5
Mai
2007

Salzburger Landeskirche verbietet Geschäfte mit den Mobilfunkbetreibern

Erzbischof Dr. Alois Kothgasser handelt in Verantwortung zum Schutz des Lebens. Zitat aus den "Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg" Jänner 2007

"Elektromagnetische Felder: Elektrosmog ist, wo immer möglich, zu vermeiden und zu reduzieren. Auf kirchlichen Liegenschaften wird der Betrieb von Mobilfunksendeanlagen nicht genehmigt. DECT-Schnurlostelefone und WLAN-Netzwerke sind möglichst zu vermeiden. Der Gebrauch von Handys im kirchlichen Dienst soll auf das unumgänglich notwendige Maß reduziert werden. Als Standardkommunikationsmittel sind Festnetztelefone und E-Mail zu nutzen. Zum Schutz der Gesundheit ist in kirchlichen Einrichtungen die Verwendung von Mobiltelefonen durch Kinder und Jugendliche - insbesondere durch Kinder unter 16 Jahren - zu thematisieren." Auszug S.14,15,16 http://www.der-mast-muss-weg.de/pdf/kirchendokumente/ErzdSalzburg141516.pdf , Gesamttext http://www.der-mast-muss-weg.de/pdf/kirchendokumente/ErzdSalzburg01-2-2007.pdf . Wann stellt die evangelische Gesamtkirchengemeinde Stuttgart ihre unmoralischen Geschäfte mit den Mobilfunkbetreibern ein?

http://www.der-mast-muss-weg.de/


Aus BI Mobilfunk West/Stuttgart/ Kurzmitteilung Nr.7

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HLV INFO 50/AT

15-05-2007

Sonderverteiler an Kirchenverantwortliche

EKD, Pfarrer, Pröbste, Bischöfe, KV-Mitglieder, Umweltbeauftragte und Interessierte


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserer HLV INFO 41/AT v. 26-04-2007 hatten wir bereits darüber berichtet, dass die Erzdiözese Salzburg in ihren Leitlinien zur Schöpfungsverantwortung auch auf die Gefahren durch Elektrosmog hingewiesen und entsprechende Forderungen aufgestellt hat.

Auf breiten Wunsch hin fügen wir nachfolgend unter Punkt 2 noch einmal Auszüge aus dem “Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg Nr. 1/2 Jänner 2007 Sonderausgabe Haus des Lebens Leitlinien zur Schöpfungsverantwortung“ bei.

Unter Punkte 1 erhalten Sie eine aktuelle Pressemitteilung der Salzburger Nachrichten zur gleichen Thematik.

Die vorbildliche und nachahmenswerte Position der Erzdiözese Salzburg sollten sich manche kirchlichen Würdenträger, die für die Existenz von Sendeanlagen in Kirchtürmen und der damit verbundenen Polarisation sowie Kirchenaustritten Verantwortung tragen zum Anlass nehmen, über ihre bisherige ignorante Position nachzudenken und diese zu korrigieren.

Diese Information kann gerne an einschlägige Kreise weitergeleitet werden.


Mit freundlichen Grüßen
HLV Redaktion
Alfred Tittmann


Punkt 1

Salzburger Nachrichten http://www.salzburg.com/nwas/archiv_artikel.php?xm=3232728&res=0

Lokal Erzbischof schirmt sich gegen die Handyantennen ab

04.04.2007 | SN

Erzbischof Kothgasser ließ Teile seiner Wohnräume gegen Strahlung abschirmen. Auf Kirchen dürfen keine Antennen mehr montiert werden.

THOMAS HÖDLMOSER Salzburg (SN). An den Fenstern kleben abschirmende Folien, die Wände wurden mit strahlungshemmenden Farben gestrichen. Der Salzburger Erzbischof Alois Kothgasser schützt sich mit baulichen Maßnahmen vor den Auswirkungen der Handymasten- strahlung in unmittelbarer Nähe des erzbischöflichen Palais am Kapitelplatz 2. Vor allem im Bereich von Küche, Esszimmer und Wohnzimmer ließ Kothgasser Schutzmaßnahmen treffen.

Grund ist eine Handyantenne, die nur wenige Meter von den Wohnräumen des Erzbischofs entfernt auf dem Dach des Postgebäudes in der Kapitelgasse montiert ist. Dass dort ein Mobilfunksender steht, wissen nur Insider, denn die Antenne ist perfekt getarnt - als Rauchfang.

Die Strahlung freilich lässt sich nicht verstecken. In den Wohnräumen des Erzbischofs maß Umweltmediziner Gerd Oberfeld Werte, die den "Salzburger Vorsorgewert" (ein Milliwatt) deutlich überschritten.

Besonders hohe Werte wurden in einem Raum im dritten Stock gemessen, in dem die Haushälterin des Erzbischofs wohnen sollte. Wegen der hohen Belastung steht das Zimmer jetzt leer. Die Haushälterin wurde in einem Gästezimmer untergebracht.

Für den Erzbischof ist das Abschirmen eine Notmaßnahme. Ziel müsse sein, dass die Handymasten aus dem dicht besiedelten Wohngebiet entfernt werden. "Mein Wunsch wäre, dass die Masten woanders hin verlegt werden - höher hinauf, so dass es eine gewisse Distanz gibt."

Mit Technikfeindlichkeit habe das nichts zu tun, betont der Erzbischof. "Aber das Kriterium muss sein, dass es dem Menschen dient und nicht schadet. Handymasten sind in einem dicht bewohnten Gebiet fehl am Platz, weil wir die Auswirkungen nicht kennen. Wir müssen damit vorsichtig umgehen."

Die Post verteidigt das Aufstellen von Handyanlagen auf Post-Gebäuden - auch im Siedlungsgebiet. Das sei eine wichtige Einnahmequelle, sagt Post-Sprecher Emil Burka. Es würden alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften eingehalten.

Diese gesetzlichen Grenzwerte liegen derzeit allerdings um ein Vielfaches über dem vom Land Salzburg empfohlenen "Salzburger Vorsorgewert".

Salzburgs Kirchen seien jedenfalls für Mobilfunkanlagen tabu, betonte Kothgasser am Dienstag im SN-Gespräch. Auch auf anderen kirchlichen Gebäuden dürften keine Mobilfunkantennen mehr montiert werden. Er versuche auch persönlich, den Gebrauch seines Handys so weit wie möglich zu reduzieren, sagte der Erzbischof. "Ich benütze es nur, wenn ich auswärts unterwegs bin, im Haus verwende ich es nie."


Punkt 2

Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg Nr. 1/2 Jänner 2007 Sonderausgabe Haus des Lebens Leitlinien zur Schöpfungsverantwortung

Auszug von S. 14

7. Umwelt als Gesundheitsfaktor

Die Belastung durch elektromagnetische Wellen wird zunehmend als gesundheitsbeeinträchtigender Faktor erkannt. In aktuellen Grenzwerten wird jedoch nicht auf Langzeitauswirkungen und besondere Sensibilitätsfaktoren (Alter, Krankheiten, angeborene und erworbene Sensibilität, ...) eingegangen. Die katholische Kirche versteht sich als Anwalt der Schwächeren (in diesem Fall vor allem von Kindern, Alten und Kranken) und will sowohl durch Bewusstseinsbildung als auch durch konkrete Entscheidungen in ihren Einflussbereichen zum Schutz dieser Personengruppen eintreten. Für die Erzdiözese heißt das, dass Strahlenbelastungen vermieden bzw. reduziert werden.

Auszug von S. 15

Elektromagnetische Felder

Elektrosmog ist, wo immer möglich, zu vermeiden und zu reduzieren. Auf kirchlichen Liegenschaften wird der Betrieb von Mobilfunksendeanlagen nicht genehmigt. DECT-Schnurlostelefone und WLAN-Netzwerke sind möglichst zu vermeiden. Der Gebrauch von Handys im kirchlichen Dienst soll auf das unumgänglich notwendige Maß reduziert werden. Als Standardkommunikationsmittel sind Festnetztelefone und E-Mail zu nutzen. Zum Schutz der Gesundheit ist in kirchlichen Einrichtungen die Verwendung von Mobiltelefonen durch Kinder und Jugendliche - insbesondere durch Kinder unter 16 Jahren - zu thematisieren. In kirchlichen Schulen sind, soweit erforderlich, fixe Computerarbeitsplätze mit strahlungsarmen Monitoren (TCO-Standard) und geschirmten Kabeln Notebookklassen vorzuziehen.

Der Text ist zu finden unter: http://www.kirchen.net/umweltreferat/page.asp?id=9283 http://www.kirchen.net/upload/19514_VOBL_01-2-2007.pdf

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Erzbischof bannt Mobilfunk
http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3902&Alias=wzo&cob=283371

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Leitlinien zur Schöpfungsverantwortung der Erzdiözese Salzburg
http://omega.twoday.net/stories/3617511/



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