Arbeitsloser darf Ein-Euro-Job ablehnen - Sozialgericht: Jobcenter handelte "klar rechtswidrig"
„Ein 24-Jähriger kann nach einem Eilentscheid des Sozialgerichts nicht gezwungen werden, einen Ein-Euro-Job anzunehmen. Der Erwerbslose muss wegen seiner Ablehnung des Jobs auch nicht mit der üblichen Kürzung des Arbeitslosengeldes rechnen. Vielmehr, so das Gericht, habe der Mann einen "klar rechtswidrigen Zustand" von sich aus beendet…“ Artikel von Marlies Emmerich in der Berliner Zeitung vom 01.08.2005
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0801/lokales/0055/index.html
Aus: LabourNet, 5. August 2005
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0801/lokales/0055/index.html
Aus: LabourNet, 5. August 2005
Starmail - 5. Aug, 15:42