17
Jun
2004

Grenzwerte und Mobilfunk

Die in Deutschland gültigen Grenzwerte sind technische Grenzwerte, bei denen die gesundheitlichen Auswirkungen vor deren Einführung niemals an Menschen über einen langen Zeitraum gestestet wurden.

http://omega.twoday.net/search?q=Grenzwerte+und+Mobilfunk

Dr. med. Wolf Bergmann, Freiburg: “Die ständig wiederholte Behauptung, unsere Grenzwerte würden unsere Gesundheit vor Folgen der Mobilfunkstrahlen schützen, ist die folgenschwerste Unwahrheit und entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage, natürlich finden Mobilfunkindustrie ebenso wie offizielle Politik (die sich mit 100 Mrd. Euro für UMTS restlos an die Industrie verkauft hat) immer abhängige Wissenschaftler und Medien, die das Gegenteil behaupten." http://omega.twoday.net/stories/1115052/

Grenzwerte schützen nicht vor Schäden

Zweifelhafte Grenzwerte

Die Einhaltung der thermischen (technischen) Grenzwerte ist für die biologisch (athermischen) gesundheitsschädlichen Wirkungen des gepulsten Mobilfunks völlig unerheblich.

Die Berichte von Schlafstörungen, Stressgefühl, Tinnitus und anderen körperlichen Beschwerden in der Nachbarschaft von Sendeanlagen sind zahlreich. In solchen Fällen verweisen die Mobilfunkbetreiber gerne darauf, dass die amtlichen Grenzwerte weit unterschritten würden. Das stimmt zwar, doch sind diese Grenzwerte extrem hoch, weil sie nur die thermische Wirkung der Strahlung berücksichtigen. Elektromagnetische Wellen können, wie beim Mikrowellenherd, Gewebe erwärmen. Die offiziellen Grenzwerte schützen also vor glühenden Ohren beim Telefonieren, nicht aber vor biologischen Wirkungen der Felder im Körper. Unser Organismus wird von elektrischen Impulsen gesteuert, die in ihrer Frequenz und Stärke der elektromagnetischen Strahlung von Handys ähnlich sind. Kein Wunder also, dass diese Strahlung den Organismus beeinflussen kann.

http://www.buergerwelle.de/d/doc/presse/s&k8-02.htm

Professor Dr. Karl Hecht kritisiert, bei der Festlegung von Grenzwerten sind „der Willkür Tür und Tor geöffnet“, sie sind nutzlos, wenn der Zeitfaktor nicht mit einbezogen wird, Kurzzeitstudien sind deshalb ohne Aussagekraft. Professor Dr. Karl Hecht hat in über 1000 wissenschaftlichen Arbeiten von russischen Forschern recherchiert, die Untersuchungen der Wissenschaftler haben ergeben, dass elektromagnetische Felder langfristig zu teils erheblichen Gesundheitsschädigungen führten : „Ich habe mehrfach versucht, diese Erkenntnisse dem Bundesumweltministerium mitzuteilen, aber ich bin immer abgewimmelt worden.“ Professor Dr. Karl Hecht fordert, dass der verfassungsrechtliche Schutz der körperlichen Unversehrtheit auf dauerhafte Befindlichkeitsstörungen ausgeweitet werden muss.

Omega siehe unter:

Welchen Wert haben Grenzwerte beim Mobilfunk?
http://omega.twoday.net/stories/1005975/


Auswirkungen von Elektromagnetischen Feldern
http://omega.twoday.net/stories/337878/

WHO, Grenzwerte und Mobilfunk

http://www.buergerwelle.de/d/doc/dindex-940.htm

Nicht bewiesen?

Die Betreiber behaupten, diese Gesundheitsgefahren seien „nicht bewiesen“, weil sie sich nur zum Teil im Labor reproduzieren lassen nach dem Schema „Wenn A dann B“. Bewiesen ist damit nur ihr veraltetes Wissenschaftsverständnis aus dem 19. Jahrhundert, das zwischen einem unbelebten Fleischkloß und einem lebendigen Organismus nicht unterscheiden kann. Die moderne Molekularbiologie kennt längst nicht-lineare Verursachungen. Weite Bereiche der heutigen Medizin gehen aus von Syndromen, deren komplexe Wirkungsbündel sich nicht mechanisch aufschlüsseln lassen. Im Bereich der Allergologie sind statistische Nachweise für Krankheitsbilder anerkannt, obwohl die Wirkmechanismen im Körper bislang nicht im Detail nachvollziehbar sind.

Wer würde heute noch bezweifeln, dass der durch CO2 verursachte Treibhauseffekt klimatische Auswirkungen hat? Dennoch wäre im Sinne des „nach heutigem Kenntnisstand" auch dieser Nachweis formell bis heute nicht in letzter Konsequenz zu führen. Ähnliches gilt für die PCB- oder Formaldehyd-Diskussion.

Da generell die Grenzwerte in der Bundesrepublik Deutschland maßlos überhöht sind, wird der "Salzburger Vorsorgewert" aus dem Jahr 2002 als Maß herangezogen. Die Betonung der vorsichtigen Österreicher liegt bei "Vorsorge". Deutscher Grenzwert 10.000 mW/m², Salzburger Vorsorgewert 0,01 mW/m².

Es gibt seriöse Studien, die sogar schon innerhalb weniger Minuten Bestrahlung mit 1 MilliWatt/m² (=1000 MikroWatt/m²) negative körperliche Reaktionen nachweisen. Ein Sender bestrahlt die Bevölkerung aber 24 Stunden am Tag.

Durch Mobilfunk-Feldstudien zeigte die Uni Wien auf, dass es sehr weit unterhalb von 1 MilliWatt (=1000 Mikrowatt/m²) zu Herz-Kreislauf-Problemen und Gedächtnisleistungsstörungen kommen kann.

Aufgrund des aktuellen Wissensstandes dürfte die Bevölkerung maximal nur mit 0,001 Milliwatt/m² (=1 MikroWatt/m²) bestrahlt werden. Dieser Wert wurde bereits im Oktober 1999 anlässlich des Elektrosmog-Forums in Bonn durch medizinische Ärzteverbände, Wissenschaftlern usw. von Umweltminister Trittin gefordert. Vielen wird bei der Betonung "Messwerte weit unterhalb der zulässigen Grenzwerte" eine Sicherheit suggeriert, die keine ist.

Dass bei dem Vorsorgewert von 0,001 MilliWatt/m² (=1 MikroWatt/m²) das Mobilfunk-Netz nicht mehr nach den Wünschen der Betreiber funktioniert ist bekannt. Wenn jemand konsequent die Sache zu Ende denkt, dann heißt es nicht, die Strahlenbelastung ist so weit zu reduzieren, dass die Technologie noch nach den Wünschen der Betreiber funktioniert, sondern richtig ist: wir müssen die Strahlenbelastung so weit senken, dass wir einen vernünftigen Gesundheitsschutz haben. Dann können wir sehen, ob bei diesen Werten die jetzige Technik noch nach den Wünschen der Betreiber funktioniert. Wenn nicht, dann muss eine ungefährliche Technik her. Erst die Gesundheit, dann das Geschäft.

Biologische Wirkungen bei lebenden Organismen treten bereits bei Strahlungsstärken auf, die ein Zehnmillionstel der bei uns geltenden Grenzwerte betragen.

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Unser Organismus wird von elektrischen Impulsen gesteuert, die in ihrer Frequenz und Stärke der elektromagnetischen Strahlung von Handys ähnlich sind.

Grenzwerte und Meßwerte ab denen biologische Reaktionen auf elektromagnetische Felder (EMF) festgestellt wurden siehe unter: http://www.iddd.de/umtsno/gespo.htm

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Zum Artikel „E-Plus: Grenzwert wird eingehalten" (RHEINPFALZ vom 14. Mai).

Mobilfunkanlagen

„Nicht jeden Schnick-Schnack vermarkten“

Das Ergebnis war nicht anders zu erwarten. Es ist bekannt, dass die Betreiber gerne mit Messungen beweisen, dass die Mobilfunkanlagen weit unter den amtlichen Grenzwerten liegen. Hierbei bleibt völlig außer Acht, dass zwischen thermischen und athermischen Strahlenbelastungen zu unterscheiden ist.

Wenn elektrosmogsensible Personen über gesundheitliche Beeinträchtigungen klagen, so kommen diese aus dem athermischen Bereich, der bei den Messungen wie bei der Festsetzung der Grenzwerte nicht berücksichtigt wurde. Wider besseres Wissen versucht man immer wieder, erregte Bürger auf diese doch recht simple Tour zu beruhigen.

Auch den Betreibern ist sehr wohl bekannt, dass die Schwelle der Bestrahlungsintensität, die gesundheitliches Missempfinden hervorruft, bei jedem Menschen unterschiedlich ist und dass Wissenschaftler bis heute keine Hinweise darüber haben, welcher Minimalwert der Bestrahlung als anzustrebender Grenzwert beschwerdefreien Umgang mit Mobilfunk ermöglichen würde.

Solange diese Erkenntnisse noch ausstehen, gilt ein stetes Minimierungsgebot. Für die Betreiber würde dies bedeuten, die Sendeleistung nicht an den durch Bundesgesetze verankerten, nicht relevanten Grenzwerte des thermischen Bereiches zu orientieren, sondern wirklich die Technologie auf dem niedrigsten Level zu betreiben, bis sich die Beweislage eindeutig abzeichnet. So wäre die notwendige Kommunikation zwar möglich, aber nicht jeder mögliche Schnickschnack des Mobilfunkbereiches sollte um jeden Preis vermarktet werden. So würde sich die Suche nach ständig neuen Standorten erübrigen.

Dass die Betreiber täglich neue Marktnischen suchen, um weitere potenzielle Kunden anzulocken, sollte man im Kontext mit den gezahlten Lizenzgebühren sehen, die sich unter rein kommerziellen Gesichtspunkten kaum erwirtschaften lassen.

Klaus Obermann, Bad Dürkheim

Quelle: Publikation: DIE RHEINPFALZ, Regionalausgabe: Ludwigshafener Rundschau, Nr.126, Datum: Freitag, den 03. Juni 2005, Seite: Nr.23

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Vorsorgliche Schadensersatzandrohungen

Aktion in Stuttgart Helfferichstraße

Wir versuchen in Stuttgart den Weg über vorsorgliche Schadensersatzandrohungen, nachdem die gentoxische Wirkung von gepulster Strahlung offensichtlich schon bewiesen ist. Anbei entsprechende Schreiben zu Ihrer Information und eventuellen Weitergabe. An Hausbesitzer sollten diese Briefe auch geschrieben werden, um sie persönlich dingfest zu machen.

Siehe unter:

http://www.buergerwelle.de/pdf/lageinfo_11_6_04.doc

http://www.buergerwelle.de/pdf/schaden_vodafone_11_6_04.doc

http://www.buergerwelle.de/pdf/schaden_ob_11_6_04.doc

MfG

Engelbert Rolli

Omega hierzu auch:
Schadenshaftungsansprüche beim Grundstückseigentümer anmelden
http://niedersteinbach.de/bin/download/rechtsmittel/Haftung-Schreiben.rtf

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Es stimmt nicht, dass die GSM-Technik sich "inzwischen eindeutig als ungefährlich herausgestellt hat“. Es gibt unzählige seriöse Studien aus dem In- und Ausland, die die Schädlichkeit des gepulsten Mobilfunks beweisen. Siehe unter:
http://www.buergerwelle.de/body_wissenschaft.html
http://www.fdp-bundesverband.de/forum/read.php?f=17&i=1197&t=195
http://www.buergerwelle.de/body_science.html (in Englisch)

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"Weiterkämpfen"

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine Klage von Bruchköbeler Mobilfunkgegnern gegen eine Sendeantenne im Kirchturm zurückgewiesen.

Dieses Urteil des BGH bietet keinen Anlass zur Resignation. Leserbriefe Frankfurter Rundschau 24-02-04 zum BGH Urteil. Immerhin ist doch jetzt höchstrichterlich festgestellt, dass die untergeordneten Gerichte aufgefordert sind, nach eigenem Ermessen die Beweise Recht suchender Bürger für durch Mobilfunksendeanlagen zu befürchtende Gesundheitsgefährdungen zu prüfen und zu einem eigenen, individuellen Ergebnis im Einzelfall zu kommen. Die Vorgaben des Bundesgerichtshofs sind insoweit eindeutig.

Danach haben die Grenzwerte der 26. Bundes-Immissions-Schutzverordnung (BImSchV) zunächst die Indizwirkung, dass Bürger durch in der Nähe ihrer Wohnungen befindliche Mobilfunksendeanlagen diese nur "unwesentlich" beeinträchtigen. Diese Indizwirkung kann jedoch bei wissenschaftlich begründeten Zweifeln und dem fundierten Verdacht bestehender Gesundheitsgefährdungen, die nicht ins Blaue hinein von betroffenen Bürgern vorgetragen werden, durchaus erschüttert werden, und zwar durch Vorlage neuerer Forschungsergebnisse, die die Grenzwerte in Frage stellen und deshalb dazu führen, dass die untergeordneten Gerichte auf eine Umkehr der Beweislast dahingehend zu erkennen haben, dass nunmehr die Mobilfunkbetreiber die Ungefährlichkeit der von ihren Anlagen ausgehenden Strahlung nachweisen müssen.

Genau dies war bisher nicht der Fall. Nur allzu gerne haben sich bisher die untergeordneten Gerichte auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückgezogen und diese dahingehend interpretiert, dass ihnen eine eigene Beweisaufnahme verboten sei, solange die Grenzwerte der BImSchV noch gelten. Von Recht suchenden Bürgern vorgelegte, neueste wissenschaftliche Ergebnisse und Beurteilungen unabhängiger Wissenschaftler weltweit wurden unter diesem Gesichtspunkt einfach nicht beachtet.

Dies ist nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nun nicht mehr möglich. Vielmehr ist jeder einzelne, mit einer Mobilfunkstreitigkeit befasste Richter aufgerufen, nach seinem eigenen Gewissen und Ermessen die ihm vorgelegten wissenschaftlichen Ergebnisse zu prüfen und zu entscheiden, ob diese begründete Zweifel und den fundierten Verdacht bestätigen, dass die Grenzwerte der BImSchV die Bürger gerade nicht vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Mobilfunksendeanlagen schützen. Keineswegs fordert der Bundesgerichtshof also den Beweis für eine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlagen, sondern von den betroffenen Bürgern nur noch den Nachweis wissenschaftlich begründeter Zweifel und den eines fundierten Verdachts derartiger gesundheitlicher Beeinträchtigungen.

Nach alledem bleibt es den untergeordneten Gerichten vorbehalten, in Einzelfällen künftig unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Erwägungen bürgergerechter die ihnen vorgelegten Beweismittel zu entscheiden. Dies setzt allerdings den grundsätzlichen Wissen unserer Gerichte voraus, die Gesundheit unserer Bürger den wirtschaftlichen Interessen der Lobbyisten und Politiker voranzustellen, denn der Unterschied zwischen einem demokratischen Rechtsstaat und einem Bananenstaat ist und bleibt die Unabhängigkeit der Justiz!

Jürgen Ronimi, Rechtsanwalt, Oberursel

Rechtsanwalt Ronimi erreichte bisher erstmalig für die BRD und die übrigen EU-Staaten die Abschaltung einer Mobilfunksendeanlage in einem zivilrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main durch dessen Urteil vom 27.09.2000 (Bürgerinitiative Bommersheim gegen die Evangelische Kirche Oberursel). Dieses Urteil wurde durch das verfassungsrechtliche äusserst unbedenkliche Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zwar wieder aufgehoben. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main wurde dennoch mit seiner zutreffenden Begründung in ganz Europa bekannt. Seitdem ist die Bevölkerung in den EU-Staaten sensibilisiert gegen die Einrichtung von Mobilfunksendeanlagen in Wohngebieten, in der Nähe von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen etc. In der BRD haben sich zwischenzeitlich insoweit eine Vielzahl von Bürgerinitiativen begründet. Rechtsanwalt Ronimi führt zahlreiche Rechtsstreitigkeiten vor unterschiedlichen Gerichten in Deutschland, die auf die Stillegung bereits in Betrieb genommener Mobilfunksendeanlagen ist derart überzeugend, dass bei Beachtung rechtsstaatlicher und demokratischer Grundsätze eigentlich kein Gericht in Europa den Mobilfunkbetreibern weiterhin erlauben dürfte, im bisherigen Umfang Menschen und Tiere als Versuchskaninchen zu missbrauchen.

Quelle: http://michaeleckel.de/ronimi/

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Nur weil den Mobilfunkbetreibern die berechtigte Kritik an der gesundheitsgefährdenden derzeitigen Mobilfunktechnik nicht ins monetäre Kalkül passt, hat sie kein Recht konstruktive Kritik auf unqualifizierte Art zu disqualifizieren. Sie sollte sich lieber ernsthaft mit den vorliegenden Studien beschäftigen, bevor es für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland zu spät ist. Auf jeden Fall werden alle, die gegen besseren Wissens und entgegen aller Warnungen an dieser gesundheitsschädlichen Technik festhalten und sie verteidigen früher oder später zur Verantwortung gezogen.

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Zum Artikel „E-Plus: Grenzwert wird eingehalten" (RHEINPFALZ vom 14. Main 2005).

Mobilfunkanlagen

„Nicht jeden Schnick-Schnack vermarkten“

Das Ergebnis war nicht anders zu erwarten. Es ist bekannt, dass die Betreiber gerne mit Messungen beweisen, dass die Mobilfunkanlagen weit unter den amtlichen Grenzwerten liegen. Hierbei bleibt völlig außer Acht, dass zwischen thermischen und athermischen Strahlenbelastungen zu unterscheiden ist.

Wenn elektrosmogsensible Personen über gesundheitliche Beeinträchtigungen klagen, so kommen diese aus dem athermischen Bereich, der bei den Messungen wie bei der Festsetzung der Grenzwerte nicht berücksichtigt wurde. Wider besseres Wissen versucht man immer wieder, erregte Bürger auf diese doch recht simple Tour zu beruhigen.

Auch den Betreibern ist sehr wohl bekannt, dass die Schwelle der Bestrahlungsintensität, die gesundheitliches Missempfinden hervorruft, bei jedem Menschen unterschiedlich ist und dass Wissenschaftler bis heute keine Hinweise darüber haben, welcher Minimalwert der Bestrahlung als anzustrebender Grenzwert beschwerdefreien Umgang mit Mobilfunk ermöglichen würde.

Solange diese Erkenntnisse noch ausstehen, gilt ein stetes Minimierungsgebot. Für die Betreiber würde dies bedeuten, die Sendeleistung nicht an den durch Bundesgesetze verankerten, nicht relevanten Grenzwerte des thermischen Bereiches zu orientieren, sondern wirklich die Technologie auf dem niedrigsten Level zu betreiben, bis sich die Beweislage eindeutig abzeichnet. So wäre die notwendige Kommunikation zwar möglich, aber nicht jeder mögliche Schnickschnack des Mobilfunkbereiches sollte um jeden Preis vermarktet werden. So würde sich die Suche nach ständig neuen Standorten erübrigen.

Dass die Betreiber täglich neue Marktnischen suchen, um weitere potenzielle Kunden anzulocken, sollte man im Kontext mit den gezahlten Lizenzgebühren sehen, die sich unter rein kommerziellen Gesichtspunkten kaum erwirtschaften lassen.

Klaus Obermann, Bad Dürkheim

Quelle: Publikation: DIE RHEINPFALZ, Regionalausgabe: Ludwigshafener Rundschau, Nr.126, Datum: Freitag, den 03. Juni 2005, Seite: Nr.23


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

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Ja zum Handy – Nein zum Masten ??

Viele Menschen wollen mit dem Handy telefonieren, möchten aber selber keine Sender in ihrer Nähe haben. Ohne Sender funktionieren jedoch die Handys nicht. Wer also den Sender vom eigenen Haus weg haben will, handelt nach dem St. Florians-Prinzip, denn dann bekommen den für das Handy zwingend notwendigen Sender eben andere. Und ist der Handynutzer unterwegs, so braucht er zusätzlich noch viele weitere Sender entlang seines Weges, mit denen auch wieder andere belastet werden.

Oft hört man von Mastengegnern das Argument, sie würden ihr Handy unbedingt brauchen. Irgendeinen “wichtigen Grund“ werden aber auch alle anderen Millionen Menschen haben und damit auch den Anspruch auf ein Handy. Also was tun?

Es ist wohl klar, dass ein Mastengegner konsequenterweise auch sein eigenes Verhalten überdenken sollte. Denn die Handynutzer sorgen selbst dafür, dass immer mehr Masten gebaut werden müssen.

Wir sehen aus diesen Ausführungen, dass es nicht möglich ist, ein Mobilfunknetz mit der zur Zeit noch erlaubten Technologie aufzubauen und gleichzeitig den Gesundheitsschutz für die Menschen zu sichern.

Bei der heute verwendeten Technologie wird bewusst eine unübersehbare Schädigung der Volksgesundheit in Kauf genommen.

Wir müssen sicherstellen, dass unsere Gesundheit wieder zum höchsten Gut wird.

http://www.buergerwelle.de/pdf/mobilfunksender_raus_aus_reinen_wohngebieten.rtf


Weitere Infos zum Thema Mobilfunk, UMTS usw. unter:
http://www.buergerwelle.de

Bericht vom 3. Mobilfunksymposium am 12.6.04 in Mainz
http://omega.twoday.net/stories/242056/

Was bedeuten Grenzwerte?
http://omega.twoday.net/stories/2235360/

TNO-Report zu UMTS
http://omega.twoday.net/stories/238994/

Zum Thema „unabhängige" Wissenschaftler siehe z.B. unter:
http://www.buergerwelle.de/body_newsletter_140604.html und
http://www.buergerwelle.de/d/doc/pranger/silny.htm
http://omega.twoday.net/stories/244388/

Mobilfunk-Strahlenschäden
http://omega.twoday.net/stories/336660/

Mobilfunksender strahlen permanent
http://omega.twoday.net/stories/616226/

"Was unser aller Gesundheit belastet und bedroht, kann unmöglich dem Gemeinwohl dienen"
http://omega.twoday.net/stories/247665/

Mobilfunk u. Grenzwerte
http://www.bi-ergoldsbach.de/body_mobilfunk_u__grenzwerte.html

Strahlenmessungen
http://omega.twoday.net/stories/326599/

Strahlenbelastung weit unter Grenzwert
http://omega.twoday.net/stories/253878/

Messergebnisse lagen klar unter Grenzwerten
http://omega.twoday.net/stories/262587/

Messpraxis bei Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/351965/

Warum werden die Grenzwerte nicht gesenkt?
http://omega.twoday.net/stories/281687/

Wer glaubt das?
http://omega.twoday.net/stories/328768/

Mobilfunk und Strahlenschutz
http://omega.twoday.net/stories/3805398/

Vertrauenswürdigkeit der offiziellen Stellen bei Strahlung
http://omega.twoday.net/stories/568011/

Macht Mobilfunk krank?
http://omega.twoday.net/stories/851611/

Silberstreif am Horizont?
http://omega.twoday.net/stories/491257/

Der Grenzwert ist auf einem Auge blind, lahm dazu
http://omega.twoday.net/stories/461053/

WHO, Grenzwerte und Mobilfunk
http://www.buergerwelle.de/d/doc/dindex-940.htm

Mobilfunksender strahlen permanent
http://omega.twoday.net/stories/616226/

Argumente der Mobilfunkbetreiber widerlegt
http://omega.twoday.net/stories/327522/

Bequemlichkeit und finanzielle Vorteile gegen Vernunft und Vorsorge
http://omega.twoday.net/stories/505356/

Offizielles Messprogramm: verwirrende Verharmlosung
http://omega.twoday.net/stories/3471032/

Aus der Trickkiste akkreditierter Messfirmen
http://omega.twoday.net/stories/497647/

Mobilfunk und Gesundheit
http://omega.twoday.net/stories/303598/

Wissenschaft und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/293807/

Forscher und Forschungsergebnisse von der Industrie bezahlt
http://omega.twoday.net/stories/281056/

Richtigstellungen von Unwahrheiten der Mobilfunk-Betreiberfirmen
http://omega.twoday.net/stories/373389/

Quasseln bis zum bitteren Ende
http://www.zeitenschrift.ch/magazin/zs_29_01/mobilfunk.htm

Mobile Telephony: Standards more than insufficient
http://omega.twoday.net/stories/618857/

Measure people, not masts
http://omega.twoday.net/stories/561516/

Einen Mobilfunk-Einheitenumrechner können Sie unter
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