1-Euro-Jobs unterliegen der Mitbestimmung
„Seit kurzem gibt es ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Mainz (AZ: 5 K 193/05 MZ vom 24.06.2005) bezüglich der Mitbestimmung bei "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" Das sind die sogenannten 1-EUR-Jobs. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Einstellung von 1-EUR-Jobbern bei Dienststellen der öffentlichen Verwaltung grundsätzlich der Mitbestimmung der Personalräte unterliegen. Das - nicht rechtskräftige - Urteil bestätigt die von der GEW betretene Rechtsauffassung. Der Landesverband Berlin hat zu diesem Thema eine Broschüre veröffentlich: "Keine Frage der Moral! - 1-Euro-Jobs in Bildung, Erziehung und Wissenschaft." Nur sporadisch erreichen die GEW Informationen darüber, wieviele 1-Euro-Jobs in unserem Organisationsbereich aktuell vergeben sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Zahl ziemlich hoch liegt - und die zugewiesen Arbeiten alles andere als "zusätzlich" sind. Die GEW geht davon aus, dass nunmehr - nach dem Vorliegen des ersten Urteils - alle Personalvertretungen als erstes vollständige Informationen und dann die Mitbestimmung bei der Eingliederung in die Dienststellen verlangen werden.“ Vollständige Meldung der GEW-Niedersachsen vom 21. Juli 2005.
Aus: LabourNet 26. Juli 2005
Aus: LabourNet 26. Juli 2005
Starmail - 28. Jul, 18:38