Mobilfunk

16
Nov
2004

Handys machen Schüler dumm

Münchener Stadträtin klagt: Handys machen Schüler dumm!

Abendzeitung Mittwoch 08.10.03

München Handy-Alarm an Münchens Schulen: Die Stadträtin Mechthild von Walter (ödp) fordert ein generelles Handy-Verbot: "Die Dauer-Bestrahlung durch Mobiltelefone kann eine Ursache für die schwachen Schul-Leistungen sein, die in der Pisa-Studie dokumentiert werden." Und auch die Lehrer greifen durch. Klingelt es während des Unterrichts, wird das Handy eingezogen.

Handy-Wahn an den Schulen

Lernen unter Dauer-Klingeln-Lehrer gehen auf die Barrikaden

Es piepst, es klingelt, und es vibriert. In Schulranzen, unter den Tischen und zwischen den Heften. Handy-Alarm an Münchens Schulen! Lehrer sind genervt, Schüler können sich nicht konzentrieren. Stadträtin Mechthild von Walter (ödp) fordert nun ein generelles Handy-Verbot an Schulen. "Unter Umständen ist die Dauer-Bestrahlung durch Mobiltelefone eine der Ursache schwachen Schulleistungen, die in der Pisa-Studie dokumentiert wurden", meint Sie. Vor allem eine Studie der Uni Mainz alarmierte die Stadträtin, die selbst kein Handy besitzt. Demnach führt die Handy-Strahlung zu einer Minderung der Gedächtnisleistung. Heute wird das Thema im Schulausschuss diskutiert. Lehrer haben indes weiniger mit den gesundheitlichen, als vielmehr mit den alltäglichen Konsequenzen des Handy-Gebimmels zu kämpfen.

Scheinbar einziger Ausweg: drastisches Durchgreifen. Schon 2001 legte das Kulturministerium fest, das Mobiltelefone während des Unterrichts ausgeschaltet sein müssen. "Bei Prüfungen gilt sogar das Mitführen eines Handy in der Tasche als Unterschleif", so Peter Bendel, Sprecher des Kultusministeriums. "Wer erwischt wird, kassiert eine Sechs." Klingt gut in der Theorie, ist in der Praxis aber offenbar nicht durchsetzbar: "Ich habe meine Tochter unter anderem wegen des permanenten Handy-Gebimmels nach sechs Wochen vom Gisela-Gymnasium genommen", berichtet der Schwabinger Pascal M. Das Kind habe sich nicht mehr konzentrieren können. Niemand habe durchgegriffen. „Diesen Vorwurf weise ich strikt zurück", sagt Direktorin Marianne Achatz, "sogar bei Schulfahrten sammeln wir die Handys ein. Wir legen großen Wert darauf, dass Kommunikation direkt, nicht indirekt statt findet. Das gilt auch für den Unterricht."

Die Bemühungen der Schule, dem Geklingel Einhalt zu gebieten reicht weit. "Wir haben sogar schon beim Abi die Klotüren ausgehängt, damit keiner per Handy spicken kann", sagt Bina Lößl, Direktorin des Käthe-Kollwitz-Gymnasium. Es wurde ein Schüler vor Jahren beim Spicken in der Abi-Prüfung erwischt. Heute ist man dort streng: Wenn's im Unterricht bimmelt, ist das Handy für Monate weg, eingesperrt bei Direktor Norbert Dmoch. "Ich führe dann ein Gespräch mit dem Schüler und behalten das Handy, je nach Einsichtigkeit, für mehrere Wochen. Das wirkt."

Ebenfalls ein Mittel zum Weck: Verweis. Und auch am Willi-Graf-Gymnasium ist man rigoros: "Einkassierte Handys können nur von den Eltern abgeholt werden", so Direktor Dieter Spies. "Wir haben im Kollegium sogar schon darüber beraten, ob wir Handys generell verbieten sollen", sagt Klaus George, Direktor der Fachoberschule in der Lindwurmstraße.

Ganz verstehen kann man den Handy-Wahn der Jugend an den Schulen nicht. Klaus George: "Seltsam, dass junge Leute ein fernmündliches Mitteilungsbedürfnis haben - sich aber sonst ausschweigen."

Von Daniela Transiskus

AZ-Umfrage: Wofür brauchen Sie das Handy in der Schule?

Gymnasial Schüler ca. 18 Jahre Antworten:

"Wenn mich wichtige Leute im Unterricht per Handy anrufen, dann sage ich, ich muss aufs Klo und telefoniere draußen."

"Ich schicke im Unterricht viele SMS - an meine Freunde in der Parallelklasse. Oder ich verabrede mich mit Kumpels, wo wir abends saufen."

"Ich benutze mein Handy zum SMS - Schreiben an Leuten, die nicht in der Klasse sind. Wäre es verboten, würde ich es trotzdem weiter benutzen."

"Ich schreibe in der Pause viele SMS an Freunde. Im Unterricht weniger, das lässt sich nicht vereinbaren - man muss sich dich konzentrieren."

"Wir benutzen unser Handys nicht in der Schule. Das ist nicht nötig, vormittags ruft doch eh keiner an. Ein Verbot wäre o.k."

"Ich spiele viel ,Snake 2; in Physik. Den Stoff les ich dann zuhause. Zurzeit stehe ich auf einer Vier.



Kommentar vom izgmf:

In Anbetracht der Antworten von den Jugendlichen auf die AZ-Umfrage ist mir jetzt klar, warum die Pisa-Studie unseren Jugendlichen einen so schlechten Bildungsstand attestieren musste.

Schwätzen mit modernster Technik von Klassenzimmer zu Klassenzimmer.

Nachdem viele der Jugendlichen nicht in der Lage sind mit der Technik vernünftig umzugehen, ist ein Verbot das letzte Mittel, welches dann auch eingesetzt werden sollte.

Leserbriefe können an E-Mail: lokales@abendzeitung.de gesendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Informationszentrum gegen Mobilfunk

Heidrun Schall


Schule und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/403986/

Mobilfunk und Pisa-Studie
http://omega.twoday.net/stories/403999/

Chronic Fatigue Syndrome Caused by EMF?
http://omega.twoday.net/stories/450192/

Schule und Mobilfunk

Mobilfunk in der Schule
http://omega.twoday.net/stories/338094/

MOBILFUNK ALS THEMA IN DER SCHULE
http://freepage.twoday.net/stories/3001574/

Mobilfunk in der Schule - ein Massenexperiment am Kind
http://omega.twoday.net/stories/438016/

Elektrosmog im Klassenzimmer
http://omega.twoday.net/stories/1870495/

Handy-Verbot an Schulen
http://freepage.twoday.net/stories/1677088/

Verstrahlte Zukunft
http://omega.twoday.net/stories/1331957/

Ringsum stehen 15 Sendeanlagen, die ungehindert in die Klassenräume strahlen
http://omega.twoday.net/stories/403964/

Russland: Mobiltelefone und Krebs bei Kindern
http://omega.twoday.net/stories/520546/

Handys machen Schüler dumm
http://omega.twoday.net/stories/403994/

Mobilfunk und Pisa-Studie
http://omega.twoday.net/stories/403999/

Kinder und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/311977/

Strahlenalarm im Bremer Süden
http://omega.twoday.net/stories/383367/

Kapitalverbrechen an unseren Kindern
http://omega.twoday.net/stories/365568/

"Mobiles Lernen"
http://omega.twoday.net/stories/360833/

WLAN in Schulen
http://omega.twoday.net/stories/1053669/

Mit dem Laptop in den Unterricht
http://omega.twoday.net/stories/1054537/

Gewerkschaft warnt vor W-LAN im Klassenzimmer
http://omega.twoday.net/stories/2877989/

WLAN via Laptops
http://omega.twoday.net/stories/1041099/

Gesundheitsgefahren durch kabellose Laptops
http://omega.twoday.net/stories/191214/
http://tinyurl.com/88sg2

Jugend: Jeder Dritte leidet unter Nervosität und Kopfschmerz
http://omega.twoday.net/stories/352522/

Kritischer Umgang mit Mobilfunk bei Schülerinnen und Schülern
http://omega.twoday.net/stories/331394/

Lehrer wollen strikter gegen Sucht vorgehen
http://omega.twoday.net/stories/413764/

Handy
http://omega.twoday.net/stories/321708/

Mehr Mobiltelefone in Zuckertüten
http://omega.twoday.net/stories/319295/

WLAN
http://omega.twoday.net/stories/293874/

Neuer Zündstoff für Diskussion über Handy-Gefahr
http://omega.twoday.net/stories/253511/

Wissenschaft und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/293807/

Handy - Mensch wenn ich das gewußt hätte
http://www.buergerwelle.de/pdf/handyneindanke.pdf

Schools & Cellular Antennas
http://omega.twoday.net/stories/544426/

Chronic Fatigue Syndrome Caused by EMF?
http://omega.twoday.net/stories/450192/

Ringsum stehen 15 Sendeanlagen, die ungehindert in die Klassenräume strahlen

KinderKanal "logo" 15.11.04: Sendung im KiKa am 15.11.04 über Strahlenbelastung in Bremer Schule!

Die Jugendlichen schilderten vor der Kamera bei Betreten der Klassenräume Symptome wie Druckanstieg im Kopf zu spüren, der sich aber von normalem Kopfweh unterscheide, bis hin zu "Brummen" im Kopf.

Ringsum stehen 15 Sendeanlagen, die ungehindert in die Klassenräume strahlen. Für das zuständige Gesundheitsamt bestehe jedoch kein Handlungsgrund, da die Grenzwerte nicht überschritten werden. Außerdem gäbe es bisher keinen wissenschaftlichen Beweis für Gesundheitsgefahren und Beeinflussung des Wohlbefindens durch Mobilfunk.

Man muss sich nicht wundern, dass sich in Deutschland nichts bewegt, denn nicht nur in Bremen sitzen solche Ignoranten an der Spitze des Gesundheitsamtes.

Mit freundlichen Grüßen

TZ


Strahlenalarm im Bremer Süden
http://omega.twoday.net/stories/383367/

Kinder und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/311977/

Kritischer Umgang mit Mobilfunk bei Schülerinnen und Schülern
http://omega.twoday.net/stories/331394/

14
Nov
2004

13
Nov
2004

"Das Mobiltelefon am Ohr ist der Gau"

13.11.2004 00:00

"Das Mobiltelefon am Ohr ist der Gau"

Neues vom Großbettlinger Verein "Bürger-Info": Weiter "Gefahren von Handy & Co" - UMTS-Mast im Ort scheint abgewendet

GROSSBETTLINGEN. Täglich werden sie mehr: Mobilfunk- und DECT-Telefone, Hochspannungsleitungen, Mikrowellen, drahtlose Übertragungstechnik für den PC. Und mit ihnen wächst die Mikrowellenstrahlung, die von den Geräten ausgeht.

NICOLE MOHN

Geruchlos und unsichtbar umschwirren die Strahlen die Menschen rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag. Welche Risiken die neue Technik birgt, vermag aber zur Zeit keiner abzuschätzen. Seit über sechs Jahren engagiert sich die Großbettlinger Initiative "Bürger-Info" für einen umsichtigen Umgang mit "Handy und Co". Und arbeitet seither zusammen mit Bürgermeister Martin Fritz daran, dass die Gemeinde sendemastfrei wurde und bleibt.

Omega welche Risiken die neue Technik birgt, vermag man sehr genau abzuschätzen. Siehe Krank durch Mobilfunk - Elektrosmog - Die Opfer unter: http://omega.twoday.net/stories/372620/

Am Donnerstagabend hatte der Verein zu einem Informations-Abend zu diesem Thema in die Zehntscheuer eingeladen. Und konnte dabei einmal mehr einen Erfolg vermelden. Erst wenige Wochen ist es her, dass "e-plus" als erster der Mobilfunkbetreiber in Großbettlingen bei Bürgermeister Fritz mit dem Wunsch nach einem Standort für die neue UMTS-Technik im Ort nachfragte.

"Sensible Bereiche meiden"

Wahlweise ein Standort nahe der Seniorenwohnanlage oder dem Kindergarten am Geigersbühl hatte das Unternehmen ins Auge gefasst. Jürgen Groschupp, Vorsitzender von Bürger-Info Großbettlingen und Vorstandsmitglied beim Dachverband Mobilfunk-Bürgerforum, hat die Anfrage fast den Atem verschlagen: "Immerhin gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtung der Anbieter, in der sie öffentlich versprochen haben, sensible Bereiche wie Kindergärten zu meiden", erklärte er den über 60 Zuhörern in der Zehntscheuer.

Sauer aufgestoßen war Groschupp auch, dass die Mitarbeiter von e-plus zu dem Zeitpunkt schon längst im Dorf unterwegs gewesen seien, um einen privaten Vermieter für die Antenne zu finden, "bevor die Gemeinde überhaupt über die Standortsuche informiert wurde".

Mit Bürgermeister Fritz war sich der engagierte Großbettlinger sofort einig, "dass es so nicht geht". Wieder suchten Gemeinde und Verein zusammen die Verhandlung mit dem Mobilfunkbetreiber, boten gleich im ersten Gespräch einen Alternativstandort an, und wieder scheint die klare Haltung und das Zusammenstehen von Bürgern und Verwaltung Früchte zu tragen: Statt wenige Meter von den Wohnhäusern entfernt soll der neue Sender nun auf dem Waldrücken zwischen Raidwangen und Großbettlingen errichtet werden, 350 Meter von den ersten Wohngebäuden entfernt.

Omega wenn man bedenkt, dass die Naila-Studie als Ergebnis zeigt, dass der Anteil von neu aufgetretenen Krebsfällen bei Patienten, die während der letzten zehn Jahre in einem Abstand bis zu 400 Meter um eine seit 1993 betriebene Mobilfunksendeanlage gewohnt hatten, gegenüber weiter entfernt lebenden Patienten signifikant höher war und die Patienten in durchschnittlich jüngerem Alter erkrankt waren, kann man bei 350 m Entfernung der Antenne kaum von einer sicheren Entfernung sprechen. Die Lösung kann nicht sein, Antenne raus aus den Wohngebieten, sondern wir brauchen eine neue, unbedenklichere Mobilfunktechnik. Alles andere ist nur Augenwischerei. Siehe unter „Einfluss der räumlichen Nähe von Mobilfunksendeanlagen auf die Krebsinzidenz“ http://omega.twoday.net/stories/398292/ und „Antennen außerhalb von Wohngebieten?“ http://omega.twoday.net/stories/313665/

Ein entsprechender Vertragsabschluss mit dem Betreiber stehe unmittelbar bevor, so Groschupp. Längst ist die Strahlung von Mobilfunksendern nicht mehr allein das große Thema: Immer mehr Anfragen erhält der Großbettlinger auch zum Thema DECT-Telefone. Damit haben sich viele selbst zum Mobilfunkbetreiber gemacht, weiß auch der Fachmann für Umweltstress-Analytik, Norbert Honisch, der die Ortsgruppe Großbettlingen seit vielen Jahren mit seinem Wissen und seiner Erfahrung unterstützt.

"Studien lassen nichts Gutes ahnen"

Schnurloses Telefon, Wireless-LAN für die PC-Anlage: "Es gibt keine Kinderzimmer mehr, nur noch Technikzimmer", ist sein Eindruck. Eine Entwicklung, die der erfahrene Diplomingenieur mit Sorge beobachtet. Denn wie die hochfrequentige, bei Handy und Co zudem gepulste Strahlung auf den Menschen wirkt und welche Risiken sie birgt, darüber wisse die Wissenschaft bis dato wenig.

Omega die Wissenschaft weiß schon viel, wie bei Handy und Co gepulste Strahlung auf den Menschen wirkt und welche Risiken sie birgt. Siehe „Wissenschaft und Mobilfunk“ unter: http://omega.twoday.net/stories/293807

"Es wurde eine neue Technik in die Welt gesetzt, ohne die biologischen Auswirkungen zu kennen", so Honisch. Diverse Studien ließen zumindest nichts Gutes ahnen: "So wurde bei Ratten, die der gepulsten Mobilfunkstrahlung ausgesetzt wurden, eine Aufweichung der Blut-Hirn-Schranke festgestellt." Giftstoffe konnten so in das Gehirn eindringen.

"Bei der Bestrahlung von HL60-Zellen entdeckten die Forscher die Bildung von Mikrokernen im Zellmaterial. Die Schädigung von Erbsubstanz kann nicht mehr ausgeschlossen werden", ist sich Honisch sicher.

"Dorado für Mobilfunkbetreiber"

Telefoniert man oder hat den Laptop auf dem Schoß, setze man sich einer Belastung von fast 160 000 Mikro-Watt pro Quadratmeter aus: "Das Handy am Ohr ist der Gau", sagte der Experte, der den Zuhörern die Eigenschaften der verschiedenen Signale und Übertragungsarten erläuterte. Derzeit halten Wissenschaftler allenfalls eine Belastung von 100 Mikro-Watt pro Quadratmeter für halbwegs unbedenklich. "Bewegt hat sich bislang allerdings wenig. Wir haben hier ein Dorado für Mobilfunkbetreiber", sagt Groschupp. "Und das liegt nicht nur an den rein thermisch ausgerichteten Grenzwerten für Mobilfunksender." Für die mobilen Geräte existiere übrigens überhaupt keine Festsetzung. Es liege auch an Beschlüssen "wie der jüngst vollzogenen Änderung der Landesbauordnung in Baden-Württemberg, die den Betreibern Tür und Tor öffnete".

Omega die Belastung von 100 Mikro-Watt pro Quadratmeter ist nicht unbedenklich. Aus der Erfahrungsmedizin ist bekannt, dass viele Menschen inzwischen schon ab 10 Mikrowatt/m² erkranken. Im Februar 2002 wurde von der Landessanitätsdirektion Salzburg für Innenräume ein Wert von 1Mikrowatt/m² (0.02V/m) vorgeschlagen. Der Vorschlag basiert auf empirischen Erkenntnissen der letzten Jahre. Die Salzburger Vorsorgewerte liegen damit nur noch leicht über den baubiologischen Richtwerten und sehr deutlich unter den gültigen Grenzwerten der meisten Länder (Deutschland: 4,5 bzw. 9 Millionen Mikrowatt/Quadratmeter (41 resp 58V/m) für das D- und E-Netz). Weiter unter: http://omega.twoday.net/stories/302147/

"Die Menschen sensibilisieren"

Die Handhabe der Kommunen gegen die Errichtung von Sendemasten gehe derzeit gegen null. Dabei spiele auch Geld eine große Rolle. So habe allein Finanzminister Hans Eichel für die UMTS-Lizenzen Milliarden Euro kassiert.

Dabei zeigen Beispiele wie die Schweiz, dass Mobilfunk sich mit einem Bruchteil der Leistung betreiben lasse, wie es derzeit in Deutschland der Fall sei. Wichtiger denn je erscheint Groschupp es deshalb, "die Menschen sachlich zu informieren und zu sensibilisieren". Der Fachmann: "Wir wollen nicht polemisieren und auch nicht, dass Sie Ihr Handy wegschmeißen." Aber zum Nachdenken möchte Bürger-Info anregen: "Denn die Entscheidung, was Sie sich ins Haus holen, nimmt Ihnen keiner ab", so der Vorsitzende.

Omega siehe hierzu „Die Schweizer Grenzwerte - Eine Mogelpackung erster Güte“ unter: http://omega.twoday.net/stories/283430/

Rund 60 Zuhörer waren in die Zehntscheuer gekommen, um sich in Sachen Mobilfunk auf den neuesten Stand zu bringen, darunter auch BM Fritz (unser großes Bild zeigt leider nur einen Ausschnitt).

Kleines Foto: Norbert Honisch erklärt mit einer Glühbirne plastisch, welche Effekte gepulste Strahlung haben kann. Im Hintergrund: Jürgen Groschupp, Vorsitzender der Bürger-Info und Zweiter Vorsitzender im überregionalen Mobilfunk-Bürgerforum. zog
http://www.buergerwelle.de/pdf/nzwz-2004-11-13-ltelefon001_onlineBild.jpg


http://www.ntz.de/lokalnachrichten/umland/index.php?action=shownews&id=495669

12
Nov
2004

Planungshoheit der Gemeinden

In unserer gestrigen Info brachten wir nachfolgende PM über die Planung von Vorrangflächen für Mobilfunksendeanlagen in Schwabenheim.

Wir nehmen die dort gebrachte Ansicht der Bau-, Umwelt- und Rechtsabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung zum Anlaß, darauf hinzuweisen, dass es nicht zutrifft, daß Ausweisungen von Vorrangflächen nicht möglich seien.

In einem Dialog am 8-11-04 mit dem Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main äußert sich zum Thema Planungshoheit etc. und den diesbezüglichen Steuerungsmöglichkeiten Herr Rechtsanwalt Dietmar Freund, Bruchköbel - s. Anlage -.

Dass der Ortsbürgermeister Herr Peter Merz sich von den negativen Äußerungen nicht beeinflussen läßt und sich den "Empfehlungen " der Verbandsgemeindeverwaltung widersetzt, verdient Respekt!

Er handelt im Gegensatz zu anderen Kommunen im Sinne der Vorsorge für seine Gemeinde und hat klar erkannt, dass es sehr wohl eine Planungshoheit für Gemeinden gibt, die auch gleichzeitig als Planungsverpflichtung zu verstehen ist.

Man muß es nur wollen!!!

Die Kommune hat eine Planungshoheit. Wenn ein Planungswille vorhanden ist, kann sie sehr wohl Einfluss auf eine vernünftige Senderstandortplanung nehmen (Veränderungssperre, positive Bauleitplanung usw.). Im Übrigen hat auch die Kommune unter dem Aspekt der Fürsorgepflicht eine moralische Planungspflicht! Sie muss es nur wollen!


HLV Redaktion
Alfred Tittmann
presse@hessenbiss.de
http://www.hessenbiss.de



Dialog mit dem Planungsverband 8.11.2004 s. auch
http://ditopro.ais.fraunhofer.de/zeno/forum?action=editArticle&id=2024&view=print

In einem Dialog mit dem Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main äußert sich zum Thema Planungshoheit und Vorsorge etc. und diesbezüglichen Steuerungsmöglichkeiten Herr Rechtsanwalt Dietmar Freund, Bruchköbel wie folgt:

Dieses Bedenken greift keineswegs. Wie praktische Beispiele zeigen (z.B. in Gräfelfing) ist es durchaus möglich, ohne Negativ- oder gar "Willkürplanung" in Bebauungsplänen über § 1 Abs. 6 Nr. 1 Baunutzungsverordnung (zumindest weitgehend) mobilfunkantennenfreie Wohngebiete mit minimaler Belastung zu schaffen, weil die bauplanerische Zulässigkeit von Antennenanlagen in Wohngebieten nur durch Ausnahmevorschriften, sei es § 4 Abs. 3 Nr. 2 oder § 14 Abs. 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung begründet ist. Abgesehen davon, dass schon die sog. "Privilegierung" im Außenbereich in § 35 BauGB diese Wertung vorgibt, was vom Planungsverband in dem angeführten Schreiben in Übereinstimmung mit dem Hess. Umweltminister - Landtagsdrucksache 15/3872 - grundsätzlich bestätigt wurde. In der angeführten Landtagsdrucksache ist unter der Antwort zum 2. Teil der Antwort auf Frage 2 auf Seite 2 ist folgende Passage zu finden: "Die Möglichkeit der Mitentscheidung über die Errichtung von Sendeanlagen durch kommunale Gremien und die Bürgerschaft ist soweit gegeben, wie die planerische Steuerung entsprechender Standorte der städtebaulichen Planung zugänglich ist. Prinzipiell kommen als Möglichkeit der Bestimmung von Standorten für Sendeanlagen, soweit sie bodenrechtlich relevant sind, Regelungen in den Bauleitplänen in Betracht. Denkbar ist der Ausschluss oder die Einschränkung von Anlagen im Bebauungsplan im Rahmen von Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung. Die Möglichkeit der Bestimmung von Standorten für Mobilfunkanlagen im Rahmen der Bauleitplanung sind jedoch sachlich begrenzt durch die Bindung aller Maßnahmen der planerischen Steuerung von Mobilfunkanlagen an die Grundsätze des § 1 Abs. 3 bis 6 BauGB. Die Planung muss nach § 1 Abs. 3 BauGB für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich sein. Es müssen also hinreichend gewichtige städtebauliche Belange für die Planung sprechen….."

Für derartige "Beschränkungen" sind prinzipiell städtebauliche Gründe nach § 1 Abs. 5 BauGB vorhanden. Nach dieser Vorschrift sollen die Bauleitpläne nämlich dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen schützen und entwickeln.

Aufgrund von § 1 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 7 und 1a BauGB (Vgl. BayVGH M 11 K 01.5934 1.8.02 - Gröbenzell Planungshoheit + städebaurechtl. Relevanz + auch wegen Funktion u. ges. Wohn- u. Arbeitsverhältnissen gem. § 1 V S. 2 Nr. 1 BauGB), in Verbindung mit dem Vorsorgeprinzip der §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 BlmSchG, kommt der Bauleitplanung nicht nur die Aufgabe der Abwehr von bereits eingetretenen schädlichen Umwelteinwirkungen, sondern auch die Aufgabe des vorsorgenden Immissionsschutzes zu (vgl. Battis/Krautsberger/Löhr, BauGB, 7. Auflage, § 1 Rdnr. 67). Hier ist insbesondere zu beachten, dass die 26. BImSchV keine Vorsorgekomponente enthält (wie dies übrigens der BGH am 13.2.04 ausdrücklich bestätigte!) sowie nicht-thermische Wirkungen nicht berücksichtigt und es deshalb ein bauplanerisches Ziel sein kann, Wohngebiete nach Möglichkeit von Mobilfunkanlagen frei zu halten.

Der Bayerische VGH hat etwa am 18.3.03 (15 N 98.2262) zu einer entsprechenden Planung in Dittelbrunn folgendes ausgeführt: "Eine Gemeinde kann in einem Bebauungsplan bestimmen, dass "von außen erkennbar technische Anlagen" und damit auch Funkantennen und dazugehörige Masten in einem Wohngebiet unzulässig sind. Da § 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO die Gemeinde ermächtigt, die Zulässigkeit von Nebenanlagen einzuschränken oder auszuschließen, ist eine derartige Festsetzung im Interesse eines einheitlichen optischen Erscheinungsbildes als Bestimmung zur Art der baulichen Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB möglich."

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 28.2.02 (4 CN 5.01) zur Vorsorge bei der Bauleitplanung, bei der es um Geruchsbeeinträchtigungen ging, u.a. angeführt: "Wenn städtebauliche Gründe dies rechtfertigen, darf die Gemeinde im Wege der Bauleitplanung unterhalb der durch § 3 Abs. 1 BImSchG bestimmten Erheblichkeitsschwelle eigenständig gebietsbezogen das Maß hinnehmbarer (Geruchs-)Beeinträchtigungen nach den Maßstäben des Vorsorgegrundsatzes steuern."

Im selben Jahr hat dies das BVerwG am 17.12.02 (4 C 15/01) bekräftigt und ausgeführt: "Daraus kann aber nicht gefolgert werden, dass die Gemeinde umgekehrt im Interesse von Bauinteressenten von ihren planerischen Befugnissen keinen anderen Gebrauch machen darf, als Nutzungen bis an die Grenze dessen zu ermöglichen, was anhand der Maßstäbe des Immissionsschutzrechts gerade noch zulässig ist, ohne als schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImschG qualifiziert werden zu können. Wie der Senat wiederholt ausgeführt hat, ist es ihr vielmehr bereits im Vorfeld der Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen gestattet, durch ihre Bauleitplanung eigenständig gebietsbezogen das Maß des Hinnehmbaren zu steuern."

Das BayVG-München (M 11 K 03.2059 - Grafrath) hat zuletzt am 22.04.2004 sogar eine nachträglich verhängte Veränderungssperre als wirksam erachtet und das Mobilfunkvorhaben als nicht genehmigungsfähig und den Belang der Planung im Landschaftsschutzgebiet als vorrangig bezeichnet.

Der immer wieder auch seitens des HStGB angeführte (einzigen negativen) Entscheidung des OVG-Koblenz (vom 07.08.2003, 1 A 10196/03.OVG) lag keine Planung, sondern nur ein diffuses "Konzept" zugrunde, so dass diese den anderen Vorgaben keineswegs entgegensteht.

Der Kollege Dahlen (Stadtdirektor a.D. und RA aus Bocholt) bestätigt in KommunalPraxis MO 2003, 4-12, u.a. mit eingehenden Argumenten (wie etwa allein schon der ständigen Anpassungspflicht des Gesetzgebers als hinreichenden Anlass für ein Tätigwerden unterhalb der heutige zulässigen Werte!, S. 15) den Weg auf der Grundlage der Planungshoheit als gangbar und geboten (unter Ziff. 5.,Seiten 6ff.). Desweiteren weist er auch noch einmal auf die nicht unerheblichen Schadensersatzrisiken auch der Kommunen hin....

Wie bereits angeführt, ist für Gemeinden die an gesundheitlicher Vorsorge interessiert sind (und damit für die Bürger), von allen rechtlichen Möglichkeiten zur vernünftigen Beschränkung von Mobilfunkanlagen eine Verabschiedung entsprechender Bebauungspläne bzw. die Änderung von diesen Bebauungsplänen das derzeit juristisch erfolgversprechendste Mittel. Und der Planungsverband ist dabei maßgeblich einzubinden.

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Zur Falschaussage, dass eine Stadt keine Einflussmöglichkeiten hat folgendes:

Eine Gemeinde besitzt eine autonome Planungshoheit. Voraussetzung hierzu ist allerdings der Planungswille. Ist dieser vorhanden, kann sehr wohl durch eine vernünftige Senderstandortplanung eine Belastungsminimierung für die Bevölkerung erzielt werden. Niemand kann den Planungswillen einer Gemeinde innerhalb ihres rechtlichen Rahmens aufhalten. Über eine Veränderungssperre und einer positiven Bauleitplanung innerhalb des kommunalen Flächennutzungsplanes kann eine für alle Beteiligten vernünftige Mobilfunkversorgung erreicht werden. Beispiele dieser Art gibt es zur Genüge: Gräfelfing, Attendorn um nur zwei zu nennen. Durch die Bereitstellung von qualifizierten ausgewiesenen Alternativstandorten ergibt sich auch für die Betreiber eine Planungssicherheit. Dass Letztere ihre eigenen Vorstellungen aus monetären Interessen favorisieren liegt auf der Hand, sollte aber für kein Grund sein, ausnahmslos den Betreiberinteressen zu folgen. Die Hauptamtlichen hätten also durchaus die Möglichkeit, die Bevölkerung vor möglicher Gesundheitsgefährdung zu schützen. Mobilfunksender sollten, soweit es die topografischen Gegebenheiten ermöglichen, nur außerhalb von sensiblen Gebieten wie Wohngebieten, Kindergärten, Schulen, Altersheime etc., errichtet werden. Eine qualifizierte, funktechnisch fundierte Netzplanung, welche von einem unabhängigen Ingenieurbüro vorgenommen werden sollte, bietet hierzu die beste Voraussetzung.

Mit flotten Sprüchen kann man zwar der Bevölkerung möglicherweise temporär Sand in die Augen streuen, aber eine reale Konfliktlösung wird damit nicht erzielt. Von einer Entwarnung sind wir also leider noch nach wie vor weit entfernt.


Alfred Tittmann, Kettelerstr.3 – 63486 Bruchköbel
c/o HESSISCHER LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V.


Omega siehe dazu auch: Das "Gräfelfinger Modell"
http://omega.twoday.net/stories/312588/


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Vorrangflächen für Mobilfunk-Anlagen -
Schwabenheim bringt Antrag in VG-Rat ein

Vom 11.11.2004

nwi. SCHWABENHEIM Ohne Gegenstimme stellte der Schwabenheimer Ortsgemeinderat einen Antrag an die Verbandsgemeinde. Dabei ging es um die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Gau-Algesheim, konkret um die Ausweisung von Vorrangflächen für Mobilfunk.

Bereits im März 2001 hatte der Schwabenheimer Gemeinderat eine Resolution dazu beschlossen. Darin steht, solange nicht geklärt sei, ob Mobilfunkanlagen gesundheitsschädigend wirken, diese nur dann mit Einverständnis der Gemeinde errichtet werden dürfen, wenn sie 400 Meter vom Ortsrand entfernt stehen.

"Durch das EU-Anpassungsgesetz besteht nun die Möglichkeit, Vorrangflächen für solche Mobilfunk-Anlagen auszuweisen. Davon wollen wir auch Gebrauch machen", so Ortsbürgermeister Peter Merz.

Die Bau-, Umwelt- und Rechtsabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung riet dem Ortsgemeinderat von dem Beschluss ab. In ihrer Begründung kam sie zu dem Schluss, dass die Ausweisung von Vorrangflächen für Mobilfunk-Anlagen nicht möglich ist. Diese Auffassung sei auch vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz sowie von verschiedenen Planungsbüros bestätigt worden.

"Wir verstehen die Begründung der Verbandsgemeinde als Aktenvermerk. Sie entspricht aber keinesfalls unserer Meinung", verdeutlichte Merz.

Allgemeine Zeitung

http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=1680133


Beschränkung von Mobilfunkanlagen durch Verabschiedung entsprechender Bebauungspläne
http://omega.twoday.net/stories/352950/

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Zum Bericht Genehmigung rechtens HNA 16-04-05

HNA 20-04-05

Lesermeinung

Dass der Spielraum für die Kommunalpolitiker begrenzt ist, muss leider bestätigt werden.

Wenn seitens einer Kommune keine spezielle Mobilfunkbauleitplanung vorgenommen wurde, wie vielerorts und auch in Homberg nicht geschehen, dann sind den Betreibern Tür und Tore geöffnet, zu Lasten der Bevölkerung. Dann sind in der Tat die Abläufe in Homberg "rechtens". Das Versäumnis der Hauptamtlichen, keine positive Bauleitplanung organisiert zu haben, ist der Grund. Je nach Topografie ist es nämlich möglich, in Bebauungsplänen Mobilfunkantennenfreie Wohngebiete zu schaffen, weil die Zulässigkeit von Antennenanlagen nur durch Ausnahmevorschriften begründet ist. Schon die "Privilegierung" im Außenbereich in § 35 Baugesetzbuch gibt die generelle Wertung vor, dass diese Anlagen nicht in den Innenbereich gehören. Bauleitpläne sollen nämlich dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürliche Lebensgrundlagen schützen und entwickeln.

Eine Gemeinde kann also durchaus in einem Bebauungsplan bestimmen, dass "von außen erkennbar technische Anlagen" und damit auch Funkantennen und dazugehörige Masten in einem Wohngebiet unzulässig sind. Voraussetzung hierzu ist, dass man von seiner originären Planungshoheit Gebrauch macht.

Leider ist dies in Homberg nicht geschehen, und nur deswegen ist die Genehmigung formal rechtens. Sie stellt leider kein Indiz für eine Unbedenklichkeit dar. Jüngste seriöse internationale Studien bezüglich der Gesundheitsrisiken werden auch durch epidemiologische Untersuchungen bei Sendeanlagen belegt.

Unser Rat an die Hauptamtlichen: Verhandeln Sie erneut mit den Betreibern.

Alfred Tittmann, Hessischer Landesverband Mobilfunksenderfreie Wohngebiete, Bruchköbel

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Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Klaus Kniep hat schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass unter Benutzung von § 1 Abs. 9 BNVO es möglich ist, innerhalb einer Gemeinde bestimmte Gebiete positiv für die Ansiedlung von Mobilfunk zuzulassen oder anders ausgedrückt: in einigen Gemeindeteilen die Ansiedlung von Mobilfunk auszuschließen. Wichtig sind hier allein städtebauliche Grunde. Ggf. müsste dies durch ein Gutachten festgelegt werden. In der Vergangenheit wurde diese Art des Ausschlusses auch praktiziert bei der Ansiedlung von großflächigen Handelsbetrieben. Das BVerwG hat in mehreren Entscheidungen eine derartige positive oder negative Festlegung als zulässig angesehen. Wichtig ist jedoch, dass bei dem Ausschluss von Mobilfunkanlagen auf einem Gemeindegebiet nicht die gesamte Gemeinde ausgeschlossen wird.

Der Vorsorgegrundsatz, den Rechtsanwalt Freund zum Ausdruck bringt, ist auch enthalten einerseits in Art. 20 a GG und vor allem auch in Art. 174 EGV. Die kommunale Planungshoheit liegt aufgrund von Art. 28 GG bei der jeweiligen Gemeinde und diese hat sehr wohl die Möglichkeit, die entsprechenden Maßnahmen vorbeugend zu tätigen.

Siehe dazu auch

Kommunale Planung - Mobilfunkstationen
von RA Prof. Dr. iur. Klaus Kniep
erschienen in DWW 7-8/2002 S. 198 f
http://www.kanzlei-heilbronn.de/content/publikationen/Komplan.htm

Abwehransprüche gegen den Betrieb von Mobilfunkanlagen
http://omega.twoday.net/stories/415387/

Rechtsaufsätze zu MOBILFUNK
http://omega.twoday.net/stories/163266/

http://omega.twoday.net/search?q=Prof.+Kniep

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Vorerst kein Mobilfunkmast

Landratsamt setzt Bauantrag für Ebermannsdorf aus - Juristisches Neuland

[...] Der Bauantrag sei an sich zulässig, informierte auf Anfrage unserer Zeitung gestern Baujurist Regierungsrat z.A. Matthias Steck. Doch seit dem 30. Juli gibt es den Absatz 3 in Paragraph 15 des Baugesetzes in der jetzigen Form. Danach ist ein Aussetzungsantrag möglich, davon wurde Gebrauch gemacht.

Dieser ist nur zulässig, wenn die Gemeinde beginnt, den Flächennutzungsplan neu zu erarbeiten und Standpunkte festzulegen, an denen Mobilfunkmasten nicht errichtet werden dürfen oder solche, an denen das möglich sein wird. Positive und negative Standorte würden so benannt. [...]

[...] Deshalb hätte das Vorhaben, den Masten an der geplanten Stelle zu verhindern nur einen Sinn, wenn städtebauliche Gründe geltend gemacht werden könnten, erläuterte der Baujurist. Dies gelte beispielsweise bei Landschaftsschutz, Denkmalschutz, wegen der eventuellen Errichtung eines Wohnviertels an der angedachten Stelle oder weil genau dort die Trasse für eine Straße verlaufen könne.[...]

[...] Dann könnten alle rechtlichen Konsequenzen folgen. "Ein derartiger Streit kann bis zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gehen. Das würde Jahre dauern." Betroffen ist im Landkreis übrigens neben Ebermannsdorf auch Vilseck, wo ein ähnliches Vorgehen erwogen wird.

http://www.zeitung.org/onetz/646937-129,1,0.html


Mobilfunk - was die Kommunen derzeit tun können
http://omega.twoday.net/stories/682673/

Paragraf 50 Europarechtsanpassungsgesetz gibt Gemeinden die Möglichkeit, Mobilfunkantennen in bestimmte Gebiete zu verweisen
http://omega.twoday.net/stories/327635/

Bebauungsplan als Waffe gegen Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/472279/

Beschränkung von Mobilfunkanlagen durch Verabschiedung entsprechender Bebauungspläne
http://omega.twoday.net/stories/352950/

11
Nov
2004

Beim Thema Sendemast war von der Grünen-Fraktion nichts zu hören

"Wenn Dr. Kornelia KIMPFEL behauptet, dass wo Grün draufsteht, nicht mehr Grün drin ist, hat sie damit völlig recht. Schon beim Thema Sendemast, war von der Grünen-Fraktion nichts zu hören."

V.i.S.d.PresseG.

Norbert Gutheins
Vorsitzender
FDP Kleinmachnow

http://www.fdp-kleinmachnow.de/meldung.php?id=8648&BackURL=/index.php

Rettende Insel im Strahlenmeer

Hier ein aktueller Artikel der Freien Presse zu dem Projekt "Funklochmühle":
http://www.buergerwelle.de/pdf/lochmuehle_presse.pdf

Bitte helfen Sie mit, daß wir überall in Deutschland handyfreie Schutzgebiete bekommen, um den immer mehr werdenden Elektrosensiblen eine Möglichkeit zum Leben und Arbeiten zu geben.

Ulrich Weiner

10
Nov
2004

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Starmail - 27. Nov, 11:08

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