Mobilfunknetz mehr als ausreichend: Bund Naturschutz gegen weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes
HLV INFO 79/AT
24-05-2005
Liebes Redaktionsteam,
es sollte Euch interessieren dass der Bund Naturschutz in Bayern e.V. in Sachen Mobilfunk nun eine eindeutige Position bezieht. Er hat Anfang Mai eine umfangreiche Pressemitteilung herausgegeben nachdem er Ende April in der Landesdelegiertenversammlung verkündigt hatte, dass er sich ab jetzt verstärkt diesem Thema widmen wird.
Freundliche Grüße
Bürgerinitiativen Mobilfunk
in Aschaffenburg
i.V. Elke Fertig
Pressemitteilung des Bundes Naturschutz in Bayern e.V.
29.04.2005
032/05/LFGS
Energie
Bund Naturschutz gegen weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes
Mobilfunknetz mehr als ausreichend
Ganz Bayern ist mit Mobilfunksendern erschlossen. Sogar in U-Bahn-Tunnels, im ICE, in Tiefgaragen und anderen abgeschirmten Gebäudeteilen kann man mobil telefonieren.
Obwohl die Bevölkerung schon jetzt teilweise unerträgliche Strahlenbelastungen hinnehmen muss, soll mit dem Ausbau des sog. UMTS-Netzes die Belastung weiter deutlich angehoben werden.
Gesundheitsfolgen unübersehbar
Schon jetzt treten als Folge der Mobilfunkstrahlung vielfältige Gesundheitsprobleme auf: Berichtet werden Befindlichkeitsstörungen wie Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Tinnitus oder Konzentrationsschwäche. Die Liste reicht bis zu schwerwiegenden Krankheiten wie erhöhtes Krebsrisiko, genetische Veränderungen sowie nachteilige Beeinflussung des Immunsystems und des zentralen Nervensystems. Besonders schwerwiegend sind offenbar die Beeinträchtigungen in der Schlafphase.
Schadensersatzforderung noch schwierig, aber Besserung in Sicht
Viele Untersuchungen sind so grobmaschig gehalten, dass sie statistisch verwertbare Rückschlüsse nicht zulassen. Aber die Zahl der eindeutigen Nachweise steigt ständig.
In einigen Jahren werden die Gerichte dies nicht mehr ignorieren können. Dann werden die Betroffenen erfolgreich Schadensersatz einklagen können, auf die Mobilfunkfirmen wird eine große Prozesslawine zurollen. Da sich die großen Versicherungsunternehmen weigern, das Mobilfunkrisiko abzusichern, riskieren die Mobilfunkfirmen die Insolvenz. Sind die Betreiber der Mobilfunksender nicht mehr greifbar, werden sich die Betroffenen an den Hausbesitzern schadlos halten, die eine Genehmigung für den Betrieb eines solchen Senders auf ihrem Haus erteilt haben.
Strahlenbelastung unnötig stark
Die Strahlenbelastung durch die Mobilfunktechnik ist unnötig hoch. Schon mit Sendeleistungen, die weit unter einem Promille der derzeit erlaubten Werte liegen, könnte das Mobiltelefonieren zuverlässig gewährleistet werden.
Prof. Dr. Heyo Eckel, Präsident der Bundesärztekammer forderte daher schon im August 2000 eine drastische Senkung der Bestrahlungsleistung und erklärte: „Es gibt gewichtige Hinweise auf Schäden durch Mobilfunkstrahlung. Ich halte es für sorglos, wenn man an den bestehenden Grenzwerten festhält. Die zuständigen Behörden werden von uns dringend aufgefordert, sich mit den wissenschaftlichen Ergebnissen, und es handelt sich um zahlreiche seriöse Forschungen, das sei deutlich betont, auseinanderzusetzen.“
Bund Naturschutz fordert Reduzierung der Strahlenbelastung
Wer die Auseinandersetzung um die Mobilfunkstrahlung auf die schlichte Aussage „Jeder will ein Handy, keiner will eine Antenne“ zuspitzt, zielt nach Ansicht des Bundes Naturschutz an der tatsächlichen Problemstellung vorbei. Es geht nicht um Alles oder Nichts sondern darum, die Strahlenbelastung so niedrig wie möglich zu halten, ohne den Handyempfang zu beeinträchtigen. Handys funktionieren schon ab 0,005 Mikrowatt pro Quadratmeter einwandfrei. Bis zum Grenzwert von 9 Mio. Mikrowatt pro Quadratmeter (das ist das milliardenfache!) eröffnet sich daher ein gigantischer Spielraum. Die Leistung der Mobilfunkmasten kann also so stark reduziert werden, dass gesundheitliche Auswirkungen nicht mehr zu befürchten sind.
Nach Ansicht des Bundes Naturschutz müssen Sendemasten nicht so stark strahlen, dass sie auch noch die entlegenste Tiefgarage und den bestabgeschirmten Bunker erreichen.
Bewusste und unbewusste Strahlenbelastung
Mobilfunksender auf Hausdächern und Türmen bestrahlen alle Menschen im Umkreis, Tag und Nacht, ob sie nun telefonieren oder nicht. Dieses Gesundheitsrisiko wird unfreiwillig eingegangen.
Hohe Strahlenbelastung geht aber auch vom Handy am Ohr aus (insbesondere beim Einwählen ins Mobilfunknetz). Dies ist ein freiwillig (wenn auch vielfach unwissentlich) eingegangenes Gesundheitsrisiko.
Es gibt aber noch eine lange Reihe anderer gefährlicher Strahlungsquellen, vom schnurlosen Telefon bis zu W-LAN, Bluetooth, schnurloser Computer-Maus, Babyphon, RFID u. a.
Die stärksten Sendeleistungen gehen von einer Basisstation des schnurlosen Telefons nach DECT-Standard und von den Senderkarten eines am sog. W-LAN-Netz hängenden Notebooks aus. Die meist in der Wohnung stehenden Sender funken rund um die Uhr, auch wenn gar nicht telefoniert wird.
Kaum jemand macht sich beim Kauf eines Telefons oder eines Notebooks darüber Gedanken. Auch die meisten Händler oder Hersteller informieren darüber nicht.
Bund Naturschutz unterstützt Volksbegehren
Auf der Landesdelegiertenversammlung am 23.4. in Lindau beschloss daher der Bund Naturschutz, das Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" zu unterstützen. Die Delegierten versprechen sich davon, dass endlich auch in Bayern Mobilfunkplanungen der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden und die Kommunen frühzeitig bei der Standortwahl mitsprechen können.
Durch den im Volksbegehren vorgeschlagenen Gesetzestext werden Gesundheitsvorsorge und Landschaftsschutz bei der Standortauswahl wichtig.
Informierte Ärzte werden aktiv.
Juni 2000: Die Salzburger Resolution: Eine internationale Konferenz von Ärzten fordert eine massive Senkung der Grenzwerte.
Oktober 2002: Die Ärzte der IGUMED (Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin), verfassen den „Freiburger Appell“ und fordern u.a. eine massive Senkung der Grenzwerte, Ausbaustopp des Mobilfunknetzes, Handyverbot für Kinder, Änderung des DECT-Standards etc. (unterschrieben inzwischen von über 3000 Ärzten)
Juni 2004: Bamberger Appell: Über 130 Bamberger Ärzte bekräftigen die Forderungen des Freiburger Appells
Juli 2004: Naila Studie: Fünf Hausärzte aus Naila stellen eine Zunahme von Krebs und früheren Eintritt der Erkrankung in der Nähe einer Mobilfunkantenne fest.
Januar 2005: Helsinki Appell an das Europäische Parlament. Finnische Ärzte und Wissenschaftler fordern – auf Grund der REFLEX-Studie – die Sicherheitsstandards der ICNIRP zu überarbeiten.
Das starke, internationale Engagement der Ärzte und zunehmend genauere Untersuchungen der Mobilfunkfolgen nähren die Hoffnung, dass die weitere Steigerung der Mobilfunk-Strahlenbelastung doch noch abgewehrt werden kann.
Forderungen:
Der Bund Naturschutz fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die im Baurecht und an anderer Stelle verankerten Sonderrechte für Mobilfunkbetreiber sofort zurückzunehmen.
Der Bund Naturschutz fordert die Bundesregierung auf, die noch immer geltenden Grenzwerte der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung drastisch zu reduzieren und den medizinischen Notwendigkeiten anzupassen.
Der Bund Naturschutz fordert die Bevölkerung auf, das Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" intensiv zu unterstützen.
Für Rückfragen: BN Energiereferat Bamberg, Tel. 0951/51 906 09, Fax 0951/51 906 10
gez. Richard Mergner, Landesbeauftragter
gez. Dr. Ludwig Trautmann-Popp, Energiereferent
Email: energie@bund-naturschutz.de
http://www.bund-naturschutz.de/presse/pressemitteilungen/619.html
24-05-2005
Liebes Redaktionsteam,
es sollte Euch interessieren dass der Bund Naturschutz in Bayern e.V. in Sachen Mobilfunk nun eine eindeutige Position bezieht. Er hat Anfang Mai eine umfangreiche Pressemitteilung herausgegeben nachdem er Ende April in der Landesdelegiertenversammlung verkündigt hatte, dass er sich ab jetzt verstärkt diesem Thema widmen wird.
Freundliche Grüße
Bürgerinitiativen Mobilfunk
in Aschaffenburg
i.V. Elke Fertig
Pressemitteilung des Bundes Naturschutz in Bayern e.V.
29.04.2005
032/05/LFGS
Energie
Bund Naturschutz gegen weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes
Mobilfunknetz mehr als ausreichend
Ganz Bayern ist mit Mobilfunksendern erschlossen. Sogar in U-Bahn-Tunnels, im ICE, in Tiefgaragen und anderen abgeschirmten Gebäudeteilen kann man mobil telefonieren.
Obwohl die Bevölkerung schon jetzt teilweise unerträgliche Strahlenbelastungen hinnehmen muss, soll mit dem Ausbau des sog. UMTS-Netzes die Belastung weiter deutlich angehoben werden.
Gesundheitsfolgen unübersehbar
Schon jetzt treten als Folge der Mobilfunkstrahlung vielfältige Gesundheitsprobleme auf: Berichtet werden Befindlichkeitsstörungen wie Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Tinnitus oder Konzentrationsschwäche. Die Liste reicht bis zu schwerwiegenden Krankheiten wie erhöhtes Krebsrisiko, genetische Veränderungen sowie nachteilige Beeinflussung des Immunsystems und des zentralen Nervensystems. Besonders schwerwiegend sind offenbar die Beeinträchtigungen in der Schlafphase.
Schadensersatzforderung noch schwierig, aber Besserung in Sicht
Viele Untersuchungen sind so grobmaschig gehalten, dass sie statistisch verwertbare Rückschlüsse nicht zulassen. Aber die Zahl der eindeutigen Nachweise steigt ständig.
In einigen Jahren werden die Gerichte dies nicht mehr ignorieren können. Dann werden die Betroffenen erfolgreich Schadensersatz einklagen können, auf die Mobilfunkfirmen wird eine große Prozesslawine zurollen. Da sich die großen Versicherungsunternehmen weigern, das Mobilfunkrisiko abzusichern, riskieren die Mobilfunkfirmen die Insolvenz. Sind die Betreiber der Mobilfunksender nicht mehr greifbar, werden sich die Betroffenen an den Hausbesitzern schadlos halten, die eine Genehmigung für den Betrieb eines solchen Senders auf ihrem Haus erteilt haben.
Strahlenbelastung unnötig stark
Die Strahlenbelastung durch die Mobilfunktechnik ist unnötig hoch. Schon mit Sendeleistungen, die weit unter einem Promille der derzeit erlaubten Werte liegen, könnte das Mobiltelefonieren zuverlässig gewährleistet werden.
Prof. Dr. Heyo Eckel, Präsident der Bundesärztekammer forderte daher schon im August 2000 eine drastische Senkung der Bestrahlungsleistung und erklärte: „Es gibt gewichtige Hinweise auf Schäden durch Mobilfunkstrahlung. Ich halte es für sorglos, wenn man an den bestehenden Grenzwerten festhält. Die zuständigen Behörden werden von uns dringend aufgefordert, sich mit den wissenschaftlichen Ergebnissen, und es handelt sich um zahlreiche seriöse Forschungen, das sei deutlich betont, auseinanderzusetzen.“
Bund Naturschutz fordert Reduzierung der Strahlenbelastung
Wer die Auseinandersetzung um die Mobilfunkstrahlung auf die schlichte Aussage „Jeder will ein Handy, keiner will eine Antenne“ zuspitzt, zielt nach Ansicht des Bundes Naturschutz an der tatsächlichen Problemstellung vorbei. Es geht nicht um Alles oder Nichts sondern darum, die Strahlenbelastung so niedrig wie möglich zu halten, ohne den Handyempfang zu beeinträchtigen. Handys funktionieren schon ab 0,005 Mikrowatt pro Quadratmeter einwandfrei. Bis zum Grenzwert von 9 Mio. Mikrowatt pro Quadratmeter (das ist das milliardenfache!) eröffnet sich daher ein gigantischer Spielraum. Die Leistung der Mobilfunkmasten kann also so stark reduziert werden, dass gesundheitliche Auswirkungen nicht mehr zu befürchten sind.
Nach Ansicht des Bundes Naturschutz müssen Sendemasten nicht so stark strahlen, dass sie auch noch die entlegenste Tiefgarage und den bestabgeschirmten Bunker erreichen.
Bewusste und unbewusste Strahlenbelastung
Mobilfunksender auf Hausdächern und Türmen bestrahlen alle Menschen im Umkreis, Tag und Nacht, ob sie nun telefonieren oder nicht. Dieses Gesundheitsrisiko wird unfreiwillig eingegangen.
Hohe Strahlenbelastung geht aber auch vom Handy am Ohr aus (insbesondere beim Einwählen ins Mobilfunknetz). Dies ist ein freiwillig (wenn auch vielfach unwissentlich) eingegangenes Gesundheitsrisiko.
Es gibt aber noch eine lange Reihe anderer gefährlicher Strahlungsquellen, vom schnurlosen Telefon bis zu W-LAN, Bluetooth, schnurloser Computer-Maus, Babyphon, RFID u. a.
Die stärksten Sendeleistungen gehen von einer Basisstation des schnurlosen Telefons nach DECT-Standard und von den Senderkarten eines am sog. W-LAN-Netz hängenden Notebooks aus. Die meist in der Wohnung stehenden Sender funken rund um die Uhr, auch wenn gar nicht telefoniert wird.
Kaum jemand macht sich beim Kauf eines Telefons oder eines Notebooks darüber Gedanken. Auch die meisten Händler oder Hersteller informieren darüber nicht.
Bund Naturschutz unterstützt Volksbegehren
Auf der Landesdelegiertenversammlung am 23.4. in Lindau beschloss daher der Bund Naturschutz, das Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" zu unterstützen. Die Delegierten versprechen sich davon, dass endlich auch in Bayern Mobilfunkplanungen der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden und die Kommunen frühzeitig bei der Standortwahl mitsprechen können.
Durch den im Volksbegehren vorgeschlagenen Gesetzestext werden Gesundheitsvorsorge und Landschaftsschutz bei der Standortauswahl wichtig.
Informierte Ärzte werden aktiv.
Juni 2000: Die Salzburger Resolution: Eine internationale Konferenz von Ärzten fordert eine massive Senkung der Grenzwerte.
Oktober 2002: Die Ärzte der IGUMED (Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin), verfassen den „Freiburger Appell“ und fordern u.a. eine massive Senkung der Grenzwerte, Ausbaustopp des Mobilfunknetzes, Handyverbot für Kinder, Änderung des DECT-Standards etc. (unterschrieben inzwischen von über 3000 Ärzten)
Juni 2004: Bamberger Appell: Über 130 Bamberger Ärzte bekräftigen die Forderungen des Freiburger Appells
Juli 2004: Naila Studie: Fünf Hausärzte aus Naila stellen eine Zunahme von Krebs und früheren Eintritt der Erkrankung in der Nähe einer Mobilfunkantenne fest.
Januar 2005: Helsinki Appell an das Europäische Parlament. Finnische Ärzte und Wissenschaftler fordern – auf Grund der REFLEX-Studie – die Sicherheitsstandards der ICNIRP zu überarbeiten.
Das starke, internationale Engagement der Ärzte und zunehmend genauere Untersuchungen der Mobilfunkfolgen nähren die Hoffnung, dass die weitere Steigerung der Mobilfunk-Strahlenbelastung doch noch abgewehrt werden kann.
Forderungen:
Der Bund Naturschutz fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die im Baurecht und an anderer Stelle verankerten Sonderrechte für Mobilfunkbetreiber sofort zurückzunehmen.
Der Bund Naturschutz fordert die Bundesregierung auf, die noch immer geltenden Grenzwerte der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung drastisch zu reduzieren und den medizinischen Notwendigkeiten anzupassen.
Der Bund Naturschutz fordert die Bevölkerung auf, das Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" intensiv zu unterstützen.
Für Rückfragen: BN Energiereferat Bamberg, Tel. 0951/51 906 09, Fax 0951/51 906 10
gez. Richard Mergner, Landesbeauftragter
gez. Dr. Ludwig Trautmann-Popp, Energiereferent
Email: energie@bund-naturschutz.de
http://www.bund-naturschutz.de/presse/pressemitteilungen/619.html
Starmail - 25. Mai, 22:53