8
Jul
2005

Methoden des Anti-Volksbegehren-Bündnisses Negatives zu verbreiten

Liebe Mitstreiter, Bekannte und Freunde,

ich möchte Euch dieses Schreiben von Bernhard Suttner gerne weiterleiten. Es ist seine typische, klare und schlüssige Sprache und sein nie agressiver Ton, die mich immer wieder motivieren. Damit hebt er sich so eindeutig von den Methoden des Anti-Volksbegehren-Bündnisses ab, Negatives zu verbreiten. Doch bildet Euer Urteil selbst.

Mit freundlichen Grüßen

Hanno Sombach
Heinrich-Marschner-Straße 79
D-85591 Vaterstetten
Fon +49(8106) 309060× Fax/AB: 01212-6-hsombach
Email: hanno.sombach@email.de



Liebe Freundinnen und Freunde,

immer wieder begegnen wir der Gegenpropaganda von CSU, Gemeindetag und Mobilfunkindustrie: „Das Volksbegehren nützt niemandem. Es schafft Bürokratie. Die Grenzwerte können per Landesrecht nicht gesenkt werden. Jeder Sender muss von der Gemeinde sozusagen automatisch genehmigt werden – auch wenn ein Baugenehmigungsverfahren Pflicht wird.“

Ich möchte Ihnen in aller Kürze meine persönliche Antwort auf diese Gegenargumente übermitteln. Bitte machen Sie davon in Gesprächen und vielleicht auch per Leserbrief an ihre Zeitung Gebrauch:

1. Millionen Bürgerinnen und Bürger unterliegen in Bayern der Baugenehmigungsbürokratie. 5 Großkonzerne der Mobilfunktechnik genießen das Privileg der Baugenehmigungsfreiheit. Die Bauvorhaben der allermeisten Bürger (Anbauten, Wintergärten, Dachgauben...) sind gesundheitlich unproblematisch. Die Bauvorhaben der 5 Mobilfunkkonzerne sind nach Ansicht vieler Mediziner höchst problematisch... Alleine diese empörende Privilegierung von 5 Konzernen ist ein Grund, sich einzutragen.

Das Baugenehmigungsverfahren bringt vor allem Öffentlichkeit und Nachbarschaftsbeteiligung. Am Ende des Verfahrens muss ein Verwaltungsakt stehen. Dieser erst gibt den Nachbarn die Möglichkeit vor den Gerichten erfolgreich zu klagen. Ohne Baugenehmigungspflicht keine Nachbarschaftsrechte, keine Öffentlichkeit, kein Verwaltungsakt und keine Klagemöglichkeit.

Eine Änderung des bequemen heutigen Zustandes passt den Mobilfunkkonzernen natürlich nicht. Deshalb wird das Märchen von der „üblen Bürokratie“ in die Welt gesetzt!


2. Das Volksbegehren verlangt nicht nur die Baugenehmigungspflicht. Es will in das Landesentwicklungsprogramm (LEP) ein wichtiges neues Ziele einfügen: Den vorsorgenden Gesundheitsschutz beim Mobilfunk. Das ist extrem wichtig: Bisher steht im LEP (dem maßgeblichen Zielkatalog der Landesplanung) nämlich nur drin, dass der Mobilfunk flächendeckend ausgebaut werden muss. Die Gemeinden müssen das LEP beachten (Aussage des Innenministeriums von 2001 zum Thema Mobilfunk und Baurecht). Wenn es uns gelingt, den Gesundheitsschutz da hineinzuschreiben, müssen und dürfen die Gemeinden beide Ziele abwägen. Sie können dann sogar sagen: „Wir wollen bei uns nicht an die Grenzwerte gehen sondern die medizinisch gebotenen Vorsorgewerte verwirklichen!“ Dieses neue LEP-Ziel gibt uns allen dann die Chance, über die bayerischen Kommunen die absurden deutschen Grenzwerte anzugreifen!

3. Wenn eine Kommune mit dem neuen LEP-Ziel Gesundheitsschutz im Rücken in die Vorsorgeplanung einsteigt und fachlich begründete Positivstandorte und Negativstandorte in der Bauleitplanung bestimmt, dann kann sie nach einem erfolgreichen Volksbegehren gefährliche Bauanträge ablehnen.


Liebe Freundinnen und Freunde!

Ich hoffe, dass Sie diese Argumente ermutigen, offensiv auf die Gegenpositionen zu antworten. Wir sind im Recht! Die Ergebnisse der kritischen Wissenschaft zum Mobilfunk liefern erschreckende Daten. Niemand darf hier schweigen. Das Volksbegehren wird die bisher größte Unterschriftensammlung zum Thema Mobilfunk, die es je gegeben hat. Es ist uns gelungen, das Thema wieder auf die Tagesordnung der Politik zu setzen. Schon das ist ein großer Erfolg unserer Arbeit. Bitte tragen sie dazu bei, dass wir auch den echten Erfolg (10%) erreichen. Es ist noch möglich. Aber wir brauchen jetzt wirklich alle unsere Mitglieder, Freundinnen und Freunde als aktive Sender der Botschaft!

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Bernhard Suttner
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