23
Jul
2005

Mast ist kein Must

Sendeturm in Ruschein: «Widerstandsnester aktiviert.»

Das kleine Bündner Dorf Ruschein ignoriert ein Urteil des Bundesgerichts. Die 380 Einwohner der Gemeinde wehren sich gegen die Installation einer UMTS-Anlage der Swisscom.

Andreas Schmid

Stünde da nicht dieser Sendemast, gäbe Ruschein das Bild eines idyllischen Dorfes ab. 1966 entstand die Antennenanlage für Radio- und Fernsehprogramme mitten im Ort, heute sorgt sie nicht nur optisch für Störungen in der 380-Seelen-Gemeinde. Denn 1988 installierte die Swisscom am Mast noch einen Mobilfunk-Sender, sechs Jahre später rüstete sie ihn um von Natel C auf Natel D – und seither fürchten viele Einwohner gesundheitliche Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Strahlung. Als das Telekom- Unternehmen letztes Jahr dann noch ein Gesuch für den Ausbau des Senders mit Hauptstrahl Richtung Dorfzentrum und die Installation einer UMTS-Anlage einreichte, schlugen die stillen Bedenken in heftige Opposition um.

In der Gemeinde kamen innert Tagen 150 Unterschriften gegen das Projekt zusammen – drei Viertel der Stimmberechtigten bekundeten ihren Widerstand. Bevor die Auswirkungen der neuen UMTS-Technologie erforscht seien, erteile Ruschein keine Bewilligung für die Anlage, beschloss der Gemeindevorstand. Doch das Bundesgericht beurteilte dieses Vorgehen als rechtswidrig. Eine Baugenehmigung dürfe nicht «bis zum Abschluss gewisser Forschungsarbeiten» ausgesetzt werden.

Warten auf die ETH-Studie

Dieses Urteil beeindruckte im Bündner Oberland wenig: Wie zum Trotz verhängte der Gemeindevorstand von Ruschein Anfang Juli ein UMTS-Bewilligungsmoratorium. Es gilt so lange, bis die Auswertung einer ETH-Studie über die Folgen von UMTS-Signalen auf den Menschen vorliegt. Erwartet werden diese Ergebnisse in einem Jahr.

Ruscheins Gemeindepräsident Robert Cajochen, hauptberuflich Informatiker, ist sich des Rechtsbruchs bewusst. «Wir erfüllen damit unsere politische Pflicht und kämpfen für die Interessen unserer Einwohner. » Eigentlich müsste der Bund ein Moratorium verhängen, sagt Cajochen. Wenn die ausstehende Studie ergeben sollte, dass die UMTS-Technologie unbedenklich sei, «müssten wir das akzeptieren». Ohne wissenschaftliche Grundlage sei er jedoch nicht bereit, das Baugesuch zu genehmigen. Die Swisscom prüft nun, die Bewilligung mit rechtlichen Mitteln zu erzwingen. «Ein Moratorium verstößt gegen Bundesrecht und Bundesgerichtspraxis», sagt Sprecher Josef Frey. Er sei erstaunt über das Vorgehen der Gemeinde, denn sie unterlaufe damit die Dialogbereitschaft der Swisscom. Zudem sei vorläufig gar nicht geplant, eine UMTS-Anlage zu installieren. Das Baugesuch solle lediglich die Option dafür bewahren.

Für die Betroffenen in Ruschein eine absurde Situation. Sie beweise aber, dass die Swisscom den Ausbau neuer Technologien forciere, für die es gar keine Nachfrage gebe. Künstlich sollten neue Bedürfnisse geweckt werden, «die eine Tourismusregion nicht braucht», sagt Gemeindepräsident Cajochen. Sein Stolz, die ganze Region mit Radio-, Fernseh- und Handyempfang zu versorgen, halte sich in engen Grenzen.

Der zivile Ungehorsam gegen Bundesgericht und Swisscom macht Schule. Ein Moratorium gegen UMTS-Anlagen beschlossen bereits rund 20 andere Gemeinden. Mit dem Beispiel voran ging im Februar Langenthal. Dort unterschrieben 3800 Personen eine Petition, die den kreativen Moratoriumsentscheid bewirkte. Das Modell sorgt für Furore. Im Kanton Zürich etwa haben es Stäfa und Hedingen übernommen. Nun sollen 26 Zürcher und Schwyzer Seegemeinden folgen. Zahlreiche Interessengemeinschaften fordern die Behörden in einem Brief auf, vorsorglich ein Moratorium für Mobilfunkantennen zu beschließen. Sie schlagen vor, dass mehrere Gemeinden zusammenspannen: «Vielleicht würde ein Zusammentun sogar schweizweit Auswirkungen auf eine Herabsetzung der heute zu hohen Grenzwerte haben », heißt es im Schreiben.

«Die vielen aufmüpfigen Gemeinden haben Ruschein ermutigt», sagt Gemeindepräsident Cajochen. «Mit der Zeit werden alle Widerstandsnester aktiviert.» Das eigene Moratorium habe sich an den bereits bestehenden orientiert. Rechtlich hält es jedoch nicht stand, da macht sich Cajochen keine Illusionen: «Wenn die Swisscom mit einer Beschwerde ans Bündner Verwaltungsgericht gelangt, ist der Ausgang absehbar.» Doch für die verängstigten Anwohner von Mobilfunkantennen ist die Rechtsprechung nicht der einzige Maßstab. Das haben die Auseinandersetzungen von Langenthal bis Ruschein gezeigt.

http://www.facts.ch/dyn/magazin/schweiz/520553.html


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