3
Jan
2005

Hartz IV kontra Grundgesetz - Wissenschaftlicher Dienst zweifelt an Verfassungsmäßigkeit von "Hartz IV"

URL:
http://sozialisten.de/presse/presseerklaerungen/view_html?zid=25437
Datum: 03.01.2005
© www.sozialisten.de


Hartz IV kontra Grundgesetz

Zu den Äußerungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu den Arbeitsmarktreformen und dem heutigen Protesttag gegen Hartz IV erklärt der Bundesgeschäftsführer der PDS, Rolf Kutzmutz:

Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zweifelt an der Vereinbarkeit der Hartz IV-Reformen mit dem Grundgesetz. Und damit befindet er sich in bester Gesellschaft mit den Gewerkschaften, Sozialverbänden und mit der PDS.

Die PDS hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass Hartz IV dem Grundgesetz in mehrfacher Hinsicht widerspricht. Eine von der PDS in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme verweist auf zehn Punkte, die die Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV Gesetze in Frage stellen. Darunter:

* Demontage des Sozialstaatsgebots, wie im Grundgesetz normiert,
* die mittelbare Diskriminierung von Frauen durch Anrechnung des Partnereinkommens,
* die Zumutbarkeitsregelungen in Verbindung mit dem sanktionsbewährten Zwang, jede Arbeit anzunehmen und
* die Beschränkung der Leistungen für Bezieher von Arbeitslosenhilfe, die die so genannte 58er-Regelung in Anspruch genommen haben.

Betroffene sollten daher von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

Die PDS unterstützt den Arbeitslosenverband dabei, Betroffene bei ihrem Weg durch die Instanzen zu begleiten.

Die PDS erklärt sich solidarisch mit dem vielfältigen, phantasievollen und gewaltfreien Protest gegen die unsozialen Reformen.

--------

Bundestag: Wissenschaftlicher Dienst zweifelt an Verfassungsmäßigkeit von "Hartz IV" (03.01.05)

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hegt in einem vorläufigen Gutachten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze, sagte ein Sprecher am Wochenende. Die "Bild am Sonntag" zitierte aus dem Gutachten des Bundestages, das "Hartz IV"-Gesetz enthalte Klauseln, "die im Grundgesetz ausdrücklich weder bestimmt noch zugelassen sind". Falls dies zutreffe, wären alle 2,66 Millionen Bescheide über ALG II rechtswidrig. "Das heißt, die Bürger, die durch sie möglicherweise in ihren Rechten verletzt sind, können sie anfechten", betone das Gutachten. Vor allem die Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagenturen seien verfassungsrechtlich "überprüfungsbedürftig".

Die ganze Nachricht im Internet:

http://www.jpberlin.de/www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=10074
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