Mobilfunkschädigung aufgrund Senderaufbau
Eine eMail, die uns erreichte:
Sehr verehrter Hr. Dr. Huber!
Als sogenanntes Oberhaupt einer fünfköpfigen, mobilfunkgeschädigten (Definition tieferstehend) Familie, erlaube ich mir einen Vorschlag zu unterbreiten: Druck eines unübersehbaren Plakates mit den bereits veröffentlichten 12 Punkten der Ärztekammerwarnung. Aufhängung in allen Arztpraxen, Spitälern, Med. Labors. Argumentation: Es hängen viele Vorsorgehinweise in den Vorzimmern, wo die Patienten Zeit haben zu lesen und womöglich auch noch zu denken. Ich erinnere mich an das Brustkrebsplakat in einem Labor, wonach bereits vor 2 Jahren festgestellt wurde, dass statistisch gesehen jede 8. Frau zu Brustkrebs verurteilt sei und daher vorsorglich laufend Untersuchungen durchführen sollte.
Bei meinem gestrigen Besuch einer Arztpraxis vermisste ich die Warnung der Ärztekammer, der Arzt hatte sie nicht gelesen oder schon vergessen, er studierte erst auf Aufforderung meinen mitgebrachten Zeitungsartikel und nickte bejahend. Wartende Patienten kannten keine Details und meinten, dass die Medien auch von "Schauermärchen" schreiben. Krebs ist allerdings die Endstation. Die vielen Stationen davor, die ein zerstrahltes Immunsystem individuell bewirken (jede Kette reißt an ihrem schwächsten Glied) sollten ebenfalls erwähnt werden - ich glaube allerdings nicht, dass dies die Ärztekammer derzeit verkraftet. Ein Hinweis auf entsprechende bestehende Studien ( z. B. Warnke's Zusammenfassung) und solche die seitens der EU noch laufen (daher ein Risiko bestehen muss), bzw. solche die von der EU für nötig befunden aber derzeit nicht finanzierbar sind, wäre doch wichtig und auch unanfechtbar. Die gesamte "Branche" dürfte die Begriffe "100 %-iger Nachweis" und "Risiko" verwechseln. Ich bitte um Bescheid, ob mein Vorschlag Chancen hat realisiert zu werden.
Mit herzlichem Dank für Ihre Bemühungen und Ihren Mut
M. Lauber
P.S. - meine Definition von eigner Mobilfunkschädigung aufgrund Senderaufbaues 1999 vis a vis Materiell (unleugbar):
a) Aufgrund ansteigender gesundheitlicher Probleme aller Familienmitglieder und Ratlosigkeit der Kassenärzte ( diese haben seinerzeit auf der Uni noch nichts von der Thematik gehört - mit Diagnose CFS ist es z.B. nicht abgetan) ergibt sich zwangsläufig die Konsultation von Stellen, die mit der Problematik vertraut. Dies führt natürlich in Bereiche, die teils in Österreich noch nicht anerkannt, z. B. Untersuchungen mit Prognos, mit Imedis, Blutuntersuchungen mit Dunkelfeldmikroskopie durch in- und ausländische Spezialisten. Behandlungen mit Medikamenten und bestimmten Frequenzen (die Kosten sind horrend).
b) Anschaffung von Meßgeräten, Zuziehen von in- und ausländischen Meßexperten.
c) Enormer Aufwand für Ursachen- und Beweisforschung über sechs Jahre bei sinkender Lebensqualität (laufend Ratschläge Heim aufzugeben).
Gesundheitliche Schädigung (teils nicht beweisbar - teils unbestreitbar und von Betreibern selbst ins Treffen geführt):
a) Auftreten von ca. zwei Drittel der von Wissenschaftern angeführten Beschwerden (z.B. Übersicht von U. Warnke "10 Jahre Stand des Wissens" u. viele andere).
b) Die enorm ansteigende psychische Belastung über Jahre, wenn laufend neue Schädigungen auftreten, die laut wissenschaftlichen Studien (anerkannt oder nicht spielt hier keine Rolle mehr) auf biologische Reaktionen der Mikrowellen-Dauerbestrahlung zurückgeführt werden können. Die Gewissheit, dass auch ein "Handyloser" hier seinem gegenüberliegenden Sender nicht entweichen kann erzeugt Ohnmacht und wird auf lange Zeit zu Schäden führen, dazu braucht es keiner Bestätigung von Neurologen. Dies wird selbst von den Betreibern anerkannt, indem sie behaupten, dass Angst (Sorge) krank macht und nicht die Sender. Da aber die Effekte bestehen, die Studien bestehen und immer aussagekräftiger werden, nun auch endlich die Warnung der Ärztekammer vorliegt, müsste die Schädigung logischerweise endlich judizierbar sein. Solange die Betreiber und die fragliche WHO die direkte Schädigung nicht akzeptieren, muss die indirekte, von den Betreibern anerkannte Wirkung schlagend werden. Dies ist mein persönliche Ansicht, ich bitte um Ihre Meinung (vielleicht ist im Verteiler auch ein Jurist).
Aus: Elektrosmognews vom 25.08.2005 (Auszug)
http://openpr.de/news/58183-mobilfunkschaedigung-aufgrund-senderaufbau.html
Ärztekammer fordert Handyverbot für Kinder
http://tinyurl.com/7kmdc
Sehr verehrter Hr. Dr. Huber!
Als sogenanntes Oberhaupt einer fünfköpfigen, mobilfunkgeschädigten (Definition tieferstehend) Familie, erlaube ich mir einen Vorschlag zu unterbreiten: Druck eines unübersehbaren Plakates mit den bereits veröffentlichten 12 Punkten der Ärztekammerwarnung. Aufhängung in allen Arztpraxen, Spitälern, Med. Labors. Argumentation: Es hängen viele Vorsorgehinweise in den Vorzimmern, wo die Patienten Zeit haben zu lesen und womöglich auch noch zu denken. Ich erinnere mich an das Brustkrebsplakat in einem Labor, wonach bereits vor 2 Jahren festgestellt wurde, dass statistisch gesehen jede 8. Frau zu Brustkrebs verurteilt sei und daher vorsorglich laufend Untersuchungen durchführen sollte.
Bei meinem gestrigen Besuch einer Arztpraxis vermisste ich die Warnung der Ärztekammer, der Arzt hatte sie nicht gelesen oder schon vergessen, er studierte erst auf Aufforderung meinen mitgebrachten Zeitungsartikel und nickte bejahend. Wartende Patienten kannten keine Details und meinten, dass die Medien auch von "Schauermärchen" schreiben. Krebs ist allerdings die Endstation. Die vielen Stationen davor, die ein zerstrahltes Immunsystem individuell bewirken (jede Kette reißt an ihrem schwächsten Glied) sollten ebenfalls erwähnt werden - ich glaube allerdings nicht, dass dies die Ärztekammer derzeit verkraftet. Ein Hinweis auf entsprechende bestehende Studien ( z. B. Warnke's Zusammenfassung) und solche die seitens der EU noch laufen (daher ein Risiko bestehen muss), bzw. solche die von der EU für nötig befunden aber derzeit nicht finanzierbar sind, wäre doch wichtig und auch unanfechtbar. Die gesamte "Branche" dürfte die Begriffe "100 %-iger Nachweis" und "Risiko" verwechseln. Ich bitte um Bescheid, ob mein Vorschlag Chancen hat realisiert zu werden.
Mit herzlichem Dank für Ihre Bemühungen und Ihren Mut
M. Lauber
P.S. - meine Definition von eigner Mobilfunkschädigung aufgrund Senderaufbaues 1999 vis a vis Materiell (unleugbar):
a) Aufgrund ansteigender gesundheitlicher Probleme aller Familienmitglieder und Ratlosigkeit der Kassenärzte ( diese haben seinerzeit auf der Uni noch nichts von der Thematik gehört - mit Diagnose CFS ist es z.B. nicht abgetan) ergibt sich zwangsläufig die Konsultation von Stellen, die mit der Problematik vertraut. Dies führt natürlich in Bereiche, die teils in Österreich noch nicht anerkannt, z. B. Untersuchungen mit Prognos, mit Imedis, Blutuntersuchungen mit Dunkelfeldmikroskopie durch in- und ausländische Spezialisten. Behandlungen mit Medikamenten und bestimmten Frequenzen (die Kosten sind horrend).
b) Anschaffung von Meßgeräten, Zuziehen von in- und ausländischen Meßexperten.
c) Enormer Aufwand für Ursachen- und Beweisforschung über sechs Jahre bei sinkender Lebensqualität (laufend Ratschläge Heim aufzugeben).
Gesundheitliche Schädigung (teils nicht beweisbar - teils unbestreitbar und von Betreibern selbst ins Treffen geführt):
a) Auftreten von ca. zwei Drittel der von Wissenschaftern angeführten Beschwerden (z.B. Übersicht von U. Warnke "10 Jahre Stand des Wissens" u. viele andere).
b) Die enorm ansteigende psychische Belastung über Jahre, wenn laufend neue Schädigungen auftreten, die laut wissenschaftlichen Studien (anerkannt oder nicht spielt hier keine Rolle mehr) auf biologische Reaktionen der Mikrowellen-Dauerbestrahlung zurückgeführt werden können. Die Gewissheit, dass auch ein "Handyloser" hier seinem gegenüberliegenden Sender nicht entweichen kann erzeugt Ohnmacht und wird auf lange Zeit zu Schäden führen, dazu braucht es keiner Bestätigung von Neurologen. Dies wird selbst von den Betreibern anerkannt, indem sie behaupten, dass Angst (Sorge) krank macht und nicht die Sender. Da aber die Effekte bestehen, die Studien bestehen und immer aussagekräftiger werden, nun auch endlich die Warnung der Ärztekammer vorliegt, müsste die Schädigung logischerweise endlich judizierbar sein. Solange die Betreiber und die fragliche WHO die direkte Schädigung nicht akzeptieren, muss die indirekte, von den Betreibern anerkannte Wirkung schlagend werden. Dies ist mein persönliche Ansicht, ich bitte um Ihre Meinung (vielleicht ist im Verteiler auch ein Jurist).
Aus: Elektrosmognews vom 25.08.2005 (Auszug)
http://openpr.de/news/58183-mobilfunkschaedigung-aufgrund-senderaufbau.html
Ärztekammer fordert Handyverbot für Kinder
http://tinyurl.com/7kmdc
Starmail - 25. Aug, 10:28