6
Jul
2005

Volksbegehren-Zwischenstand

An alle Kreisvorsitzenden und unterstützenden Verbände/Initiativen

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung zum ersten Stichtag, die wir an die Landesredaktionen geschickt haben. Im Anhang finden Sie den Datenstand. Soweit die Daten dies hergeben, sollten Sie nun örtliche Pressemitteilungen verschicken.

http://www.omega-news.info/vobe_byges.xls
http://www.omega-news.info/vobe_mfr.xls
http://www.omega-news.info/vobe_ndb.xls
http://www.omega-news.info/vobe_obb.xls
http://www.omega-news.info/vobe_ofr.xls
http://www.omega-news.info/vobe_opf.xls
http://www.omega-news.info/vobe_sch.xls
http://www.omega-news.info/vobe_ufr.xls


Mit freundlichem Gruß

Urban Mangold



Pressemitteilung vom 6.7.2005

21.600 Wahlberechtigte am ersten Tag für das Mobilfunk-Volksbegehren

Erster Zwischenstand im Trend des Senats-Begehrens

21.600 Wahlberechtigte haben am ersten Tag (5.7.) für das Volksbegehren „Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk“ unterschrieben. Damit liegt der Unterschriftenstand knapp unter dem ersten Stichtag des erfolgreichen Volksbegehrens „Schlanker Staat ohne Senat“, für das sich am ersten Tag 26400 Wahlberechtigte eingetragen haben. „Der erste Zwischenstand zeigt, dass wir die 10-Prozent-Hürde nehmen können, auch wenn die Zahlen zu diesem Zeitpunkt noch nicht sehr aussagefähig sind. Es deutet aber alles darauf hin, dass es sehr knapp wird und auf jede Unterschrift ankommt“, erklärte Volksbegehren-Organisator Urban Mangold .

Überdurchschnittliche Zwischenergebnisse gab es am Dienstag in Memmingen (Allgäu) und Vilseck (Landkreis Amberg-Sulzbach). Mehr als 1 Prozent schafften am ersten Tag bereits Lichtenfels in Oberfranken (1,2%), Schwangau (1,09%) und Nesselwang im Ostallgäu (2,0%).

Das Volksbegehrenbüro weist unterdessen die Kritik des Anti-Volksbegehrenbündnisses zurück: “Die Behauptung, das Begehren sei wirkungslos, weil auch nach der Einführung öffentlicher Genehmigungsverfahren alle Sendemasten genehmigt werden müssen, sei „absolut falsch“. Durch die Streichung der bisherigen Genehmigungsfreiheit für Sendemasten steige der Druck auf die Kommunen, endlich eine Vorsorgeplanung mit Sendemasten-Tabuzonen und ungefährlicheren Alternativstandorten im Bebauungsplan zu verankern. „Mehrere Kommunen wie Gräfelfing, Mainburg und Langquaid tun dies jetzt schon. Wenn nach einem erfolgreichen Volksbegehren jeder Sendemast in öffentlicher Sitzung beraten werden muss, wird dies überall Standard“, so Mangold.

Mangold: „Jede Unterschrift im Rathaus hat eine Dreifach-Wirkung: Sie bewirkt mehr Bürgerbeteiligung, mehr Gesundheitsvorsorge und sie stört die Privilegien einzelner Konzerne. Schon morgen kann jeder Bürger ohne Einspruchsmöglichkeit einen Sendemasten vor seinem Schlafzimmer haben. Wer sich dagegen sein Mitspracherecht sichern will, kann dies nur bis zum 18. Juli mit einer Unterschrift im Rathaus tun!“


U. Mangold
0851/931171

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Erster Eintragungstag

Pressemitteilung vom 5.7.2005

Seit Dienstag (5.7.) läuft die Eintragungszeit für das Mobilfunk-Volksbegehren:

Die Initiatoren weisen die Kritik von CSU und Gemeindetag als „absolut falsch und absurd“ zurück!

„Jede Unterschrift im Rathaus hat eine Dreifach-Wirkung: Sie bewirkt mehr Bürgerbeteiligung, mehr Gesundheitsvorsorge und sie stört das gut geölte Privilegiensystem einzelner Konzerne“.

Seit Dienstag (5.7.) läuft die Eintragungszeit für das Volksbegehren „Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk“. Das Bündnis aus ödp, Bund Naturschutz, Freien Wählern, zahlreichen FDP-und Grünen-Kreisverbänden sowie lokalen Initiativen und Verbänden weist die Kritik von CSU und Gemeindetag zurück. Die Behauptung, das Volksbegehren sei wirkungslos, weil auch nach der Einführung öffentlicher Genehmigungsverfahren alle Sendemasten genehmigt werden müssen, sei „absolut falsch“.

„ Würde die Gemeinde nur Nein zu einzelnen Standorten sagen und sonst nichts tun, bestünde tatsächlich die Gefahr, dass die Mobilfunkbetreiber vor Gericht Recht bekämen. Verbindet die Gemeinde ihr Nein jedoch mit einer grundsätzlichen Vorsorgeplanung und geänderten Bebauungsplänen sowie mit der Ausweisung von Tabuzonen und erlaubten Standorten, lassen sich viele problematische Standorte verhindern und die Strahlenbelastung deutlich reduzieren“, erklärte Volksbegehren-Organisator Urban Mangold.

Als „völlig absurd“ bezeichnet das Volksbegehrenbündnis den Vorwurf, die Einführung von Genehmigungsverfahren führe zu mehr Bürokratie. „Wir wollen lediglich, dass für die paar Mobilfunkkonzerne die selben Verpflichtungen gelten wie für jeden normalen privaten Bauherren. Jede Dachgaube muss genehmigt werden, wenn sie nicht im Bebauungsplan steht.

Mangold: „Jede Unterschrift im Rathaus hat eine Dreifach-Wirkung: Sie bewirkt mehr Bürgerbeteiligung, mehr Gesundheitsvorsorge und sie stört das gut geölte Privilegiensystem einzelner Konzerne“, so Mangold. „Schon morgen kann jeder Bürger ohne Einspruchsmöglichkeit einen Sendemasten vor seinem Schlafzimmer haben. Wer sich dagegen sein Mitspracherecht sichern will, kann dies nur bis zum 18. Juli mit einer Unterschrift im Rathaus tun!“

Das Volksbegehren wird inzwischen von der ödp, den Freien Wählern, dem Bund Naturschutz, dem Anbauverband Bioland, zahlreichen Kreisverbänden von FDP und Grünen, Untergliederungen von Kinderschutzbund und Katholischem Frauenbund von kommunalen Jugendringen sowie von 116 lokalen Bürgerinitiativen und 124 Bürgermeistern unterstützt.


Im Anhang finden Sie die eine kurze Darstellung unserer Gegenargumente zur Kritik des Anti-Volksbegehrenbündnisses. Unter
http://www.gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de finden Sie die Ausführliche Darstellung.

Die Gegner des Volksbegehrens „Für Gesundheitsvorsorge bei Mobilfunk“ behaupten, dass auch ein gewonnenes Volksbegehren nichts ändert, weil die Mobilfunk-Antennen genehmigt werden müssen. Das ist unwahr.

Wie ist es jetzt ist:

Die Bürger müssen für jedes Dachfenster, jeden Zaun und jede Gaube einen Bauantrag stellen. Aber Mobilfunkantennen unter 10 m Höhe sind genehmigungsfrei. Die Mobilfunkbetreiber verhandeln nach dem freiwilligen „Mobilfunkpakt II“ mit den Gemeinden über „geeignete“ Standorte. Dieser Pakt ist aber nicht bindend. Wenn den Mobilfunkbetreibern die vorgeschlagenen Standorte nicht zusagen, stellen sie die Sender trotzdem dort hin, wo sie sie von vornherein haben wollten. Gemeinde und Nachbarschaft haben kein Einspruchsrecht, in der Regel erfahren die Nachbarn vorher nicht mal was davon. Da die Gemeinden wissen, dass sie kein Einspruchsrecht haben, machen sich viele erst gar nicht die Mühe, spezialisierte Ingenieurbüros mit der Prüfung geeigneter Standorte zu beauftragen.

Das Ziel des Volksbegehrens:

Alle Mobilfunkantennen sollen genehmigungspflichtig werden. Damit entfallen die Nacht- und Nebel-Aktionen der Mobilfunkbetreiber, weil jeder Bauantrag seinen vorgeschriebenen, öffentlichen Gang nimmt. Außerdem soll die Gesundheitsvorsorge als Zielformulierung im Landesentwicklungsprogramm festgeschrieben werden. Auf dieses Ziel können sich die Gemeinden dann bei der Beurteilung von Standorten berufen.

Nach erfolgreichem Volksbegehren: Kann die Gemeinde die Genehmigung für einen Standort verweigern, obwohl die Grenzwerte eingehalten werden?

Nach einem erfolgreichen Volksbegehren kann eine Gemeinde die Genehmigung von Sendemastenstandorten aus Vorsorgegründen verweigern. Hebt das Landratsamt die Entscheidung wieder auf, hat die Gemeinde ein Widerspruchsrecht.

Die Gemeinde kann ferner eine vorübergehende Veränderungssperre erlassen und die gewonnene Zeit nutzen, um eine Vorsorgeplanung im Bebauungsplan zu verankern. Hierfür kann sie ein Fachbüro beauftragen, das unabhängig von der Mobilfunkindustrie ermittelt, wo die Sendemasten am unschädlichsten sind. Im Rahmen dieser Vorsorgeplanung können Tabuzonen (Wohnbereiche, Kindergärten, Schulen ...) ausgewiesen und die Sendemasten dann an unproblematischeren Standorten zugelassen werden. Nach der gängigen Rechtsmeinung und Rechtssprechung kann die Gemeinde diese Vorgehensweise mit dem Orts- und Landschaftsbild, der Gesundheitsvorsorge und neuerdings auch mit dem "sozialen Frieden" im Ort begründen.

Ein erfolgreiches Volksbegehren verleiht der Gesundheitsvorsorge weitaus mehr Gewicht. Da die Grenzwerte keine Vorsorgewerte sind, sondern nur unmittelbar nachgewiesene Gefahren verhindern sollen, gibt die Verankerung der Gesundheitsvorsorge im Landesentwicklungsprogramm (LEP) den Gemeinden mehr Möglichkeiten, ungeeignete Standorte abzulehnen.

Würde die Gemeinde nur Nein zu einzelnen Standorten sagen und sonst nichts tun, bestünde tatsächlich die Gefahr, dass die Mobilfunkbetreiber vor Gericht Recht bekämen. Verbindet die Gemeinde ihr Nein jedoch mit einer grundsätzlichen Vorsorgeplanung sowie mit der Ausweisung von Tabuzonen und erlaubten Standorten, lassen sich viele problematische Standorte verhindern und die Strahlenbelastung deutlich reduzieren.

Warum hat sich der Gemeindetag gegen das Volksbegehren ausgesprochen?

Der Gemeindetag ist die Lobbyvertretung der Bürgermeister. Er plädiert er für den freiwilligen Mobilfunkpakt II, weil es damit jedem Bürgermeister frei steht, ob er für seine Gemeinde ein Mobilfunkkonzept erarbeiten lassen will oder nicht. Das Volksbegehren sieht dagegen eine gesetzliche Mitwirkung aller 2100 bayerischen Bürgermeister vor und damit indirekt auch mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz. Anders als der Gemeindetag lehnt der Städtetag den Mobilfunkpakt II wegen seiner Wirkungslosigkeit ab.

Sind alle Bürgermeister gegen das Volksbegehren?

Bis jetzt unterstützen schon 124 Bürgermeister das Volksbegehren, doch der überwiegenden Mehrheit der Gemeindeoberhäupter sind die vom Volksbegehren geforderten Einflussmöglichkeiten eher unangenehm, weil sie lieber mangels Zuständigkeit untätig bleiben wollen.

Pikanterweise war es aber der Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl selbst, der im Jahr 2003 das Volksbegehren gegenüber der ödp angeregt hat. Jetzt muss er sich der Mehrheit der Bürgermeister beugen.




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