25
Jul
2005

Verbraucherschutz warnt vor Flugblatt-Angebot

GRÜNSTADT: Pflegeschutz dank moderner Mobilfunk -Technik offeriert - Ungewöhnliche Zahlungsmodalitäten

Ein Flugblatt mit fragwürdigem Inhalt ist seit Tagen in Grünstadt und Umgebung in die Briefkästen geflattert. Ein Bewachungsunternehmen aus der Region bietet darin einen „Pflegeschutz" an. Während sich die Polizei mit der Bewertung des zweiseitigen Flugblatts schwer tut, warnt die Verbraucherzentrale: „Finger weg!".

Für „nur 30 Euro monatlich" will das Bewachungsunternehmen laut Flugblatt „älteren und/oder pflegebedürftigen Personen die Angst" nehmen, zum „Pflege-Opfer zu werden". Mit Hilfe moderner Technik, dem UMTS- Mobilfunk , sei erkennbar, ob „jemand medikamentös ruhig gestellt wurde", heißt es auf dem Flyer. Einen ähnlichen Schutz offeriert der Unternehmer auch Jugendlichen und Frauen „betreffs Überfall, Missbrauch oder Misshandlung".

Um diesen „Schutz" in Anspruch zu nehmen, sollen die Interessenten einen Dienstleistungsvertrag ausfüllen, der auf der Rückseite des Flugblattes abgedruckt ist. Dafür werden persönliche Daten abgefragt bis hin zur Bankverbindung mit Kontonummer. Für die Verbraucherschützer ein Grund mehr, vor dem Angebot zu warnen. Zumal nicht klar aus dem Text hervorgehe, was die Gegenleistung für den Vertrag sei.

Interessant sind auch die Zahlungsmodalitäten, die der Unternehmer seinen Kunden anbietet. Wer ihm eine Einzugsermächtigung gibt, zahlt laut Flugblatt als „Belohnung (...) immer nur dann, wenn es uns notwendig erscheint". Das heißt, wer zuerst den Dienstleistungsvertrag (DV) unterschreibt und eine Einzugsermächtigung erteilt, könnte sogar kostenlos in den „Genuss" des Pflegeschutzes kommen. Denn Gebühren werden laut Flugblatt grundsätzlich von jenen zuerst eingezogen, die den Vertrag als letzte abgeben oder per Einzelüberweisung zahlen. Und wenn die „Höhe unserer betrieblichen Kosten (...) ausgeglichen ist", werde der Einzug gestoppt.

Damit aber noch nicht genug der „Vorteile" für Schnellentschlossene. Denn das Unternehmen plant laut Flugblatt, einen Kristall- oder Mineralraum einzurichten. Darin „schwingen natürliche Mineralien und Kristalle, die die Gesundung von Krankheiten unterstützen". Diese Wirkung sei, so sagte der Unternehmer auf Anfrage der RHEINPFALZ, durch geowissenschaftliche Untersuchungen belegt. Der Zugang zu dem Raum wird für die Kunden analog der Kostenfrage geregelt: Wer zuerst seinen Vertrag abschickt, zahlt eventuell nichts, falls es genügend Nachzügler gibt. Dieses Angebot sei als Belohnung gedacht.

Polizei: Keine Betrugsabsicht

Genau diesen Teil des Flugblatts, die „Gesundung durch Kristallräume", hält die Verbraucherzentrale für „sehr fragwürdig". Ihre Empfehlung zu dem Flugblatt: weg damit, in den Müll.

Die Polizei Grünstadt suchte den Kontakt zu dem Unternehmer, der sein Gewerbe vor etwa sieben Jahren ordnungsgemäß bei der VG Grünstadt-Land angemeldet hat. Der Mann habe das Flugblatt zweimal in der Region verteilt, habe das Gespräch ergeben. Seine Idee laut Polizei: Interessierte Senioren sollten ein Fotohandy der neuesten Generation (UMTS-Standard) haben, sich fotografieren und die Bilder an die Bewachungsgesellschaft übermitteln. Mittels eines Erkennungs- und Abgleichungprogramms im Computer ließen sich Anzeichen feststellen, falls der Betreffende zum Beispiel mit Medikamenten ruhig gestellt worden sei, erläuterte der Mann.

Wegen der Art des Flugblattes glaubt die Polizei nicht an eine Betrugsabsicht. Dazu sei der Flyer zu kompliziert abgefasst. Betrüger würden ihre Botschaft möglichst einfach halten, um einen breiten Personenkreis zu erreichen.

VG-Verwaltung prüft

Der Mann habe aber zugesagt, das Flugblatt in dieser Form nicht weiter zu verbreiten. Großer Erfolg scheint der Aktion zumindest bisher nicht beschieden zu sein. Wie der Inhaber des Bewachungsunternehmens auf Anfrage sagte, sei bis dato noch kein einziger „Dienstleistungsvertrag" aufgrund des Flyers zustande gekommen.

Auch bei der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land ist wegen des Flugblatts angerufen worden. Das Ordnungsamt wolle die Angelegenheit prüfen, aber keine vorschnelle Bewertung abgeben, hieß es. (ks)

Quelle: Publikation: DIE RHEINPFALZ, Regionalausgabe: Frankenthaler Zeitung, Nr.170, Datum: Montag, den 25. Juli 2005, Seite: Nr.15


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