1
Aug
2006

Handys unter Anklage - Portables en accusation

HLV INFO 83/AT

01-08-2006

Astrid Peter 30-07-06

Vielleicht ist das interessant (Original und Übersetzung sind beigefügt)

15.05.2006 "Portables en accusation", à voir sur France 2

Le Docteur George L. Carlo, scientifique américain, étudie dans son laboratoire, depuis plus de dix ans les effets sur notre corps des rayonnements magnétiques des téléphones portables. Ses recherches démontrent que l'utilisation de ces téléphones a des conséquences, entre autres, sur le code génétique humain et peut provoquer des tumeurs cancéreuses à leurs utilisateurs.

La nouvelle provoque une réaction immédiate. L'industrie de la téléphonie mobile qui avait accepté de mettre 28 millions de dollars sur son laboratoire et son équipe, coupe ses crédits. Carlo doit abandonner ses recherches. Après l'incendie de sa maison, il décide de se faire oublier. Aujourd'hui, six ans après les faits, il revient à l'action en s'associant à des cabinets d'avocats comme expert scientifique, afin de défendre des utilisateurs victimes de cancers.

Documentaire de Klaus Scheidsteger, produit par Hikari Productions, diffusion le jeudi 18 mai 2006, à 23h, dans l'émission Infrarouge.


Handys unter Anklage

Am Donnerstag, dem 18. Mai 2006 war in Frankreich auf Kanal 2 ein Dokumentarfilm von Klaus Scheidsteger zu sehen, ein Produkt der Hikari Productions:

Doktor George L. Carlo, amerikanischer Wissenschaftler, studiert in seinem Laboratorium seit mehr als zehn Jahren die Auswirkungen der Funkstrahlen der tragbaren Telefone auf unseren Körper. Seine Forschungsarbeiten beweisen, dass die Benutzung dieser Telefone Auswirkungen unter anderem auf den menschlichen genetischen Kodex hat und krebsartige Tumoren der Nutzer verursachen kann. Die Nachricht verursachte eine unmittelbare Reaktion: Der Mobilfunkbetreiber, der seinem Laboratorium und dem Team 28 Millionen Dollar zur Verfügung stellte, entzieht die Kredite. Carlo muss seine Forschungsarbeiten aufgeben. Nachdem ein Feuer sein Haus vernichtet hat, beschließt er, sich zurückzuziehen. Heute, sechs Jahre nach den unerwünschten Untersuchungsergebnissen kommt er zurück, indem er als wissenschaftlicher Experte Rechtsanwälte berät, die Krebsopfer nach Handynutzung verteidigen.



http://omega.twoday.net/search?q=Portables+en+accusation
http://omega.twoday.net/search?q=Carlo

EU Kommission beginnt öffentliche Konsultation zum Jugendschutz bei der Handybenutzung

HLV INFO 83/AT

01-08-2006

Manuela Knapp 31-07-06


Sehr geehrte Wissenschaftler und HF-Experten,

hiermit erbitte ich Ihre Unterstützung.

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, in der es um mögliche Gefahren für Kinder und Jugendliche im Zusammenhang mit der Benutzung von Mobiltelefonen geht. Hierzu werden alle Beteiligten sowie Netzbetreiber und Regulierungsbehörden, bis zum 16. Oktober 2006 um ihre Stellungnahme gebeten.

Gerade zu Punkt 1 des Fragebogens könnte Ihr Wissen für uns von großer Bedeutung sein!

Daher bitte ich Sie nicht nur um die Verbreitung dieser Nachricht innerhalb Ihrer Fachkreise, sondern auch um Ihre Stellungnahme bei der Europäischen Kommission.

Unter der Internetseite
http://ec.europa.eu/information_society/activities/sip/public_consultation/indexen.htm

findet man die (englische) Beschreibung der Konsultation sowie einen (deutschen) Fragebogen (siehe Anhang - wer keine fremden Dateien öffnen möchte findet die Abschrift des Fragebogens im Anschluss)

http://www.buergerwelle.de/pdf/eu_kommission_sip_questionnaire_pc2006_de.rtf
http://www.buergerwelle.de/pdf/eu_kommission_ip_06-1059_de[1]_handy_jugendschutz.rtf

Die Beantwortung des Fragebogens kann an folgende e-mail Adresse geschickt werden:

childsafetymobiles@ec.europa.eu

Für Rückfragen steht Ihnen die

Vertretung der Europäischen Kommission
Unter den Linden 78
10117 Berlin
Tel.: 030 - 2280 2340
Fax: 030 - 22802240

zur Verfügung.


Abschrift Fragebogen zur Kindersicherheit und Mobilfondiensten

Risiken

1) Können Sie den Diensten der Kommission Zahlen und Beispiele zu Risiken liefern, die in der Nutzung von Mobilfonen von Kindern und Jugendlichen liegen?

2) Sehen Sie besondere Risiken in Bezug auf die Nutzung von pre-paid Karten und wenn ja, welche?

Regulierungsrahmen

3) Bitte geben Sie an, welche der oben genannten Risiken durch den nationalen Regulierungsrahmen/Co-Regulierung und Selbstregulierungsrahmen nicht abgesichert sind.

4) Glauben Sie, dass die momentane Ausgewogenheit zwischen Regulierung/Co-Regulierung und Selbstregulierung die richtige ist?

Technische Lösungen

5) Welche Maßnahmen empfehlen Sie in den unten beschriebenen verschiedenen Bereichen und warum? Vom wem sollten diese implementiert werden?

5a) Einordnung von kommerziellem Inhalt

5b) Opt-in/opt-out: Sollte der Opt-in Ansatz ( bei dem der User ausdrücklich um Zutritt für Erwachseneninhalt bitten muss anstelle standardmäßigen Zutritt zu haben)

in allen EU Ländern angewendet werden?

5c) Überprüfung des Alters: Sollten Mobilnetzbetreiber persönliche Überprüfungen anwenden, um das Alter der Nutzer zu bestimmen? Sollte dieser Ablauf auch angewendet werden, wenn ein Kunde ein pre-paid Karte kauft?

5d) Filter- und Blockiersysteme: Sollten Filtersysteme standardmäßig installiert werden, wenn die Bestellung/das Abonnement den Internetzugang beinhaltet?

5e) Sollten Kindern zugängliche Chatrooms moderiert werden (automatisch oder durch eine Person)?

5f) Aufmerksamkeitssteigerung unter Eltern und Kindern

5g) Für Kinder bestimmte Mobilfonpakete, für welche Altersgruppe?

Europäische Lösungen

6) Bei welcher der oben aufgelisteten Maßnahmen wäre es nützlich, diese auf europäischer Ebene auszuarbeiten? Für welche wäre nützlich, auf europäischer Ebene zu diskutieren/ beste Praktiken miteinander auszutauschen?

--------

Handy-Verbot an Schulen
http://freepage.twoday.net/stories/1677088/

Störsignale aus dem Landratsamt

HLV INFO 83/AT

01-08-2006

Betr. Gräfelfing!!!

Frank Sommer 1-08-06

Süddeutsche Zeitung (Würmtal), 31.07.2006

Störsignale aus dem Landratsamt

Behörde will Bau von Mobilfunkanlage in Gräfelfing notfalls untersagen

Von Sylvia Böhm Haimerl

Gräfelfing - Die Gemeinde Gräfelfing bekommt im Streit um die Aufstellung einer neuen Mobilfunkanlage an der Aubinger Straße Unterstützung vom Landratsamt München. Die Behörde hat dem Betreiber T-Mobile Deutschland in einem Schreiben eine Frist gesetzt und außerdem darauf verwiesen, dass die Errichtung einer Mobilfunkstation wegen der von der Gemeinde erlassenen Veränderungssperre unzulässig sei. Nun soll T-Mobile bis spätestens Dienstag, 1. August, erklären, dass die Anlage nicht errichtet wird, "bevor für diese eine isolierte Befreiung und eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt wurde", schreibt das Landratsamt. Sollte der Betreiber nicht zu dieser Erklärung bereit sein, werde man eine Anordnung zur vorsorglichen Untersagung von entsprechenden Bauarbeiten erlassen, so die Behörde. Sollte die Mobilfunkstation dennoch, wie vom Betreiber angekündigt, errichtet werden, werde die Nutzung untersagt, heißt es weiter. Wie berichtet, ist die von der Gemeinde im Jahr 2003 erlassene Veränderungssperre in der vergangenen Woche verlängert worden. Damit soll den Gemeinderäten Zeit gegeben werden die Bebauungspläne zu überarbeiten. Darüber hinaus will Gräfelfing verhindern, dass Mobilfunkanlagen in Wohngebieten aufgestellt werden können.

--------

HLV INFO 88/AT

15-08-06

Sehr geehrter Herr Hartenstein,

zum Verständnis der sich anbahnenden Auseinandersetzung um den Mobilfunkstandort Aubinger Straße 41 in Gräfelfing, und ggfls. deren Tragweite, erhalten Sie den nachfolgenden Kommentar mit der Bitte um Veröffentlichung in Ihrem Verteiler.

Kommentar von Martin A. Klaus, veröffentlicht in der Süddeutschen Zeitung, Ausgabe Würmtal, vom 27.07.2006:

Verhärtete Fronten

Die Auseinandersetzung um das sogenannte "Gräfelfinger Modell" spitzt sich zu. Der Versuch der Gemeinde, mit Hilfe eines Angebots geeigneter Standorte Wohngebiete von Mobilfunkanlagen frei zu halten, ist den Betreibern solcher Anlagen ein Dorn im Auge. Als casus belli hat sich der Mobilfunkbetreiber T-Mobile nun offensichtlich die Aubinger Straße 41 ausgesucht. Ohne Rücksicht auf die Veränderungssperre will die Firma dort eine Antenne aufstellen. Die Gemeinde Gräfelfing wiederum will genau dies verhindern. Damit steht jenes Verfahren von bundesweiter Bedeutung vor der Tür, das sich schon seit geraumer Zeit abzeichnet: eine gerichtliche Klarstellung, wieviel die gemeindliche Planungshoheit wert ist, wenn wirtschaftliche Interessen gegen Bürgerinteressen stehen. In diesem Fall ist es der Schutz der Gesundheit gegen zwar nicht belegte, aber eben auch nicht widerlegte Gefahren durch mit dem Mobilfunk verbundene Strahlung. Allerdings verweisen immer mehr Indizien darauf, dass Gesundheitsgefahren keineswegs völlig ausgeschlossen werden können. Gräfelfing wird Geduld und Nerven brauchen. Auf beiden Seiten ist das Interesse groß, die Auseinandersetzung angesichts der grundsätzlichen Bedeutung bis zur letzten Instanz durchzufechten. Angesichts der Flut technischer Neuerungen mit Marktchancen bedarf es tatsächlich einer Klarstellung, ob die Gemeinden im Zweifelsfall noch Herr im eigenen Haus sind.

W. Kirchhof
Bürgerinitiative Gräfelfing gegen Mobilfunk Basisstationen im Wohngebiet
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