USA: Hersteller von Mobiltelefonen vor Gericht
Ein amerikanisches Berufungsgericht hat nun fünf Verfahren gegen Motorola Inc., Nokia und mehr als zwanzig andere Mobiltelefongesellschaften wieder aufgenommen, in denen behauptet wird, dass die Strahlung der Mobiltelefone gesundheitsschädlich sei.
Catherine Blake, Richterin am Bezirksgericht, hatte im März 2003 die fünf Klagen mit der Begründung abgewiesen, die Forderungen widersprächen der Absicht des Kongresses, einheitliche Sicherheitsstandards für Mobiltelefone festzulegen. Blane Michael, Richter am Appellationsgericht, hob Blake's Entscheidung aus verfahrensrechtlichen Gründen auf. Vier Fälle wurden zurück zu den bundesstaatlichen Gerichten verwiesen, von denen sie ursprünglich kamen. Das fünfte Verfahren ging zu Richterin Blake in Baltimore zurück. Das 4. Bezirksgericht (Circuit Court of Appeals) erklärte in der Berufung, dass bei den Prozessen die bundesstaatliche Rechtsprechung nicht vorrangig sei. In den Verfahren heißt es, die Mobiltelefongesellschaften hätten nicht vor den gesundheitlichen Risiken der Geräte gewarnt.
In der Gruppenklage gegen die gesamte Mobilfunkindustrie wurde gefordert, dass die Mobilfunkgesellschaften jedem Nutzer eine Freisprechanlage zur Verfügung stellen, um die Strahlung zu reduzieren.
//seattlepi.nwsource.com/
//www.rcrnews.com/
Aus: FGF-Infoline vom 17.03.2005
Krebshäufung in der Nähe von Mobilfunksendeanlagen
//omega.twoday.net/stories/580235/
MOBILE TELEPHONE CAN CAUSE CANCER
//omega.twoday.net/stories/590981/
Cell Phone Companies Sued For 'Unsafe Levels Of Radiation'
//omega.twoday.net/stories/579834/
US federal court decisions involving the Telecommunication Act (TCA) of 1996
//omega.twoday.net/stories/590946/
Cancer Clusters in Vicinity to Cell-Phone Transmitter Stations
//omega.twoday.net/stories/580224/
Catherine Blake, Richterin am Bezirksgericht, hatte im März 2003 die fünf Klagen mit der Begründung abgewiesen, die Forderungen widersprächen der Absicht des Kongresses, einheitliche Sicherheitsstandards für Mobiltelefone festzulegen. Blane Michael, Richter am Appellationsgericht, hob Blake's Entscheidung aus verfahrensrechtlichen Gründen auf. Vier Fälle wurden zurück zu den bundesstaatlichen Gerichten verwiesen, von denen sie ursprünglich kamen. Das fünfte Verfahren ging zu Richterin Blake in Baltimore zurück. Das 4. Bezirksgericht (Circuit Court of Appeals) erklärte in der Berufung, dass bei den Prozessen die bundesstaatliche Rechtsprechung nicht vorrangig sei. In den Verfahren heißt es, die Mobiltelefongesellschaften hätten nicht vor den gesundheitlichen Risiken der Geräte gewarnt.
In der Gruppenklage gegen die gesamte Mobilfunkindustrie wurde gefordert, dass die Mobilfunkgesellschaften jedem Nutzer eine Freisprechanlage zur Verfügung stellen, um die Strahlung zu reduzieren.
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Aus: FGF-Infoline vom 17.03.2005
Krebshäufung in der Nähe von Mobilfunksendeanlagen
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MOBILE TELEPHONE CAN CAUSE CANCER
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Cell Phone Companies Sued For 'Unsafe Levels Of Radiation'
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US federal court decisions involving the Telecommunication Act (TCA) of 1996
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Cancer Clusters in Vicinity to Cell-Phone Transmitter Stations
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Starmail - 22. Mär, 16:40