Wenn Otto Normalbürger sein Bienenhaus am Waldrand nicht bauen darf und deswegen vor Bundesgericht zieht, geht es 18 bis 24 Monate bis da sein Anliegen behandelt wird. Anders ist es, wenn Jens Alder, CEO Swisscom, zum Handy greift. Da stehen die Bundesrichter stramm und schmettern eine Baubeschwerde in neuer Rekordzeit von nur knapp 8 Wochen ab.
Hans-U. Jakob, 25.8.04
So geschehen beim jüngsten Mobilfunkfall betreffend einer Mega-Antenne auf dem Gelände der KABA-Gilgen AG in Schwarzenburg BE.
Hier hatte das Bundesgericht erstmals zum Schweizer Grenzwertschwindel Stellung zu nehmen, das heißt, zu den angeblich 10 mal tieferen Anlagewerten, welche der Schweizer Bevölkerung einen 10 mal besseren Schutz vorgaukelt, in Wirklichkeit jedoch nichts anderes ist, als ein rein technisch-physikalisches Phänomen, welches im Ausland ohne gesetzliche Regulierung ebenso gut eingehalten wird.
Statt, wie in einem korruptionsfreien Verfahren üblich, Fachleute und Wissenschafter beider Parteien anzuhören, resp. Expertisen einzuholen, begnügten sich die Bundesrichter damit, die Stellungnahme der Swisscom wortwörtlich abzukopieren. Höchstwahrscheinlich noch gerade ab angelieferter Diskette. Denn es ist völlig unwahrscheinlich dass ein Bundesrichter über das nötige Fachwissen verfügt und dass eine Gerichtsschreiberin des Bundesgerichtes diesen Zahlenwirrwarr fehlerfrei wiederzugeben im Stande ist. Geradezu lächerlich machen sich die Bundesrichter mit der Feststellung, in der Regel betrage die vertikale Abweichung eines Messpunktes aus der Senderichtung nur wenige Winkelgrade und des halb nur einige wenige dB. Dass das dB eine logarithmische Einheit ist und dass 10° Abweichung in den meisten Fällen schon 15 dB ausmachen und dass das schon 32 mal weniger Strahlung bedeutet, ist für ein Bundesrichterhirn offensichtlich nicht nachvollziehbar.
Es sei nicht Sache der Gerichte, oder interessierter Einzelpersonen, die Grenzwertgestaltung periodisch zu überprüfen, meint das Bundesgericht. Zu diesem Zweck habe der Bund sogenannte Fachbehörden, welche dem Bundesrat gegebenenfalls die nötigen Anträge zu stellen haben würden.
Ach du heiliger Strohsack! Wenn wir da etwa an die "Fachleute" des Bundesamtes für Gesundheit denken, deren Aufgabe es in erster Linie ist, von nichts zu wissen, geschweige denn etwas Ernsthaftes zu unternehmen. Oder an die Fachleute des Bundesamtes für Kommunikation, welche sich zu den größten Mobilfunkpromotoren der Schweiz entwickelt haben und jährlich mindestens 2 Fachtagungen zur noch schnelleren Verbreitung der Mobilfunkseuche abhalten, damit der Staatskasse noch mehr Milliarden an Konzessionsgeldern zuströmen.
Auch nicht vergessen werden darf hier, dass der Bund immer noch Hauptaktionär bei Swisscom ist, und dass die Landesregierung ein absolutes Interesse daran hat, dass diese sich ungehindert ausbreiten darf, um die Löcher in der Staatskasse zu füllen.
Wie ein Hohn für die Schwarzenburger Bevölkerung tönt der bundesrichterliche Hinweis, der Gemeinderat von Wählern (Schwarzenburg) habe ja von der Swisscom das Angebot erhalten, nebst den 3 obligatorischen Messpunkten noch gratis 5 weitere Punkte nach seiner Wahl messen zu lassen.
Wenn man die faulen Tricks der sogenannt akkreditierten Messfirmen und die Hilflosigkeit der Gemeinde- und Kantonsbehörden diesen gegenüber kennt, kann man sich schon heute auf die Cabaretvorstellung freuen, die da kommen wird.
Ein schwacher Trost wird sein, dass die Messtechniker von Gigaherz.ch (mit Sitz in Schwarzenburg), diesen Schwindel laufend nachmessen und im Internet entsprechend publizieren und kommentieren werden.
Über den Schnellschuss des Bundesgerichtes kann man etwa wie folgt spekulieren: Eine der stärksten UMTS-Antennen auf dem KABA-Gilgen-Areal fällt völlig aus dem Rahmen der übrigen Senderichtungen. Diese zielt nämlich genau auf das überdimensionierte eidgenössische Zivilschutz-Ausbildungszentrum Kilchermatt, welches zu einem Ausbildungszentrum der noch geheim gehaltenen Bundespolizei umfunktioniert worden ist. Die künftigen Bundespolizisten müssen sich hier im Abhören des eigenen Volkes üben und benötigen deshalb via UMTS einen schnellen drahtlosen Zugang auf ihre Zentralcomputer.
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass das Bundesgericht mit diesem Schnellverfahren ein Präjudiz für die Hunderte von Beschwerdeverfahren schaffen wollte, welche zur Zeit noch bei den kantonalen Verwaltungsgerichten liegen und ebenfalls den Schweizer Grenzwertschwindel zum Inhalt haben.
Das bringt nichts! Auch ein bundesgerichtlich geschützter Schwindel bleibt ein Schwindel! Auch wenn das Bundesgericht befiehlt, bei diesen wundersamen Schweizer Grenzwerten habe niemand krank zu werden, werden es die Leute halt trotzdem.
Das vorliegende Bundesgerichtsurteil hat auch eine gute Seite. Das riesige Freifeld-Versuchslabor für nichtionisierende Strahlung, welches 1998 den Gigaherz-Leuten mit dem Abbruch des Kurzwellenzentrums Schwarzenburg verloren ging, ist nun in stark verdichteter Form, das heißt mit der 10-fachen Probandenzahl (menschliche Versuchskaninchen) auf einer 10mal kleineren Fläche zusammengedrängt, wieder da. Dies bei gleichbleibender Strahlungsintensität (0.4-4V/m) und bei gleichgebliebener Hilflosigkeit regionaler und kommunaler Behörden.
Gezeigt hat sich mit dem Schwarzenburger Urteil ferner, dass sich Anstand und sogenannte Sachlichkeit in einem Mobilfunkverfahren der oberen Instanzen überhaupt nicht auszahlen. Trotz allen Bemühungen der Einsprechergruppe in dieser Richtung, hatte das Bundesgericht außer Spott und Hohn für diese Leute nichts übrig. In künftigen Beschwerden darf also ruhig wieder mit etwas mehr Emotionen gearbeitet werden, damit die hohen Herren in ihren Justizpalästen merken, was es geschlagen hat.
Verantwortlich für dieses skandalöse Urteil zeichnen folgende Bundesrichter: Aemisegger (Präsident) Féraud, Fonjallaz
Urteil Nr.1A.158/2004/sta unter
http://www.bger.ch
Wichtige interne Links zu diesem Beitrag
Aus der Trickkiste akkreditierter Messfirmen (unter Recht oder Unrecht)
http://www.gigaherz.ch/771/
Schweizer Grenzwertlüge eindrücklich bestätigt (unter WHO/ICNIRP/CH-Behörden)
http://www.gigaherz.ch/791/
Quelle:
http://www.gigaherz.ch/814/
Omega siehe auch „Die Schweizer Grenzwerte - Eine Mogelpackung erster Güte“ unter
http://omega.twoday.net/stories/283430/