14
Jan
2005

Bebauungsplan als Waffe gegen Mobilfunk

Gemeinde versucht, ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen

VON ANDREA GRÄPEL

Herrsching - "Es gibt viele Lösungen, die allerdings nur auf einem Konsens herzustellen sind", meint Kreisbaumeister Christian Kühnel und spricht damit die Problematik bei der Errichtung von Mobilfunkantennen an. Die Gemeinde Herrsching sucht ihren eigenen Lösungsweg. Sie hat nicht nur als erste Gemeinde im Landkreis ein Standortkonzept erstellen lassen. Um ihre Absicht zu unterstreichen, soll an neuralgischen Punkten nun auch ein Bebauungsplan die Errichtung von Mobilfunkanlagen verhindern. Am Montag berät der Gemeinderat darüber.

Seitdem auf dem Dach eines Hauses an der Seestraße 44 in Herrsching eine D1-Mobilfunkantenne steht, hat sich in der Gemeinde eine Menge getan. Der Protest besorgter Anlieger und Kindergarteneltern hatte dazu geführt, dass ein Standortkonzept in Auftrag gegeben wurde (wir berichteten). Das Gutachten der Firma e-norm liegt vor.

Turmbau schon Anfang März?

Weitere Standorte an der Seestraße sind dort aber nicht vermerkt. Als bekannt wurde, dass auch der Betreiber O2 auf einem Dach an der Seestraße eine Antenne errichten möchte, wurde deshalb die Sorge laut, dass das teuer bezahlte Standortkonzept unterlaufen werden könnte, weil die Betreiber sich nicht daran halten.

In der nächsten Gemeinderatssitzung steht dieses Thema auf der Tagesordnung, denn nach Informationen von Grünen-Gemeinderat Hans-Jürgen Böckelmann ist der Bau schon in der neunten Kalenderwoche vorgesehen. Auf der Suche nach einer Lösung hat das Rathaus eventuell einen Dreh gefunden, dieses Vorhaben zu unterbinden: Für den gesamten Bereich soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel ist, die Höhe von Dachaufbauten auf die Höhe vorhandener Aufbauten zu beschränken. Bis Inkrafttreten des Bebauungsplans soll eine Veränderungssperre erlassen werden - sofern die Räte sich für diese Lösung entscheiden.

Eine aufwändige Lösungsmöglichkeit, meint Kreisbaumeister Christian Kühnel. Dennoch könnte dies eine der wenigen Möglichkeiten darstellen, eine eigentlich genehmigungsfreie Anlage - wie Antennen unter zehn Metern es sind - zu unterbinden. Denn mit diesem Bebauungsplan würden öffentliche rechtliche Vorschriften geschaffen, die gegen den Bau sprächen. Die Betonung, so Kühnel, liege trotzdem auf "könnte". Ein städtebaulicher Grund muss klar definiert sein, und dazu müsste Genehmigung für Satellitenschüssel dieser Bereich näher untersucht werden. Und es sei nicht auszuschließen, dass mit dieser Maßgabe selbst Satellitenschüsseln an bestimmten Stellen genehmigungspflichtig würden.

Die Gemeinderäte werden darüber am Montag, 17. Januar, ab 19 Uhr im Rathaus beraten. Auch darüber, ob die Standorte des e-norm-Konzeptes künftig im Flächennutzungsplan dargestellt werden sollen.

mm

14.01.2005

http://www.marktplatz-oberbayern.de/regionen/starnberg/art1615,239970.html


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

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26.03.2005

Ausweichfläche am Gemarkungsrand wird ausgewiesen

Wiesenthal bleibt strahlungsarm

WIESENTHAL - Die Gemeinde Wiesenthal will mit allen Mitteln an ihrem Vorhaben, eine „feldarme“ – also strahlungsarme – Gemeinde zu bleiben, festhalten. Daher unternimmt sie alle Anstrengungen, den Bau von Mobilfunkmasten in Ortsnähe oder gar im Dorf selbst zu verhindern.

Andreas Malchereck-Matthes vom Hilderser Planungsbüro Dehler erläuterte den Gemeinderäten während ihrer letzten Tagung die Möglichkeiten, die es gibt, Mobilfunkbetreiber mit ihren Sendestationen möglichst weit vom Dorf entfernt zu halten. „Die Gemeinde kann es bauleitplanerisch verhindern, dass ein Sendemast entweder im Ort direkt oder in unmittelbarer Ortsnähe aufgestellt wird“, sagte er. Allerdings handele es sich dabei um Pilotprojekte - ein gewisses Risiko, letztlich doch noch vor Gericht zu enden, bleibe.

Malchereck-Matthes empfahl den Abgeordneten, im Flächennutzungsplan eine so genannte Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen und Sendemasten auszuweisen. Damit sei sichergestellt, dass zwar ein solcher Mast irgendwann gebaut werden kann, er sich dennoch nur an diesem Ort und keinem anderen befinden darf. „Weisen Sie eine solche Konzentrationsfläche nicht aus, dann kann Ihnen überall jemand einen Turm hinbauen, und Sie können so gut wie nichts machen“, meinte der Planer. Auf der anderen Seite dürfe eine Kommune nicht von vornherein „negativ“ planen - also grundsätzlich das Aufstellen eines solchen Sendemastes verbieten. „Es muss eine sinnvolle Ausweichfläche geben“, unterstrich Malchereck-Matthes.

Darüber hinaus sei es aber genauso notwendig, den Innenbereich des Ortes abzusichern. „Es geht in den meisten Fällen, irgendwo eine Sendeanlage unterzubringen. In Bad Salzungen befindet sie sich im Kirchturm“, nannte Malchereck-Matthes eine Variante, die die „findigen Mobilfunkbetreiber“ gerne nutzen. Im Innenbereich könne ein Sendemast nur mittels eines Bebauungsplanes verhindert werden. Der koste natürlich Geld - „allerdings sollten Sie ziemlich zeitig an so etwas denken und das Ganze nicht auf die lange Bank schieben“, empfahl er den Gemeinderäten.

Für den Außenbereich hat die Gemeinde Wiesenthal bereits eine potenzielle Konzentrationsfläche gefunden. „Sie befindet sich am äußersten Zipfel unserer Gemarkung“, sagte Bürgermeister Sven Hollenbach. Seiner Meinung nach sei der Mast, wenn er denn einmal dort gebaut werde, weit genug vom Ort entfernt, um auch weiterhin „feldarm“ zu bleiben. Dieser vorgesehene Standort komme darüber hinaus mit keiner momentan bereits vorhandenen Sendeeinrichtung in Konflikt. Es habe nämlich prinzipiell keinen Zweck, eine Konzentrationsfläche für den Mobilfunk dort vorzusehen, wo bereits in unmittelbarer Nachbarschaft ein Turm steht. „Es geht darum, einen Standort auszuweisen, der machbar ist. Und ein höherer Standort ist natürlich für das Dorf im Tal immer besser als ein relativ niedriger“, erklärte Malchereck-Matthes.

Was den Innenbereich betrifft, so kann die Gemeinde Wiesenthal als städtebaulichen Grund für die Ausweisung eines Bebauungsplanes ihre touristischen Vorhaben ins Feld führen. Es gebe einen politisch festgelegten „Vorsorgewert“ für Mobilfunkanlagen, und unter dem könne die Kommune bleiben. Zunächst gibt es laut Malchereck-Matthes die Möglichkeit, eine Sperre für einen Mobilfunkmast für die Dauer von zwei Jahren zu verhängen. Andererseits könnte der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan im Innenbereich fassen und dann eine Veränderungssperre verhängen, falls jemand Interesse zeigt, eine derartige Anlage zu errichten. Damit bliebe dem Gemeinderat noch etwas Zeit, den eigentlichen Bebauungsplan erarbeiten zu lassen, der nach vorsichtigen Schätzungen des Bürgermeisters rund 20 000 Euro kosten wird. „Aber verfolgen Sie die Sache hellen Auges und warten Sie nicht zu lange, denn die Mobilfunkbetreiber sind sehr erfinderisch“, warnte der Planer den Gemeinderat noch einmal. „Die haben eine unheimliche Macht und eine sehr große Lobby - im Bundestag, im Landtag und auch in den Landkreisverwaltungen“, fügte Malchereck-Matthes hinzu.

Der Gemeinderat will nun mit dem Planer im Kontakt bleiben und sich weiter über das genaue Vorgehen informieren.

CARSTEN KALLENBACH


Nachricht von Bernd Schreiner

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Planungshoheit der Gemeinden
http://omega.twoday.net/stories/400143/

Beschränkung von Mobilfunkanlagen durch Verabschiedung entsprechender Bebauungspläne
http://omega.twoday.net/stories/352950/
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