Die Mikrowelle ist nicht nur im Bereich der Nachrichtenübertragung in Verruf geraten. Eine Bekannte von mir ist schon vor Jahren, durch die Leckstrahlung ihres Mikrowellenofens, auf dem linken Auge fast erblindet. Ich habe folgenden Anhang zu dieser Thematik im Internet gefunden. Einen gleichlautenden Artikel kenne ich aus einer Schweizer Zeitschrift.
Helmut Riedl
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Als eine von vielen zweifelhaften Errungenschaften, die aus den Vereinigten Staaten nach Europa kamen, erfreuen sich die Mikrowellenherde seit über zehn Jahren zunehmender Beliebtheit. Industrie und Handel sorgen mit raffinierten Werbestrategien dafür, daß die meisten Verbraucher über die Vorteile des Gebrauchs von Mikrowellenherden inzwischen gut informiert sind: Verkürzung und Vereinfachung der Mahlzeitenzubereitung, Bequemlichkeit und verminderte Kosten für die Elektrizität dienen als Verkaufsargumente. Man scheut sich nicht einmal, Kindern in Supermärkten Eiscreme mit mikrowellenerhitzter Himbeersauce anzubieten. Sind diese Geräte wirklich sicher und ist die in ihnen zubereitete Nahrung wirklich unbedenklich?
Mikrowellengeräte sind aus vielen modernen Küchen, insbesondere Großküchen, fast nicht mehr wegzudenken, und auch die Lebensmittelindustrie macht sich die "schnelle Welle" bereits seit den 60er Jahren zunutze. In manchen Arztpraxen werden die Patienten darüber informiert, daß Mikrowellennahrung keimarm und damit empfehlenswert sei, und die Schweizerische Krebsligaspricht sogar in einer Broschüre über Krebs und Ernährung von "schonenden Zubereitungsarten", bei denen sich "nur sehr wenige Mutagene entwickeln". Tatsächlich gibt es aber Forschungsergebnisse, die ganz andere Schlüsse nahelegen. Zunehmend mehr Verbraucher schöpfen den Verdacht, daß Mikrowellen alles andere als harmlos sind.
Funktionsprinzip
Das physikalische Prinzip, auf dem der Mikrowellenofen beruht, ist denkbar einfach: Kernstück des Ofens ist das sogenannte Magnetron, das ein Wechselstromfeld erzeugt. Die hochfrequente Umpolung in diesem elektromagnetischen Feld zwingt die Moleküle in den Lebensmitteln – besonders die Wasserdipole, aber auch Aminosäuren, Lipide und Proteine – dazu, sich ständig ihrer Ladung gemäß in diesem Feld auszurichten, d. h. sie schwingen bis zu 5 Milliarden Mal pro Sekunde hin- und her und erzeugen so Reibungshitze. Das Kochgut wird auf diese Weise von innen heraus erwärmt, während Kochgeschirr und Ofengehäuse, die keine Mikrowellen absorbieren, kalt bleiben. Dieser Erwärmungsvorgang steht in absolutem Gegensatz zur konventionellen Erhitzung von Lebensmitteln, bei welcher die Wärmeenergie an der Oberfläche eines Lebensmittels zugeführt und durch Wärmeleitung in das Innere des Produktes weitergeleitet wird.
Damit sich die verschiedenen Anwendungsbereiche dieser hochfrequenten Radarwellen nicht gegenseitig stören, wurde für die industrielle und medizinische Anwendung von Mikrowellen, Haushaltskochgeräte eingeschlossen, eine Frequenz von 2,45 GHz, entsprechend einer Wellenlänge von ca. 12 cm, festgelegt.Das Phänomen der Wärmeentwicklung durch Mikrowellenbestrahlung war bereits 1946 durch einen Zufall während eines Experiments mit einer Magnetfeldröhre entdeckt worden. Einem der beteiligten Forscher, Percy Spencer, fiel auf, daß ein Schokoladenriegel in der Jackentasche sich in eine klebrige Masse verwandelt hatte, obwohl Spencer selbst keinerlei Wärme verspürte. Man begann daraufhin, ein neues Küchengerät zu entwickeln, das sich diesen Effekt der Wärmeentwicklung zunutze machte, und 1952 bereits konnte ein auf Privathaushalte zugeschnittener, platzsparender Mikrowellenherd auf dem Markt angeboten werden – unter Lizenz der Raytheon-Company.
Grenzwerte und Leckstrahlung
Spätestens seit dem ersten Einsatz von Mikrowellen im letzten Weltkrieg weiß man im Westen von deren Schädlichkeit in bezug auf biologische Systeme. Russische Forscher hatten sogar schon in den 30er Jahren die Auswirkungen von Mikrowellenstrahlung geringer Leistungsdichte auf das Zentralnervensystem von Menschen und Tieren untersucht. Die daraus abgeleiteten äußerst strengen Sicherheitsnormen wurden von westlichen Fachkollegen jedoch nicht ernstgenommen und noch in den 60er Jahren um das Tausendfache überschritten.
Eine Untersuchung von Mikrowellenhaushaltsgeräten in Washington und zwei Bundesstaaten der USA hat Ende der 80er Jahre gezeigt, daß aus den Koch-, Auftau- und Grillgeräten auch bei geschlossener Türe bis zu einem Viertel mehr an Strahlungsintensität frei wird, als die von der Elektroindustrie übernommene Sicherheitsgrenze von 10 mW/cm2 vorschrieb. Bei einem Warentest mußten von 30 Mikrowellenöfen allein 24 als zu gefährlich ausgesondert werden. Die Leckstrahlungen dieser Geräte erreichten bis zu 20 mW/cm2.
Nach der Senatskomitee-Anhörung, in der dies zur Sprache kam, brach eine heftige Kontroverse zwischen Wissenschaft und Industrie über die Sicherheit des Kochens mit Mikrowellen aus. Sie dauert in den USA noch immer an. Der größte Hersteller von Mikrowellenanlagen, die Raytheon-Company, die auch Gewerbebetriebe und Kantinen mit großen Koch- und Trocknungseinrichtungen beliefert, beteuerte gegenüber dem Komitee, die Geräte der Firma seien mit Sicherheitsreserven versehen, und außerdem sei es "auf jeden Fall klar, daß Mikrowellen im Gegensatz zu Röntgenstrahlen keine kumulative Wirkung entfalten". Dagegen schrieb ein bekannter Universitätsprofessor an das Komitee:
"Wir haben einwandfrei bewiesen, daß Mikrowellen, die auf die Augen treffen, folgende schädliche Wirkung haben: mehrfache kurze Bestrahlungen, die einzeln nicht schmerzhaft sind und anfangs keine Folgen zeigen, führen bei häufiger Wiederholung zu einem dauernden Augenleiden. Also ist mit dieser nichtionisierenden Strahlung ein gefährlicher kumulativer Effekt verbunden." [1]
Das gilt übrigens auch für die Mikrowellenherde im Haushalt. Ohne weiteres kann eine Hausfrau dadurch, daß sie Tag für Tag vor einem unsichtbaren Strahlenleck ihres Kochgeräts steht, einen Augenschaden erleiden, wenn der Ofen in Gesichtshöhe angebracht ist; sie könnte möglicherweise sogar erblinden. Diejenigen Bereiche des Organismus, die eine sehr geringe Durchblutung, d. h. Wärmeabfuhr, aufweisen, reagieren im allgemeinen am empfindlichsten auf Mikrowellen, da in diesen Bereichen der Temperaturanstieg größer ist als in gut durchbluteten. Hierzu gehört als kritischster Teil des Körpers die Augenlinse.
Damit während des Betriebs keine Mikrowellen austreten, setzt ein Verriegelungskontakt automatisch das Magnetron außer Betrieb, wenn die Gerätetüre geöffnet wird. In der Schweiz muß die Tür eine Lebensdauer von mindestens 100 000 Schließvorgängen unbeschadet überstehen. Jeder gängige Gerätetyp wird diesem Test unterzogen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, daß ein Gerät, vor allem wenn es älter ist, frei von Leckstrahlung arbeitet, und eine Möglichkeit zur Überprüfung hat der Benutzer nicht.
Das Schweizer Bundesamt für Gesundheitswesen äußerte sich 1992 zum Thema Leckstrahlung wie folgt: "Die aus technisch einwandfrei funktionierenden und sachgerecht angewendeten Mikrowellenhaushaltkochgeräten austretende Mikrowellenstrahlung (Leckstrahlung) stellt für den Menschen keine Gesundheitsgefährdung dar, auch nicht für besonders schutzbedürftige Personen, wie z. B. Schwangere oder Kleinkinder. Feuer und Gas stellen demgegenüber bedeutendere Gefahrenfaktoren dar." [2]
Thermische und nicht-thermische Wirkungen
Neben thermischen, d. h. wärmeverursachten Wirkungen ist auch mit athermischen Wirkungen von Mikrowellenstrahlung zu rechnen, also Wechselwirkungen zwischen Mikrowellenstrahlung und Strukturen in lebenden Organismen, die nicht durch die Reibungshitze bedingt sind. Während in der Sowjetunion auch nicht-thermische Wirkungen bei der Grenzwertfestsetzung berücksichtigt werden, betrachtet man in anderen Ländern, wie z. B. Deutschland, ausschließlich die thermischen Wirkungen. Im Vergleich zu anderen Ländern ist die Bundesrepublik führend, was die Freizügigkeit der Mikrowellenbelastung für die Bevölkerung angeht.
Von wissenschaftlicher Seite aus wird die Quantenenergie der Mikrowellenstrahlung als um einige Zehnerpotenzen geringer beschrieben als diejenige, welche zur Spaltung chemischer Bindungen und zur Einleitung chemischer Reaktionen benötigt wird, so daß man davon ausgeht, daß keine strahlenchemischen Effekte in Nahrungsmitteln nachweisbar sein können. Proteine, Fettsäuren, Vitamine u. a. werden wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge größtenteils chemisch nicht verändert. Trotzdem werden durch die hochfrequente Umpolung Molekülstrukturen verformt, ja sogar die Zellwände im Gargut zerstört. In histologischen Untersuchungen wurde dies beim Mikrowellengaren von Karotten und Brokkoli festgestellt. Im Vergleich dazu blieben beim konventionellen Garen die Zellstrukturen intakt.[3] Sogar die Entstehung unbekannter, mikrowellenbedingter Substanzen ist denkbar. Die Zellen des Gargutes werden durch die mikrowellenerzeugten elektrischen Umpolungen destruktiv polarisiert. Dabei können freie Radikale entstehen. Alle Radikale haben eine besondere chemische Reaktionsfreudigkeit und gehen leicht zellfremde und zellfunktionsstörende Verbindungen ein. Sie können durch ihre Wechselwirkung mit Enzymen auch Fehlsteuerungen biologischer Prozesse bewirken.
Zudem wird durch Induktion das Kochgut selbst zum Träger und zur Sekundärquelle dieser technisch erzeugten Strahlung. Anhand der Leuchtkraft lumineszierender Bakterien konnte ein signifikanter Zusammenhang zwischen der Aufnahme technischer Mikrowellenenergie aus bestrahlten Nahrungsmitteln und der anschließend im Blutserum von Probanden gemessenen Leuchtkraft festgestellt werden. Die Lumineszenz der Bakterien in Kontakt mit dem Serum von Probanden, die im Mikrowellenofen aufbereitete Nahrung aufgenommen hatten, war signifikant höher als jene in Kontakt mit Seren von Probanden nach Aufnahme der konventionell bzw. roh zubereiteten Nahrungsmittel. Daraus leiteten die Autoren eine induktive Weitergabe dieser technisch erzeugten Energie über die Nahrung auf den Menschen ab [4,5].
In einem Bericht des Instituts für Strahlenhygiene des Deutschen Bundesgesundheitsamtes (BGA) von 1980, bei dem 16 Arbeiten vergleichend ausgewertet wurden, werden folgende Wirkungen von Mikrowellenstrahlungen thermischer und nicht- thermischer Art beschrieben [6]:
Aktivitätsänderungen von Enzymen und Beeinflussung enzymatischer Prozesse,
Beeinflussung von Schilddrüse und Nebenniere und ihren Hormonen,
Auswirkung auf die Zusammensetzung bzw. Funktion von Blutbestandteilen,
Beeinflussung des Zellwachstums und Chromosomenveränderungen,
Trübung der Augenlinsen (Grauer Star),
Beeinflussung der Konzentration bzw. Funktion von Blutbestandteilen und Hormonen im Gehirn.
Ende der 70er Jahre wurde in den USA ein forensisches Forschungsdokument vorgelegt, das bereits alarmierende Erkenntnisse über die Zerstörung des Nährwerts von Nahrungsmitteln, Karzinogenbildung und direkte biologische Auswirkungen von Mikrowellen auf den Menschen beschreibt.
Mikrowellenbestrahlung hat Folgen
Ein wesentlicher Effekt der Mikrowellenbehandlung ist die schnelle Erwärmung des Gargutes im Vergleich zu herkömmlichen Erhitzungsverfahren. Die schnelle Erhitzung von Lebensmitteln mit Mikrowellen kann zu ungleicher und kaum vorhersagbarer Wärmeverteilung in den Lebensmitteln führen – unter Bildung von sogenannten cold spots und hot spots, d. h. kalten bzw. heißen Bezirken, wobei Keime häufig nicht ausreichend inaktiviert werden. Kurze Erhitzung mikrobiell stark belasteter Lebensmittel im Mikrowellenofen bedeutet also ein deutlich höheres Gesundheitsrisiko [7].
Der ungleichen Wärmeverteilung in Mahlzeiten aus dem Mikrowellenofen ging man auch am Universitäts-Institut für Medizinische Mikrobiologie in Leeds, England, nach: Zwei britische Wissenschaftler berichteten, daß definierte Portionen von Kartoffelbrei um so niedrigere Temperaturen im Inneren aufwiesen, je höher deren Salzgehalt war. Die Autoren kamen zu dem Schluß, daß hohe Ionenkonzentrationen in den zu erwärmenden Materialien zum großen Teil die elektromagnetischen Strahlen im Mikrowellenherd bereits an der Oberfläche abfangen. Das würde erklären, warum im Mikrowellenherd erhitzte (salzreiche) Fertiggerichte außen schon kochen, während sie innen noch kühl sind [8]. Als Folge davon drohen Vergiftungen durch Salmonellen und Listerien, wenn beispielsweise Hühnerfleisch ungenügend durchgegart wird.
Die Anthroposophin A. Bohmert erwähnte in einem Vortrag folgenden Versuch: Wasserproben wurden im Mikrowellengerät und mit anderen Kochenergiequellen erwärmt und wieder abgekühlt. Mit den verschiedenen Proben wurden Getreidekörner benetzt und das Keimen beobachtet. Nur das mit Mikrowellen erwärmte Wasser brachte das Getreide nicht zum Keimen.
In den USA wurde durch P. Czerski und W. M. Leach [9] 1973 im Tierversuch nachgewiesen, daß Mikrowellen Blutkrebs erzeugen. Die US-Behörde für Strahlenschutz NCRP gab Ende der 80er Jahre bekannt, daß bei Kindern von Frauen, die Mikrowellengeräte bedienen, eine erhöhte Mißbildungsrate auftritt.
In einem Krankenhaus in Minneapolis, Minnesota, wurden Anfang der 90er Jahre Informationsblätter verteilt, die davor warnten, Babynahrung mit Mikrowellen zu erhitzen, weil dies die Nahrungsmittelbestandteile verändere. In Tulsa, Oklahoma, starb 1991 eine Patientin an einem anaphylaktischen Schock, nachdem sie bei einer Transfusion Vollblut erhalten hatte, das im Mikrowellenofen erwärmt worden war. Offenbar hatte sich das Blut unter der Bestrahlung derart verändert, daß es für den Organismus der Patientin tödlich war. Im selben Jahr erbrachte man im New England Medical Center in Boston den Nachweis, daß sowohl die Struktur als auch die Funktion von Erythrozyten (rote Blutkörperchen) nach Mikrowellenerwärmung unbeeinträchtigt bleiben. Woran starb dann die Patientin?
Milch als warnendes Beispiel
Derartige wissenschaftliche Untersuchungen bleiben den Nachweis schuldig, daß keine qualitative Veränderung der bestrahlten Materie stattfindet, beispielsweise durch eine Beeinträchtigung ihres charakteristischen feinstofflichen Energiefeldes, wie sie auch bei dem Keimfähigkeitsversuch eine Rolle gespielt haben dürfte. Eine interessante Untersuchungsmethode zu diesem Thema stellte Le Laboratoire associatif pour l’application des tests sensibles (LAPATS) vor. Mittels eines speziellen Kristallisationsverfahrens für Probensuspensionen lassen sich eindeutige Rückschlüsse auf Art und Herkunft der untersuchten Nahrungsmittel ziehen, z. B. biologisch angebaut oder nicht, bestrahlt worden oder nicht, und mit welcher Methode sie erhitzt wurden. Die Kristallisationsmethode zeigte, daß Nahrungsmittel sich bei Mikrowellenerhitzung negativ verändern. Mikrowellengekochte Milch erwies sich als derart "denaturiert", daß man vom Verzehr abraten mußte.
Eine Arbeitsgruppe der Stanford University School of Medicine in Kalifornien fand heraus, daß mikrowellenbestrahlte Muttermilch bei hohen Temperaturen (72-98°C) einen Aktivitätsverlust sämtlicher Abwehrfaktoren zeigte und daß bei 98°C das E.coli-Wachstum um das 18fache gegenüber der Kontrolle vermehrt war. Mikrowellenerhitzung auf 20-53°C hatte zwar keinen Effekt auf das Gesamt-IgA (Immunglobulin A), aber der Lysozymgehalt der Milch nahm signifikant ab. Sogar nach Mikrowellenerwärmung auf 20-25°C war das E.coli-Wachstum verfünffacht gegenüber der Kontrolle. Da sich die immunologischen Eigenschaften der Milch unter Mikrowelleneinwirkung durchweg signifikant verminderten, gelangten die Autoren zu dem Schluß, daß Mikowellenbestrahlung keine geeignete Erhitzungsmethode sei. Sie vermuteten, daß nicht nur thermische sondern auch athermische Effekte eine Rolle spielen müßten, da die Verminderung der IgA- und Lysozym-Aktivität gegen die E.coli-Bakterien bei niedrigen Temperaturen nicht durch die Erwärmung allein zu erklären sei [10].
Eine weitere an Milch durchgeführte Untersuchung ergab Aminosäureveränderungen in Nahrungsmittelproteinen nach Mikrowellenbehandlung, die bei konventioneller Erwärmung nicht zu beobachten waren. Die Mikrowellen spalteten Milcheiweiße in Aminosäuren, die in der Natur nicht vorkommen. Besonders D-Prolin und cis-D-Hydroxiprolin waren signifikant erhöht. In biologischem Material liegt normalerweise linksdrehendes L-Prolin vor. Lubec et al. [11] warnten davor, daß diese Isomere in körpereigene Peptide und Proteine eingebaut werden und damit zu strukturellen, funktionellen und immunologischen Veränderungen führen könnten. D-Prolin wurde zudem im Tierversuch als neurotoxisch beschrieben. Man beeilte sich von wissenschaftlicher Seite, diese unbequemen Ergebnisse baldmöglichst als fragwürdig erscheinen zu lassen. Immerhin hatte das Nestlé Research Centre kurz darauf publiziert, daß Mikrowellennahrung ebensogut, wenn nicht besser sei, als konventionell erhitzte Nahrung. Sogar Lubec selbst "widerrief" 1990 seine Schlußfolgerungen, als der Druck von seiten der Industrie zu groß wurde.
Mensch und Mikrowellennahrung
Wie wirkt sich Mikrowellennahrung auf den menschlichen Organismus aus? Ob und in welchem Ausmaß diese Nahrung schädlich ist, kann zur Zeit nur über ihre Auswirkungen auf den lebenden Organismus überprüft werden.
Das Schweizer Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) lehnte in seinem 1992 veröffentlichten Bulletin chronische Fütterungsversuche an Tieren zur gesundheitlichen Beurteilung von mikrowellenerhitzten Lebensmitteln rundweg ab – mit der Begründung, diese seien "nach dem heutigen Wissensstand nicht notwendig und müßten aus Gründen des Tierschutzes abgelehnt werden (sogenannte "unnötige" Tierversuche)".
1989 machte der schweizer Umweltbiologe Dr. H. U. Hertel der Universität von Lausanne den Vorschlag, eine Untersuchung über die Auswirkung von mikrowellenbehandelter Nahrung auf den menschlichen Organismus durchzuführen. Zusammen mit Prof. Bernard Blanc entwickelte er ein Programm, das dem Schweizer Nationalfonds vorgestellt wurde. Die geschätzten Kosten für die geplante Studie betrugen ca. 150 000 SFr. Die Bereitstellung der erbetenen finanziellen Mittel wurde jedoch mit dem Argument verweigert, daß auf diesem Gebiet kein Forschungsbedarf bestehe. Da die beiden Wissenschaftler nicht so leicht klein beigeben wollten, beschlossen sie, den Umfang der Studie so weit zu reduzieren, daß sie ihr Experiment aus eigener Tasche finanzieren konnten: Ihre Studie über den Einfluß von mikrowellenbehandelter Nahrung im Vergleich zu konventionell aufbereiteter Nahrung auf den Menschen erbrachte den Beweis, daß Nahrung, die im Mikrowellenofen zubereitet wurde, unmittelbar nach der Aufnahme auffällige Veränderungen im Blut von Probanden bewirkte [4,5]. Die Autoren beschrieben diese als zum Teil hochsignifikant und zogen daraus den Schluß, daß hier der Beginn eines pathologischen Prozesses, wie z. B. bei der Entstehung von Krebs vorlag.
Verbraucherschutz
Dem Verbraucher wird eine Gerätesicherheit suggeriert, die auf Grenzwerten und Gerätenormen basiert, welche von sogenannten Sachverständigen festgelegt werden. Deren zugrundeliegende Forschungsarbeit erweist sich bei näherer Betrachtung allerdings oft genug als Augenwischerei. Erstens sind diese Experten zumeist keine unabhängigen Forscher und entscheiden daher gemäß dem Druck von seiten der Industrie, zweitens ist es in der modernen Wissenschaft generell wohl nicht mehr üblich, sich der Suche nach der Wahrheit zu verpflichten.
Die Sicherheitsbestimmungen der Industrie werden beispielsweise in Deutschland vom VDE-Ausschuß festgelegt. Von 18 Mitgliedern dieses Ausschusses kommen 15 aus der Industrie! Es besteht also die Möglichkeit, daß die Gesundheit der Bevölkerung leichtfertig und verantwortungslos wirtschaftlichen Interessen geopfert wird. Es ist nicht leicht, sich gegen diese Lobby durchzusetzen, die zur Täuschung des Verbrauchers einfach behauptet, es gebe keinerlei ernstzunehmende Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung durch Mikrowellenöfen, es gebe sogar genügend Untersuchungen, die das Gegenteil belegen, und nicht einmal vor Gefälligkeitsgutachten und ähnlichen Betrügereien zurückschreckt.
Die Umkehrung des Verursacherprinzips
Derartige Fälle rücken immer häufiger in den Brennpunkt der Aufmerksamkeit und lassen Wissenschaftler wie Betroffene zu dem Schluß kommen: "Zu lösen wären dieses und andere Probleme durch die Umkehrung des Verursacherprinzips. Dann muß nicht mehr der einzelne Betroffene auf sich gestellt den zahlreichen von großen Unternehmen ausgesuchten Rechtsanwälten und Gutachtern Kontra bieten. Dann muß der Verursacher den Nachweis der Unschädlichkeit seines Produktes oder Verfahrens führen und kann gegebenenfalls zur Rechenschaft gezogen werden. Zumindest für bewußte Täuschung und Verletzung der Sorgfaltspflicht sollten Unternehmer und Experten haften und strafrechtlich verfolgt werden können. Fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung sollte genauso geahndet werden können wie bei anderen Straftaten auch." (Antje Bultmann: Käufliche Wissenschaft, Knaur Verlag, 1994.)
Wes Brot ich ess’, des Lied ich sing’
"Die meßbaren Wirkungen der vom Menschen eingenommenen, durch Mikrowellen behandelten Nahrungsmittel bestehen, im Gegensatz zu den unbehandelten Speisen, in Veränderungen im Blutbild, die das Anfangsstadium eines pathologischen Prozesses anzuzeigen scheinen, wie es sich bei der Auslösung eines Krebsgeschehens präsentiert."
(Zitat aus einem Brief von Prof. Dr. Bernard H. Blanc, ETH Lausanne an Dr. Hans U. Hertel)
Prof. Blanc (ehem. Institut für Biochemie, ETH Lausanne) hat sich in der FernsehsendungKassensturz vom 28.01.92 und gegenüber der Presse in aller Form von der Präsentation und von ihm mit verfaßten Interpretation dieser Forschungsergebnisse distanziert. Gleichwohl gab er gegenüber der Basler Zeitung im Februar 1992 zu: "Das heißt aber nicht, daß weitere Forschung unterbleiben darf, denn die Veränderungen im Blut geben doch Hinweise darauf, daß durch die Bestrahlung etwas im Körper geschieht." Gegenüber Dr. Hans U. Hertel, dem Ko-Autor, andererseits gestand er, daß er Konsequenzen befürchten müsse, und daß ihm die Sicherheit seiner Familie wichtiger sei als alles andere: Nennt sich das Freiheit für Wissenschaft und Forschung?
Wirbel um die Wahrheit
Selten hat ein Bericht eine so heftige Reaktion hervorgerufen wie die schweizer Studie über die Unverträglichkeit von mikrowellenbehandelter Nahrung: Journalisten und Mikrowellengegner, Industrie und Handel traten auf den Plan und lieferten sich eine heiße Schlacht, die bis heute andauert.
Der Fachverband Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe Schweiz (FEA) klagte gegen Dr. Hertel, mit der Begründung, er habe gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen. Das Gericht gab dem Fachverband recht und verurteilte Hertel. Prof. Michael Teuber, ordentlicher Professor für Lebensmittelmikrobiologie an der ETH Zürich, der als Gutachter für den FEA geladen war, hatte nach eigenen Aussagen Hertels Studie nie gesehen, bezeichnete sie aber dennoch "als wissenschaftlich nicht nachprüfbar". In seiner Stellungnahme zur Sicherheit von Mikrowellenherden vom 29.02.92 schrieb er dazu: "Die Veröffentlichung kann beim jetzigen Stand des Wissens und sorgfältiger Abwägung aller bekannten Wirkungen der Mikrowelle nur als unverantwortliche und tendenziöse Panikmache bezeichnet werden, für die es keinerlei gesicherten und nachprüfbaren Anlaß gibt."
Er verwies das Gericht auf eine in Arbeit befindliche Dissertation, für welche er als Referent verantwortlich zeichnete. Diese würde, wie er versicherte, die Unschädlichkeit von Mikrowellenbestrahlung beweisen, dies sei schon an den ersten Resultaten erkennbar. Die Arbeit wurde 1994 schließlich vorgelegt – in aller Stille. Sie beschreibt die Untersuchung thermischer Einwirkungen von Mikrowellen auf Bakterien, mit Schwerpunkt auf möglichen genetischen Veränderungen [12]. Es ist kaum verwunderlich, daß sie seitdem sozusagen in der Versenkung verschwand. Professor Teuber hatte offenbar vor Gericht das Thema verfehlt.
Tele 5 und RTL plus interviewten Dr. Hertel, zahlreiche Zeitungen und Zeitschriften berichteten über die Studie, die in verkürzter Form erstmals im Journal Franz Weber erschienen war. Das größte Echo löste das Interview aus, das Thomas Ohrner am 3. Januar 1992 mit Dr. Hertel in der Sendung Zu Hause mit Tele 5 führte. In dieser Sendung gab Thomas Ohrner anschließend den Rat, den Mikrowellenofen in den Keller zu stellen.
Die Reaktion verspürte vor allem der Handel: Scharenweise brachten die Kunden ihre zu Weihnachten erhaltenen Mikrowellenherde zum Händler zurück. Diese wiederum machten die Hersteller rebellisch, welche sich daraufhin bei Tele 5 beklagten und eine zweite "objektivere" Sendung forderten. Zur zweiten Diskussionsrunde waren eingeladen: Professor Dr. Ing. Horst Pichert, Weihenstephan (Lehrstuhl für Haushalt und Ernährungswissenschaft), Dr. Matthes vom Institut für Strahlenhygiene, Neuherberg, Unterabteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz und Herr Heß von der Mikrowellenentwicklungsabteilung der Firma Bosch. Professor Pichert konnte allerdings wegen Unpäßlichkeit nicht erscheinen.
Die Diskussion, die von den Moderatoren leider stark zugunsten der Industrievertreter gelenkt wurde, verlief wie immer bei solchen Veranstaltungen: Sie ging aus wie das Hornberger Schießen. Zurück blieb ein nach wie vor verunsichertes Publikum, wobei in diesem Fall Verunsicherung schon der erste Schritt auf dem Weg zur Wahrheit ist.
Mikrowellennahrung ist krebserregend
Eine einzelne Mahlzeit, die wir uns in einem Mikrowellenherd warm machen, bringt uns nicht um, aber nach längerer Zeit wird das veränderte Essen so viele Blockierungen im Körper verursachen, daß er beginnen wird zu rebellieren. Eines Tages wird die Welt aufwachen und feststellen, daß Mikrowellen Krebs verursachen, schlimmer noch als Zigaretten. Es ist ein schleichender Tod, wenn das Essen im Mikrowellenherd zubereitet worden ist. Man spart vordergründig betrachtet etwas Zeit, wenn man sich morgens seinen Kaffee im Mikrowellenherd heiß macht – aber was wir an Zeit einsparen, das schneiden wir an unserem eigenen Leben ab. Es gibt auf der ganzen Welt keine Heilmethode, die das verhindern kann, solange wir nicht aufhören, diese Geräte zu benutzen. mcw
Literatur
[1] Brodeur, P. (1987): Mikrowellen – die verheimlichte Gefahr. - Pfriemer, Wiesbaden, Berlin.
[2] BAG-Bulletin (1992): Gesundheitliche Risiken durch Mikrowellenkochgeräte im Haushalt? – 10: 138-47.
[3] Schrumpf, E. / Charley, H. (1975): Texture of Broccoli and Carrots cooked by microwave energy. - J. Food Science, 40: 1025-29.
[4] Blanc, B. H. / Hertel, H. U. (1992): Comparative Study about the Influence on Man by Food Prepared Conventionally and in the Microwave-Oven.
[5] Blanc, B. H. / Hertel, H. U. (1992): Hände weg vom Mikrowellenherd! - raum&zeit special Nr. 6, Ehlers, Sauerlach.
[6] Lotz, K.-E. (1990): Sind Mikrowellenherde Gefahrenherde? - Ulmer, Tuningen.
[7] Ehret, W. (1990): Gefahr durch Mikrowellenherd? – Selecta 26/27: 1285.
[8] Dealler, S. F. / Lacey, R. W. (1990): Superficial microwave heating. - Nature 344: 496.
[9] Czerski, P. et al. (1974): Influence of microwave radiation on the haemaTextanfangoetic system. In: Biologic Effects and Health Hazards of Microwave Radiation. - Polish Medical Publishers, Warschau.
[10] Quan, R. et al. (1992): Effects of Microwave Radiation on Anti-infective Factors in Human Milk. – Pediatrics, 89 (4): 667-69.
[11] Lubec, G. et al. (1989): Aminoacid Isomerisation and Microwave Exposure. - The Lancet, 2 (8676): 1392-93.
[12] Guillaume-Gentil, O. (1994): Quantitative Bestimmung der thermischen Einwirkung von Mikrowellen (2,450 GHz) auf sensitive mikrobiologische Systeme: Lebensfähigkeit, Mutagenese, DNA-Reparatur, Enzymaktivitäten und Plasmidtransformation. – Dissertation, ETH, Zürich.
http://www.naturalscience.org/de/journal/artikel/mikrowellen.html
©The World Foundation for Natural Science
Nachricht von Bernd Schreiner
Dazu auch:
http://www.das-gibts-doch-nicht.de/seite2583.php
Krebs durch Mikrowellenöfen
http://omega.twoday.net/stories/431664/
Mikrowellenofen
http://omega.twoday.net/stories/197270/
MICROWAVE DANGERS: How unseen frequencies can harm your health
http://www.choosecra.com/htmlpages/news/reports/microwavedanger.html
Radiation Ovens: The Proven Dangers of Microwaves
http://omega.twoday.net/stories/485972/
The Hidden Hazards Of Microwave Cooking
http://omega.twoday.net/stories/485968/
Microwave oven info
http://omega.twoday.net/stories/491151/
http://omega.twoday.net/topics/Mikrowellen/
Starmail - 7. Apr, 18:30