Eine neuartige Technologie darf nicht gleich einem Großversuch an der Gesamtbevölkerung eines Landes auf ihre Unschädlichkeit überprüft werden
"Die verfassungsrechtliche Verantwortung unseres Staates für die Grundrechte der Bürger verbietet, wenn Gesundheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden können, das Kind zunächst in den Brunnen fallen zu lassen und erst dann zu versuchen, etwaig auftretenden Schäden entgegenzuwirken. Eine neuartige Technologie darf nicht gleich einem Großversuch an der Gesamtbevölkerung eines Landes auf ihre Unschädlichkeit überprüft werden." Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sperrte einen D1-Turm in Essen (Februar 1993)
http://www.risiko-mobilfunk.at/risiko-mobilfunk/index.php?mid=192&tmvkreator=
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Starmail - 11. Mär, 10:07