"Eine unsicher vorgetragene Rechtfertigung für etwas, das keine Rechtfertigung verdient"
Hier ein Auszug aus der Presselandschaft nach der Köhler- Rede am Donnerstag Abend.
"Eine unsicher vorgetragene Rechtfertigung für etwas, das keine Rechtfertigung verdient"
Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG hält die Entscheidung Köhlers dagegen nicht für richtig: "Der Bundespräsident hat wider alle Verfassungsjuristerei, aber dafür nach viel Geheimniskrämerei, den Bundestag aufgelöst und die Neuwahlen angeordnet - wohl vor allem deswegen, weil sich das Land schon darauf eingestellt hat. Köhler hat sein eigenes Motto für seine Amtszeit nicht eingehalten: 'Offen will ich sein - und notfalls unbequem.' Unbequem ist seine Entscheidung nicht; sie ist populär, sie entspricht dem Begehren der Fraktionen, den Erwartungen der Parteien, dem Wunsch des Kanzlers, den Sehnsüchten der Angela Merkel, den Hoffnungen des Guido Westerwelle. Köhler war der politischen Klasse zu Willen. Vom Willen des Grundgesetzes kann man das nicht sagen: Die Verfassung ist kein Wunschkonzert, das auf Bestellung zum Tanz um die Neuwahlen aufspielt", meint die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG.
Kritik kommt auch vom MAIN-ECHO aus Aschaffenburg:
"Von einem Bundespräsidenten müsste man erwarten, dass er sich dem Heer der Populisten widersetzt. Stattdessen spannt er sich vor ihren Karren. Machen wir uns nichts vor: Es ist nicht mehr als ein verzweifeltes Hoffen, dass durch vorgezogene Neuwahlen eine stetige und verlässliche Basis zum Regieren zustande kommt. Es war kein leidenschaftliches Plädoyer, sondern eine unsicher vorgetragene Rechtfertigung für etwas, das keine Rechtfertigung verdient. Köhlers Votum besiegelt einen Sieg der Politik über die Verfassung", urteilt das MAIN-ECHO.
Die SÄCHSISCHE ZEITUNG aus Dresden sieht ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken: "Die Vertrauensfrage, die Bundeskanzler Schröder gestellt hat, war ein abgekartetes Spiel und entspricht in dieser Form nicht dem Geist der Verfassung. Wie die Karlsruher Richter darüber entscheiden werden, ist deshalb völlig offen. Und hierin besteht auch Köhlers großes Risiko: Wenn die Klage mehrerer Abgeordneter gegen die Neuwahlen Erfolg haben sollte, wäre der Bundespräsident bis auf die Knochen blamiert. Das Ansehen des höchsten Amtes im Staate würde dadurch schwer beschädigt", vermutet die SÄCHSISCHE ZEITUNG.
Aus: Newsletter LVTH (Bernd Schreiner)
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Begründung "äußerst mager": Klagen und verfassungsrechtlicher Diskurs über Köhlers Entscheidung (22.07.05)
Die ersten gegen vorgezogene Neuwahlen gerichteten Klagen sind am Freitag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen. Es handele sich um Verfassungsbeschwerden der Partei "Pro Deutsche Mitte" sowie der "Anarchistischen Pogo Partei Deutschlands" (APPD), sagte Gerichtssprecherin Dietlind Weinland. Beide Splitterparteien wenden sich dagegen, dass ihnen nun nicht mehr genügend Zeit bleibe, um das erforderliche Unterschriftenquorum für die Teilnahme an der Bundestagstagswahl am 18. September zu erreichen. Verfassungsexperten diskutieren derweil darüber, ob die Auflösung des Bundestages durch Bundespräsident Horst Köhler verfassungsrechtlich zulässig war.
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=11461
Wer weiter über dieses Thema diskutieren möchte, kann dies tun unter:
http://www.foren.de/system/thread-klagenundverfassungsrechtlicherdiskursueberkoehlersentscheidung-starmail-602854-1549949.html
"Eine unsicher vorgetragene Rechtfertigung für etwas, das keine Rechtfertigung verdient"
Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG hält die Entscheidung Köhlers dagegen nicht für richtig: "Der Bundespräsident hat wider alle Verfassungsjuristerei, aber dafür nach viel Geheimniskrämerei, den Bundestag aufgelöst und die Neuwahlen angeordnet - wohl vor allem deswegen, weil sich das Land schon darauf eingestellt hat. Köhler hat sein eigenes Motto für seine Amtszeit nicht eingehalten: 'Offen will ich sein - und notfalls unbequem.' Unbequem ist seine Entscheidung nicht; sie ist populär, sie entspricht dem Begehren der Fraktionen, den Erwartungen der Parteien, dem Wunsch des Kanzlers, den Sehnsüchten der Angela Merkel, den Hoffnungen des Guido Westerwelle. Köhler war der politischen Klasse zu Willen. Vom Willen des Grundgesetzes kann man das nicht sagen: Die Verfassung ist kein Wunschkonzert, das auf Bestellung zum Tanz um die Neuwahlen aufspielt", meint die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG.
Kritik kommt auch vom MAIN-ECHO aus Aschaffenburg:
"Von einem Bundespräsidenten müsste man erwarten, dass er sich dem Heer der Populisten widersetzt. Stattdessen spannt er sich vor ihren Karren. Machen wir uns nichts vor: Es ist nicht mehr als ein verzweifeltes Hoffen, dass durch vorgezogene Neuwahlen eine stetige und verlässliche Basis zum Regieren zustande kommt. Es war kein leidenschaftliches Plädoyer, sondern eine unsicher vorgetragene Rechtfertigung für etwas, das keine Rechtfertigung verdient. Köhlers Votum besiegelt einen Sieg der Politik über die Verfassung", urteilt das MAIN-ECHO.
Die SÄCHSISCHE ZEITUNG aus Dresden sieht ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken: "Die Vertrauensfrage, die Bundeskanzler Schröder gestellt hat, war ein abgekartetes Spiel und entspricht in dieser Form nicht dem Geist der Verfassung. Wie die Karlsruher Richter darüber entscheiden werden, ist deshalb völlig offen. Und hierin besteht auch Köhlers großes Risiko: Wenn die Klage mehrerer Abgeordneter gegen die Neuwahlen Erfolg haben sollte, wäre der Bundespräsident bis auf die Knochen blamiert. Das Ansehen des höchsten Amtes im Staate würde dadurch schwer beschädigt", vermutet die SÄCHSISCHE ZEITUNG.
Aus: Newsletter LVTH (Bernd Schreiner)
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Begründung "äußerst mager": Klagen und verfassungsrechtlicher Diskurs über Köhlers Entscheidung (22.07.05)
Die ersten gegen vorgezogene Neuwahlen gerichteten Klagen sind am Freitag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen. Es handele sich um Verfassungsbeschwerden der Partei "Pro Deutsche Mitte" sowie der "Anarchistischen Pogo Partei Deutschlands" (APPD), sagte Gerichtssprecherin Dietlind Weinland. Beide Splitterparteien wenden sich dagegen, dass ihnen nun nicht mehr genügend Zeit bleibe, um das erforderliche Unterschriftenquorum für die Teilnahme an der Bundestagstagswahl am 18. September zu erreichen. Verfassungsexperten diskutieren derweil darüber, ob die Auflösung des Bundestages durch Bundespräsident Horst Köhler verfassungsrechtlich zulässig war.
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=11461
Wer weiter über dieses Thema diskutieren möchte, kann dies tun unter:
http://www.foren.de/system/thread-klagenundverfassungsrechtlicherdiskursueberkoehlersentscheidung-starmail-602854-1549949.html
Starmail - 22. Jul, 11:43