Verordnung und Standortbescheinigung bieten keinen Schutz
"Verordnung und Standortbescheinigung bieten keinen Schutz. Die Behauptung einer Schutzwirkung durch die zuständigen Behörden ist als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich schon allen Merkmalen des Betrugs und schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein." Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger, Honorarprofessor RWTH Aachen (April 2001)
http://www.risiko-mobilfunk.at/risiko-mobilfunk/index.php?mid=192&tmvkreator=
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Starmail - 11. Mär, 10:05