Mobilfunk

22
Aug
2006

Telefonieren wir uns zu Tode? Handys erhitzen Hirn auf bis zu 10000 Grad!

CLAUDIUS SCHULTZE

Die Hamburger haben Angst vor ihren Handys. 82 Prozent fürchten sich nach einer Emnid-Umfrage vor schädlichem Elektro-Smog der Mobiltelefone - bundesweit sind es "nur" 55 Prozent. Sorgen sich die Hamburger zu Recht? Studien zeigen, dass Handy-Strahlung Zellen verändert. Neueste Erkenntnis: Weil die kleinen Begleiter Mikrowellen erzeugen, wirds im Gehirn knalleheiß: Sogar 10000 Grad können entstehen!

Die Kosten sinken, Flatrates breiten sich aus. Immer mehr Menschen nutzen das Handy als Ersatz fürs Festnetz. Statistisch gesehen hat jeder Deutsche ein Handy. Doch die Telefone senden elektromagnetische Strahlen aus. Und noch ist unklar, wie gefährlich das ist. Am Max-Planck-Institut für Kolloid- und Grenzflächenforschung wurde gerade Beunruhigendes festgestellt. "Jeder weiß, dass in der Mikrowelle einiges in Sekunden und anderes nur langsam heiß wird", so Direktor Markus Antonietti. "Dummerweise erhitzen sich bestimmte Stellen im Gehirn sehr schnell."

Richtlinien geben vor, dass die Erwärmung von Körperteilen beim Telefonieren ein Grad nicht überschreiten darf. Doch in der Realität kann nur die mittlere Temperatur gemessen werden. Die Forscher um Antonietti bestrahlten deshalb eine Art künstliches Gehirn, um genauere Temperaturdaten zu bekommen. Das schockierende Ergebnis: Wo der Testaufbau am ehesten Zellteilen im Gehirn ähnelte, gabs die stärksten Erhitzungen. "Wie viel genau, kann man nicht sagen. Aber einige Teile absorbieren hundert Mal mehr Energie als angenommen. Das kann für Sekundenbruchteile 10000 Grad und mehr erzeugen", so Antonietti. "Und die Energie aus Handys schüttelt die Moleküle so heftig durch, dass sogar Löcher in der Zellmembran entstehen."

Ob und wie gefährlich das ist, will Antonietti nicht sagen. Der Professor legt Wert darauf, dass er Handys nicht verteufelt. Schließlich nutzt er selbst eins. Nur eben so selten und kurz wie möglich. Und seine Kinder dürfen maximal fünf Minuten am Stück am Handy quasseln.

Das Ergebnis einer von der EU finanzierten internationalen Studie zu den Gefahren des Mobilfunks vor zwei Jahren ist noch erschreckender. Im Reagenzglas haben die Handystrahlen gentoxische Wirkungen gehabt - sie zerstörten Teile der DNA. "Sowas steht am Anfang jeder Krebserkrankung", so Projektkoordinator Franz Adlkofer. Und das bei Strahlen weit unter den Grenzwerten. Lange konnten die Resultate nicht wiederholt werden und wurden stark angefeindet. Doch eine indische Studie hat jetzt das gleiche Ergebnis geliefert - und zwar bei lebenden Menschen.

Warum die Schäden auftreten, bleibt unklar. "Auch ist das nicht der Beweis, dass Handys Krebs verursachen", so Adlkofer, der selbst nur mobil telefoniert, wenns wirklich nötig ist. "Aber es ist fahrlässig, so zu tun, als gäbe es kein Risiko. Wir brauchen mehr Forschung!" Denn die wird seiner Meinung nach sehr erfolgreich von der Mobilfunkindustrie in Verbindung mit Teilen der Politik torpediert.

Immer wieder berichten kritische Forscher, wie mit Drohungen und Rufschädigungen versucht wird, sie mundtot zu machen. Parallel rollt derzeit eine Werbewelle durchs Land, um Verbrauchern die UMTS-Technik nahezubringen. Dabei sei UMTS noch gefährlicher, sagt Adlkofer: "Wir alle befinden uns in einem gigantischen Freilandversuch mit ungewissem Ausgang!"

Info: 82 Prozent der Hamburger fürchten sich vor Handystrahlung. Sie auch?

"Ich habe einen Homezone-Vertrag. Deshalb telefoniere ich mehr als eine Stunde am Tag mobil. Auch im Auto benutze ich das Handy. Dass es dort stärker strahlen könnte, ist mir völlig gleich"

Jan Altenschmidt (36), Produktmanager "Ich trage das Handy immer in der Brust- oder Hosentasche. Es stört mich zwar, aber Bedenken habe ich keine"

Christian Sänger (38), Molekularbiologe "Ich telefoniere wenig mit dem Handy - wenn, dann beruflich. Eigentlich mache ich mir keine Gedanken"

Antje Ritter (27), Rechtsanwaltsgehilfin "Ob TV oder Telefon - es strahlt doch überall. Klar denkt man nach, wenn man von den Gefahren hört"

Teawon Moon (25), Student "Ich habe keine Angst vor der Handystrahlung. Auch nachts lasse ich das Telefon an. Ich lasse mich damit wecken"

Alexandra Glaedt (24), kaufm. Angestellte "Manchmal habe ich nach dem Telefonieren Kopfweh. Ob das an meinem Handy liegt? Ich weiß es nicht"

WIE SIE SICH SCHÜTZEN KÖNNEN

Beim Handykauf Wichtig ist der SAR-Wert. Er gibt an, wie stark das Handy strahlt. Gemessen wird in Watt pro Kilogramm. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 2,0 W/kg. Die im Artikel genannten Zellschäden traten aber bereits bei 0,3 W/kg auf. Zweites Kriterium ist das Abstrahlverhalten. Je besser es ist, desto weniger stark muss das Handy senden. Da beide Werte selten auf der Verpackung stehen - Verkäufer fragen! Bei der Handynutzung Das britische und dänische Gesundheitsministerium warnen davor, dass Kinder viel telefonieren. Für alle gilt Beim SMS-Senden das Handy vom Körper fernhalten. Nicht im Auto oder bei schlechtem Empfang telefonieren. Möglichst Head-Set benutzen. Nachts ausschalten. Andere Strahlenquellen W-Lan und schnurlose Telefone strahlen weniger als Handys. Beim Telefonkauf beachten, dass es nicht im Stand-by-Betrieb strahlt. Keine Stationen in Kinder- und Schlafzimmer stellen.

(MOPO vom 23.08.2006 / SEITE 10-11)

© Copyright 1996-2005 MOPO Online GmbH

http://www.mopo.de/2006/20060823/hamburg/politik/telefonieren_wir_uns_zu_tode.html

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Handy-Studie - Strahlen erhitzen Gehirnteile auf 10.000 Grad
http://www.dsltarife.net/news/1779.html

Max-Planck-Forscher: "Handystrahlung ist der Horror"
http://omega.twoday.net/stories/2558696/

Dicke Post in der Hamburger Morgenpost
http://www.gigaherz.ch/1061

Genetische Schäden bei Mobiltelefonbenützern
http://www.gigaherz.ch/1041

Trotz „Headset“ vierfaches Unfallrisiko bei Autofahrten
http://freepage.twoday.net/stories/2562010/

21
Aug
2006

Gedanken zum Mobilfunk der anderen Art

HLV INFO 90/AT

21-08-2006

Kampschulte 17-08-06

Mobilfunk ??????

Gedanken zu einer Technik mal von einer anderen Seite. Ich glaube diese Art der Betrachtung ist wichtig. Nicht der Streit über Grenzwerte, die keine sind. Sondern die negativen Seiten einer Technik. Ich finde die negativen Seiten sollten mehr Beachtung finden, gerade bei den Kritikern. Die Aufzählung erhebt nicht den Anspruch vollständig zu sein.

In den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde mit dem Mobilfunk rumexperimentiert.

Er sollte für alle Menschen benutzbar gemacht werden.

Bei Versuchen mit der Strahlung für Mobilfunk, sind in Bayern einige Tornado- Kampfflugzeuge abgestürzt, weil sie von der Strahlung getroffen wurden. Man hatte sich auf Mikrowellen –Strahlung festgelegt, man war sich nur über die Höhe der Strahlung nicht im Klaren. Das System ist für die Industrie billig und kostengünstig aufzubauen.

Es gab erst verschiedene Systeme, aber die waren nicht leistungsstark genug, um zu einer Massenware zu werden.

Dann haben die Versuche mit der heutigen Technik angefangen man hatte das Digitale erfunden. Es konnte kleiner und handlicher entwickelt werden und auch kostensparender.

Jetzt war es für die große Masse erschwinglich. Es wurden mit großem Getöse die Lizenzen versteigert, der Staat steckte 100 Milliarden DM ein. Der Aufbau der heutigen Netze konnte beginnen, damals redete man davon, dass 25% der Bevölkerung erreichbar sein sollten. Heute hat man fast 100% erreicht. Manche haben 3 und mehr Handy in der Tasche, das sind die ganz wichtigen. Oder für jede Freundin oder Freund eins.

Untersuchungen über die Gefährlichkeit des Mobilfunks haben nie stattgefunden. Vor Ort wurde nie überprüft, ob die Technik nicht doch schädlich ist. Die Politik war hierbei ein verlässlicher Helfer. Man ist so weit, dass die Festnetze jetzt zerstört werden sollen. Das heißt, in die Häuser sollen Hotspots eingebaut werden, hier in Frankfurt sind sie schon soweit. Den Kunden wird es schon angeboten.

Man hat die Technik die von Mobilfunk gestört wurde in den Jahren systematisch umgebaut, so dass sie nicht mehr gegen die Strahlung anfällig ist. Man kann es an den Forderungen sehen, Mobilfunk in Flugzeugen benutzbar zu machen, oder in Krankenhäusern. Die ersten Kliniken in NRW haben bereits Mobilfunk für Patienten zugelassen. Es wird bewusst das Risiko eingegangen, dass es noch alte Geräte gibt, die störanfällig sind. Herzschrittmacher, Hörgeräte oder medizinische Geräte im Krankenhaus. Den Menschen konnte man nicht umbauen und auf die Strahlung einstellen. Dies ist unser Problem, es wird aber nicht zur Kenntnis genommen. Grenzwerte wurden erfunden von Merkel und dem privaten Verein ICNIRP. Sie haben nichts mit Vorsorge zu tun, es wird aber dem Handynutzer erzählt, es wäre ein Schutz für sie. Alle glauben es. Es ist wie bei den Rauchern. „Grenzwerte gleich Planungssicherheit für die Industrie. Schutz vor Regress“.

Was ist durch Mobilfunk besser geworden?

Kinder können sich heute leichter Pornos und Gewaltvideos ansehen.

Verbrechen können heute leichter ausgeführt werden, da die Kommunikation mit Handy besser klappt.

Terroristen haben es heute leichter, ihre Anschläge durchzuführen, siehe London.

Betrug ist Tor und Tür geöffnet. Die Abzocker haben Hochkonjunktur. Das Kleingedruckte in der Werbung ist kaum noch zu lesen es wird immer kleiner. Die Tarife immer undurchsichtiger. Viele Menschen sind hoch verschuldet.

Für den Aufbau der Antennen wurden und werden die Gesetze zurechtgestrickt, die Politik ist ein guter Gehilfe und Erfüller für die Wünsche der Betreiber.

Die Verbrechen die erst durch Handy möglich werden, vermehren sich wie Sand am Meer.

Verkehrsunfälle durch Handy sind an der Tagesordnung, dürfen aber nicht erwähnt werden.

Schulen werden zu Strahlungsräumen ausgebaut, Laptop auf WLAN Technik. Da Kabel zu teuer sind, zwanzig bis dreißig Laptops in einem Raum, dazu noch die Handys in der Hosentasche. Hier wird jeder sogenannte „Grenzwert“ überschritten aber wen interessiert das? Die Eltern am wenigsten.

Babys werden auch mit Mobilfunktechnik überwacht.

Wissenschaftler, die kritisch über Mobilfunk denken und die Gefährlichkeit sehen, werden zum Teil mit Berufsverbot belegt, oder Mundtot gemacht.

Studien die Negatives zu Tage bringen werden erst gar nicht veröffentlicht. Zu Beweisen wird einfach Hinweis gesagt und damit ist das Thema erledigt. Die Wissenschaft akzeptiert dies. Die Schädlichkeit muss der Benutzer nachweisen.

Das Produkthaftungsgesetz wird beim Mobilfunk einfach außer Kraft gesetzt.

Die Menschen die unter dem Mobilfunk leiden, werden als psychisch Kranke dargestellt. Dies geschieht sogar in der Presse.

Ärzte nehmen das Problem nicht ernst.

Rechtanwälte haben bei Gerichten keine Chance. Richter verstecken sich hinter „Grenzwerten“ und Gutachten, ohne sich Gedanken zu machen.

Presse und TV werden durch Werbeverträge gefügig gemacht. Ein falsches Wort und die Werbeverträge sind hin.

Ich glaube eine Technik mit soviel Kritik und Nebenwirkungen ist noch nie auf den Markt gebracht worden.

Beim Bundesamt für Strahlenschutz liegen noch Forschungsaufträge in Millionenhöhe, die der Steuerzahler bezahlen muss. Aber es wird laut getönt es ist alles im grünen Bereich, von einem PR-Verein der in Millionen schwimmt IZMF.

Forschungsaufträge werden schon mal für private Zwecke durchgeführt, z.B. um Psychopharmaka für Mobilfunkkranke zu entwickeln siehe Mainz.

Das Bundesamt empfiehlt, kein Handy in Kinderhände unter 16 Jahre, in der Schule holen sich die Betreiber ihre Kunden. Hier bei uns stehen sie vor der Schule und passen die Schüler ab.

Bei Pisa wird sich gewundert wie verblödet unsere Jugend ist, im Unterricht wird mit Handy Radio gehört oder SMS oder Gewaltvideo gesehen. Die Lehrer sind machtlos da die Kultusministerin nichts dagegen unternimmt, wie hier in Hessen, sondern es noch fördert.

Ein Hoch auf die Mobilfunktechnik die niemand in dieser Form braucht.

Nach der Werbung auf den privaten TV-Kanälen, gibt es nur Handy, ein Preishit jagt den anderen alles für Null Euro, dass böse Erwachen kommt nach der ersten Rechnung. Nachts darf das horizontale Gewerbe für seine Handyverbindungen werben.

Es ist schon ein großer Fortschritt Mobilfunk zu haben. Ach ja, da sollen auch schon mal Menschen durch Handy gerettet worden sein, besonders bei Unfällen die durch Handy verursacht wurden.

Die totale Überwachung der Bevölkerung steht kurz vor dem Abschluss. Gespräche werden von privaten Firmen aufgezeichnet, die Ortung des Menschen der ein Handy benutzt, klappt schon bis auf den Meter genau, bei Konferenzen wird das Handy schon mal als Abhöranlage benutzt. Orwell 1984 läst grüßen.

Fußballspieler sollen mit Handy auf den Platz laufen, um ständig mit ihren Werbepartnern und bestimmten Zeitungen verbunden zu sein. Steigert den Marktwert.

Aber es ist ja der großen Masse egal, Hauptsache Handy.

Selbst Handykritiker kommen ohne nicht mehr aus.


Mit besten Empfehlungen und freundlichen Grüßen

Ute u. Gerhard Kampschulte

20
Aug
2006

ÖSTERR. HAUSÄRZTEVERBAND UNTER EINFLUSS DER MOBILFUNKLOBBY?

Als Dauerleser Ihrer interessanten Nachrichten darf ich auch Ihnen zwei Attachements zusenden, die aktuell über unsere Vereinsaktivitäten Zeugnis ablegen und auch auf unserer Homepage http://www.risiko-elektrosmog.at einsehbar sind und gerne verbreitet werden können.

http://www.buergerwelle.de/pdf/oehv_arnos_vorschlaege.doc
http://www.buergerwelle.de/pdf/handymasten_auch_unter_kirchturmdaechern.doc


MfG

Erwin.Tripes

2
Aug
2006

Wer haftet für mögliche Gesundheitsschäden durch Mobilfunkstrahlen, wenn es die Betreiber nicht mehr geben sollte?

HLV INFO 84/AT
HLV INFO 85/AT

2-08-2006
7-08-2006

Volker Hartenstein, MdL a.D. 2-08-06
Volker Hartenstein, MdL a.D. 3-08-06


Sehr geehrter Herr Hartenstein,

ich bin Stadträtin in XXXXXXXXXXXX und habe einen Sitz im sogenannten "Runden Tisch Mobilfunk" (gibt es in wenigen bayerischen Städten). Dort werden Mobilfunkstandorte (auch auf städtischen Gebäuden) beschlossen.

Da in letzter Zeit immer mehr Versicherungen keine Schäden mehr durch "Mobilfunkstrahlen" versichern, stellen sich für mich folgende Fragen:

Wer haftet für mögliche Gesundheitsschäden durch Mobilfunkstrahlen, wenn es die Betreiber nicht mehr geben sollte (z.B. durch Konkurs)?

Der/die Grundstückseigentümer/in! Vgl. beigefügtes Musterschreiben des Hessischen Landesverbandes mobilfunksenderfreie Wohngebiete (Hessenbiss.de)
http://www.buergerwelle.de/pdf/hlv_haftung_musterschreiben.rtf


Sollte es wirklich zu nachgewiesenen Gesundheitsschäden innerhalb der Bevölkerung kommen, ist meines Erachtens der Konkurs der Betreiber nur eine Frage der Zeit. Ist dann der Verpächter, in diesem Falle die Stadt haftbar zu machen auch wenn sie im Innenverhältnis mit den Betreibern eine Haftung ausgeschlossen hat?

Ja! Siehe oben

Ist nach derzeitigem Stand ein Schadensersatzanspruch von Geschädigten rechtlich durchsetzbar, d.h. können Sie von der Stadt Regressansprüche bzw. Schadensersatz oder Schmerzensgeld aus rechtlicher Sicht einfordern?

Diese Frage kann derzeit mit Nein beantwortet werden.


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Freund
Rechtsanwalt


Wenn das der Fall wäre, dass Geschädigte von der Stadt als Verpächter z.B. Schmerzensgeld einklagen könnten, dann dürfte die Stadt keine Dächer mehr an die Betreiber vermieten. Aufgrund der finanziellen Situation vieler Städte wäre das im Stadtrat nicht mehr haltbar.

Könnten Sie dies in Ihrem Verteiler weiterleiten. Es wäre nett, wenn Sie mich anonymisieren würden (Name, Stadt etc).

Besten Dank


YYYYYYYYYYYYYYYYYYYYY


Sehr geehrter Herr Hartenstein,

auch ich bin Mitglied am Runden Tisch Mobilfunk in einer bayerischen Stadt (Fürth) allerdings nicht als Stadträtin, sondern als Vertreterin des Bund Naturschutz. Ich würde die Frage der Stadträtin gerne erweitern. Bei uns soll mitten auf einem Sportplatz, der auch von vielen Schulen benützt wird, ein Mast von T-Mobile entstehen. In der Nähe befinden sich ein Kindergarten, zwei Schulen, ein Hort und ein Altenheim. Der Betreiber ist zwar bereit, mit der Stadt über den genauen Standpunkt des Masts zu sprechen, verlangt aber, dass die Stadt dann dafür sorgt, dass es keine Proteste gegen diesen Standort gibt. Abgesehen davon, dass sich die Stadt zum Helfer macht, würde mich interessieren, wie die Haftung in diesem Fall aussieht.

Vielleicht ist es Ihnen möglich, meine E-Mail-Adresse an die Stadträtin weiter zu geben. Ich wäre sehr an einem Erfahrungsaustausch zum Runden Tisch interessiert.

Viele Grüße

Helga Krause (Bayern)



Sg. Herr Hartenstein! Könnten Sie bitte folgende Antwort aus österr. Sicht an die anonym gemachte Stadträtin aber auch sonst weiterleiten:

Sv. Frau Stadträtin!

Ihre rechtlichen Bedenken treffen haargenau die österr. Rechtslage. Nach den in Österr. geltenden nachbarrechtlichen Bestimmungen des ABGB kann man sich gegen denjenigen zur Wehr setzen, der eine Mobilfunkantenne auf seinem Dach errichten und dadurch die betroffene Umgebung bestrahlen läßt. Nachbar ist hier nicht nur der unmittelbar Angrenzende, sondern jeder durch eine solche Immission Betroffene. Man braucht hiezu nur nachweisen, daß die bisher ortsübliche Immissionslage überschritten wird, weshalb es zweckmäßig erscheint, vor Errichtung weiterer Masten durch einen renommierten Meßtechniker eine Bestandaufnahme zu machen, als Beweissicherung. Danach hat eine Klage auf Unterlassung jede Erfolgschance. Daneben kann naturgemäß auch Schadenersatz begehrt werden, wobei der Kläger den behaupteten Schaden auch zu beweisen hat. Das ist dzt. noch etwas schwierig, weil die Mobilfunklobby laufend sogenannte Wissenschafter zur Hand hat, die, aus welchen Gründen immer, Gegengutachten zu allerdings immer häufiger werdenden wissenschaftlichen Studien, die auf die konkrete Gefahrenlage durch E-Smog hinweisen, zu liefern bereit sind. Die oben beschriebene Rechtslage in Dtld. ist mWn ähnlich der in Österreich. Allerdings gibt es in Dtld. behördlich festgelegte Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung, so dass sich allf. Betreiber darauf zurückziehen könnten. Dies ändert allerdings dann nichts, wenn trotz behördlich festgelegter Grenzwerte tatsächlich der erste Schaden und Kausalzusammenhang eindeutig nachgewiesen wird. In Österr. würde die Judikatur allerdings schon derzeit so weit gehen, daß sie auch bei begründetem und ganz offenkundig auch naheliegenden Verdacht, daß derartige Grenzwerte wissenschaftlich umstritten sind, Abwehrklagen zuläßt. Die Versicherungswirtschaft hat jedenfalls aus der szt. Asbestgefahr ihre Lektion im Gegensatz zu den verantwortlichen Politikern gelernt. Ein Zulassen von Mobilfunkmasten gerade auf öffentlichen Gebäuden- von der Mobilfunklobby durch sogenannte Mobilfunkpakte angestrebt - soll sie vor andauernden Bürgerprotesten möglichst schützen. (s. dazu auch im "Archiv" auf der unten angegebenen Website). Ob also gerade Kommunalpolitiker oder gar Pfarren gut beraten sind, ihre Haushalte durch derartige Einnahmequellen zu erhöhen oder zu sanieren, darf aus den von Ihnen befürchteten Gründen bezweifelt werden; denn beim ersten Schadensfall kommt eine Lawine von Sammelklagen auf die Kommunen zu und etliche werden mit in die Insolvenz gerissen werden. Weitere Detailinfos finden Sie samt allenfalls brauchbaren Abwehrmaßnahmen zum gratis Herunterladen unter: http://www.risiko-elektrosmog.at .

MfG

Erwin Tripes (Österreich)



Hallo

noch interessanter für Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte ist, dass diese auch haftbargemacht werden können, sollte ihnen eine Entscheidung nachgewiesen werden, die sie dennoch fällten, obwohl sie um die möglichen Folgen für die Gemeinde (Bürgerinne, Kasse und Fläche) wussten! Der Bürgermeister haftet besondern knackig. Im "Art. 20 Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht" verankert.

Inwieweit es sowas auch für die Minister auf Bundes- und Länderebene, Länder- und Bundestagsabgeordneten gilt, wäre auch mal interessant. Die meisten wurden ja von den BIs mit kiloweise Hintergrundwissen gefüttert......

YYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYY (Bayern)

1
Aug
2006

Handys unter Anklage - Portables en accusation

HLV INFO 83/AT

01-08-2006

Astrid Peter 30-07-06

Vielleicht ist das interessant (Original und Übersetzung sind beigefügt)

15.05.2006 "Portables en accusation", à voir sur France 2

Le Docteur George L. Carlo, scientifique américain, étudie dans son laboratoire, depuis plus de dix ans les effets sur notre corps des rayonnements magnétiques des téléphones portables. Ses recherches démontrent que l'utilisation de ces téléphones a des conséquences, entre autres, sur le code génétique humain et peut provoquer des tumeurs cancéreuses à leurs utilisateurs.

La nouvelle provoque une réaction immédiate. L'industrie de la téléphonie mobile qui avait accepté de mettre 28 millions de dollars sur son laboratoire et son équipe, coupe ses crédits. Carlo doit abandonner ses recherches. Après l'incendie de sa maison, il décide de se faire oublier. Aujourd'hui, six ans après les faits, il revient à l'action en s'associant à des cabinets d'avocats comme expert scientifique, afin de défendre des utilisateurs victimes de cancers.

Documentaire de Klaus Scheidsteger, produit par Hikari Productions, diffusion le jeudi 18 mai 2006, à 23h, dans l'émission Infrarouge.


Handys unter Anklage

Am Donnerstag, dem 18. Mai 2006 war in Frankreich auf Kanal 2 ein Dokumentarfilm von Klaus Scheidsteger zu sehen, ein Produkt der Hikari Productions:

Doktor George L. Carlo, amerikanischer Wissenschaftler, studiert in seinem Laboratorium seit mehr als zehn Jahren die Auswirkungen der Funkstrahlen der tragbaren Telefone auf unseren Körper. Seine Forschungsarbeiten beweisen, dass die Benutzung dieser Telefone Auswirkungen unter anderem auf den menschlichen genetischen Kodex hat und krebsartige Tumoren der Nutzer verursachen kann. Die Nachricht verursachte eine unmittelbare Reaktion: Der Mobilfunkbetreiber, der seinem Laboratorium und dem Team 28 Millionen Dollar zur Verfügung stellte, entzieht die Kredite. Carlo muss seine Forschungsarbeiten aufgeben. Nachdem ein Feuer sein Haus vernichtet hat, beschließt er, sich zurückzuziehen. Heute, sechs Jahre nach den unerwünschten Untersuchungsergebnissen kommt er zurück, indem er als wissenschaftlicher Experte Rechtsanwälte berät, die Krebsopfer nach Handynutzung verteidigen.



http://omega.twoday.net/search?q=Portables+en+accusation
http://omega.twoday.net/search?q=Carlo

EU Kommission beginnt öffentliche Konsultation zum Jugendschutz bei der Handybenutzung

HLV INFO 83/AT

01-08-2006

Manuela Knapp 31-07-06


Sehr geehrte Wissenschaftler und HF-Experten,

hiermit erbitte ich Ihre Unterstützung.

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, in der es um mögliche Gefahren für Kinder und Jugendliche im Zusammenhang mit der Benutzung von Mobiltelefonen geht. Hierzu werden alle Beteiligten sowie Netzbetreiber und Regulierungsbehörden, bis zum 16. Oktober 2006 um ihre Stellungnahme gebeten.

Gerade zu Punkt 1 des Fragebogens könnte Ihr Wissen für uns von großer Bedeutung sein!

Daher bitte ich Sie nicht nur um die Verbreitung dieser Nachricht innerhalb Ihrer Fachkreise, sondern auch um Ihre Stellungnahme bei der Europäischen Kommission.

Unter der Internetseite
http://ec.europa.eu/information_society/activities/sip/public_consultation/indexen.htm

findet man die (englische) Beschreibung der Konsultation sowie einen (deutschen) Fragebogen (siehe Anhang - wer keine fremden Dateien öffnen möchte findet die Abschrift des Fragebogens im Anschluss)

http://www.buergerwelle.de/pdf/eu_kommission_sip_questionnaire_pc2006_de.rtf
http://www.buergerwelle.de/pdf/eu_kommission_ip_06-1059_de[1]_handy_jugendschutz.rtf

Die Beantwortung des Fragebogens kann an folgende e-mail Adresse geschickt werden:

childsafetymobiles@ec.europa.eu

Für Rückfragen steht Ihnen die

Vertretung der Europäischen Kommission
Unter den Linden 78
10117 Berlin
Tel.: 030 - 2280 2340
Fax: 030 - 22802240

zur Verfügung.


Abschrift Fragebogen zur Kindersicherheit und Mobilfondiensten

Risiken

1) Können Sie den Diensten der Kommission Zahlen und Beispiele zu Risiken liefern, die in der Nutzung von Mobilfonen von Kindern und Jugendlichen liegen?

2) Sehen Sie besondere Risiken in Bezug auf die Nutzung von pre-paid Karten und wenn ja, welche?

Regulierungsrahmen

3) Bitte geben Sie an, welche der oben genannten Risiken durch den nationalen Regulierungsrahmen/Co-Regulierung und Selbstregulierungsrahmen nicht abgesichert sind.

4) Glauben Sie, dass die momentane Ausgewogenheit zwischen Regulierung/Co-Regulierung und Selbstregulierung die richtige ist?

Technische Lösungen

5) Welche Maßnahmen empfehlen Sie in den unten beschriebenen verschiedenen Bereichen und warum? Vom wem sollten diese implementiert werden?

5a) Einordnung von kommerziellem Inhalt

5b) Opt-in/opt-out: Sollte der Opt-in Ansatz ( bei dem der User ausdrücklich um Zutritt für Erwachseneninhalt bitten muss anstelle standardmäßigen Zutritt zu haben)

in allen EU Ländern angewendet werden?

5c) Überprüfung des Alters: Sollten Mobilnetzbetreiber persönliche Überprüfungen anwenden, um das Alter der Nutzer zu bestimmen? Sollte dieser Ablauf auch angewendet werden, wenn ein Kunde ein pre-paid Karte kauft?

5d) Filter- und Blockiersysteme: Sollten Filtersysteme standardmäßig installiert werden, wenn die Bestellung/das Abonnement den Internetzugang beinhaltet?

5e) Sollten Kindern zugängliche Chatrooms moderiert werden (automatisch oder durch eine Person)?

5f) Aufmerksamkeitssteigerung unter Eltern und Kindern

5g) Für Kinder bestimmte Mobilfonpakete, für welche Altersgruppe?

Europäische Lösungen

6) Bei welcher der oben aufgelisteten Maßnahmen wäre es nützlich, diese auf europäischer Ebene auszuarbeiten? Für welche wäre nützlich, auf europäischer Ebene zu diskutieren/ beste Praktiken miteinander auszutauschen?

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Handy-Verbot an Schulen
http://freepage.twoday.net/stories/1677088/

Störsignale aus dem Landratsamt

HLV INFO 83/AT

01-08-2006

Betr. Gräfelfing!!!

Frank Sommer 1-08-06

Süddeutsche Zeitung (Würmtal), 31.07.2006

Störsignale aus dem Landratsamt

Behörde will Bau von Mobilfunkanlage in Gräfelfing notfalls untersagen

Von Sylvia Böhm Haimerl

Gräfelfing - Die Gemeinde Gräfelfing bekommt im Streit um die Aufstellung einer neuen Mobilfunkanlage an der Aubinger Straße Unterstützung vom Landratsamt München. Die Behörde hat dem Betreiber T-Mobile Deutschland in einem Schreiben eine Frist gesetzt und außerdem darauf verwiesen, dass die Errichtung einer Mobilfunkstation wegen der von der Gemeinde erlassenen Veränderungssperre unzulässig sei. Nun soll T-Mobile bis spätestens Dienstag, 1. August, erklären, dass die Anlage nicht errichtet wird, "bevor für diese eine isolierte Befreiung und eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt wurde", schreibt das Landratsamt. Sollte der Betreiber nicht zu dieser Erklärung bereit sein, werde man eine Anordnung zur vorsorglichen Untersagung von entsprechenden Bauarbeiten erlassen, so die Behörde. Sollte die Mobilfunkstation dennoch, wie vom Betreiber angekündigt, errichtet werden, werde die Nutzung untersagt, heißt es weiter. Wie berichtet, ist die von der Gemeinde im Jahr 2003 erlassene Veränderungssperre in der vergangenen Woche verlängert worden. Damit soll den Gemeinderäten Zeit gegeben werden die Bebauungspläne zu überarbeiten. Darüber hinaus will Gräfelfing verhindern, dass Mobilfunkanlagen in Wohngebieten aufgestellt werden können.

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HLV INFO 88/AT

15-08-06

Sehr geehrter Herr Hartenstein,

zum Verständnis der sich anbahnenden Auseinandersetzung um den Mobilfunkstandort Aubinger Straße 41 in Gräfelfing, und ggfls. deren Tragweite, erhalten Sie den nachfolgenden Kommentar mit der Bitte um Veröffentlichung in Ihrem Verteiler.

Kommentar von Martin A. Klaus, veröffentlicht in der Süddeutschen Zeitung, Ausgabe Würmtal, vom 27.07.2006:

Verhärtete Fronten

Die Auseinandersetzung um das sogenannte "Gräfelfinger Modell" spitzt sich zu. Der Versuch der Gemeinde, mit Hilfe eines Angebots geeigneter Standorte Wohngebiete von Mobilfunkanlagen frei zu halten, ist den Betreibern solcher Anlagen ein Dorn im Auge. Als casus belli hat sich der Mobilfunkbetreiber T-Mobile nun offensichtlich die Aubinger Straße 41 ausgesucht. Ohne Rücksicht auf die Veränderungssperre will die Firma dort eine Antenne aufstellen. Die Gemeinde Gräfelfing wiederum will genau dies verhindern. Damit steht jenes Verfahren von bundesweiter Bedeutung vor der Tür, das sich schon seit geraumer Zeit abzeichnet: eine gerichtliche Klarstellung, wieviel die gemeindliche Planungshoheit wert ist, wenn wirtschaftliche Interessen gegen Bürgerinteressen stehen. In diesem Fall ist es der Schutz der Gesundheit gegen zwar nicht belegte, aber eben auch nicht widerlegte Gefahren durch mit dem Mobilfunk verbundene Strahlung. Allerdings verweisen immer mehr Indizien darauf, dass Gesundheitsgefahren keineswegs völlig ausgeschlossen werden können. Gräfelfing wird Geduld und Nerven brauchen. Auf beiden Seiten ist das Interesse groß, die Auseinandersetzung angesichts der grundsätzlichen Bedeutung bis zur letzten Instanz durchzufechten. Angesichts der Flut technischer Neuerungen mit Marktchancen bedarf es tatsächlich einer Klarstellung, ob die Gemeinden im Zweifelsfall noch Herr im eigenen Haus sind.

W. Kirchhof
Bürgerinitiative Gräfelfing gegen Mobilfunk Basisstationen im Wohngebiet

31
Jul
2006

29
Jul
2006

19
Jul
2006

Offener Brief an die deutsche Bundesregierung 2006

HLV INFO 76/AT

18-07-2006

Hanna Tlach 18-07-06

Wer möchte den Brief an die Kanzlerin noch mitunterzeichnen? Per mail zurück an mich genügt.

MfG

Hanna Tlach
bodensee_at_tlach-praxis.de


Brief im Original s. Dateianlage

Offener Brief an die deutsche Bundesregierung 2006:

SENKEN SIE DIE GRENZWERTE beim Mobilfunk!


Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

als für Prävention engagierte BürgerInnen wenden wir uns entschieden gegen die Empfehlung des bei der WHO für Elektrosmog zuständigen Physikers Dr. Repacholi, das Wort „Elektrosensibilität“ nicht zu benutzen und unter Elektrosmog Leidende mit Verhaltenstherapie oder Psychopharmaka zu behandeln! Dr. REPACHOLI, der 1997 selbst erhöhte Lymphomraten bei Mäusen fand, gibt zu, jährlich 150 000 $ von der US-Mobilfunkindustrie zu bekommen.

Die WHO, die EU und die Bundesregierung haben 1997 die jetzigen Grenzwerte auf Empfehlung der ICNIRP e.V. in München übernommen, die aber nur die thermische Wirkung berücksichtigt. Der Tagungsbericht einer Israelin in der Anl. zeigt die „white wash“ Politik dieses Gremiums.

Nach Drs. RUZICKA und WARNKE z.B. in RICHTER/WITTEBROCK (2004) „Kommerz, Gesundheit und demokratische Kultur“ sind Schädigungsmechanismen aufgrund zahlreicher Studien u.a. aus osteuropäischer Forschung zunehmend plausibel. Nach RA WITTEBROCK gebieten Art. 2(2) und 20a des GG eine Überarbeitung der 26. BimSchV mit dem Ziel niedrigerer (Vorsorge)-Grenzwerte.

Unabhängige Mediziner wie Prof. Dr. med. ECKEL forderten schon im Jahr 2000: „Wir müssen die Grenzwerte unserem jüngsten Kenntnisstand anpassen“. Er riet zum „Salzburger Vorsorgewert“ nach Dr. med. OBERFELD, beschlossen von 19 unabhängigen Wissenschaftlern: „Die Bundesärztekammer hat sich dieser in Salzburg gefassten Erklärung angeschlossen“.

Eine Herabsetzung der Grenzwerte kurz nach dem Verkauf der UMTS-Lizenzen zur Haushaltssanierung erfolgte jedoch nicht wegen befürchteter Schadensersatzforderungen der Firmen. Andererseits ist bekannt, dass Versicherungsunternehmen wie die renommierte Schweizer RE es ablehnen, Firmen und Privatpersonen im Mobilfunk gegen Schadenersatzforderungen zu versichern. D.h. langfristig werden Krankheitskosten durch den zunehmenden Elektrosmog über die Krankenkassen auf uns alle abgewälzt! Wir appellieren deshalb auch aus Sorge über die Kostenexplosion im Gesundheitswesen an Sie, denn Prävention zahlt sich langfristig aus und Grenzwerte müssen die BürgerInnen vor Schäden schützen und nicht die Industrie. Wir sollten aus den Fehlern der Vergangenheit lernen, z.B. aus dem Buch des ehem. Staatsanwaltes der Frankfurter Holzschutzmittelprozesse Prof. Erich SCHÖNDORF „Von Ratten und Menschen“, wo von der Industrie auch die Übertragbarkeit von Ergebnissen aus Tierexperimenten auf Menschen angezweifelt wurde.

Es belastet das Immunsystem Gesunder und Kranken, wenn man sich nicht wenigstens am Schlafplatz vom in der globalisierten Welt aus vielen Gründen zunehmenden „Neurostress“ des Tages erholen kann.

Wir fordern deshalb vor allem Elektrosmog-arme Schlafplätze durch Senkung der Grenzwerte für Innenräume, (wie z.B. im BMW-Werk am Arbeitsplatz) sowie die Berücksichtigung nicht nur technischer und finanzieller, sondern auch gesundheitlicher Kriterien bei der Auftragsvergabe für den neuen Polizeifunk!

In der Hoffnung, dass Sie mit kluger Politik Schaden vom deutschen Volk sowohl durch ionisierende – aktuell im Irankonflikt - und auch durch nicht-ionisierende Strahlung – beim Mobilfunk – abwenden indem Sie die Grenzwerte drastisch senken,

grüßen Sie herzlich:

Prof. Dr. Georg Lind, Konstanz, http://www.uni-konstanz.de/ag-moral/ , Vater dreier Kinder

Pfarrerin Lisa Neuhaus, Frankfurt/M., Mutter einer 16 jährigen Tochter

Prof. Dr. Karl Richter, St. Ingbert, http://www..uni-saarland.de/fak4/fr41/Richter

Dr. med. Kirsten und Prof. Dr. med. Gerd Schnack, Allensbach, Präsident DGPP -

Deutsche Gesellschaft für Präventivmedizin und Präventionsmanagement e.V.

Dipl.-Psych. Hanna Tlach, Agendagruppe Gesundheit Allensbach, BUND-Konstanz

Dr. med. Bernhard Wöhrmann, Sipplingen, Allgemeinarzt, Ärzteinitiative Bodensee

Und mehr als 80 weitere UnterstützerInnen aus der Bodenseeregion.

Falls Sie diese Esmog-Petition an die Bundesregierung 2006 auch unterstützen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der Aerzte-Initiative@gmx.de und erfragen Sie dort eine Faxnummer.

Falls Sie mit der Veröffentlichung Ihres Namens in Medien wie Tageszeitungen einverstanden sind, schreiben Sie bitte „J“ für „Ja“ hinter Ihre Unterschrift, falls nicht „N“ für „Nein“

Name, Vorname, Titel/Beruf/Organisation, Adresse Unterschrift J/N

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