Dr. Claus Scheingraber 11-07-05
Sehr geehrter Herr Tittmann,
im Rahmen des Volksbegehrens "Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" wird massiv Stimmung gegen das Volksbegehren gemacht, leider aber auch mit unlauteren Mitteln.
Am Samstag den 9. Juli, lief auf Bayern 5 - dem Nachrichtensender des Bayerischen Rundfunks - um 11.15 Uhr der Beitrag „Das Samstagsforum“ mit dem Thema Mobilfunk. Die Hörer konnten von 10 bis 11 Uhr Fragen an die Redaktion stellen, die dann um 11.15 von einem Vertreter des BfS - Frau Dr. Dehos - beantwortet wurden.
Leider wurden die Fragen selektiert und nur unproblematische Fragen der Vertreterin des BfS vorgelegt. Die Fragen von Fr. Dr. Waldmann-Selsam und Dr. Scheingraber wurden nicht weitergegeben. Folgende Fragen wurden gestellt:
von Dr. Waldmann-Selsam:
1.) An über 40 Mobilfunkanlagen haben oberfränkische Ärzte beobachtet, dass Menschen unter der Dauerexposition mit Hochfrequenz erkrankt sind. Warum kommt das BfS der dringenden ärztlichen Bitte, sofort offizielle Erhebungen durchzuführen, nicht nach?
2.) Warum wird der alarmierende ärztliche Verdacht nicht durch Abschalten einzelner Antennen überprüft?
von Dr. Scheingraber:
1.) 1991 hat das BfS eine Stellungnahme herausgegeben, in der vor der Einführung einer gepulsten Mobilfunktechnik gewarnt wurde, warum wurde 1992 diese Stellungnahme kommentarlos zurückgezogen?
2.) Das BfS möge bitte erklären, wieso Funkanlagen von denen Emissionen (Strahlung) ausgehen, genehmigungsfrei ist, während Bagatellbaumaßnahmen die Dachgauben, Wintergärten u.a. genehmigungspflichtig sind?
Es ist bedauerlich, dass die Macht der CSU bis in die einzelnen Redaktionen des Bayerischen Rundfunks reicht und kritische Fragen zum Volksbegehren "Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" nicht mehr gesendet werden dürfen.
Herzliche Grüße
Claus Scheingraber
Dr. Claus Scheingraber - Arbeitskreis Elektro-Biologie e.V.
Taubenstr. 14
85649 Brunnthal
Tel: 08102-4420 ab 19 Uhr, tags: 089-9038020
Fax: 089-9045369
Mail: Claus.Scheingraber@t-online.de
Hier jetzt die Antwort von des Informationssenders Bayern 5 auf ein Protestschreiben von Herrn Dr. Claus Scheigraber:
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Ute.Andriulo@brnet.de [mailto:Ute.Andriulo@brnet.de] Im Auftrag von B5Aktuell@brnet.de Gesendet: Montag, 11. Juli 2005 16:36 An: Claus.Scheingraber@t-online.de Betreff: Antwort: Samstagsforum vom 9.7.2005 in Bayern 5
Sehr geehrter Herr Dr. Scheingraber,
vielen Dank für Ihre mail zu unserem letzten Samstagsforum. Daß bei einem derart strittigen und kontroversen Thema nicht alle Hörerfragen on air gehen können, ist schade, aber im Rahmen einer 12-Minuten-Sendung leider nicht zu ändern. Mit CSU-Abhängigkeit hat das sicher nichts zu tun - Pro und Contra verlaufen beim Thema Mobilfunk nach meinem Eindruck nicht starr entlang irgendwelcher Parteigrenzen. Es war ja auch keineswegs so, daß nur eine Seite zu Wort kam.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Andriulo Sekretariat B5 aktuell
Bayerischer Rundfunk Rundfunkplatz 1
80300 München
Tel.: (0 89) 59 00 - 3373 Fax: (0 89) 59 00 - 2395 e-Mail: ute.andriulo@brnet.de
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Claus Scheingraber [mailto:320077346941@t-online.de] Gesendet: Montag, 11. Juli 2005 18:32 An: 'B5Aktuell@brnet.de' Betreff: AW: Antwort: Samstagsforum vom 9.7.2005 in Bayern 5
Sehr geehrte Frau Andriulo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Stellungnahme ihrer Redaktion muss ich vehement widersprechen. Auch von einer 12-Minuten-Sendung kann man eine ausgewogene Auswahl der Hörerfragen erwarten. Ich habe die Sendung vollständig verfolgt und musste feststellen, daß keine einzige kritische Frage der Vertreterin des BfS gestellt wurde. Fragen, die Widersprüche des BFS aufgezeigt hätten wurden unterlassen. Fragen die Mängel in wissenschaftlichen Untersuchung offen legt hätten wurden ausgeklammert und Fragen über die Nichtumsetzung von medizinischen Studien wurden ebenfalls nicht durch die Vertreterin des BfS beantwortet.
Diese Sendung sollte eine Entscheidungshilfe für die Zuhörer sein, damit sie sich ein ausgewogenes Bild für Pro- und Contra-Argumente zum Volksbegehren "Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" machen können. Diese Sendung war eine Werbesendung pro Mobilfunk mit dem Gütesiegel des BfS. Selbst, wenn der lange Arm der CSU nicht bis in die Redaktionen des BR reichen sollte, eine so einseitige Auswahl der Hörerfragen ist unzulässig Parteinahme für die Mobilfunkbetreiber und das von einer Anstalt des öffentlichen Rechts.
Ich finde umso bedauerlicher, dass in einem Nachrichten- und Informationssender wie BAYERN 5 in eine so unverantwortlichen Art und Weise manipuliert wird.
Ich erwarte jetzt eine Stellungnahme der Reaktionsleitung.
Hochachtungsvoll
Dr. Claus Scheingraber
Arbeitskreis Elektro-Biologie e.V. Taubenstr. 14
85649 Brunnthal Tel: 08102-4420 ab 19 Uhr, tags: 089-9038020 Fax: 089-9045369 Mail: Claus.Scheingraber@t-online.de
PS. Die übergangenen Fragen können Ihnen gerne übermittelt werden.
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Zur Kritik von Herrn Hartenstein (rot markiert) äußert sich Rechtsanwalt Dietmar Freund, Bruchköbel (blau markiert) wie folgt:
Volker Hartenstein, MdL a.D. schrieb am 10-07-05 :
Anm.: In den letzten Tagen erreichte mich zum Volksbegehren mehrfach nachfolgender Musterbrief (mit beigefügter Weiterleitungsempfehlung). Ich habe mir erlaubt einige kritische Anmerkungen in die Texte einzufügen
Auf der Grundlage unseres Schriftwechsels habe ich mir erlaubt, Ihre Anmerkungen kurz zu kommentieren (in blauer Formatierung):
Der Musterbrief von der Website "Gesundheitsvorsorge-Mobilfunk": Liebe(r) ...
vom 5. bis 18. Juli läuft in allen bayerischen Gemeinden das Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk". Die Aktion richtet sich nicht grundsätzlich gegen Handys.
Na prima, jeder soll offensichtlich so weiter telefonieren können, wie bisher. Und selbstverständlich darf es auch einen ergänzdenden ("flächendeckenden") Netzausbau geben.
Das halte ich für eine eher polemische Überinterpretation der Absicht(en) der Initiatoren des Volksbegehrens, soweit ich diese mitbekommen habe. Wäre dem so, gäbe es wohl kaum Widerstand der etablierten Politik.
Ziel ist vielmehr, die Strahlenbelastung deutlich zu reduzieren.
Das soll mir mal jemand erklären, wie das unter o.g. Voraussetzungen gelingen soll
Für die Prüfung der Vereinbarkeit mit der Bauplanungssituation ist die Genehmigungspflicht eine sehr wichtige Voraussetzung. Ob die Realität mit den hoffentlich mehr werdenden Planungen wie in Gräfelfing etc. übereinstimmt, kann nur geprüft werden, wenn es eine Genehmigungspflicht oder wenigstens, wie in Hessen seit 2002, einen Vorbehalt der Beteiligung der Gemeinde mit Bauvorlagenanzeigepflicht gibt.
Ich halte das für sehr wichtig und bitte deshalb alle meine Freunde und Bekannten, dieses Projekt mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Das Volksbegehren ist nur erfolgreich, wenn sich während dieser zwei Wochen in ganz Bayern zehn Prozent der Wahlberechtigten in die Listen eintragen, die aber nur in den Rathäusern ausliegen (in größeren Städten auch in Stadtteil-Eintragungsräumen). Bislang können die Mobilfunkbetreiber ihre Sendemasten bis zu einer Höhe von
10 Metern hinstellen, wo sie wollen.
Das ist falsch. Die angesprochenen Anlagen sind genehmigungsfrei. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie grundsätzlich überall aufgestellt werden dürfen (Beispiel: Reine Wohngebiete). Ein entscheidender Punkt ist in diesem Zusammenhang ferner, welche Vorsorge eine Kommune bereits getroffen hat.
Den zweiten Satz kann ich nur unterstreichen. Aber die davor stehenden sind realitätsfern. Ich verweise dazu auf die obige Kommentierung. Zur insbesondere bayerischen Rechtsrealität des Beispiels "reine Wohngebiete" sei auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 16.7.04 (Az. 2 ZB04.1067) bezüglich eines reinen Wohngebietes im allerdings unbeplanten Innenbereich. Bemerkenswert ist die darin enthaltene Aussage:
Angesichts der Einhaltung der Grenzwerte kommt es auf die bauplanungsrechtliche Beurteilung der Anlage nicht an.
Jedenfalls ohne dezidierte Planungen dürfte damit der öffentlich-rechtliche Nachbarschutz gegen MF-Anlagen - zumindest in Bayern - im Regelfall also auch in reinen Wohngebieten ad acta zu legen sein.
Jüngstes positives (Gegen)Beispiel ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main vom 3.3.2005 (Az. 4 E 3806/03 u. 4 E 1919/03) in der ein Bebauungsplan in Hanau-Steinheim aus dem Jahre 1979 in einem allgemeinen Wohngebiet einen Ausschluss von "sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben" vorsah, so dass die Anlage abgebaut werden musste.
Das soll jetzt geändert werden. Mit einem erfolgreichen Volksbegehren werden öffentliche Genehmigungsverfahren mit Nachbarschaftsbeteiligung eingeführt.
Die Nachbarschaftsbeteiligung bringt wenig. Zwar sind Widerspruch und Klage (allerdings ohne aufschiebende Wirkung!) möglich. Solange jedoch die nach der 26. BImschV geltenden (viel zu hohen!) Grenzwerte eingehalten werden und nicht gegen geltendes Baurecht verstoßen wird, muss die geplante Anlage genehmigt werden.
..... falls nicht eine entsprechende Bauleitplanung entgegensteht (Siehe oben)
Dann können in lokalen Vorsorgeplanungen Tabu-Zonen (Wohnbereiche, Kindergärten, Schulen ...) ausgewiesen und unproblematischere Sendemastenstandorte genehmigt werden.
Was heißt hier "Dann können..."? Mit dieser Formulierung wird den Bürgern vorgegaukelt, dass eine "lokale Vorsorgeplanung" nur mit einem erfolgreichen Volksbegehren/-entscheid möglich ist. Das aber ist wiederum schlichtweg falsch. Jede Kommune kann bereits heute (und konnte bereits früher) völlig unabhängig vom ÖDP-Volksbegehren die geltenden Gesetze nutzen und dem Vorsorgegedanken innerhalb bestimmter Grenzen Rechnung tragen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Ortsgestaltungssatzung). Warum also sollten die Gemeinden wichtige Zeit verstreichen lassen - währenddessen der UMTS-Netzausbau voranschreitet - und ggf. bis zum Ausgang eines Volksentscheides warten, bis sie geeignete Positivstandorte im Außenbereich festsetzen (und damit alle anderen Flächen vor einer MF-Mast-Installation schützen) sowie im unbeplanten Innenbereich Bebauungspläne aufstellen, ind denen z.B. die Art der Nutzung oder Höhenbegrenzungen festgelegen wird? Es gibt keinen plausiblen Grund!!!
Eine Kommune, die wirklich an Vorsorge interessiert ist und (endlich) eine entsprechende Planung in Angriff nimmt (was sie natürlich ganz unabhängig von der mit dem Volksbegehren intendierten Genehmigungspflicht kann), muss zwangsläufig Interesse daran haben, dass sie in jedem Fall rechtzeitig Kenntnis von einem (geplanten) Standort erhält. Und das kann eben nur durch eine Genehmigungspflicht oder wenigstens einen Vorbehalt der Beteiligung der Kommunen mit Bauvorlagenanzeigepflicht erreicht werden!
Denn wer möchte schon, dass der nächste Sender neben seinem Schlafzimmer strahlt! Weitere Informationen findest Du unter
http://www.gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de oder unter der Info-Tel.Nr. 0851/931171. Dort kannst Du auch kostenlos Flugblätter zum Verteilen anfordern. Bitte leite diese Email an Deine Bekannten weiter und bitte diese, die Nachricht wiederum an ihre Bekannten zu schicken.
Dieses Projekt ist es wirklich wert, den Weg ins Rathaus (des ersten Wohnsitzes) auf sich zu nehmen. Bitte den Personalausweis zur Eintragung mitnehmen! Wenn irgendwie möglich, solltest Du möglichst frühzeitig (nicht erst zum Ende der Eintragungsfrist) unterschreiben, damit der Start gut gelingt.
Liebe Grüße
Meine Empfehlung lautet dagegen: Unterstützt das Volksbegehren nicht, sondern tragt zu einer fachlich korrekten (nicht angreifbaren) Aufklärung bei. (Nicht zuletzt deshalb halte ich Referate zu diesem Thema.)
Abschließend möchte ich anmerken, dass selbst die Ausschöpfung aller (nur angedeuteten) rechtlichen Möglichkeiten nicht zu einer drastischen Absenkung der Immissionsbelastung aller Bürger/innen führen kann. Es sind also unbedingt weitere Schritte erforderlich. An erster Stelle der Forderungen muss dabei eine Absenkung der geltenden Grenzwerte um mehrere Zehnerpotenzen stehen. Was in anderen Ländern (Russland, Polen, Italien u.a.) möglich ist, darf auch bei uns nicht auf Dauer ausgeschlossen sein. Nur derartige Einschränkungen werden die Netzbetreiber zwingen, menschenverträglichere Techniken zu entwickeln und einzusetzen.
Dem möchte ich entgegenhalten: Das eine tun und das andere nicht lassen!
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Freund Rechtsanwalt
MfG Volker Hartenstein
PS: Inzwischen warnen auch Immobilienexperten: Wer einen Sender in der Nachbarschaft hat, muss mit einer Wertminderung rechnen. Info:
http://www.immobilien-wertminderung.de
Auch das ist nichts Neues. Entsprechende Informationen habe ich in den letzten Jahre wiederholt über meinen Verteiler laufen lassen.
vh
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HLV INFO 109/AT
13-07-2005
Journalistischer Machtmissbrauch?!!!
Dr. Claus Scheingraber 13-07-05
heute habe ich die Antwort von der Redaktionsleitung von BAYERN 5 erhalten. Kein Eingehen auf meine Frage zur Manipulation der Hörerfragen, aber lesen Sie selbst. Meine Erwiderung habe ich gleich angefügt !
Herzliche Grüße
Claus Scheingraber
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Susanne.Zimmer@brnet.de [mailto:Susanne.Zimmer@brnet.de] Gesendet: Mittwoch, 13. Juli 2005 16:26 An: Claus.Scheingraber@t-online.de Betreff: Samstagsforum
Sehr geehrter Herr Dr.Scheingraber,
danke für Ihre Post. Ich freue mich sehr über so engagierte Hörer wie Sie,die auch die Mühe einer Mail nicht scheuen. Zum Inhalt Ihrer Kritik: Es gibt wenige Themen,die so sehr polarisieren wie das Thema Mobilfunk. Das war uns wohl bewußt, als wir uns dafür entschieden haben. Der Höreransturm hat das bestätigt. Die zuständige Redakteurin musste eine Auswahl treffen, keine Frage. Sie hat das nach journalistischen nicht , wie von Ihnen unterstellt, nach parteipolitischen Gesichtspunkten getan. Damit ist klar,dass leider viele Fragen nicht gestellt werden konnten. Das ist schade, aber leider unumgänglich. Viele Aspekte konnten dennoch angesprochen werden und ich bin sicher, dass uns das Thema auf B5 aktuell immer wieder beschäftigen wird.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Susanne Zimmer Programmchefin B5 aktuell
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Claus Scheingraber [mailto:320077346941@t-online.de] Gesendet: Mittwoch, 13. Juli 2005 17:41 An: 'Susanne.Zimmer@brnet.de' Betreff: AW: Samstagsforum
Sehr geehrte Frau Dr. Zimmer,
vielen Dank für ihre Antwort. Leider haben Sie den Kern meiner Frage nicht beantwortet, die Benachteiligung mobilfunkkritischer Hörerfragen. Es wurde keine einzige mobilfunkkritische Frage an die Vertreterin des Bfs, Fr. Dr. Dehos, weitergegeben. Wenn Sie ehrlich wären, müssten Sie das zugeben. Folgende 4 mobilfunkkritische Fragen wurden z.B. gestellt:
Dr. Waldmann-Selsam:
1.) An über 40 Mobilfunkanlagen haben oberfränkische Ärzte beobachtet, dass Menschen unter der Dauerexposition mit Hochfrequenz erkrankt sind. Warum kommt das BfS der dringenden ärztlichen Bitte, sofort offizielle Erhebungen durchzuführen, nicht nach?
2.) Warum wird der alarmierende ärztliche Verdacht nicht durch Abschalten einzelner Antennen überprüft?
von Dr. Scheingraber:
1.) 1991 hat das BfS eine Stellungnahme herausgegeben, in der vor der Einführung einer gepulsten Mobilfunktechnik gewarnt wurde, warum wurde 1992 diese Stellungnahme kommentarlos zurückgezogen?
2.) Das BfS möge bitte erklären, wieso Funkanlagen von denen Emissionen (Strahlung) ausgehen, genehmigungsfrei ist, während Bagatellbaumaßnahmen die Dachgauben, Wintergärten u.a. genehmigungspflichtig sind?
Es ist schade, dass sich die Redaktion von BAYERN 5 für Mobilfunk so missbrauchen lässt. Die Unabhängigkeit und Neutralität die ein Informationssender - noch dazu ein öffentlich rechtlicher Sender - haben muss, ist bei B5 leider nicht mehr gegeben. Ich werde B5 nicht mehr hören. Es ist schon erstaunlich, dass kommerzielle Sender in Sachen Volksbegehren wesentlich neutraler berichtet haben als B5.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Claus Scheingraber
Dr. Claus Scheingraber - Arbeitskreis Elektro-Biologie e.V. Taubenstr. 14, 85649 Brunnthal Tel: 08102-4420 ab 19 Uhr, tags: 089-9038020 Fax: 089-9045369 Mail: Claus.Scheingraber@t-online.de
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