Telefonieren am Steuer kann lebensgefährlich sein
Handy am Steuer führte zu schwerem Unfall
30.05.2005 - 11:15 Uhr, Polizei Flensburg [Pressemappe]
Flensburg (ots) - Am heutigen Montagmorgen, um 07:50 Uhr, kam es auf der Flensburger Umgehungsstrasse (B 200) zwischen den Anschlussstellen Duburg und Klues zu einem folgenschweren Verkehrsunfall.
Die Fahrerin des Wagens, eine Frau Anfang 30, hatte ersten polizeilichen Ermittlungen zufolge zunächst in ihrem Auto nach einem Handy gesucht. Dadurch kam ihr Pkw zunächst nach rechts von der Fahrbahn ab, prallte gegen einen Brückenpfeiler, schleuderte ca. 80 Meter durch eine Böschung, überschlug sich mehrfach und blieb schließlich auf der Fahrbahn liegen.
Die Fahrzeugführerin wurde mit Verdacht auf Knochenbrüche stationär in ein Flensburger Krankenhaus verbracht. Am Unfallfahrzeug entstand Totalschaden. Weitere Verkehrsteilnehmer blieben unverletzt.
Die Richtungsfahrbahn Norden war infolge Bergungsarbeiten für die Dauer von ca. einer halben Stunde gesperrt. Drei Streifenwagenbesatzungen, ein Rettungswagen sowie ein Notfalleinsatzfahrzeug (NEF) der Flensburger Berufsfeuerwehr bewältigten den Einsatz.
Wie dieser Unfall erneut belegt, kann das Telefonieren am Steuer
lebensgefährlich sein.
Schon seit dem 1. Februar 2001 dürfen Fahrzeugführer während der Fahrt nicht mehr telefonieren, inzwischen ist dieses Fehlverhalten auch bußgeldbewehrt. Dabei reicht es bei der Benutzung des Mobil- oder Autotelefons schon, wenn man dazu das Telefon oder den Hörer aufnimmt oder hält. Auch vor einer roten Ampel bei laufendem Motordarf nicht telefoniert werden. Nur wenn das Fahrzeug steht und derMotor abgeschaltet ist gilt diese neue Regelung nicht.
Die Polizei rät daher im Interesse der Verkehrssicherheit zur Verwendung von Freisprecheinrichtungen, die heute bereits sehr günstig im Handel erhältlich sind.
ots-Originaltext: Polizei Flensburg
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=6313
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Flensburg
- Sachbereich 11 – Pressestelle –
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Telefon 0461-484 4020
Fax 0461-484 4090.
Flensburg.PI@polizei.landsh.de
30.05.2005 - 11:15 Uhr, Polizei Flensburg [Pressemappe]
Flensburg (ots) - Am heutigen Montagmorgen, um 07:50 Uhr, kam es auf der Flensburger Umgehungsstrasse (B 200) zwischen den Anschlussstellen Duburg und Klues zu einem folgenschweren Verkehrsunfall.
Die Fahrerin des Wagens, eine Frau Anfang 30, hatte ersten polizeilichen Ermittlungen zufolge zunächst in ihrem Auto nach einem Handy gesucht. Dadurch kam ihr Pkw zunächst nach rechts von der Fahrbahn ab, prallte gegen einen Brückenpfeiler, schleuderte ca. 80 Meter durch eine Böschung, überschlug sich mehrfach und blieb schließlich auf der Fahrbahn liegen.
Die Fahrzeugführerin wurde mit Verdacht auf Knochenbrüche stationär in ein Flensburger Krankenhaus verbracht. Am Unfallfahrzeug entstand Totalschaden. Weitere Verkehrsteilnehmer blieben unverletzt.
Die Richtungsfahrbahn Norden war infolge Bergungsarbeiten für die Dauer von ca. einer halben Stunde gesperrt. Drei Streifenwagenbesatzungen, ein Rettungswagen sowie ein Notfalleinsatzfahrzeug (NEF) der Flensburger Berufsfeuerwehr bewältigten den Einsatz.
Wie dieser Unfall erneut belegt, kann das Telefonieren am Steuer
lebensgefährlich sein.
Schon seit dem 1. Februar 2001 dürfen Fahrzeugführer während der Fahrt nicht mehr telefonieren, inzwischen ist dieses Fehlverhalten auch bußgeldbewehrt. Dabei reicht es bei der Benutzung des Mobil- oder Autotelefons schon, wenn man dazu das Telefon oder den Hörer aufnimmt oder hält. Auch vor einer roten Ampel bei laufendem Motordarf nicht telefoniert werden. Nur wenn das Fahrzeug steht und derMotor abgeschaltet ist gilt diese neue Regelung nicht.
Die Polizei rät daher im Interesse der Verkehrssicherheit zur Verwendung von Freisprecheinrichtungen, die heute bereits sehr günstig im Handel erhältlich sind.
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Starmail - 30. Mai, 22:39