13
Aug
2004

Der Salzburger Vorsorgewert

Salzburger Empfehlungsgrenzwerte für Mobilfunksender deutlich gesenkt

Quelle: Dr. Gerd Oberfeld, Landessanitätsdirektion Salzburg; Nachricht von Jörg Wichmann, Umrechnungen in V/m durch Hans-U.Jakob

Senkung beruht auf empirischen Ergebnissen der letzten Jahre

Salzburg. Der bekannte Salzburger Vorsorgewert von 0.6V/m(Volt pro Meter), der deutlich unter den Grenzwerten der meisten Länder liegt, ist in diesem Jahr auf der Grundlage empirischer Forschungsergebnisse deutlich gesenkt worden.

Im Februar 2002 wurde von der Landessanitätsdirektion Salzburg für Innenräume ein Wert von 1Mikrowatt/m² (0.02V/m) vorgeschlagen und den GSM-Netzbetreibern und der Politik in Salzburg mitgeteilt. Für das Freie wird derzeit ein Höchstwert von 10Mikrowatt/m² (0.06V/m) herangezogen. Der Vorschlag basiert auf empirischen Erkenntnissen der letzten Jahre.

Die Salzburger Vorsorgewerte liegen damit nur noch leicht über den baubiologischen Richtwerten und sehr deutlich unter den gültigen Grenzwerten der meisten Länder (Deutschland: 4,5 bzw. 9 Millionen Mikrowatt/Quadratmeter (41 resp 58V/m) für das D- und E-Netz).

Durch die Senkung überschreiten die meisten Mobilfunksender jetzt den Salzburger Vorsorgewert deutlich. Die Einhaltung dieser Werte ist jedoch relativ problemlos möglich, wie viele Beispiele zeigen (sehr hohe Standorte außerhalb von Ortschaften und Wohnbebauung).

Österreichische Umweltmediziner arbeiten zur Zeit an einer Zusammenstellung von Kasuistiken. Das Land Salzburg, konkret die Landessanitätsdirektion, Bereich Umweltmedizin führt derzeit eine epidemiologische Untersuchung in einer Salzburger Landgemeinde zur Fragestellung Elektromagnetische Felder und Gesundheit durch.

Anmerkung Hans-U.Jakob
Mit 60V/m (bei 1800MHz) liegt die Schweiz neu an der Stelle der höchsten (schlechtesten) Grenzwerte Europas. Die auf 10% gesenkten Innenraumwerte (Vorsorgewerte) von 6V/m ergeben sich automatisch durch die Dämpfung der Gebäudehülle und durch die vertikale Dämpfung aus der Senderichtung (unterhalb Downtilt) Die in den Konzessionsbedingungen festgeschriebenen Mindestfeldstärken zur Erfüllung einer Mobilfunkkonzession betragen laut Schweiz. Bundesgericht nur 0.00035V/m.

http://www.gigaherz.ch/533/

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Aktuelles Interview mit Dr. Oberfeld

Aber kommen wir zurück auf die eingangs erwähnten Halbwahrheiten, die über das Salzburger Vorsorgemodell in Umlauf sind. Um hier gezielt mehr Klarheit zu schaffen, befragte das izgmf Dr. Oberfeld Anfang November 2003:

izgmf: Lassen Sie uns zunächst klären, was unter “Landessanitätsdirektion” zu verstehen ist. Was halten Sie von dieser Definition: Jedes der neun österreichischen Bundesländer hat eine Sanitätsdirektion. Der jeweiligen Landesregierung unterstellt, sind sie für fachliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens und für den öffentlichen Gesundheitsdienst verantwortlich. Die am ehesten vergleichbare Institution in Deutschland sind die Gesundheitsministerien der Bundesländer.

Dr. Oberfeld: Ja, die Landessanitätsdirektionen in Österreich entsprechen den Gesundheitsministerien Ihrer Bundesländer in Deutschland. Im englischsprachigen Raum wird unsere Dienststelle als Public Health Office mit dem Schwerpunkt Environmental Health bezeichnet.

izgmf: Ist es richtig, dass der "neue" Salzburger Vorsorgewert von 1 µW/m² auf Ihre persönlichen Erfahrungen mit Elektrosmog in Salzburg zurückzuführen ist?

Dr. Oberfeld: Der Vorschlag für eine Neubewertung von GSM-Dauerexpositionen wie sie bei Basisstationen auftreten, basiert auf empirischen Erkenntnissen, wie ich sie in meiner Tätigkeit als für den Bereich Umwelt und Gesundheit verantwortlicher Umweltmediziner der Salzburger Landesregierung gewonnen habe.

izgmf: Ist der "neue" Salzburger Vorsorgewert von 1 µW/m² eine Empfehlung von Ihnen (als Mediziner), oder ist er eine amtliche Empfehlung der Landessanitätsdirektion Salzburg? Hat er für die ortsansässigen Mobilfunkbetreiber irgendeine bindende Wirkung?

Dr. Oberfeld: Der "neue" Salzburger Vorsorgewert ist eine offizielle Empfehlung der Landessanitätsdirektion Salzburg. Eine bindende Wirkung kann er mangels bundesrechtlicher Möglichkeiten nicht entfalten.

izgmf: Die Konferenz mobilfunkkritischer Wissenschaftler im Juni 2000 in Salzburg war seinerzeit für die 1-mW/m²-Grenzwertfindung richtungsweisend und ein großer Erfolg. Sie haben die Konferenz gemeinsam mit Prof. Kundi vorbereitet und geleitet. Planen Sie für absehbare Zeit eine Neuauflage der Salzburger Konferenz, um neuen Erkenntnissen Rechnung zu tragen?

Dr. Oberfeld: Eine Neuauflage der Salzburger Konferenz ist derzeit nicht geplant – jedoch nicht ausgeschlossen.

izgmf: Zwischen welchen Beteiligten wurde das "Salzburger Vorsorgemodell (1 mW/m²)" vereinbart, wann genau trat es in Kraft und ist die Laufzeit befristet?

Dr. Oberfeld: Am 12. Oktober 1998 wurde zwischen dem GSM-Netzbetreiber Connect Austria GmbH und den Vertretern der Salzburger Anrainerinitiativen zum Schutz vor Mobilfunksendeanlagen eine zivilrechtliche Vereinbarung zur Einhaltung der dem Vertrag als Anhang beigegebenen berechneten Strahlungsdichtewerte für 13 Mast-Standorte geschlossen. Die Immissionswerte lagen alle unter 1 mW/m². Eine zeitliche Befristung des Vertrages ist nicht gegeben.

izgmf: Messungen der schweizerischen BAKOM haben Ende 2001 den Nachweis erbracht, dass der 1-mW/m²-Vorsorgewert in Salzburg keineswegs eingehalten wurde. Überschreitungen um das 40-fache sind kein Pappenstiel. Was halten Sie von dem Verdacht, dass sich die Mobilfunkbetreiber von Anfang an nicht an das Salzburger-Vorsorgemodell gehalten haben?

Dr. Oberfeld: Das "Salzburger Modell" wurde zwischenzeitlich auch im Ausland bekannt und wurde von verschiedenen Gruppen unter anderem auch in der Schweiz eingefordert. Im April 2001 fand auf Einladung des BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) ein Expertengespräch zum Salzburger Modell statt. Bei diesem Gespräch kam man überein, in Zusammenarbeit mit dem BAKOM, dem BUWAL (Umweltministerium), den Umwelt- und Gesundheitsgruppen sowie der Landessanitätsdirektion die Umsetzung durch Messungen zu evaluieren.

Leider wurde diese Übereinkunft nicht eingehalten, so dass, anstelle der Messungen der nach dem Salzburger Modell errichteten Standorte der Firmen Connect und Telering, die Standorte aller Netzbetreiber gemessen wurden und im Bericht trotz Zusage durch das BAKOM keine Unterscheidung zwischen Standorten nach dem Salzburger Modell und den anderen getroffen wurden. Es erfolgten je Betreiber Messungen für Maststandorte, Dachstandorte und Mikrozellen. Um wenigsten dafür von Seiten der Verteilung brauchbare Ergebnisse zu erhalten, wurde von der Landessanitätsdirektion vorgeschlagen, diese durch Ziehung als Stichprobe zu gewinnen. Die Messungen erfolgten durch das Forschungszentrum Seibersdorf (ARCS) im Dezember 2001.

Die Messungen zeigten für den nach dem Salzburger Modell errichteten Maststandort der Firma Connect Werte im Innenraum zwischen 0,046 mW/m² und 0,098 mW/m². Die fünf untersuchten Anlagen der Firma Telering zeigten Messwerte, die zum Teil über dem vereinbarten Wert von 0,25 mW/m² lagen. Dies zeigt, dass die zuerst vereinbarten und später relativierten 0,25 mW/m² seitens der Firma Telering nicht konsistent eingehalten werden. Die anderen Standorte wurden nicht nach dem Salzburger Modell errichtet und sind daher für die Fragestellung nicht relevant. Das Schweizer Umweltministerium (BUWAL) bemühte sich, die Darstellungen des BAKOM zur Situation in Salzburg und zum Salzburger Modell aus Sicht der immissionsrechtlich verantwortlichen Stelle zu korrigieren.

izgmf: Was geschah nach den BAKOM-Messungen: Wurde das Salzburger Vorsorgemodell von einer der beteiligten Seiten offiziell aufgekündigt oder gilt es nach wie vor?

Dr. Oberfeld: Die Stadt Salzburg versuchte im Jahr 2000 und 2001 mit allen Netzbetreibern über ein "Gentlemen Agreement" den Weg der Minimierung der Strahlenbelastung zu gehen. Dies wurde etwa in einem Aktenvermerk vom Juli 2000 festgehalten. Lediglich der Netzbetreiber Maxmobil nahm zu dem Aktenvermerk ablehnend schriftlich Stellung. Im Herbst 2001 kam es zum Bruch des Salzburger Modells, als die Firma Maxmobil die umgehende Erledigung von Bauansuchen für Mobilfunksendeanlagen seitens der Stadt forderte.

Quelle: http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_03/Salzburger_Modell/salzburger_modell.html
(Auszug)

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Für eine befriedigende Handy-Verbindung im D- oder E-Netz reicht eine Immission von 0,01 µW/m², der für die Gesundheit akzeptable Salzburger Vorsorgewert liegt bei 10 µW/m², also um den Faktor 1000 höher. Es ist also beides zugleich möglich, nämlich eine befriedigende Handy-Verbindung und ein Schutz der Gesundheit durch die Begrenzung nach dem Salzburger Vorsorgewert. Warum also gibt es Probleme?

Die gesetzlich gültigen ICNIRP-Grenzwerte (9 W/m² im E-Netz und 4,5 W/m² im D-Netz) liegen um fast eine Million über dem Salzburger Vorsorgewert; sie berücksichtigen nur die Energiebilanz im menschlichen Körper; ihre Einhaltung schützt nicht vor gesundheitlichen Schäden infolge von Signalen, die in lebenden Organismen durch Mikrowellenimpulse ausgelöst werden und die Nerven- und Immunsysteme stören können. Für diese Schäden gibt es bisher keine Gesetze.

http://omega.twoday.net/stories/757327/

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Salzburger Mobilfunk-Vorsorgemodell
http://omega.twoday.net/stories/377368/
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