Bundesregierung will Datenschutz massiv einschränken
Entwurf für Telemediengesetz: Bundesregierung will Datenschutz massiv einschränken (11.05.05)
Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein neues Telemediengesetz stößt auf massive Kritik von Bürgerrechts- und Verbraucherorganisationen. Der Arbeitsentwurf sieht unter anderem vor, dass jeder "Diensteanbieter" auch ohne Zustimmung des Nutzers personenbezogene Daten speichern und weitergeben darf. Für die Zulässigkeit der Speicherung der Nutzungsdaten sollen Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung des Dienstes genügen - und zwar nicht nur der Verdacht, die Entgelte für den Dienst nicht zu zahlen, sondern auch der Verdacht, den Dienst "in sonstiger Weise rechtswidrig zu Lasten des Diensteinhabers oder Dritter zu nutzen". Auch ist vorgesehen, dass Auskünfte über die Nutzer nicht nur an Strafverfolger, sondern auch an Private erteilt werden sollen. Die Bürgerrechts- und Datenschutzinitiative STOP1984 kritisierte, es entstehe der Verdacht, dass über den Umweg angeblichen Verbraucherschutzes eine vorbereitende Vorratsdatenspeicherung etabliert werden solle.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnte, unter dem Vorwand, gegen illegale Downloads vorgehen zu können, drohe eine ungehemmte Datensammlung durch die Hintertür.
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=11035
Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein neues Telemediengesetz stößt auf massive Kritik von Bürgerrechts- und Verbraucherorganisationen. Der Arbeitsentwurf sieht unter anderem vor, dass jeder "Diensteanbieter" auch ohne Zustimmung des Nutzers personenbezogene Daten speichern und weitergeben darf. Für die Zulässigkeit der Speicherung der Nutzungsdaten sollen Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung des Dienstes genügen - und zwar nicht nur der Verdacht, die Entgelte für den Dienst nicht zu zahlen, sondern auch der Verdacht, den Dienst "in sonstiger Weise rechtswidrig zu Lasten des Diensteinhabers oder Dritter zu nutzen". Auch ist vorgesehen, dass Auskünfte über die Nutzer nicht nur an Strafverfolger, sondern auch an Private erteilt werden sollen. Die Bürgerrechts- und Datenschutzinitiative STOP1984 kritisierte, es entstehe der Verdacht, dass über den Umweg angeblichen Verbraucherschutzes eine vorbereitende Vorratsdatenspeicherung etabliert werden solle.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnte, unter dem Vorwand, gegen illegale Downloads vorgehen zu können, drohe eine ungehemmte Datensammlung durch die Hintertür.
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=11035
Starmail - 11. Mai, 21:52