Kluft zwischen Verfassungsanspruch und Wirklichkeit
HLV INFO 120/AT
3-08-2005
Christine Kind 1.08.2005
http://www.omega-news.info/tina27.07.2005.jpg
Das Heft Nr. 31 der tina vom 27.07.2005 kann nachbestellt werden: Pressevertrieb Nord KG, Brieffach 540807, 22508 Hamburg, Tel.: 040/85369140, Fax.: 040/85369141 oder http://www.einzelheft.pvn.de
Dresdner Neueste Nachrichten vom 30/.31.07.2005
Kluft zwischen Verfassungsanspruch und Wirklichkeit
Zum Thema: Gesundheitliche Schäden in der Nachbarschaft von T-Mobile Antennen
„Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“ Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2
„Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Verfassung des Freistaates Sachsen, Artikel 16, Absatz 1
Mancher DNN-Leser, der im letzten Jahr über die sechsköpfige Familie in Naußlitz gelesen hat, die ihre gesundheitlichen Probleme neben einer T-Mobile-Antenne darlegte, fragt sich sicher, was aus ihr geworden ist. Die Familie Kind hat ihr Haus kurz vor Weihnachten 2004 verlassen und mietet – hoffentlich nur vorübergehend – ein anderes. Ihre starken Beschwer- sind seitdem gewichen; die Kinder (das jüngste ist zweieinhalb Jahre alt) entwickeln sich wieder normal. Die Eltern klagen gegen die Installation der Mobilfunk-Basisstation auf dem etwa 40 m von ihrem Grundstück entfernten Dach eines Mietshauses. Das wird dauern... Welche Belastungen dies mit sich bringt, kann ein Außenstehender kaum ermessen. - So „außen stehend“ sind wir jedoch alle nicht, denn solche Antennen befinden sich überall. Die Symptome bei den Menschen sind freilich unterschiedlich. Die gesundheitlichen Schädigungen hat sich niemand ausgedacht, sondern sie haben die Menschen an sich erfahren. Es sind sogar Tiere und Pflanzen im Wohngebiet betroffen.
Wie viele andere Bürger unserer Siedlung haben auch wir (Entfernung unseres Hauses zur Antenne etwa 80 m) Widerspruch eingelegt, wobei die Stadt diesen schließlich an die Landesregierung weitergeleitet hat. In den Antwortschreiben mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass das Vorhaben bauplanungs-, denkmalschutz- und immissionsschutzrechtlich zulässig sei, dass es insbesondere die Grenzwerte der zulässigen Strahlenbelastung einhalte und die durchgeführten Feldstärkemessungen der TU Dresden vom März 2004 in der maßgeblichen Umgebung bei 5 bis maximal 10 Prozent der zulässigen Belastung lägen. Allerdings wurden bei Kontrollmessungen im Januar und März d.J. die von der TU Dresden prognostizierten Höchstwerte bei voller Anlagenauslastung bereits erreicht. Trotzdem könne man von keiner Gesundheitsgefährdung ausgehen. Und für unsere Begriffe an Zynismus nicht zu überbieten ist folgender Satz: “Eine Klage hätte folglich auch dann keine Aussicht auf Erfolg, wenn ein Kläger (wie etwa Familie Kind) im Einzelfall beweist bzw. beweisen will, dass er gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Betrieb der Mobilfunkanlage erleidet.“ - Also abgeschmettert - kein Verständnis von staatlicher Seite!
Wer hier versucht zu helfen, sind Ärzte, die den plötzlich aufgetretenen massiven atypischen Symptomen ihrer Patienten, wie Durchschlafstörungen bis Schlaflosigkeit, Konzentrationsmängel am Tage, allgemeine Mattheit, hoher Blutdruck, Herzrhythmusstörungen, Schweißausbrüche, Zittern, Wortfindungsstörungen, Augenreizung, Tinnitus, schlechtes Blutbild u.a., nachgehen. Sie haben Initiativen eingeleitet; dem weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes widersetzt sich z.B. der sog. Bamberger Appell vom 05.10.2004 mit weit über 100 Unterschriften dortiger Ärzte. Sie fordern die massive Reduzierung der bestehenden Grenzwerte, weiterhin der Sendeleistungen und Funkbelastungen. Die Menschen allgemein und unsere Jugend im Besonderen sollen umfassend aufgeklärt werden über die Gesundheitsrisiken elektromagnetischer Felder. Die schnurlosen Telefone sollen neu konzipiert werden, so dass ihre Strahlungsintensität reduziert und auf die tatsächliche Nutzungszeit begrenzt wird.
Vor einigen Tagen nahm eine engagierte Ärztin aus Bamberg Messungen in unserem Haus vor. Während bei BMW weltweit in ihren Büros, wo alle Beschäftigten mit schnurlosen Telefonen arbeiten, 100 µW/m² als Obergrenze gelten, wurden bei uns folgende Werte gemessen (Angaben in µW/m²): Wohnzimmer: 700, Schlafzimmer: 600, Flur: 1000, Bad und Dachboden: 5000.
Fazit: Es stehen sich zwei Hauptinteressengruppen diametral gegenüber: die Betroffenen mit ihren gesundheitlichen Problemen und die Betreiber der Mobilfunkanlagen, die für Milliarden UMTS-Lizenzen vom Staat gekauft haben, die nun in klingende Münze umgesetzt werden müssen. - Sollen wir uns mit diesem Status quo abfinden?
Familie Hums, 01159 Dresden[.1] [.1]
3-08-2005
Christine Kind 1.08.2005
http://www.omega-news.info/tina27.07.2005.jpg
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Dresdner Neueste Nachrichten vom 30/.31.07.2005
Kluft zwischen Verfassungsanspruch und Wirklichkeit
Zum Thema: Gesundheitliche Schäden in der Nachbarschaft von T-Mobile Antennen
„Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“ Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2
„Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Verfassung des Freistaates Sachsen, Artikel 16, Absatz 1
Mancher DNN-Leser, der im letzten Jahr über die sechsköpfige Familie in Naußlitz gelesen hat, die ihre gesundheitlichen Probleme neben einer T-Mobile-Antenne darlegte, fragt sich sicher, was aus ihr geworden ist. Die Familie Kind hat ihr Haus kurz vor Weihnachten 2004 verlassen und mietet – hoffentlich nur vorübergehend – ein anderes. Ihre starken Beschwer- sind seitdem gewichen; die Kinder (das jüngste ist zweieinhalb Jahre alt) entwickeln sich wieder normal. Die Eltern klagen gegen die Installation der Mobilfunk-Basisstation auf dem etwa 40 m von ihrem Grundstück entfernten Dach eines Mietshauses. Das wird dauern... Welche Belastungen dies mit sich bringt, kann ein Außenstehender kaum ermessen. - So „außen stehend“ sind wir jedoch alle nicht, denn solche Antennen befinden sich überall. Die Symptome bei den Menschen sind freilich unterschiedlich. Die gesundheitlichen Schädigungen hat sich niemand ausgedacht, sondern sie haben die Menschen an sich erfahren. Es sind sogar Tiere und Pflanzen im Wohngebiet betroffen.
Wie viele andere Bürger unserer Siedlung haben auch wir (Entfernung unseres Hauses zur Antenne etwa 80 m) Widerspruch eingelegt, wobei die Stadt diesen schließlich an die Landesregierung weitergeleitet hat. In den Antwortschreiben mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass das Vorhaben bauplanungs-, denkmalschutz- und immissionsschutzrechtlich zulässig sei, dass es insbesondere die Grenzwerte der zulässigen Strahlenbelastung einhalte und die durchgeführten Feldstärkemessungen der TU Dresden vom März 2004 in der maßgeblichen Umgebung bei 5 bis maximal 10 Prozent der zulässigen Belastung lägen. Allerdings wurden bei Kontrollmessungen im Januar und März d.J. die von der TU Dresden prognostizierten Höchstwerte bei voller Anlagenauslastung bereits erreicht. Trotzdem könne man von keiner Gesundheitsgefährdung ausgehen. Und für unsere Begriffe an Zynismus nicht zu überbieten ist folgender Satz: “Eine Klage hätte folglich auch dann keine Aussicht auf Erfolg, wenn ein Kläger (wie etwa Familie Kind) im Einzelfall beweist bzw. beweisen will, dass er gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Betrieb der Mobilfunkanlage erleidet.“ - Also abgeschmettert - kein Verständnis von staatlicher Seite!
Wer hier versucht zu helfen, sind Ärzte, die den plötzlich aufgetretenen massiven atypischen Symptomen ihrer Patienten, wie Durchschlafstörungen bis Schlaflosigkeit, Konzentrationsmängel am Tage, allgemeine Mattheit, hoher Blutdruck, Herzrhythmusstörungen, Schweißausbrüche, Zittern, Wortfindungsstörungen, Augenreizung, Tinnitus, schlechtes Blutbild u.a., nachgehen. Sie haben Initiativen eingeleitet; dem weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes widersetzt sich z.B. der sog. Bamberger Appell vom 05.10.2004 mit weit über 100 Unterschriften dortiger Ärzte. Sie fordern die massive Reduzierung der bestehenden Grenzwerte, weiterhin der Sendeleistungen und Funkbelastungen. Die Menschen allgemein und unsere Jugend im Besonderen sollen umfassend aufgeklärt werden über die Gesundheitsrisiken elektromagnetischer Felder. Die schnurlosen Telefone sollen neu konzipiert werden, so dass ihre Strahlungsintensität reduziert und auf die tatsächliche Nutzungszeit begrenzt wird.
Vor einigen Tagen nahm eine engagierte Ärztin aus Bamberg Messungen in unserem Haus vor. Während bei BMW weltweit in ihren Büros, wo alle Beschäftigten mit schnurlosen Telefonen arbeiten, 100 µW/m² als Obergrenze gelten, wurden bei uns folgende Werte gemessen (Angaben in µW/m²): Wohnzimmer: 700, Schlafzimmer: 600, Flur: 1000, Bad und Dachboden: 5000.
Fazit: Es stehen sich zwei Hauptinteressengruppen diametral gegenüber: die Betroffenen mit ihren gesundheitlichen Problemen und die Betreiber der Mobilfunkanlagen, die für Milliarden UMTS-Lizenzen vom Staat gekauft haben, die nun in klingende Münze umgesetzt werden müssen. - Sollen wir uns mit diesem Status quo abfinden?
Familie Hums, 01159 Dresden[.1] [.1]
Starmail - 3. Aug, 11:39