Werbung soll geregelt werden
Von STEFAN VOLBERG
18.05.2005 20:13 Uhr
Weitreichende Beschränkung und Reglementierung der Werbung im Bereich Hohe Straße, Wallrafplatz, Schildergasse / Gürzenichstraße und ihrer Nebenstraßen sieht eine Verwaltungsvorlage vor, die heute auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung Innenstadt steht. Diese Gestaltungssatzung soll die alte Satzung ablösen, die seit 1981 in Kraft ist.
Details aus der Vorlage: Einzelreklameflächen sollen maximal einen Quadratmeter groß sein; Werbeanlagen sind erst ab 3,50 Meter über Straßenniveau zulässig und dürfen höchstens 1,50 Meter ausladend sein. Einzelbuchstaben dürfen höchstens einen Meter breit und 1,50 Meter hoch sein. Flächig auf der Fassade angebrachte Werbung darf nicht schräg befestigt werden; die Montage vor Fenstern wird verboten. Unzulässig sind Anlagen mit wechselnden oder beweglichen Sichtflächen oder bewegliche Laufschrift, Bekleben der Schaufensterscheibe mit Folien, Tuchtransparente auf der Fassade und über Freiflächen zwischen den Gebäuden, großflächige Werbetransparente etwa auch als Staubschutzplane an Gerüsten oder Fassaden. Die Vorlage regelt auch die Gestaltung und Montage von Antennenanlagen; so sollen Mobilfunkanlagen an Gebäuden mit Sattel-, Walm- oder Giebeldächern ausgeschlossen werden. (KR)
http://www.rundschau-online.de/kr/KrCachedContentServer?ksArtikel.id=1113230084798&listID=1038816865446&openMenu=1038942868191&calledPageId=1038816864519 (Auszug)
Nachricht von der BI Bad Dürkheim
http://omega.twoday.net/search?q=Bauleitplanung
18.05.2005 20:13 Uhr
Weitreichende Beschränkung und Reglementierung der Werbung im Bereich Hohe Straße, Wallrafplatz, Schildergasse / Gürzenichstraße und ihrer Nebenstraßen sieht eine Verwaltungsvorlage vor, die heute auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung Innenstadt steht. Diese Gestaltungssatzung soll die alte Satzung ablösen, die seit 1981 in Kraft ist.
Details aus der Vorlage: Einzelreklameflächen sollen maximal einen Quadratmeter groß sein; Werbeanlagen sind erst ab 3,50 Meter über Straßenniveau zulässig und dürfen höchstens 1,50 Meter ausladend sein. Einzelbuchstaben dürfen höchstens einen Meter breit und 1,50 Meter hoch sein. Flächig auf der Fassade angebrachte Werbung darf nicht schräg befestigt werden; die Montage vor Fenstern wird verboten. Unzulässig sind Anlagen mit wechselnden oder beweglichen Sichtflächen oder bewegliche Laufschrift, Bekleben der Schaufensterscheibe mit Folien, Tuchtransparente auf der Fassade und über Freiflächen zwischen den Gebäuden, großflächige Werbetransparente etwa auch als Staubschutzplane an Gerüsten oder Fassaden. Die Vorlage regelt auch die Gestaltung und Montage von Antennenanlagen; so sollen Mobilfunkanlagen an Gebäuden mit Sattel-, Walm- oder Giebeldächern ausgeschlossen werden. (KR)
http://www.rundschau-online.de/kr/KrCachedContentServer?ksArtikel.id=1113230084798&listID=1038816865446&openMenu=1038942868191&calledPageId=1038816864519 (Auszug)
Nachricht von der BI Bad Dürkheim
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Starmail - 19. Mai, 13:48