Gesetzesentwurf der EU-Kommission: Sämtliche Verbindungsdaten ein Jahr speichern
Oliver Weiss 4|8|2005
Die EU-Kommission möchte Betreiber öffentlicher Netze dazu verpflichten, Daten über sämtliche Kommunikationsverbindungen bis zu zwölf Monate zu speichern (Vorratsdatenspeicherung). Die European Digital Rights Initiative, die aus 17 Bürgerrechtsorganisationen aus elf europäischen Ländern besteht, hat einen Vorentwurf der Kommissionspläne veröffentlicht.
Danach sollen die Betreiber Informationen über Gespräche im Fest- und Mobilfunknetz in standardisierte Form für ein Jahr, Merkmale über die IP-basierende Kommunikation für sechs Monate vorhalten. Werden IP-Telefonate in ein Festnetz oder zu einem herkömmlichen Handy geroutet, gilt die Zwölf-Monats-Frist. Abgelegt werden nur Angaben über die Gespräche beziehungsweise E-Mails, deren Inhalte jedoch nicht.
Die EU-Kommission ignoriert mit diesem Ansinnen einen Kompromissvorschlag des EU-Rats für Inneres und Justiz (Justice and Home Affairs), der eine zweistufige Vorgehenswiese bevorzugt. Zunächst sollen diesem Vorschlag zufolge nur Daten über Telefongespräche, später auch über die IP-basierende Kommunikation erfasst werden.
Die EU-Pläne zielen auf die innere Sicherheit. Die EU-Kommission sagt, die Maßnahmen seien für Ermittlung, Verfolgung, Identifizierung und strafrechtliche Verfolgung von Terroristen und Straftätern wichtig und notwendig. Zudem seien vorbeugende Schutzmaßnahmen besser umzusetzen. Den Eingriff in die Privatsphäre hält die EU-Kommission für minimal. Die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Kommunikations-Dienstleister sei kaum beeinträchtig.
In Österreich hat der Oberste Gerichtshof (OGH) vor kurzem entschieden, dass Internet-Provider bei Gesetzesverstößen ab sofort Auskunft über Namen und Adressen der User zu erteilen haben. Dies gilt sowohl bei statischen als auch bei dynamischen IP-Adressen. Das OGH-Urteil legt damit elegant die Rutsche zur Vorratsdatenspeicherung: Da die Provider nun verpflichtet sind über dynamische IP-Adressen Auskunft zu erteilen, müssen sie die Verbindungsdaten speichern, was letztendlich mit Vorratsdatenspeicherung gleichzusetzen ist. Big Brother lässt grüßen. Und zahlen dürfen die Provider, da sie, wenn sie die Verbindungsdaten nicht speichern, über dynamische IP-Adressen keine Auskunft geben können und damit gegen das Gesetz verstoßen würden. (cowo/oli)
http://www.computerwelt.at/detailArticle.asp?a=95474&n=5
Nachricht von der BI Bad Dürkheim
Die EU-Kommission möchte Betreiber öffentlicher Netze dazu verpflichten, Daten über sämtliche Kommunikationsverbindungen bis zu zwölf Monate zu speichern (Vorratsdatenspeicherung). Die European Digital Rights Initiative, die aus 17 Bürgerrechtsorganisationen aus elf europäischen Ländern besteht, hat einen Vorentwurf der Kommissionspläne veröffentlicht.
Danach sollen die Betreiber Informationen über Gespräche im Fest- und Mobilfunknetz in standardisierte Form für ein Jahr, Merkmale über die IP-basierende Kommunikation für sechs Monate vorhalten. Werden IP-Telefonate in ein Festnetz oder zu einem herkömmlichen Handy geroutet, gilt die Zwölf-Monats-Frist. Abgelegt werden nur Angaben über die Gespräche beziehungsweise E-Mails, deren Inhalte jedoch nicht.
Die EU-Kommission ignoriert mit diesem Ansinnen einen Kompromissvorschlag des EU-Rats für Inneres und Justiz (Justice and Home Affairs), der eine zweistufige Vorgehenswiese bevorzugt. Zunächst sollen diesem Vorschlag zufolge nur Daten über Telefongespräche, später auch über die IP-basierende Kommunikation erfasst werden.
Die EU-Pläne zielen auf die innere Sicherheit. Die EU-Kommission sagt, die Maßnahmen seien für Ermittlung, Verfolgung, Identifizierung und strafrechtliche Verfolgung von Terroristen und Straftätern wichtig und notwendig. Zudem seien vorbeugende Schutzmaßnahmen besser umzusetzen. Den Eingriff in die Privatsphäre hält die EU-Kommission für minimal. Die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Kommunikations-Dienstleister sei kaum beeinträchtig.
In Österreich hat der Oberste Gerichtshof (OGH) vor kurzem entschieden, dass Internet-Provider bei Gesetzesverstößen ab sofort Auskunft über Namen und Adressen der User zu erteilen haben. Dies gilt sowohl bei statischen als auch bei dynamischen IP-Adressen. Das OGH-Urteil legt damit elegant die Rutsche zur Vorratsdatenspeicherung: Da die Provider nun verpflichtet sind über dynamische IP-Adressen Auskunft zu erteilen, müssen sie die Verbindungsdaten speichern, was letztendlich mit Vorratsdatenspeicherung gleichzusetzen ist. Big Brother lässt grüßen. Und zahlen dürfen die Provider, da sie, wenn sie die Verbindungsdaten nicht speichern, über dynamische IP-Adressen keine Auskunft geben können und damit gegen das Gesetz verstoßen würden. (cowo/oli)
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Nachricht von der BI Bad Dürkheim
Starmail - 4. Aug, 14:49