Scharfe Kritik in Sondervoten zu Neuwahl-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
"Bloße Kontrollfassade aufgebaut": Scharfe Kritik in Sondervoten zu Neuwahl-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (25.08.05)
Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag die Organklage von zwei Abgeordneten gegen die Auflösung des Bundestages als unbegründet zurück. Die Entscheidung des Zweiten Senats fiel mit einer großen Mehrheit von 7 zu 1 Richterstimmen. Das Verfassungsgericht bestätigte damit wie erwartet die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler, der nach der absichtlich verlorenen Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder das Parlament aufgelöst und Neuwahlen angesetzt hatte. Ein zweckwidriger Gebrauch der Vertrauensfrage lasse sich "nicht feststellen", sagte der Berichterstatter in dem Verfahren, Udo di Fabio. Der Einschätzung des Bundeskanzlers, er könne bei den bestehenden Kräfteverhältnissen im Bundestag künftig keine vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit getragene Politik mehr verfolgen, sei "keine andere Einschätzung eindeutig vorzuziehen". Der abweichende Richter Hans-Joachim Jentsch vertrat in seinem Sondervotum hingegen die Ansicht, dass das Grundgesetz kein "konstruiertes Misstrauen" des Bundeskanzlers kenne. Der Richterspruch schwäche den Bundestag und stärke die Stellung des Kanzlers, wenn dieser eine "akklamatorische Bestätigung seiner Politik" suche und "parteiinterne Widerstände" überwinden wolle.
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=11715
Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag die Organklage von zwei Abgeordneten gegen die Auflösung des Bundestages als unbegründet zurück. Die Entscheidung des Zweiten Senats fiel mit einer großen Mehrheit von 7 zu 1 Richterstimmen. Das Verfassungsgericht bestätigte damit wie erwartet die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler, der nach der absichtlich verlorenen Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder das Parlament aufgelöst und Neuwahlen angesetzt hatte. Ein zweckwidriger Gebrauch der Vertrauensfrage lasse sich "nicht feststellen", sagte der Berichterstatter in dem Verfahren, Udo di Fabio. Der Einschätzung des Bundeskanzlers, er könne bei den bestehenden Kräfteverhältnissen im Bundestag künftig keine vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit getragene Politik mehr verfolgen, sei "keine andere Einschätzung eindeutig vorzuziehen". Der abweichende Richter Hans-Joachim Jentsch vertrat in seinem Sondervotum hingegen die Ansicht, dass das Grundgesetz kein "konstruiertes Misstrauen" des Bundeskanzlers kenne. Der Richterspruch schwäche den Bundestag und stärke die Stellung des Kanzlers, wenn dieser eine "akklamatorische Bestätigung seiner Politik" suche und "parteiinterne Widerstände" überwinden wolle.
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Starmail - 26. Aug, 00:47