5
Jan
2005

Der Grenzwert ist auf einem Auge blind, lahm dazu

[...] Wenn wir nun anzweifeln, dass es Wirkungen unterhalb der Grenzwerte gibt, insbesondere von modulierten Signalen, die eine niederfrequente Resultierende bergen (also eine Pulsung, GKSM, etc), dann sollten sich die Teilnehmer mit dieser Meinung eher im ProHandyforum auslassen!

Wer es noch nicht verstanden hat: Die Grenzwerte schützen vor dem nachgewiesenen Schädigungspotential, lt. der Festsetzung an der auch Fr. Merkel verantwortlich beteiligt war, und schließen aufgrund fehlenden Nachweises alle Wirkungen darunter aus, eben auch athermische, oder wer sie wie immer bezeichnen will.

Dass die resultierende DECT Pulsung von 100 Hz Auswirkungen hat und dass bei einer derartigen Modulation andere Wirkungen entstehen als rein thermische, ist weder eine Hypothese noch eine reine Behauptung!

Das ist offiziell vergessenes Wissen, über das kein Wissenschaftler Ende der 90iger mehr offiziell reden durfte, falls er weiterhin Geld bekommen wollte (hörte div. Aussagen persönlich!).

Und was bereits dazu 1991 Stand des Wissens war, sollten die Listenteilnehmer ja zwischenzeitlich auch kennen:

05.01.2005
Bundesanzeiger Nr. 43 vom 03. März 1992, – Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission, Band 24):

„Über spezielle Effekte, die nicht auf der Erwärmung beruhen, wird in der Literatur seit ungefähr 15 Jahren berichtet. Wenn eine Hochfrequenzstrahlung mit einer anderen Frequenz amplitudenmoduliert ist, können Feldwirkungen auftreten, welche bei unmodulierter Strahlung nicht existieren. Es handelt sich meistens um Veränderungen der Permeabilität von Zellmembranen.

Beispielsweise wurde festgestellt, dass bei einer HF-Strahlung mit einer Frequenz von 147 MHz, die mit Frequenzen zwischen 6 und 20 Hertz moduliert war, der Kalziumausstrom aus Zellkulturen bei bestimmten Frequenzen signifikant (um 10 bis 20 %) erhöht war.

Insgesamt wurde eine komplexe Abhängigkeit dieser Effekte von Intensität und Frequenz beobachtet, wobei spezielle Frequenzbereiche besonders wirksam sind.

Die Membraneffekte wurden vielfach bestätigt, so dass ihre Existenz heute als gesichert gilt.

Hervorzuheben ist, dass die SAR-Werte hierbei teilweise kleiner als 0,01 W/kg sind und damit erheblich unterhalb thermisch relevanter Intensitäten liegen.“

Man beachte die Größenordnung 0,1 W/kg und Handys dürfen 2 W/kg machen!

Und dass die Folgen der EMF Einwirkungen in keiner Weise irgendwie proportional zu den Wirkungen sind, wissen wir spätestens seit den Fenstereffekten dazu.

Und dass das Schädigungspotential oft vereinfacht ein Produkt aus Menge und Dauer ist, ist in vielen anderen Bereichen bekannt, und keine erstmals grundsätzlich abzulehnende Beziehung.

In anderen Bereichen ist das die Stromstärke und die Spannung und über die Zeit ergibt das dann die Leistung.... ist eben das Integral, die Fläche unter der Kurve...

Weiter ist zwischenzeitlich bekannt, dass bei ionisierender Strahlung nicht nur die Quantität maßgeblich für die Folgen ist, sondern sogar die Art der Herkunft.

Soll bedeuten, dass künstliche ionisierende Strahlung bei einer Intensität die unter der natürlichen Wirkschwelle liegt, sogar noch schädigt und somit die langjährige Annahme, dass die Schwelle der natürlichen Strahlungsintensität die komplette Wirksamkeitsgrenze auch für künstliche Strahlung ist, falsch ist!

Und wie ist es mit den gesamten Wirkungen die ausgeschlossen wurden? Weil energetisch nicht ionisierende Strahlung so etwas nicht kann (Moleküle etc. verändern, beeinflussen). Lt. der bisherigen Lehrmeinung (die sich darin begründet dass es keinen wissenschaftlichen Beweis dafür gibt)? Das ist für mich so, wie wenn die Forscher vor 200 Jahren behauptet hätten, die Sonne kann keine Energie machen, nicht strahlen, weil wir die Kernreaktionen nicht kennen, verstehen und beweisen können.

Ich denke, der Mangel an Wissen, an Beweisen, ist kein Argument gegen die Realität, sondern nur ein Beweis unserer fehlerhaften Modellverstellung und Unwissenheit.

Und was sagt uns REFLEX dazu?!
05.01.2005
Da wird gezeigt, dass bisher nur ionisierender Strahlung zugeschriebene Fähigkeiten
nun auch bei nicht ionisierender Strahlung auftreten und das war die grundsätzlich ausgeschlossene Möglichkeit und auf dieser falschen Annahme beruhen alle Grenzwertableitungen.

Also verkürzt:

Der Grenzwert ist auf einem Auge blind, lahm dazu und wer doch hinguckt kann mehr sehen als das Volk verträgt.


Bernd Schreiner


Quelle: http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/message/4734 (Auszug)



Grenzwerte und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/242821/

Silberstreif am Horizont?
http://omega.twoday.net/stories/491257/
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