlt eine instutionalisierte Lobby, wie es z.B. die Berufsgenossenschaften für die Arbeitnehmer sein könnten. Bürgerinitiativen und Verbraucherverbände versuchen diese Lücke zu schließen. Ein Gegengewicht zu der massiven Pressearbeit der Betreiberseite ist aus finanziellen Möglichkeiten nicht vorhanden.

· Ärzte sind aufgrund der diffusen und multikausalen Krankheitsbilder verunsichert bzw. andererseits nicht ausreichend über das Thema EMF informiert.

· Die baubiologischen Abschirmmöglichkeit sind begrenzt, wenn die Immissionen sehr stark sind bzw. die Strahlungsquelle sogar im eigenen Haus liegt (DECT-Telefone, WLAN-Anwendungen).

Was macht Hoffnung ?

Ein Blick auf die europäischen Nachbarn und auf das EU-Parlament als zentralen Gesetzgeber lässt etwas Optimismus in der tristen Lage der deutschen Mobilfunkgeschädigten aufkommen.

Im Gegensatz zu Deutschland hat Schweden ein über dreißig Jahre lang bestehendes Krebsregister. Dies ist unbedingt notwendig, wenn Aussagen zu Veränderungen der Krebsrate aufgrund von EMF möglich werden sollen. In Spanien wurden Mobilfunksendeanlagen neben einer Schule in Sevilla verboten, da sich eine gehäufte Leukämierate bei Kindern ergeben hat. In Frankreich hat Prof. Santini am 3.12.2001 eine der wenigen epidemiologischen Studien zu Mobilfunkbasisstationen mit einer ausreichend großen Zahl von Probanden vorgelegt.

Eine wichtige gesetzliche Grundlage könnte Artikel 174 des EG-Vertrages, Absatz 2 und 3 sein: „Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip". „Bei der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik berücksichtigt die Gemeinschaft die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten."

Wie ist der Stand der wissenschaftlichen Forschung ?

Die Wissenschaftler des Mainzer Mobilfunksymposiums bestätigten, dass an verschiedenen Schwerpunkten weitergeforscht wird:

· Epidemiologische Studien (Langzeit, Dosis-Wirkung)
· Klinische Experimente am Menschen
· Tierversuche
· Untersuchung von Zellkulturen
· Metastudien

Die Epidemiologie befasst sich mit der regionalen und zeitlichen Verteilung und Verbreitung von Krankheiten in der Bevölkerung und mit denjenigen Faktoren, die diese Verteilung ursächlich beeinflussen. Epidemiologie umfasst somit sowohl die reine Beschreibung von Krankheitsverteilungen (deskriptive Epidemiologie) als auch gezielte Ursachenforschung, meist im Rahmen von Beobachtungsstudien (analytische Epidemiologie).

Privatdozent Dr. Joachim Schüz von der Mainzer Gutenberg-Universität stellte einige epidemiologische Studien zu Krebsrisiken vor. Ein eindeutiger Hinweis konnte nach seiner Darstellung bisher nicht gefunden werden. Lt. Dr. Schütz kann die Latenzperiode bei Krebs zwischen sieben und zehn Jahren liegen. Zu dieser Zeit gab es die gepulste Hochfrequenz noch nicht. Aktuell in Arbeit ist die Interphone-Studie, deren Abschlussbericht gegen Ende des Jahres 2004 erwartet wird.

Kommentierung Rechtsanwalt Freund:
Privatdozent Dr. rer. physiol. Schüz (nicht Schütz) ist Mitglied des Ausschusses "Nichtionisierende Strahlen" der Strahlenschutzkommission und gehört damit zu einem Gremium, dass aufgrund der Anteilseignerschaft des Bundes an der Telekom AG und damit auch ihren MF-Tochtergesellschaften keinesfalls als unabhängig, sondern als befangen bewertet werden muss! Diese Kapitalverflechtung des Bundes mit zumindest einer der Betreiberfirmen ist offenkundig. Da sich die UMTS-Technik nicht so leicht wie erwartet umsetzen lässt, würde die finanzielle Belastung, die eine bundesweite Verschärfung der Grenzwerte durch eine Novellierung der 26. BImSchV für die Mobilfunkbetreiber zur Folge hätte, diese Geschäftspartner des Bundes in größere wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Aus diesem Grunde war und ist vom Bund keine Initiative zur längst fälligen Korrektur der 26. BImSchV zu erwarten. Ein (fiktiver) Richter wäre wegen Befangenheit abzulehnen, wenn er wesentliche Einnahmen durch einen Prozessbeteiligten erzielen würde.

In einem Verfahren der Bundeslands Hamburg, in dem der 2. Senat des BVerfG am 15. Juli 2003 (2 BvF 6/98) eine Vorschrift des Telekommunikationsgesetzes wegen Eingriffs des Bundes in Länderzuständigkeiten für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, hatte auch das antragstellende Bundesland vorgetragen, dass die Regulierungsbehörde als Behörde des Bundes gegenüber der Deutschen Telekom nicht "unbefangen" sei, denn...
"... Die Deutsche Telekom AG überweise jährlich Millionenbeträge an den Bund;.... Der Bund habe ein erhebliches Interesse an einer möglichst starken Marktposition der Deutschen Telekom AG; hieraus resultierende Vermutung einer "Befangenheit" der Behörden des Bundes". Ende der Kommentierung von Rechtsanwalt Freund.

Omega: die Aussage von Privatdozent Dr. Joachim Schüz stimmt nicht, dass es "Ein eindeutiger Hinweis bisher nicht gefunden werden konnte“. Dies ist die Aussage eines industriefreundlichen, subjektiven Gutachters à la Juri Silny. Es gibt unzählige seriöse Studien aus dem In- und Ausland, die die Schädlichkeit des gepulsten Mobilfunks beweisen. Siehe unter:

http://www.buergerwelle.de/body_wissenschaft.html
http://www.fdp-bundesverband.de/forum/read.php?f=17&i=1197&t=195
http://www.buergerwelle.de/body_science.html (in Englisch)

Doz. Dr. Joachim Schüz ist Mitglied im Ausschuss nicht-ionisierender Strahlung der Strahlenschutzkommission (SSK). Joachim Schüz wird als Verharmloser des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes mit deutlicher Industrienähe beschrieben. Siehe unter:

http://omega.twoday.net/stories/238902/
http://omega.twoday.net/stories/238911/

Epidemiologie benötigt eine unbelastete Kontrollgruppe. Diese ist aufgrund der flächendeckenden Strahlenbelastung praktisch nicht mehr zu finden.

Prof. Dr. Ulrich Warnke, Universität des Saarlandes, wies auf Langzeitstudien hin, die sich mit Krebsfällen in der Umgebung von Radio- und Fernsehsendern beschäftigten:

· Schwedische Studie von Hallberg/Johansson zu Hautkrebs und Hochfrequenz

· Studie zum Schweizer Sender Schwarzenburg (1995) zu von Radio-Kurzwellen ausgelösten Störungen wie Schlafstörungen, Depressionen, Krebs, Diabetes, Müdigkeit, Nervosität, Kopfschmerzen. Die Störungen verringerten sich nach Abschalten des Senders auf ein normales Mass.

· Cherry-Studie (2000): Kausaler Zusammenhang zwischen Tumorfällen und Anzahl der aktiven Sender in Abhängigkeit von der Distanz.

· Radio-Vatikan-Sender-Studie (2001): Kinderleukämie ist um 220% erhöht, ebenfalls Sterblichkeit bei Erwachsenenleukämie in einer 6 km Zone um den Sender.

Eine Studie, die sich aktuell mit klinischen Experimenten am Menschen beschäftigte, ist die niederländische TNO-Studie. Es zeigten sich Befindlichkeitsstörungen wie Kopfschmerzen und Übelkeit unter dem Einfluss von UMTS-Bestrahlung.

Die Salford-Studie aus dem Jahre 2003 fällt unter die Rubrik Tierversuche. In diesem Fall wurden Ratten, die dem menschlichen Teenageralter entsprachen, mit GSM-Frequenzen bestrahlt. Nach einer Exposition von zwei Stunden waren dunkle Neuronen im Gehirn sichtbar (Vortrag Dr. Frentzel-Beyme).

Über die Ergebnisse von Zellversuchen konnte Professor Franz X. Adlkofer aktuell berichten. Der erste Teil der REFLEX-Studie wurde Ende Mai 2004 abgeschlossen. Es wurden Veränderungen von menschlichen Zellen nach einer RF-EMF Exposition mittels Doppelblinduntersuchung erforscht. Die Ergebnisse waren nach Aussage Adlkofers für viele Forscher sehr überraschend:

Aus den in vitro Untersuchungen ergibt sich, das RF-EMF (RF=radio frequency) unterhalb der gültigen Grenzwerte fähig sind

1. in bestimmten, aber keineswegs allen lebenden Zellen DNA-Strangbrüche zu erzeugen und die Anzahl der Mikrokerne und Chromosomenveränderungen zu erhöhen.
2. in verschiedenen Zellsystemen die Gen- und Proteinexpression zu modifizieren. Das Ausmaß der Zellantwort ist offenbar abhängig vom genetischen Hintergrund.

3. direkten Einfluss auf Proliferation, Differenzierung und Apoptose von Zellen zu nehmen.

Folgende ergänzende Anmerkungen sind zu beachten:

· Es ist noch nicht ausreichend erforscht, ob die gentoxischen Wirkungen auch in vivo nachgewiesen werden können.

· Da eine Fehlregulation der Zellproliferation, der Zelldifferenzierung und der Apoptose die pathosphysiologische Grundlage aller chronischen Erkrankungen wie z.B. Krebs und Alzheimer ist und bis jetzt zumindest eine indirekte Einflussnahme durch RF-EMF nicht sicher ausgeschlossen werden kann, muss die Abklärung dieser Fragestellung im Mittelpunkt zukünftiger Forschung stehen.

· Die REFLEX-Daten belegen keinesfalls einen kausalen Zusammenhang zwischen einer RF-EMF Exposition und der Entstehung chronischer Erkrankungen oder auch nur funktioneller Strömungen. Sie erhöhen jedoch die Plausibilität einer solchen Annahme. Der Fortschritt besteht im wesentlichen darin, dass neue Wege aufgezeigt werden, wie die zukünftige Forschung ausgerichtet sein soll.

· Solange die Erkenntnislage unzulänglich bleibt, sprechen die REFLEX-Daten dafür, dass das Vorsorgeprinzip zum Schutze der Bevölkerung von den Entscheidungsträgern in Industrie und Politik anerkannt werden sollte.

Dr. Joachim Schütz berichtete von einer Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz, die ebenfalls geeignet ist, wissenschaftliche Erkenntnisse zu liefern. Unter www.mainzer-emf-wachhund.de können Mobilfunkgeschädigte ihre Befindlichkeitsstörungen oder Schädigungen in Form eines Fragebogens berichten. Lt. Herrn Dr. Schütz sind bereits 150 Meldungen eingegangen. Im Augenblick wird nach einem geeigneten statistischen Verfahren gesucht, mit dem die Krankheitsberichte ausgewertet werden können. Eine Teilnehmerin aus dem Auditorium wies darauf hin, dass diese Einrichtung bundesweit geführt werden sollte.

Wie ist die Einstellung der Versicherungsbranche zu den Mobilfunkrisiken ?

Christian Schauer, Technikberater einer Rückversicherungsfirma, machte deutlich, dass die Versicherungsbranche keineswegs generell ablehne, Mobilfunkbeteiligte zu versichern, wie die Süddeutsche Zeitung Ende April 2004 berichtete. Jeder Fall würde individuell betrachtet.

Der Mobilfunkbereich ist allerdings für die Versicherungen eine besonders exponierte Branche, da erstens die Anzahl der Nutzer sehr groß ist und zweitens die Risikowahrnehmung zunehmen kann. Man spricht deshalb von „emerging risks", da diese neuartig, nur bedingt erkennbar und monetär bewertbar sind.

Die Rückversicherer versuchen der Herausforderung mit folgendem Maßnahmenpaket zu entgegnen:

· Sensibilisierung und Information der Zedenten (Erstversicherungen) bezüglich der EMF-Problematik.

· Weltweite Beobachtung von Gesetzgebung und Rechtsprechung bezüglich EMF-relevanter Sachverhalte.

· Zeitnahe Beobachtung und Interpretation von Technologien und Forschungsvorhaben im Bereich EMF, d.h. Installation eines Frühwarnsystems.

· Herausarbeitung von Risikoschwerpunkten bei EMF-exponierten Branchen.

Tendenziell neigen viele Versicherungsbranchen im deutschen Markt dazu, Schäden aufgrund von EMF zukünftig nicht mehr vom Versicherungsschutz zu erfassen.

Wie ist die kirchliche Genehmigungspraxis von Mobilfunksendeanlagen ?

Dr. Klaus Lenhard, Umweltbeauftragter für das Bistum Mainz, stellte die neueste Entwicklung vor.

In Hessen und Rheinland-Pfalz und in weiten Teilen Bayerns und Niedersachsens sind in katholischen Bistümern Sendeanlagen nicht zulässig. Im Bistum Magdeburg und Berlin liegt die alleinige Entscheidung bei der Pfarrgemeinde.

Die evangelischen Landeskirchen in Hessen und Nordrhein-Westfalen raten von einer Installation grundsätzlich ab. In anderen Bundesländern entscheidet die Kirchengemeinde zusammen mit der vorgesetzten Dienststelle bzw. liegt die Entscheidung allein bei der Kirchengemeinde.

Der Tagungsband des 3. Rheinland-Pfälzisch-Hessischen Mobilfunksymposium in Mainz kann bestellt werden unter der Telefon-Nummer 06131-231973 oder per Email unter info@bund-rlp.de

Joachim Weise

http://www.baubiologie-regional.de/eine_news.php3?nNewsID=232

Quelle: http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/message/3955

Omega: es ist schon erstaunlich, wie klare Aussagen zugunsten von Mobilfunkgeschädigten von manchen Fachleuten immer und immer wieder vermieden und relativiert werden. Immer und immer wieder wird auf weitere Forschungsergebnisse gedrängt und auf den letzten, ultimativen Beweis gewartet und gehofft, der aber vermutlich niemals zu finden sein wird, weil er immer und immer wieder zerredet wird. Außerdem ist der Wunsch den ultimativen Beweis zu finden aus monetären Gründen nicht sehr groß. In der Zwischenzeit wird die schädliche Technik immer weiter ausgebaut und viele Menschen und die Natur müssen weiter leiden. Wie lange soll dieses Spiel auf Kosten der Bevölkerung noch weitergehen? Die heute bereits vorliegenden Hinweise und Beweise reichen längst dazu aus, eine politische Entscheidung in Richtung Vorsorge im Interesse des Schutzes der Bevölkerung zu treffen. Wer diese Entscheidung heute nicht trifft, macht sich im Sinne des Völkerrechts schuldig und wird früher oder später zur Verantwortung gezogen werden.

12
Jun
2004

TNO-Report zu UMTS

O-Report, Niederlande zu UMTS (aktuelle Ergänzungen)

Biologische Wirkungen bei GSM und UMTS-Signalen gefunden - Übelkeit und Kopfschmerzen - kribbelndes Gefühl und Brechreiz

Wirkungen der hochfrequenten Felder globaler Kommunikationssysteme auf das Wohlbefinden und die kognitiven Funktionen von Menschen mit und ohne subjektive Beschwerden.

Autoren: Prof. Dr. Zwamborn, Dr. Vossen, van Leersum, Ouwens, Mäkel

Zur englischen Fassung - PDF-Datei (1,8 MB)

Omega siehe unter:

http://www.buergerwelle.de/pdf/tno_research_into_the_effects_on_humans-of_gsm_and_umts_3g_base_stati

September 2003

Nachfolgend die Beiträge:
1. Info Reuters-Nachrichtenagentur 02.11.03
2. Kurzfassung


Nachrichtenagentur Reuters:
Niederländische Regierungsstudie: UMTS-Sender verursachen Tinnitus, Kopfschmerzen, Übelkeit

Originalquelle: Nachrichtenagentur Reuters, 30.09.2003:
siehe: http://www.reuters.com/locales/newsArticle.jsp?type=technologyNews&locale=en_IN&storyID=3534399

Zusammenfassung dieser wichtigen Nachricht auf Deutsch:

- UMTS-Sender verursachen Tinnitus, Kopfschmerzen, Übelkeit
- Deutliche Ergebnisse in Doppel-Blind-Versuchen gefunden
- Beeinflussung kognitiver Funktionen wie Erinnerungsvermögen und Reaktionszeit auch durch herkömmliche GSM-Sender

UMTS-Mobilfunkstrahlung kann Kopfschmerzen und Übelkeit verursachen. Dies ist das Ergebnis einer niederländischen Regierungsstudie, die im Auftrag von drei niederländischen Ministerien durchgeführt wurde. Die Studie verglich die gesundheitliche Wirkung der von heutigen Mobilfunksendern ausgehenden Strahlung mit Effekten, die durch die Basisstationen der neuen UMTS-Sender ausgelöst werden. Mobilfunkbasisstationen decken üblicherweise eine "Zelle" von mehreren Quadratkilometern ab und übertragen Signale an Mobiltelefone mittels elektromagnetischer Felder.

"Wenn man die Testgruppe der Strahlung von UMTS-Basisstationen aussetzte, kam es zu einer signifikanten Wirkung... Die Testpersonen litten daraufhin an Tinnitus, Kopfschmerzen und Übelkeit", erklärte eine Sprecherein des niederländischen Wirtschaftsministeriums.

Für die derzeitigen GSM-Sender fand die Studie solche negativen Effekte nicht. Allerdings führten sowohl GSM- als auch UMTS-Felder zur Beeinflussung von kognitiven Funktionen wie Erinnerungsvermögen und Reaktionszeit, welche sich bei kurzfristiger Einwirkung erhöhten. Die niederländischen Minister für Wirtschaft, Gesundheit und Telekommunikation erklärten, weitere Forschung wäre notwendig, um die Ergebnisse zu bestätigen, außerdem müssten Langzeitwirkungen untersucht und biologische Ursachen gefunden werden. Die Regierungssprecherin sagte, die niederländische Regierung werde diese Studie auch mit der Europäischen Kommission diskutieren.

In den Doppelblind-Versuchen (d.h., keine der Testpersonen wusste, ob und wann das entsprechende elektromagnetische Feld gerade aktiv war oder nicht) wurden Testpersonen UMTS-Mobilfunkstrahlung ausgesetzt, in einer Höhe, wie sie im kommerziellen Betrieb zu erwarten ist. Die GSM-Association, eine globale Organisation von Mobilfunkbetreibern, lehnte einen Kommentar ab und will die Studie prüfen.

Die Ergebnisse der IARC (Internationale Krebsforschungsagentur) zu einem möglichen Langzeitzusammenhang zwischen der Exposition heutiger GSM-Handys und Gehirntumor werden nicht vor 2004 erwartet. Frühere Untersuchungen fanden bereits einen Zusammenhang mit kognitiven Funktionen, diese wurden in der niederländischen Studie bestätigt. Das Forschungsinstitut verwies jedoch darauf, dass in früheren Studien immer die Wirkung von Handys untersucht wurde, die nah an den Kopf gehalten werden und bei denen hohe Strahlungsfelder nah am Ohr erzeugt werden und zu einer Erwärmung des Gehirn führen.

In der Studie des niederländischen Forschungsinstituts TNO wurde ein Strahlungslevel verwendet, das den tatsächlichen Verhältnissen im Umfeld von Mobilfunksendern entspricht und niedriger als bei Handys ist. Handys verursachen stärkere Strahlung bei der Nutzung, während Mobilfunksender ein konstantes Strahlungslevel aussenden, das alle Menschen in ihrem Umfeld erreicht.


2. Kurzfassung Niederländische Studie zu UMTS- Folgen

Hier der Link (Volltext!) dazu:
http://www.ez.nl/beleid/home_ond/gsm/docs/TNO-FEL_REPORT_03148_Definitiefpdf

Quelle/Informant: Dr. Moldan, Iphofen

Die oben angesprochene Studie kann über einen Link über die Internet-Seite des Dachverbandes der norddeutschen Mobilfunkbürgerinitiativen http://www.imono.de
Punkt "Studien" im Originaltext abgerufen werden.
In der Pressemitteilung hierzu heißt es:

UMTS-Sendeanlagen verursachen Übelkeit und Kopfschmerzen. Zu diesem Ergebnis kommt diese Studie zu den Auswirkungen der 3G-Sendeanlagen, die drei niederländische Ministerien für Wirtschaft, Gesundheit und Telekommunikation in Auftrag gegeben haben. Durchgeführt wurde die Forschungsreihe vom technologischen Institut TNO. "Als die Testpersonen in der Nähe von simulierten Sendeanlagen der dritten Generation waren, zeigten sich erhebliche Auswirkungen. Sie hatten ein kribbelndes Gefühl, bekamen Kopfschmerzen und Brechreiz", so eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Bei herkömmlichen Sendeanlagen konnten die Probanten keine solchen Auswirkungen feststellen.

Die kognitiven Fähigkeiten wurden dagegen bei herkömmlichen und bei UMTS-Sendeanlagen in die Höhe getrieben. Die Testpersonen zeigten eine schnellere Reaktionszeit und ein aktives Erinnerungsvermögen. Sprecher der niederländischen Ministerien kündigte Folgestudien an, um die Ergebnisse zu überprüfen und die Möglichkeit von biologischen Langzeitschäden zu ermitteln. Zudem will man die alarmierenden Resultate (Hervorhebung von IMoNo) innerhalb der Europäischen Kommission diskutieren.

Die Untersuchung erfolgte in Form einer Doppelblindstudie, das bedeutet dass keine der Testpersonen wusste, wann die Sendeanlage eingeschaltet war und wann nicht. (as)


TNO-Report, Niederlande (Auszug) September 2003

Wirkungen der hochfrequenten Felder globaler Kommunikationssysteme auf das Wohlbefinden und die kognitiven Funktionen von Menschen mit und ohne subjektive Beschwerden.

Autoren: Prof. Dr. Zwamborn, Dr. Vossen, van Leersum, Ouwens, Mäkel

1. Einleitung: Weltweit ist nach der Einführung des GSM (Global System for Mobile Communikation) in den 1990er Jahren der Gebrauch von Mobiltelefonen dramatisch angestiegen.

[...] Es gibt nur wenige Informationen über die nichtthermischen Einflüsse der elektromagnetischen Felder, die von diesen Telefonen verursacht werden, die auf menschliche Gewebe und insbesondere auf das Gewebe des Gehirns einwirken.

Regelmäßig werden Berichte über gesundheitliche Auswirkungen, die auf den Gebrauch von Mobiltelefonen zurückzuführen sind, in wissenschaftlichen Magazinen veröffentlicht und dann gewöhnlich von der öffentlichen Presse übernommen. In so gut wie allen Fällen beziehen sich die Berichte auf Experimente, die entweder Studien an Tieren oder Kurzzeitstudien mit Menschen sind.

Die untersuchten Fälle sind das Auftreten von Hirntumoren [1, 2, 3], Einflüsse auf das Elektroencephalogramm (EEG) [4, 5], die Ausschüttung von Hypophysenhormonen [6], kognitive Funktionen [7 - 18], Temperaturveränderungen im Gehirn [19 - 21], Zerstörung der Erbsubstanz (DNA) [22], Anregung der weißen Blutkörperchen (Lymphozyten) und der Zellteilung [23], die Sehfunktion [24] usw.

[...] Es wurden viele Studien mit widersprüchlichen Ergebnissen zum Einfluss der Mobiltelefone veröffentlicht. Bezüglich der kognitiven Funktionen fanden wir fünf Publikationen [7, 8, 9, 12, 13], die kurzzeitige Effekte auf kognitive Funktionen zeigen. Kürzlich veröffentlichten Cook et al. [25] einen Überblick.

Ein leichter signifikanter Anstieg in der Reaktionszeit wurde von Preece et al. [7] gefunden, das konnte jedoch durch die Ergebnisse von Koivisto et al. [8] nicht bestätigt werden.

Krause et al. [9] berichteten bei Menschen, die GSM-ähnlichen Signalen ausgesetzt wurden, eine leichte Verbesserung bei einigen Gedächtnisaufgaben.

Alle oben erwähnten Studien drehten sich um den akuten Einfluss auf die untersuchten Parameter entweder bei gesunden Menschen oder bei Tieren, die GSM-ähnlichen Signalen ausgesetzt waren.

ZU Überempfindlichkeits-Symptomen fanden wir zwei Studien [16, 18], die über einen Zusammenhang zwischen subjektiven Symptomen und hochfrequenten Feldern berichten, und zwei Studien [10, 17], die keinen statistisch signifikanten Zusammenhang zeigen.

Hietanen et al. [10] untersuchte die Hypothese, dass es hypersensitive Personen gibt, die subjektive Beschwerden bekommen, wenn sie den elektromagnetischen Feldern von Mobiltelefonen ausgesetzt sind. Sie führten doppelt-blinde Provokationsexperimente durch. Aus ihrer Arbeit folgerten sie, dass sie keinen Kausalzusammenhang zwischen der Einwirkung von Mobiltelefonen und den Überempfindlichkeitsreaktionen fanden.

Die vorliegende Studie trägt bei zu der Forschung einen Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und Hirnfunktionen zu finden.

Im Gegensatz zu Hietanen et al. [10] gilt:

- Wir konzentrierten unsere Forschung auf Menschen, die in der Nähe von Mobilfunk-Basisstationen wohnen.

- Wir maßen die kognitiven Funktionen der Teilnehmer während der Bestrahlung (einschließlich Placebo).

- Wir maßen das Wohlbefinden mit einem Fragebogen.

- Wir bestimmten keine physikalischen Parameter wie Blutdruck und Herzschlag.

In dieser Art von Studien ist ein sehr wichtiges Qualitätskriterium eine Reproduzierbarkeit der Strahlenmenge (Dosimetrie) und der elektromagnetischen Umgebung sicher zu stellen.

1.1 Wissenschaftliches Ziel

Das Ziel dieser Forschung war zu bestimmen, ob ein Zusammenhang existiert zwischen elektromagnetischen Feldern und den subjektiven Beschwerden, bzw. einer kognitiven Leistungssteigerung, die mit einem elektromagnetischen Reiz verbunden sind.

[...] Das Ziel wurde verfolgt, indem wir ein Design einer kreuzweisen Doppelblind-Studie benutzten, um den wirklichen Einfluss der Felder auf die berichteten Beschwerden herauszufinden.

[...] 11.5 Diskussion der Hypersensitivität und des Wohlbefindens

[...] Wir sind nicht überzeugt, dass die Studie von Hietanen et al. [10] auf eine sachgerechte Weise durchgeführt wurde.

[...] 12. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

[...] Unsere Forschung zeigt, dass unsere Hypothese, dass wir keinen Kausalzusammenhang zwischen der Anwesenheit elektromagnetischer Felder und den gemessenen Parametern finden würden, sich nicht bestätigte.

Wir haben einen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen der Anwesenheit von UMTS-ähnlichen Feldern einer Stärke von 1 V/m und dem Wohlbefinden gefunden. (Anm.: Umrechnung in µW/m² siehe Rubrik "Technik")

Sowohl Gruppe A, wie auch Gruppe B zeigten vergleichbare Effekte in den Ergebnissen zum Wohlbefinden.

Es ist besonders zu erwähnen, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Gesundheit definiert als "ein Stadium vollkommenen physischen, mentalen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur als die Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen."

Nach dieser Definition ist das Gefühl des Wohlbefindens ein Teil der Gesundheit.

[...] In unserer Studie wird gezeigt, dass thermische Effekte vernachlässigbar sind, und deshalb scheint eine Erklärung, die sich auf thermische Effekte beruft, für die beobachteten Wirkungen auf die kognitiven Parameter als höchst unwahrscheinlich.

[...] Ohne Frage rechtfertigen unsere Ergebnisse weitere wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet.

TNO Physics And Electronics Laboratory, The Hague, NL
http://www.tno.nl



A print version is available in PDF format at: http://www.emrpolicy.org/news/headlines/index.htm und siehe Adresse ganz oben im Artikel

Quelle: http://mobilfunk-buergerforum.de/home/home_artikelshow.php?_aid=203
(Auszug)


Links:

TNO-Report zu Wirkungen von UMTS
http://www.baubiologie-regional.de/forum3/read.php?f=4&i=36&t=36

Kann man Elektrosmog vermeiden?
http://217.160.88.14/_data/121_012.pdf

Mediziner: Elektrosmog durch Handys höher als durch Sendemasten

Freitag 11. Juni 2004, 04:15 Uhr

Mainz (ddp-rps). Die Strahlenbelastung durch Handys ist nach Einschätzung von Experten gefährlicher als durch Sendemasten. Zum einen sei die Belastung durch Handys insgesamt einfach höher, sagte Joachim Schüz, Hochschuldozent der medizinischen Fakultät der Universität Mainz, der Nachrichtenagentur ddp. Zum andern könne die Strahlung durch den Körperkontakt mit dem Mobiltelefon direkt ins Gewebe eindringen.

Omega: Joachim Schüz ist kein Mediziner, sondern Dr. rer. physiol. (rerum physiologiae) d.h. Doktor der Humanbiologie. Im 5. Semester hat man als Humanbiologe auch einige wenige klinische Kurse, ohne jemals viel mit Patienten zu tun zu haben. Man behandelt theoretische Grundlagen.

Trotz zahlreicher Studien gebe es bisher aber noch keinen eindeutigen Nachweis eines gesundheitlichen Risikos durch Handynutzung, betonte Schütz. Er ist Mitarbeiter in einer europaweiten Studie zum Zusammenhang von Hirntumoren und Mobilfunkstrahlung, an der sich die Uni Mainz in Deutschland federführend beteiligt.

«Handymasten sind nur ein neuer Eintrag in den Funkcocktail, den wir mit anderer Strahlung, durch Fernsehen und Radio schon seit Jahren haben», erläuterte der Experte. Die Angst vor den Sendestationen in der Bevölkerung sei darum wissenschaftlich nicht gerechtfertigt. Eine schwerere Belastung seien dagegen Handys. Sie kommen Schüz zufolge dem zulässigen Grenzwert der Spezifischen Absorptionsrate (SAR) von 0,08 Watt pro Kilogramm am nächsten. Werde dieser Grenzwert überschritten, komme es zu einer gesundheitlichen Schädigung des Gewebes.

Bisher gebe es aber keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass Handystrahlung das Wachstum von Hirntumoren begünstige. Auch sei nicht nachgewiesen, dass Handystrahlung das Erbgut beschädigen könne. Trotzdem könne man nicht im Umkehrschluss sagen, dass Mobilfunkstrahlung ungefährlich sei, da es kaum Langzeitstudien gebe. Neue repräsentative Ergebnisse einer europaweiten Studie über das Risiko, durch Handystrahlung an Hirntumoren zu erkranken, gebe es vermutlich im kommenden Jahr.

Omega: die Aussage von Schüz stimmt nicht, dass es "nicht nachgewiesen sei, dass Handystrahlung das Erbgut beschädigen könne“. Dies ist die Aussage eines industriefreundlichen, subjektiven Gutachters à la Silny. Es gibt unzählige seriöse Studien aus dem In- und Ausland, die die Schädlichkeit des gepulsten Mobilfunks beweisen. Siehe unter:

http://www.buergerwelle.de/body_wissenschaft.html
http://www.fdp-bundesverband.de/forum/read.php?f=17&i=1197&t=195
http://www.buergerwelle.de/body_science.html (in Englisch)

Doz. Dr. Joachim Schüz ist Mitglied im Ausschuss nicht-ionisierender Strahlung der Strahlenschutzkommission (SSK). Joachim Schüz wird als Verharmloser des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes mit deutlicher Industrienähe beschrieben. Siehe unter:

http://omega.twoday.net/stories/238902/
http://omega.twoday.net/stories/238911/

Gesundheitliche Risiken der Handynutzung sind auch Thema des dritten «Mobilfunksymposiums» der BUND-Landesverbände Rheinland-Pfalz und Hessen am Samstag in Mainz.

Quelle: http://de.news.yahoo.com/040611/336/42k5k.html

Nachricht von der BI Bad Dürkheim

Dr. Joachim Schüz

Mainz: 100 Meldungen bei Elektrosmog-Anlaufstelle

Chip Online - 19. Jan. 2004

Bei der im Oktober eingerichteten Anlaufstelle für Betroffene von Elektrosmog in Rheinland-Pfalz haben sich bisher rund 100 Menschen gemeldet. Als Auslöser von Gesundheitsbeschwerden wurden Mobilfunk-Basisstationen, Handys und schnurlose Telefone genannt, teilt das Mainzer Umweltministerium mit.

Das Forschungsprojekt "Mainzer EMF-Wachhund" soll einen Überblick darüber geben, wie viele Rheinland-Pfälzer sich durch elektromagnetische Felder (EMF) beeinflusst fühlen. Die Meldungen werden von einem Spezialisten-Team der Johannes-Gutenberg-Universität ausgewertet. Danach soll geprüft werden, ob die Einrichtung einer dauerhaften ärztlichen Anlaufstelle erforderlich ist.

Meldungen von möglichen Betroffenen werden vorerst noch bis Ende März angenommen. Ein entsprechender Fragebogen ist im Internet, bei der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinhessen in Mainz und im Umweltministerium erhältlich. (ddp)

Info: www.mainzer-emf-wachhund.de

Omega: einer der Hauptverantwortlichen für dieses “Forschungsprojekt” ist Dr. rer. physiol. Joachim Schüz, ein industriefreundlicher "Sachverständiger" à la Juri Silny. Man kann sich vorstellen, ohne Prophet zu sein, was bei dem „Mainzer EMF-Wachhund“ Projekt als Ergebnis für die Mobilfunkgeschädigten heraus kommen wird!

Die Einstellung eines Mitglieds des „Spezialisten-Teams“ der Johannes-Gutenberg-Universität, Mainz, finden Sie auch dokumentiert unter:

http://www.emf-risiko.de/pdf/risikodialog%20-%20anhang.pdf

wo Schüz als einer der Co-Autoren fungiert.

Quelle: http://www.buergerwelle.de/body_newsletter_210104.html

Priv.-Doz. Dr. rer. physiol. Joachim Schüz ist Leiter des Bereiches Epidemiologie am Institut für Medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik der Universitätsklinik Mainz. Ein Arbeitsschwerpunkt der letzten Jahre war die Durchführung einer deutschlandweiten Fallkontrollstudie zu Leukämien bei Kindern und häuslicher Magnetfeldexposition. Derzeitiger Schwerpunkt ist die Durchführung einer Fallkontrollstudie der WHO zu Ursachen von Hirntumoren.

Schüz ist Mitglied im Ausschuss nicht-ionisierender Strahlung der Strahlenschutzkommission (SSK). Er dürfte daher niemals als "industriefreundlicher" Gutachter in Prozessen in Sachen Mobilfunk auftreten, was aber häufig geschieht und geschehen ist, da eine Interessenkollision zwischen seiner Tätigkeit in der SSK und seiner Gutachtertätigkeit besteht. Regelmäßig wurden die Verfahren, wo Schüz als "neutraler" Gutachter tätig war, zugunsten der Mobilfunkbetreiber abgeschlossen.

siehe auch: http://omega.twoday.net/stories/238902/
http://omega.twoday.net/stories/238961/


Kommentar Rechtsanwalt Dietmar Freund:

Privatdozent Dr. rer. physiol. Schüz (nicht Schütz) ist Mitglied des Ausschusses "Nichtionisierende Strahlen" der Strahlenschutzkommission und gehört damit zu einem Gremium, dass aufgrund der Anteilseignerschaft des Bundes an der Telekom AG und damit auch ihren MF-Tochtergesellschaften keinesfalls als unabhängig, sondern als befangen bewertet werden muss! Diese Kapitalverflechtung des Bundes mit zumindest einer der Betreiberfirmen ist offenkundig. Da sich die UMTS-Technik nicht so leicht wie erwartet umsetzen lässt, würde die finanzielle Belastung, die eine bundesweite Verschärfung der Grenzwerte durch eine Novellierung der 26. BImSchV für die Mobilfunkbetreiber zur Folge hätte, diese Geschäftspartner des Bundes in größere wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Aus diesem Grunde war und ist vom Bund keine Initiative zur längst fälligen Korrektur der 26. BImSchV zu erwarten. Ein (fiktiver) Richter wäre wegen Befangenheit abzulehnen, wenn er wesentliche Einnahmen durch einen Prozessbeteiligten erzielen würde.

In einem Verfahren der Bundeslands Hamburg, in dem der 2. Senat des BVerfG am 15. Juli 2003 (2 BvF 6/98) eine Vorschrift des Telekommunikationsgesetzes wegen Eingriffs des Bundes in Länderzuständigkeiten für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, hatte auch das antragstellende Bundesland vorgetragen, dass die Regulierungsbehörde als Behörde des Bundes gegenüber der Deutschen Telekom nicht "unbefangen" sei, denn..."... Die Deutsche Telekom AG überweise jährlich Millionenbeträge an den Bund;.... Der Bund habe ein erhebliches Interesse an einer möglichst starken Marktposition der Deutschen Telekom AG; hieraus resultierende Vermutung einer "Befangenheit" der Behörden des Bundes".


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Drei Interphone-Studien (aus Schweden, England und Deutschland) zusammengenommen beweisen langfristige Tumorgefahr für Handynutzer !

Die Bücherverbrennung weitere Folge 2.02.2006 - siehe: zuerst ist die Taktik von BfS zu nennen -Anm. von umtsno (DE) http://iddd.de/umtsno/100aerzte.htm#bfsnaila

Aus dem Gespräch (768 KB, mp3) mit J. Schüz* Zitate..
http://iddd.de/umtsno/emfkrebs/InterphoneInterwLutz.mp3

.."Der Grund warum diese Studie allerdings so groß aufgestellt wurde, ist dass bei den Langzeitnutzern- das heißt, die die ein Handy zehn Jahre oder länger benutzt haben, die Fallzahlen noch relativ gering sind. Das heißt die Aussagekraft einer nationalen Studie ist relativ klein. Und in diesem Bereich haben auch alle vier Länder bisher Ergebnisse mit einer sehr großen statistischen Unsicherheit veröffentlicht. Bei den Schweden, Dänen und Engländern gab es eher keinen Hinweis auf eine Risikoerhöhung. Bei uns in Deutschland gab es jetzt einen schwachen Hinweis auf eine Risikoerhöhung was auf jeden Fall eben dafür spricht die internationalen Ergebnisse aller 13 Länder abzuwarten."

"..und dem entsprechend muss man abwarten, ob dies unser Ergebnis jetzt von anderen Ländern bestätigt wird oder, ob dann insgesamt die 13 Länder eher das Ergebnis der schwedischen und dänischen Studie und englischen Studie bestätigen werden, dass es keine Risikoerhöhung auch unter den Langzeitnutzern gibt."

Hiermit macht Herr Doktor große Mobilfunk-Propaganda für die Mobilfunkindustrie. Die Studien aus Schweden und aus England haben sehr wohl mehrfach die deutschen Ergebnisse bestätigt. siehe unter Interphone England und Interphone Schweden. und Interphone Denmark**.
(Auf Seite http://iddd.de/umtsno/interphone.htm )

Nur die Aussagen der dänischen Studie sind für die Einschätzung der Gefahr der Langzeitnutzung der Handys, länger als 10 Jahre wegen der zu kleinen Anzahl der Nutzer mit Tumoren - zwei - nicht geeignet, aber auch diese Studie bestätigt indirekt die Gefahren der Langzeitnutzung - die Tumore bei Mobilfunknutzer sind größer als bei Nichtnutzer (siehe dänische Studie). Die Aussagen der schwedischen Studie wurden durch Meckereien der wohl gekauften Wissenschaftler über schlechte Aufstellung der Studie und danach durch die Doktorarbeit, die von ICNIRP-Verschwörer und Doktorvater Ahlbom A. zur Interphonestudie umbenannt wurde, umgedreht und weitgehend verwässert. Nicht desto trotz Sie finden sie und weitere, zum Vergleich unten über diese Seite.
http://iddd.de/umtsno/interphone.htm

Beachten Sie z.B. Berichte aus Israel von Atzmon "Interphone researchers misled the media".

Omega see "Interphone researchers misled the media - Cell phone cancer link misreported" under
http://omega.twoday.net/stories/1019613/


Sie beweisen, dass Dr. Schüz nicht zufällig die Tatsachen verdreht ! Das ist das Design von Bücherverbrennung, das ich schon am 10. Oktober 2004 beschrieben habe. Deutsche Studie bezüglich Langzeitexposition der Handynutzer bestätigt Interphone Aussagen aus England und Schweden.

Drei Interphone-Studien zusammengenommen, beweisen langfristige Tumorgefahr für Handynutzer !

** "In a Swedish case control study of 159 cases of acoustic neuroma, the authors found a significant association between use of analogue cellular telephones and risk of this type of tumor (odds ratio = 3.5, 95 percent CI: 1.8, 6.6); however, there was no clear trend in the risk estimates by latency period (>1, >5, or >10 years) since first use ( 1. ). In an update of this analysis, the risk of acoustic neuroma was found to be significantly increased among persons who had used digital cellular telephones for more than 5 years and among persons who had used cordless telephones for more than 10 years (2).- Seite 282 in der dänischen Studie (Christensen et. al. Am J. Epidem. 2004)

* Dr. Schüz war beteiligt an der dänischen Interphone Studie und an der deutschen Interphone Studie. Warum? Vielleicht zur Anpassung der Ergebnisse an die Lügen der Mobilfunkindustrie...

1. Hardell L, Hallquist A, Mild KH, et al. Cellular and cordless telephones and the risk for brain tumours. Eur J Cancer Prev 2002;11:377Ð86.

2. Hardell L, Mild KH, Carlberg M. Further aspects on cellular and cordless telephones and brain tumours. Int J Oncol 2003; 22:399Ð407.

Krzysztof Puzyna
webmaster@umtsno.de

--------

Joachim Schüz ist ein Verharmloser des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes und Unterstützer der Mobilfunkbetreiber:

Mainzer Wachhund-Projekt
http://omega.twoday.net/stories/388701/

Forscher und Forschungsergebnisse von der Industrie bezahlt
http://omega.twoday.net/stories/281056/



http://omega.twoday.net/search?q=Sch%C3%BCz
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