Mobilfunk

17
Jul
2006

Gesundheitsrisiko Mobilfunk: die erste Entscheidung des EGMR

Originalartikel von Dr. Eduard Christian Schöpfer
http://www.buergerwelle.de/pdf/egmr_mobilfunk_1.doc

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Artikel vom 20. Juni 2006 christian.schoepfer@sbg.ac.at schickt Ihnen folgenden Artikel:

Bereich: Gericht Datum: 20. Juni 2006

Das Gesundheitsrisiko Mobilfunk

Salzburger Nachrichten http://www.salzburg.com/

20.06.2006

Erste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Eine Chance wurde vertan

Dr. Eduard Christian Schöpfer In der aktuellen Ausgabe des "Newsletters" (Hg. Öst. Institut für Menschenrechte in Salzburg) findet sich die nunmehr erste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Thema behauptete Gesundheitsgefährdung durch Handymasten.1 Der EGMR hat die Beschwerde mehrheitlich für unzulässig erklärt und damit seine restriktive Rechtsprechung in Fragen der Umwelt und Gesundheit fortgeführt.

Eine Schweizerin hatte bei den Gerichten erfolglos Beschwerde gegen den Ausbau einer Mobilfunkanlage erhoben. Vor dem EGMR machte sie Verletzungen ihres Rechts auf ein faires Verfahren, auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit geltend.

Zur Nichtabhaltung einer öffentlichen Verhandlung stellte der EGMR fest, dass angesichts der Beurteilung hochtechnischer Fragen es nicht erwiesen sei, dass ein "Hören der Sache" in Anwesenheit der Beschwerdeführerin und von Zeugen und Experten die Meinungsbildung der Gerichte in entscheidender Weise hätte beeinflussen können. Zur Behauptung der Frau, das Mobilfunkantennenprojekt sei geeignet, sie in ihrer Eigenschaft als elektrosensible Person in ihrer Gesundheit zu beeinträchtigen, meinte der EGMR, dass eine Gesundheitsbeeinträchtigung durch Mobilfunkanlagen bislang nicht nachgewiesen werden konnte und mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit zum Großteil spekulativer Natur (!) seien. Unter Berücksichtigung des weiten Ermessensspielraums der Staaten in Umweltfragen sowie des Interesses der modernen Gesellschaft an einem vollständig ausgebauten Mobilfunknetz bestehe daher keine Verpflichtung zur Setzung weiterer Maßnahmen durch die nationalen Behörden.

Fundierte Überprüfung wäre möglich gewesen Diese Entscheidung ist verfehlt:

1. Der EGMR hat neueste wissenschaftliche Erkenntnisse bezüglich des Wirkungszusammenhangs zwischen Mobilfunk und Gesundheit nicht in Betracht gezogen, sondern sich mit dem Hinweis auf eine vom schweizerischen Bundesumweltamt veröffentlichte wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2003 (!) begnügt. Bereits ein Jahr später zeigte etwa die deutsche "Naila-Studie" einen Anstieg von Krebsfällen im Umfeld von Mobilfunksendern.

2. Im vorliegenden Fall hätten sich die Gerichte ein persönliches Bild über die "Sattelfestigkeit" der Pro-und-Kontra-Argumentation der Parteien machen sollen. Es wurden weder ein medizinischer Sachverständiger für Mobilfunk noch Zeugen zu Rate gezogen, darüber hinaus wurde der Antrag der Beschwerdeführerin abgelehnt, einen Messtechniker zwecks Vorstellung einer neuen Methode zum Nachweis gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch elektromagnetische Strahlung vorzuladen.

Zwar mag ein durchgehend schriftliches Verfahren unter besonderen Umständen gerechtfertigt sein, im vorliegenden Fall ging es aber um behauptete Eingriffe in eminent wichtige Schutzgüter wie Gesundheit, Leben und körperliches Wohlbefinden. Die Gerichte wären daher zu besonderer Sorgfalt und Umsicht verpflichtet gewesen.

3. Die Hinweise mehren sich, dass Mobilfunk eine ernste Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung darstellt. Der Grad der vorliegenden Evidenz für eine gesundheitsschädigende Wirkung hochfrequenter Strahlung ist schon derzeit ausreichend, um weitergehende Reduktionen der Strahlenbelastung zu rechtfertigen. Bei dem derzeitigen Kenntnisstand zuzuwarten ist unverantwortlich und steht auch im Widerspruch mit dem völkerrechtlichen Vorsorgeprinzip. Danach sind die Staaten zur frühzeitigen Untersuchung und vorausschauenden Bekämpfung möglicher Gefahren für die Umwelt auch dann verpflichtet, wenn die strengen Voraussetzungen einer wissenschaftlichen Fundierung der Gefahr noch nicht erfüllt sind.

4. Leben und Gesundheit sollten absoluten Vorrang vor dem "wirtschaftlichen Wohl des Landes" genießen, im Bereich der Umwelt und Gesundheit sollte der Ermessensspielraum der Staaten daher nicht ein weiter, sondern vielmehr ein begrenzter sein. Wenn der EGMR schon von einer modernen Gesellschaft spricht, sollte auch der Umwelt- und Gesundheitsschutz diese Eigenschaft besitzen. Derzeit ist dies leider weder in Österreich noch sonst wo in Europa der Fall.

1 Katharina Luginbühl gegen die Schweiz, Zulässigkeitsentscheidung vom 17. 1. 2006, Bsw. Nr. 42.756/02.


© SN

Url: http://www.salzburg.com/sn/archiv_artikel.php?xm=2114498&res=0

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http://omega.twoday.net/search?q=EGMR

15
Jul
2006

13
Jul
2006

OLG Karlsruhe: Verweigerte Zustimmung eines Miteigentümers zur Errichtung einer Funkfeststation auf einem Hausdach widerspricht nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung

Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe kann ein Gebäudemiteigentümer vom anderen nicht die Zustimmung zum Abschluss eines Mietvertrages mit einem Mobilfunkanbieter zur Errichtung einer Funkfeststation auf dem Dach verlangen.

Die Kläger und die Beklagte sind Miteigentümer eines Hauses, wobei die Beklagte Inhaberin eines Anteils von 5/9 ist. Der Kläger Ziffer 1 erhielt im Frühjahr ein Angebot eines Mobilfunkanbieters zum Abschluss eines Mietvertrages über das Dachgeschoss zum Zweck der Errichtung einer Funkfeststation auf dem Dach des Hauses. Die jährliche Miete sollte 4.000,00 EUR betragen. Der Kläger Ziffer 2 hat dem Abschluss des Mietvertrages schriftlich zugestimmt, die Beklagte weigerte sich, den Mietvertrag zu unterzeichnen. Da die Strahlenwerte wohl messbar seien, aber man nicht wisse, wie sie wirkten, sei sie vorsichtig. Die Kläger haben beantragt, die Beklagte zu verurteilen, der Vermietung zuzustimmen. Das LG Heidelberg hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, der Abschluss des Mietvertrags sei keine zur Erhaltung des Gebäudes notwendige Maßnahme. Voraussetzung einer Verwaltungsregelung durch das Gericht sei eine Uneinigkeit der Mitberechtigten, die auch durch Mehrheit nicht behoben werden könne. Die Beklagte habe allerdings als Inhaberin der Mehrheitsbeteiligung den Abschluss des Mietvertrages abgelehnt, so dass ein Mehrheitsbeschluss vorliege. Dieser widerspreche der ordnungsgemäßen Verwaltung nicht.

Die dagegen gerichtete Berufung der Kläger zum OLG Karlsruhe - 1. Zivilsenat - blieb ohne Erfolg.

Im Gegensatz zur Meinung der Kläger entspreche die Mehrheitsentscheidung der Beklagten, den Mietvertrag nicht abzuschießen, einer dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechenden Verwaltung und Benutzung im Sinn von § 745 Abs. 2 BGB. Die Beklagte habe die Verweigerung ihrer Zustimmung mit der Befürchtung begründet, der Verkehrswert des gemeinschaftlichen Gebäudes werde sich verringern, wenn die Mobilfunksendestation auf dem Dach installiert werde. Diese Befürchtung sei nicht unbegründet und lasse die wohlverstandenen Interessen der Gemeinschaft nicht außer Acht. Zwar könnten aus dem Nachbarrecht Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gegen Mobilfunksendeanlagen in der Regel nicht hergeleitet werden, wenn die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten seien. Die Einhaltung der dort geregelten Grenzwerte indiziere regelmäßig die Unwesentlichkeit der auf ein Grundstück einwirkenden Beeinträchtigung. Deshalb könne auch ein Mieter von Wohnraum die Beseitigung einer Mobilfunkantenne oder die Einstellung deren Betriebs nicht verlangen. Der BGH habe aber in einer Entscheidung dazu ausdrücklich ausgeführt, dass nach der Verkehrsanschauung gegebenenfalls die begründete Besorgnis einer Gesundheitsgefahr die Gebrauchstauglichkeit der Mieträume zu Wohnzwecken beeinträchtigen könne. Die Befürchtung einer Wertminderung des Gebäudes sei daher zumindest im Hinblick auf die Vermietbarkeit einzelner Wohnungen und die Aufteilung des Gebäudes in Eigentumswohnungen und deren Verwertung gerechtfertigt. Bei einer Vermietung könne wegen der Besorgnis der Gesundheitsgefährdung möglicherweise nur ein geringerer Mietzinsertrag erzielt werden, auch wenn ein Mangel der Wohnung im Rechtssinne nicht bestehe. Die Verweigerung der Zustimmung zum Abschluss des Mietvertrages widerspreche daher nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung, weil die Nutzung des Gebäudes durch Vermietung oder seine Verwertung durch Verkauf durch die Installation der Mobilfunksendeanlage beeinträchtigt werden könnten. Da bereits die Möglichkeit einer Wertminderung in diesem Sinne ausreiche, komme es auf deren tatsächliches Eintreten nicht an.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.07.2006 Az.: 1 U 20/06

Quelle: Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 13.07.2006

LNCA 2006, 97872

© 2006 LexisNexis Deutschland GmbH - Alle Rechte vorbehalten.

http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/97872

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Haus-Miteigner kann Mobilfunkmast ablehnen
http://www.netzeitung.de/internet/422600.html
http://www.n24.de/wirtschaft/multimedia/index.php/n2006071316512800002

Gericht: Miteigentümer kann Mobilfunkanlage auf dem Dach ablehnen
http://www.donaukurier.de/nachrichten/multimedia/art189,1450098.html
http://www.szon.de/news/multimedia/aktuell/200607130782.html
http://www.morgenweb.de/nachrichten/aus_aller_welt/20060713_prozesse_163451.html
http://www.stuttgarter-zeitung.de/page/detail.php/1202774
http://www.handelsblatt.com/news/default.aspx?_p=202399&_t=ft&_b=1107667
http://de.news.yahoo.com/13072006/3/gericht-miteigentuemer-mobilfunkanlage-dach-ablehnen.html
http://www.op-online.de/index_2194_323338323034.htm

Miteigentümer kann Mobilfunkanlage ablehnen
http://www.handelsblatt.com/news/Default.aspx?_p=202399&_t=ft&_b=1107667

Mobilfunkmast in der Eigentümerversammlung
http://www.deubner-recht.de/themen/news_detail2.php?RedSYS_Community_Session=29974d0780d6f9f49e5c281499efab14&news_id=2090293

5
Jul
2006

Offener Brief an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel

http://www.buergerwelle.de/pdf/angie1.doc

Appell Ickinger Bürger an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
http://www.buergerwelle.de/pdf/appell_me1.doc

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Merkel: Öfter mal das Handy ausschalten
http://freepage.twoday.net/stories/3125024/

3
Jul
2006

2
Jul
2006

Mobilfunkproblematik an öffentlichen Schulen

Im März dieses Jahres schickten wir der Bildungsdirektorin des Kantons Zürich, einen Brief (ink. 11 Beilagen) mit einigen Anliegen bzw. Forderungen. Unterschrieben wurde der Brief von über 180 Eltern. Gleichzeitig sandten wir der Gesundheitsdirektorin des Kantons Zürich, die Kopie davon mit einem Begleitbrief. Da wir vernetzt sind, haben es Personen aus dem Kanton Luzern und St. Gallen übernommen und die Briefe, angepasst, ihren Behörden geschickt.

Die Idee ist nun, dass auch andere Personen von anderen Kantonen die Briefe für sich anpassen können, damit soviele Behörden wie möglich mit diesem Thema konfrontiert werden und sich damit beschäftigen, bzw. dazu äussern müssen.

Im Anhang sind nun beide Briefe, aber mit gelben Markierungen: Um selber anzupassen oder Infos zum Schreiben.

http://www.buergerwelle.de/pdf/bildungsdirektion_version_gaigg.doc
http://www.buergerwelle.de/pdf/bildungsdirekt._gesundheitsdirekt._version_gaigg.doc


Freundliche Grüsse,

Annemarie Jenal Ammann

30
Jun
2006

29
Jun
2006

Offener Brief an den Ministerpräsidenten des Landes

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach zwei Jahren des regierungsamtlichen Totschweigens unserer bisherigen Kritik haben wir die Auseinandersetzung unseres kritischen Bürgerbündnisses mit der saarländischen Mobilfunkpolitik in dem angehängten Offenen Brief an den Ministerpräsidenten des Landes noch einmal zusammengefasst.

http://www.buergerwelle.de/pdf/o_brief_minpraes_ministerien060621.pdf

Es geht uns dabei nicht ausschließlich um Fragen der Gesundheit, sondern auch um einen u. E. höchst fragwürdigen Umgang mit dem Stand wissenschaftlicher Erkenntnis, mit Bürgern und dem Grundgesetz.

Der Brief ist am Donnerstag letzter Woche dem Ministerpräsidenten und vier Ministerien per Einschreiben übermittelt worden.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag des Bündnisses saarländischer Bürgerinitiativen Mobilfunk

Karl Richter

23
Jun
2006

Von jedem ein großes Blutbild: Bürgerinitiative will Auswirkungen von Mobilfunk nachweisen

Hans Walter Spindler (2. von links) nahm die Blutabnahme vor, beobachtet von Organisatorin Annemarie Riethmüller (hinten). Foto: Jens Fink Vom 23.06.2006

jsp. LAUBENHEIM Reger Andrang herrschte in der Naheblickhalle. Dort ließen sich 66 Bürger des Ortes ihr Blut abnehmen, um es untersuchen zu lassen. Mit dieser Aktion will die Bürgerinitiative (BI) gegen den Mobilfunkmast die Auswirkungen eines Sendemastes auf die Gesundheit der Bevölkerung nachweisen.

So befürchtet die BI, dass schädliche Strahlen von einem bereits genehmigten UMTS-Sendemasten ausgehen, der im Ort aufgestellt werden soll. Diese Sorge teilen viele Bürger, was sich auch in der großen Resonanz auf die Blutentnahme ablesen ließ. Arzt Hans Walter Spindler aus Langenlonsheim hatte sich bereit erklärt, die besorgten Bürger ohne Honorar zu untersuchen. Er wird jetzt von jedem ein großes Blutbild, das so genannte "Differenzialblutbild", auswerten und das Verhältnis von roten und weißen Blutkörperchen zueinander untersuchen.

In frühestens einem Jahr werde es eine weitere Untersuchung dieser Art geben, um eventuelle Veränderungen im Blutbild festzustellen und so die Wirkung der Immissionen auf den Menschen nachzuweisen, erläuterte Annemarie Riethmüller, die im Namen der BI die Aktion organisierte.

Vorbild für die Laubenheimer war eine Blutuntersuchung, die vor einem Jahr in Appenheim bei Mainz von besorgten Bürgern durchgeführt wurde. Ein zweiter Test wird dort noch in diesem Sommer erste Ergebnisse bringen. "Davon machen wir unseren Termin für eine zweite Untersuchung abhängig", betonte Riethmüller. Falls in Appenheim noch keine klaren Ergebnisse vorliegen sollten, würde die BI noch mindestens zwei Jahre mit einer weiteren Blutentnahme warten, um dann genauere Aussagen über schädliche Auswirkungen der Strahlung auf den Menschen treffen zu können.

Bürger aller Altersschichten ließen sich ihr Blut abnehmen. Dies zeige, wie sehr die Menschen um ihre persönliche Gesundheit besorgt seien, stellte Riethmüller fest. Im Vorfeld habe sie bewusst darauf hingewiesen, dass gerade auch Kinder untersucht werden sollten. Hier zeigte sie sich vom Verantwortungsgefühl der Erwachsenen positiv angetan. Denn allein 15 Kinder, das jüngste eineinhalb Jahre alt, waren mit ihren Eltern zur Blutentnahme erschienen.

Copyright: Allgemeine Zeitung, Verlagsgruppe Rhein Main

http://www.az-badkreuznach.de/region/objekt.php3?artikel_id=2428185

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Die Rimbachstudie: Labormedizinische und immunbiologische Ansätze zum Nachweis biologischer Wirkungen von EMS
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Starmail - 27. Nov, 11:08

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