Gablitz: Ein Handymast im Ortszentrum kommt weg
Aktuelle Information Nr. 12
Gablitz: Ein Handymast im Ortszentrum kommt weg
(Wien, 17.5.2005 – 1. Gablitzer Bürgerpartei lud zum 2. Bürgerstammtisch; Thema waren Auswirkungen der Mobilfunkmasten und der Handys; 50-60 Anwesende; Hr. Haas, Besitzer des GH Stadelmaier: „Ein Handymast kommt weg“.)
Die 1. Gablitzer Bürgerpartei lud vergangenen Donnerstag zu ihrem zweiten Bürgerstammtisch im Gasthof „Zum Schreiber“. Thema waren die Handymasten im Gablitzer Ortszentrum. GR Dr. Peter Stockenhuber von der 1. Gablitzer Bürgerpartei fasste in seinem Einleitungsreferat die derzeitige Rechtssituation zusammen, wobei sehr viele verschiedene Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen sind. Die wichtigsten sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), die Bauordnung, das Gemeinschaftsrecht und das Strafgesetzbuch (StGB). Der Bürgermeister kann eine Untersagung der Aufstellung eines Sendemasts aufgrund des Ortsbildschutzes erreichen. Die rechtlichen Möglichkeiten, die Nachbarn und Anrainer in unmittelbarer Nähe gegen Emissionen - die von einem Grundstück ausgehen - ergreifen können, sind zwar begrenzt. Tritt allerdings eine Schädigung ein, dann kann man aus dem ABGB Ansprüche ableiten. Ein weiteres Problem sind die Wertminderungen der umliegenden Grundstücke und Wohnungen. Da der eingeladene praktische Arzt verhindert war, fasste er auch die wichtigsten Studien und Forschungsergebnisse zusammen, die sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung beschäftigen.
Der ebenfalls anwesende Besitzer des Gasthof Stadelmaier, Herr Haas, erklärte gleich zu Beginn, dass der alte Sendemast auf seinem Gasthof seit 9 Jahren bestehe und bis dato keine Beschwerden an ihn herangetragen wurden. Der ältere der zwei Sendemasten auf seinem Hotel wird wieder abgebaut werden wird. Die Umstellung wird in ca. 3 Wochen erfolgen. Dann wird der ältere Sendemast abmontiert. Während auf dem alten Sendemast nur GSM 900 Sender installiert sind, werden auf dem neuen Sendemast auch UMTS Sendeantennen angehängt. Die Erträge aus der Monatsmiete betragen lediglich 600 Euro exkl. UST. Wenn es Zweifel an der Unbedenklichkeit der Sendeanlagen geben sollte, so wird er den Masten selber „umsägen“, so Herr Haas am Ende der Veranstaltung.
Mag. Robert Marschall, Präsident des IVMK Interessensverbandes der Mobilfunkkunden, httP://www.ivmk.at erläuterte zunächst die Mobilfunkbetreiberlandschaft in Österreich. Derzeit gibt es in Österreich 11 flächendeckende Mobilfunknetze – 2x GSM 900 MHz (Mobilkom und T-Mobile), 4x DCS 1800 MHz (Mobilkom, T-Mobile, ONE, Tele.ring) und 5x UMTS (Mobilkom, T-Mobile, ONE, Tele.ring, Huchtison). Dazu werden über Österreich verteilt zig-Tausende von Sendemasten mit noch viel mehr Antennen benötigt. Diese 11 Mobilfunknetze senden 24 Stunden am Tag und senden permanent Mikrowellenstrahlung aus. Die Mikrowellenstrahlung der Mobilfunksender können bei Anrainern in der unmittelbaren Umgebung gesundheitliche Beschwerden und Schäden hervorrufen. Die gesundheitlichen Auswirkungen sind einerseits von der Sendeleistung des Senders, anderseits von der Dauer des Aufenthalts im strahlungsintensiven Bereich abhängig. Die persönliche Belastungssituation des Einzelnen ist aber auch von der Verwendung des eigenen Handys abhängig. Aufgrund der geringen Entfernung zum Kopf wirkt bei Telefonaten über das Handy die Strahlung vom Handy aus mehr, als die Strahlung vom weiter entfernten Sendemast. Dafür ist man der Strahlung, die vom Mobilfunksender ausgeht 24 Stunden am Tag ausgesetzt, auch wenn man gar nicht telefoniert oder auch gar kein Handy hat.
Ing. Michael Fichtenbauer, Geschäftsführer von der e2io.com IT-Services GmbH e2io.com http://www.computerdienste.at erklärte die Schwierigkeiten, die bei Hochfrequenzmessungen im Mobilfunkbereich auftreten. Bei allen Messungen sind die Auswahl eines geeigneten Messgerätes und eine genaue Protokollierung ein absolutes MUSS. Die Messergebnisse kann man dann mit den verschiedenen gesetzlichen Grenzwerten vergleichen und sieht somit seine eigene Gefahrensituation. Abhilfe gegen übermäßige Strahlung kann man beispielsweise durch bauliche Maßnahmen ergreifen, mit denen man die Strahlung abschirmen kann.
Bei der Veranstaltung waren ca. 50-60 Personen anwesend. Einige Interessierte konnten leider in der Gaststube keinen Sitzplatz mehr finden. Die Veranstaltung von in einer sehr sachlichen Atmosphäre statt, wenn auch einige Anwesende ihre individuelle Betroffenheit zum Ausdruck brachten.
Resümee:
Es sollen und werden noch weitere Fakten zum Thema der Mobilfunkstrahlung in Gablitz gesammelt werden, ehe die rechtlichen Schritte überlegt werden. Es sollen in Gablitz Strahlungsmessungen durchgeführt werden und es ist auch das Feedback der Bevölkerung über gesundheitliche Beschwerden notwendig.
Der IVMK-Interessensverband der Mobilfunkkunden ist ein gemeinnütziger Verein, der die Interessen der rund 6 Millionen Mobilfunkkunden Österreichs in der Öffentlichkeit vertritt. Für Rückfragen steht Ihnen der Präsident des IVMK, Mag. Robert Marschall, unter der Mobilfunknummer 0676-4039090 und unter der E-Mail Adresse robert.marschall@ivmk.at persönlich zur Verfügung.
Gablitz: Ein Handymast im Ortszentrum kommt weg
(Wien, 17.5.2005 – 1. Gablitzer Bürgerpartei lud zum 2. Bürgerstammtisch; Thema waren Auswirkungen der Mobilfunkmasten und der Handys; 50-60 Anwesende; Hr. Haas, Besitzer des GH Stadelmaier: „Ein Handymast kommt weg“.)
Die 1. Gablitzer Bürgerpartei lud vergangenen Donnerstag zu ihrem zweiten Bürgerstammtisch im Gasthof „Zum Schreiber“. Thema waren die Handymasten im Gablitzer Ortszentrum. GR Dr. Peter Stockenhuber von der 1. Gablitzer Bürgerpartei fasste in seinem Einleitungsreferat die derzeitige Rechtssituation zusammen, wobei sehr viele verschiedene Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen sind. Die wichtigsten sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), die Bauordnung, das Gemeinschaftsrecht und das Strafgesetzbuch (StGB). Der Bürgermeister kann eine Untersagung der Aufstellung eines Sendemasts aufgrund des Ortsbildschutzes erreichen. Die rechtlichen Möglichkeiten, die Nachbarn und Anrainer in unmittelbarer Nähe gegen Emissionen - die von einem Grundstück ausgehen - ergreifen können, sind zwar begrenzt. Tritt allerdings eine Schädigung ein, dann kann man aus dem ABGB Ansprüche ableiten. Ein weiteres Problem sind die Wertminderungen der umliegenden Grundstücke und Wohnungen. Da der eingeladene praktische Arzt verhindert war, fasste er auch die wichtigsten Studien und Forschungsergebnisse zusammen, die sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung beschäftigen.
Der ebenfalls anwesende Besitzer des Gasthof Stadelmaier, Herr Haas, erklärte gleich zu Beginn, dass der alte Sendemast auf seinem Gasthof seit 9 Jahren bestehe und bis dato keine Beschwerden an ihn herangetragen wurden. Der ältere der zwei Sendemasten auf seinem Hotel wird wieder abgebaut werden wird. Die Umstellung wird in ca. 3 Wochen erfolgen. Dann wird der ältere Sendemast abmontiert. Während auf dem alten Sendemast nur GSM 900 Sender installiert sind, werden auf dem neuen Sendemast auch UMTS Sendeantennen angehängt. Die Erträge aus der Monatsmiete betragen lediglich 600 Euro exkl. UST. Wenn es Zweifel an der Unbedenklichkeit der Sendeanlagen geben sollte, so wird er den Masten selber „umsägen“, so Herr Haas am Ende der Veranstaltung.
Mag. Robert Marschall, Präsident des IVMK Interessensverbandes der Mobilfunkkunden, httP://www.ivmk.at erläuterte zunächst die Mobilfunkbetreiberlandschaft in Österreich. Derzeit gibt es in Österreich 11 flächendeckende Mobilfunknetze – 2x GSM 900 MHz (Mobilkom und T-Mobile), 4x DCS 1800 MHz (Mobilkom, T-Mobile, ONE, Tele.ring) und 5x UMTS (Mobilkom, T-Mobile, ONE, Tele.ring, Huchtison). Dazu werden über Österreich verteilt zig-Tausende von Sendemasten mit noch viel mehr Antennen benötigt. Diese 11 Mobilfunknetze senden 24 Stunden am Tag und senden permanent Mikrowellenstrahlung aus. Die Mikrowellenstrahlung der Mobilfunksender können bei Anrainern in der unmittelbaren Umgebung gesundheitliche Beschwerden und Schäden hervorrufen. Die gesundheitlichen Auswirkungen sind einerseits von der Sendeleistung des Senders, anderseits von der Dauer des Aufenthalts im strahlungsintensiven Bereich abhängig. Die persönliche Belastungssituation des Einzelnen ist aber auch von der Verwendung des eigenen Handys abhängig. Aufgrund der geringen Entfernung zum Kopf wirkt bei Telefonaten über das Handy die Strahlung vom Handy aus mehr, als die Strahlung vom weiter entfernten Sendemast. Dafür ist man der Strahlung, die vom Mobilfunksender ausgeht 24 Stunden am Tag ausgesetzt, auch wenn man gar nicht telefoniert oder auch gar kein Handy hat.
Ing. Michael Fichtenbauer, Geschäftsführer von der e2io.com IT-Services GmbH e2io.com http://www.computerdienste.at erklärte die Schwierigkeiten, die bei Hochfrequenzmessungen im Mobilfunkbereich auftreten. Bei allen Messungen sind die Auswahl eines geeigneten Messgerätes und eine genaue Protokollierung ein absolutes MUSS. Die Messergebnisse kann man dann mit den verschiedenen gesetzlichen Grenzwerten vergleichen und sieht somit seine eigene Gefahrensituation. Abhilfe gegen übermäßige Strahlung kann man beispielsweise durch bauliche Maßnahmen ergreifen, mit denen man die Strahlung abschirmen kann.
Bei der Veranstaltung waren ca. 50-60 Personen anwesend. Einige Interessierte konnten leider in der Gaststube keinen Sitzplatz mehr finden. Die Veranstaltung von in einer sehr sachlichen Atmosphäre statt, wenn auch einige Anwesende ihre individuelle Betroffenheit zum Ausdruck brachten.
Resümee:
Es sollen und werden noch weitere Fakten zum Thema der Mobilfunkstrahlung in Gablitz gesammelt werden, ehe die rechtlichen Schritte überlegt werden. Es sollen in Gablitz Strahlungsmessungen durchgeführt werden und es ist auch das Feedback der Bevölkerung über gesundheitliche Beschwerden notwendig.
Der IVMK-Interessensverband der Mobilfunkkunden ist ein gemeinnütziger Verein, der die Interessen der rund 6 Millionen Mobilfunkkunden Österreichs in der Öffentlichkeit vertritt. Für Rückfragen steht Ihnen der Präsident des IVMK, Mag. Robert Marschall, unter der Mobilfunknummer 0676-4039090 und unter der E-Mail Adresse robert.marschall@ivmk.at persönlich zur Verfügung.
Starmail - 17. Mai, 19:33