2
Mai
2005

Verlieren Handys ihre CE-Zulassung?

Prof. Dr. Konstantin Meyl, University of Applied Sciences, FH Furtwangen, Robert-Gerwig-Platz 1, D-78120 Furtwangen, Tel.: +49-/ 0-7723-920-2231, Büro privat: 0-7732-13679 und: 1.TZS im Technologiezentrum D-78112 St. Georgen, Leopoldstr. 1, Tel: 0-7724-1770, Fax: 0-7724-9486720, email: prof@k-meyl.de, Internet: http://www.k-meyl.de


Betr.: Artikel für Tageszeitungen und Lokalpresse, worum es geht:

Handys verlieren CE-Zulassung!

Nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft Konstanz dürfen Handynutzer ab sofort ihr Mobiltelefon weder ans Ohr halten noch dabei anfassen, da die Geräte damit ihre Zulassung verlieren. Durch das Berühren selbst des isolierten Gehäuses soll es sich um ein invasives Medizinprodukt mit therapeutischer Wirkung handeln.

Der Strafbefehl richtet sich keineswegs gegen die offiziell festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Wellen. Er betrifft vielmehr die biologische Wirkung der von jedem Mobilfunksender ebenfalls abgestrahlten, aber bisher unbeachtet gebliebenen Störstrahlung. Diese ist mit den Antennenverlusten bzw. mit dem Antennenrauschen gleichzusetzen.

Gehen wir bei einem Mobiltelefon z.B. von einem unbefriedigenden Antennenwirkungsgrad von 60 % aus, dann strahlt dieses neben der Nutzwelle noch zu 40% eine breitbandige Störstrahlung ab, die überwiegend aus dem bekannten Antennenrauschen besteht. Dieses wird weder gemessen, noch sind Grenzwerte fixiert. Der menschliche Körper strahlt seinerseits ein erhebliches Rauschsignal ab, mit dem sich z.B. der Empfang schwacher Rundfunksender verhindern lässt, wie jeder selber mit einem Kofferradio ausprobieren kann.

Es ist also naheliegend, dass von dem Antennenrauschen eine biologische Wirkung ausgeht, und eben nicht von der elektromagnetischen Welle. Dafür sind zwei stichhaltige Argumente vorhanden:

1. Nur Rauschsignale können mit Rauschsignalen wechselwirken. Für jede biologische Wirksamkeit ist die Wechselwirkung notwendige Voraussetzung.

2. Für Wechselwirkung oder Empfang elektromagnetischer Wellen fehlen dem Menschen die erforderlichen Antennenstrukturen.

Kommen wir zu dem Schluss, dass die Diskussion um Grenzwerte ins Leere läuft, solange ausnahmslos nur die elektromagnetischern Wellen in Betracht gezogen werden. Was dagegen fehlt ist eine wissenschaftliche Erforschung der Störstrahlung und des Antennenrauschens. Die Diskussion um die Grenzwerte der elektromagnetischen Wellen ist daher nur geeignet, die Bevölkerung und die Wirtschaft gleichermaßen hinters Licht zu führen.

Noch vor vier Jahren ist der vom Vertreter der Regulierungsbehörde (RegTP) in der Strahlenschutzkommission eingebrachte Vorschlag, die Störstrahlung nach der Empfehlung von Prof. Meyl zu erforschen, von einer Mehrheit abgewiesen worden. Mehr noch, die Forschung der Störstrahlung wurde in der Folgezeit auf vielfältige Weise behindert. So traten ungefragt selbsternannte Fachleute mit der Extremposition in Erscheinung, dass es nur elektromagnetische Wellen gäbe und nur diese allein in Betracht zu ziehen sind. Man weiß eben nicht, was man nicht weiß, sonst wüsste man es.

Der Strafbefehl gegen ein von Prof. Meyl entwickeltes Nachweisgerät hat jedoch die Situation gründlich geändert, unabhängig davon, wie das Verfahren ausgehen wird. Mit der Anerkennung der medizinischen Wirksamkeit durch die deutsche Justiz ist die von Mobiltelefonen abgestrahlte Störstrahlung zu einem Thema mit großem öffentlichen Interesse geworden.

In Anbetracht der systematischen Unterdrückung des so bedeutungsvollen wissenschaftlichen Anliegens einerseits und der hohen Summen verschwendeter Steuergelder zur wissentlichen Erforschung der falschen Strahlung andererseits wird eine Entschuldigung der für die Volksgesundheit Verantwortung Tragenden nicht ausreichen. Hier sind ganze Kommissionen und Ämter neu zu besetzen. Es müssen Wissenschaftler, Politiker und Amtsträger zum Zuge kommen, die ihrer Aufgabe auch gewachsen sind und die sich der Wahrheit verpflichtet fühlen. Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar (Kurt Schumacher) und die Menschen haben ein Recht, sie zu erfahren, und das besonders dann, wenn es um ihre Gesundheit geht.


Mobiltelefone verlieren CE-Zulassung!

Worum geht es?

II. Teil: Zeitungsbericht (für Fachzeitschriften).

Gegen den Hersteller eines Skalarwellengerätes hat das Amtsgericht Villingen-Schwenningen einen Strafbefehl erlassen, nachdem die Staatsanwaltschaft Konstanz das Gerät eigenmächtig als invasives medizinisches Therapiegerät eingestuft hat. Richtig ist jedenfalls, dass dieses Gerät laut Beschreibung des Herstellers technischen, physikalischen und biologischen Experimenten dient und für diese Nutzung auch CE-Zeichen und Prüfbericht erteilt wurden.

Das Gerät hat eine Sendeleistung von ca. 50 mW, ein Handy im Vergleich dazu 3000 mW! Als Folge wäre eine 60 mal höhere medizinische Wirkung zu erwarten, wobei ein Handy selbstredend für therapeutische Zwecke genauso wenig zugelassen ist, wie das Skalarwellengerät.

Was verbindet ein Handy mit dem Skalarwellengerät, das u.a. zur Erforschung biologischer Wirkungen der Mobilfunktechnik entwickelt worden ist? Jedem Fachmann ist bekannt:

1. dass sich beim mobilen Telefonieren der Kopf zwangsläufig im sog. Nahfeldbereich der Sendeantenne befindet. Ihm sind die longitudinalen Wellenanteile bekannt, die im Nahbereich auftreten, die in Transpondersystemen (RFID) der Energieübertragung dienen und in der Fachliteratur auch als Stehwelle oder als Skalarwelle bezeichnet werden.

2. dass in der Biologie z.B. bei der Zellkommunikation oder bei der Nervenleitung (Ranviersche Schnürringe an den Punkten der Wellenknoten einer Stehwelle) starke Hinweise für eine Verwendung von Skalarwellen in höher entwickelten Organismen vorhanden sind.

Wird der eine bekannte Zusammenhang mit dem anderen in Verbindung gebracht, ist bei der Skalarwellenstrahlung und nur bei dieser eine biologische Relevanz zu erwarten. Zur wissenschaftlichen Erforschung der Eigenschaften und Wirkungen ist eine entsprechende Apparatur erforderlich. Prof. Meyl hat dazu einen Schwingkreis mit offener Kondensatorstrecke aufgebaut. Zwischen beiden kugelförmigen Elektroden spannt sich dabei ein longitudinal, von Kugel zu Kugel ausgerichtetes elektrisches Wellenfeld. Diese Anordnung hat sich bereits hunderte mal bewährt.

Da in der Wissenschaft stets eine Reproduzierbarkeit verlangt, hat Prof. Meyl das Skalarwellengerät zur Vermarktung an eine Firma gegeben. Im Experiment zeigen die Skalarwellen ungewohnte Eigenschaften. Sie sind mehrdimensional modulierbar, in keiner Weise an die Lichtgeschwindigkeit gebunden, kaum abschirmbar, verlieren mit dem Abstand nicht an Energie und sind anscheinend auch biologisch relevant. Für den schnellen Staatsanwalt ist das jedenfalls schon beschlossene Sache!

Der Nachrichtensender N24 hat auf die aktuelle Meldung hin einen Vertreter der Mobilfunkindustrie zu Wort kommen lassen, der auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte hingewiesen hat. Doch diese beziehen sich nur auf die abgestrahlten elektromagnetischen (transversalen) Wellenanteile, nicht auf die (longitudinalen) Skalarwellenanteile. Um letztere aber war es in der Sendung gegangen. War das kein Fachmann, oder hat er bewusst die Fernsehteilnehmer täuschen sollen? Er hat reflexhaft oder wissentlich zu dem transversalen und damit zum falschen Wellenanteil Stellung bezogen. Vertreter der Funktechnik sollte bekannt sein, dass für den Empfang von Rundfunkwellen Antennenstrukturen notwendig sind, die beim Menschen gänzlich fehlen!

Wir fordern schon seit 10 Jahren, eine wissenschaftliche Erforschung des longitudinalen Wellenanteils. Das muss keineswegs ein Abschaffen des Mobilfunks bedeuten. Die Fokussierung auf den wesentlichen Wellenanteil hätte lediglich eine Optimierung der Handys in Hinblick auf eine Minimierung der biologisch relevanten Störstrahlung zur Konsequenz.

So sollte beispielsweise ein D-Netz-Handy zur Optimierung des Antennenwirkungsgrades, d.h. zur Maximierung der transversalen Nutzwelle bei gleichzeitiger Minimierung der longitudinalen Störstrahlung eine Antenne mit 16 cm Länge haben. Welches Handy arbeitet heute noch mit einer angepassten Antenne? Wäre es nicht wichtiger, der Gesundheit des Nutzers bei der Geräteentwicklung mehr Gewicht zu geben, als der Miniaturisierung?

Die Mobilfunkindustrie wird sich kaum gegen eine Weiterentwicklung und Verbesserung der Technik sperren, schließlich verdient sie mit jeder Neuerung neues Geld. Und davon hat sie jede Menge, nachdem kein anderer Wirtschaftszweig umsatzbezogen so wenig in die Forschung investiert wie sie. Für Forschung erklärt sie sich kurzerhand für nicht zuständig und verweist gebetsmühlenartig auf Ämter, Forschungsministerien und Universitäten.

Wenn sich diese aus der Verantwortung stehlen wollen und kurzerhand die Existenz von Skalarwellen ableugnen, dann fühlt man sich ins finstere Mittelalter versetzt, als Galilei die offiziellen Kirchenvertreter aufforderte, durch sein Fernglas zu sehen und diese sich weigerten, auch nur hin zuschauen. Es könnte ja sein, dass man mit dem Skalarwellengerät etwas zu Gesicht bekommt, was ein Umdenken erzwingt. Ist es da nicht bequemer, mit Geistheilern und anderen Scharlatanen den Wissenschaftler zu überführen und die Inquisition wieder einzuführen?

Für wissenschaftliche Fragen:

Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl
FHF/University of Applied Sciences
D-78120 Furtwangen
Robert-Gerwig-Platz 1
Tel.: 07723 920 2231

11.05.2005 05:09

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Ein Villinger Strafbefehl mit republikweiter Aufmerksamkeit

Weil ein Amtsrichter gegen einen FH-Professor vorgeht, verschreckt der Wissenschaftler publicityträchtig Handy-Konzerne und Fachjournalisten

Villingen

Bild: Hahne Smart und pointiert: Der Villinger FH-Professor sorgt für umstrittene Thesen.

Für eine nicht kleine Fangemeinde gilt er als Genie unter den Furtwanger Wissenschaftlern: der Villinger Fachhochschul-Professor Konstantin Meyl. Bewunderer nennen ihn den Kopernikus des Schwarzwalds, seine Gegner gehen aber mit seiner Skalarwellen-Theorie hart ins Gericht. Während in der Wissenschaftsgemeinde der Streit tobt, ist der smarte Professor immer für eine Überraschung gut. Den letzten Coup landete er mit einer Pressemitteilung, die Mobilfunkbetreiber und Journalisten republikweit in Aufruhr versetzte und dem für Pressesachen zuständigen Villinger Richter und dem Oberstaatsanwalt eine Unmenge an Anfragen von Handykonzernen, von Computer-Bild bis hin zum Nachrichtensender N 24 bescherte.

Die Geschichte begann mit Drall - mit einer Anzeige gegen Meyl. Der in Villingen lebende Professor machte sich nicht nur einen Namen wegen seiner umstrittenen Skalarwellen-Theorie, die Dekan und Prodekan seines Furtwanger Fachbereichs "Computer & Electrical Engineering" in wesentlichen Teilen "als reine Spekulation" bewerten, wie es auf der FH-Homepage heißt. Meyl lässt auch Geräte bauen, die auf dieser Theorie beruhen sollen. Der Kern seiner These: Physikalische Wellen lassen sich verlustfrei übertragen und sammeln dabei Raumenergie ein. Faszinierend finden den Gedanken viele, und so hat er unter Wissenschaftlern nicht nur Kritiker, sondern auch Anhänger. Einer von ihnen, ein Mediziner, testete eines dieser Experimentier-Geräte.

Zunächst ging es dem Probanden gut, rekapitulierte Rainer Horn, Richter am Amtsgericht und zuständig für die Pressearbeit. Dann aber verschlechterte sich der Zustand des Mannes. Die Folge: Er erstattete Anzeige gegen Meyl. Der Fall landete auf dem Schreibtisch des Villinger Richters Schleusener. Der entschied gegen Meyl und erließ einen Strafbefehl von 40 Tagessätzen, wie Oberstaatsanwalt Jens Gruhl bestätigte.

Ausschlaggebend dafür war, dass der FH-Professor den Eindruck erweckte, das Skalarwellengerät könne auch für medizinische und therapeutische Zwecke eingesetzt werden, umschreibt Horn den juristischen Knackpunkt. In Teilen hatte das Gerät eine Prüfzulassung, nicht aber als ganzes. Das allein war für den Richter ausschlaggebend: Ob das Gerät strahlt oder Wellen aussendet, "was es macht", war für Gericht und Staatsanwalt "irrelevant", so Gruhl.

Soweit die Staatsanwaltschaft: Gar nicht irrelevant war es dagegen für den FH-Dozenten Meyl. Er legte nicht nur gegen den Strafbefehl Einspruch ein, über den bis gestern noch nicht entschieden war, sondern formulierte im Umkehrschluss auch eine Pressemitteilung, die es in sich hatte. Unter dem Titel "Handys verlieren CE-Zulassung - Mobiltelefone darf man nicht anfassen", hieß es dort unter anderem: "Nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft Konstanz dürfen Handynutzer ab sofort ihr Mobiltelefon weder ans Ohr halten noch dabei anfassen, da die Geräte damit ihre Zulassung verlieren. Durch das Berühren selbst des isolierten Gehäuses soll es sich um ein Medizinprodukt mit therapeutischer Wirkung handeln." Der Strafbefehl richte sich keineswegs gegen die Grenzwerte für elektromagnetische Wellen. Er betreffe die biologische Wirkung der von jedem Mobilfunksender abgestrahlten, aber bisher unbeachtet gebliebenen Störstrahlung, so Meyl weiter.

Solche Sätze treffen einen Nerv und elektrisierten die Fachleute der Mobilfunkkonzerne und Journalisten. Computer-Bild, Vodafone und der Konzern "O2" meldeten sich bei der Staatsanwaltschaft und beim Amtsgericht. Die Vermutung der Experten: Sorgt ein Strafbefehl des kleinen Amtsgerichts dafür, dass Handys verboten werden müssen, weil die Nutzung der Mobiltelefone den Straftatbestand der Körperverletzung erfülle, schilderte Horn eine der typischen Spekulationen. Der Richter konnte Entwarnung geben. Auch ob der Betrieb eines Handys strafbar sei, wurde insistiert, es war "ein Aufruhr einen ganzen Vormittag lang", resümierte Horn.

Und er könnte eine Fortsetzung finden: denn wird dem Einspruch stattgegeben, kommt es zu einer Verhandlung - mit sicherlich breiter medialer Aufmerksamkeit. Denn der Herr Meyl, der betreibe eine "pointierte Pressearbeit", meinte kurz angebunden Oberstaatsanwalt Gruhl. (gha)

http://www.suedkurier.de/lokales/villingen/villingen/art2997,1536533.html?fCMS=85aac9cbbea9ab8ea0ebc3c071b33dc5

Omega: wir hatten Herrn Prof. Meyl um eine Stellungnahme zu diesem Artikel gebeten, die Sie nachstehend nachlesen können:

Handys darf man nicht anfassen

Zu dem Bericht im Südkurier vom Mittwoch ist nachzutragen, dass der einzige und Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft, der das Skalarwellengerät von Prof. Meyl getestet haben will, gar kein Mediziner ist. Es handelt sich vielmehr um den Geistheiler B., der im Südschwarzwald sein Unwesen treibt.

Sein Gesundheitszustand ist auch von keinem Arzt überprüft worden, weshalb sich der Staatsanwalt bei seiner Aussage allein auf die unzuverlässige Selbstbeobachtung des Geistheilers verlassen hat. Zudem hat die Staatsanwaltschaft über diesen Fall bereits entschieden: Die Anzeige war abgewiesen und dem fragwürdigen Zeugen der Besuch eines niedergelassenen Arztes empfohlen worden.

In der Sache selber ist richtig zu stellen, dass die Wellen natürlich keine Energie einsammeln. Die in Kreisen der Wissenschaft seit 100 Jahren u.a. von Nobelpreisträgern diskutierten Skalarwellen, für deren Erforschung Prof. Meyl an der FH-Furtwangen ein Nachweisgerät entwickelt hat, stehen vielmehr im Verdacht für den Elektrosmog verantwortlich zu sein. Mit seiner Forderung nach wissenschaftlicher Erforschung kann sich Meyl der Unterstützung weiter Kreise der Bevölkerung sicher sein. Ganz anders die Staatsanwaltschaft, die in dem zugelassenen Experimentiergerät ein medizinisches Therapiegerät gesehen haben will und gleichzeitig vor den abgestrahlten Wellen die Augen verschließt. Da bleibt Raum für Spekulationen. Hat das Gerät eine homöopathische oder am Ende gar keine Wirkung? Kann von einer Welle auch dann eine invasive medizinische Wirkung ausgehen, wenn sie gar nicht existiert? Das soll verstehen wer will.

Unterm Strich könnte die Einflussnahme der Staatsanwaltschaft in laufende Forschungsarbeiten als Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit von Forschung und Lehre gewertet werden, womit sich der Vorgang noch zu einem Justizskandal ausweiten könnte. In diesem Fall werden sicher andere Zeugen über ihre wissenschaftlichen Ergebnisse referieren, als der zweifelhafte Geistheiler mit seinem misslungenen Selbstversuch.

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Mobiltelefone verlieren CE-Zulassung?
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Mobiltelefone darf man nicht anfassen
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