Mobilfunk

26
Sep
2006

Handymastenklage

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter beim Kampf gegen den Mobilfunk-Wildwuchs!

Wir alle sind seit Jahren mit dem Problem konfrontiert: Ohne Rücksicht auf AnrainerInnen wurden und werden Tausende Handymasten errichtet. Viele Nachbarn sehen sich in ihrer Gesundheit durch Mobilfunkanlagen beeinträchtigt. Langzeitstudien fehlen. Umweltmediziner einschließlich des Obersten Sanitätsrates und der Wiener Ärztekammer fordern daher die Minimierung der Sendeleistung und die Optimierung der Netze. Die wissenschaftlichen Gutachten werden häufig von der Mobilfunkindustrie beauftragt und/oder bezahlt. Unzählige Bürgerinitiativen fordern immer wieder AnrainerInnenrechte, Vorsorgegrenzwerte etc.

Jede Betriebsanlage, die Emissionen gleich welcher Art aussendet, sieht AnrainerInnenbeteiligung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens vor. Für fast jede Baumaßnahme braucht es entsprechende Verfahren, sogar z.B. für eine Balkonverkleidung. Mobilfunkanlagen werden hingegen generell ohne spezifisches Genehmigungsverfahren errichtet. Ein Verfahren, das Einspruchsrechte für Anrainer beinhaltet, fehlt im TKG (Telekommunikationsgesetz).

Eine Änderung dieser unzumutbaren Bestimmungen des TKG wurde von den Grünen wiederholt beantragt und stets abgewiesen oder vertagt. Eine landesweite Mobilfunkpetition, die dies ebenfalls verlangt, liegt in ihrer dritten Version (3. Legislaturperiode) seit dreieinhalb Jahren (!) unerledigt im Parlament.

Die einzige Möglichkeit, eine Änderung des TKG herbeizuführen ist derzeit eine Gesetzesanfechtung des TKG beim VfGH wegen fehlender Anrainerrechte/ Gesundheitsschutz durch mindestens ein Drittel der Nationalrats-Abgeordneten.

Leider hat es sehr lange gedauert, bis es gelungen ist, die dazu nötige Unterstützung von Abgeordneten über die Grünen hinaus zu bekommen. Nunmehr kann jedoch der Antrag ans Höchstgericht, Teile des Telekommunikationsgesetzes als verfassungswidrig außer Kraft zu setzen, demnächst eingebracht werden.

Im Einzelnen: Die Nationalrats-Abgeordneten der Grünen fechten gemeinsam mit anderen Abgeordneten das Telekommunikationsgesetz wegen Verfassungswidrigkeit an. Die Abgeordneten berufen sich auf den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Achtung des Privatlebens, das Recht auf ein faires Verfahren und auf die Verpflichtung des Gesetzgebers zu konkreten Vorgaben an die Verwaltung (Art 7 und 18 Bundes-Verfassungsgesetz, Art 6 und 8 Menschenrechtskonvention). Obwohl von Handymasten Gefahren für die Nachbarn ausgehen können, ist kein standortspezifisches Bewilligungsverfahren mit Beteiligung der Nachbarn - wie dies etwa bei gewerblichen Betriebsanlagen der Fall ist - vorgesehen. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann bestimmte Funkanlagen zulassen, die Kriterien sind im Gesetz ungenügend ausgeführt. Strahlungen von Handymasten verletzen das Grundrecht auf Privatrecht, wenn die Nachbarinteressen bei Aufstellung der Masten nicht entsprechend berücksichtigt werden.

Ich habe bereits wiederholt vehement auf das Ungleichgewicht hingewiesen: Jeder Geräteschuppen benötigt eine Genehmigung, tausende Masten werden ohne Nachbarrechte hochgezogen, weil die große Koalition es 1996 so beschloss! Das soll nun vor den Verfassungsrichtern geklärt werden! Wir Grüne sind überzeugt: Nachbarrechte sind Grundrechte! Gesundheitsschutz ist ein Menschenrecht!

http://www.buergerwelle.de/pdf/verfassungklage_1_0906_379.rtf

Ich hoffe, dass mit dieser neuen Initiative endlich ein Durchbruch im Sinne von Anrainerrechten und Gesundheitsschutz gelingt.

Mit herzlichen Grüßen

Gabriela Moser

Abg z NR Dr Gabriela Moser, Der Grüne Klub im Parlament, A-1017 Wien Verkehrs-, Bauten-, Wohnungs- und Konsumentenschutzsprecherin der Grünen
Tel. 01-40110-6556, Fax: 01-40110-6882
Email: gabriela.moser@gruene.at,
Web: http://www.gruene.at

25
Sep
2006

Handy-Strahlung: Schüler sollen gewarnt werden

Regelmäßig sollen Schüler, aber auch Lehrer und Eltern über die Gefahren der Handystrahlung informiert und davor gewarnt werden. Das fordern Linkspolitiker.

Neben Zahnkontrolle, Schularzt und Sexaufklärung soll es bald auch eine regelmäßige Handy-Warnung in den Berner Schulen geben. Das jedenfalls fordert SP-Großrätin Danielle Lemann: «Jugendliche sind sich häufig nicht bewusst, welche gefährlichen Nebenwirkungen die elektromagnetischen Felder haben können», sagt sie. Außerdem seien die Jungen für die aggressive Werbung und die günstigen Angebote der Handylobby besonders empfänglich.

Weil man die Gefahr sehr schnell wieder vergesse, soll regelmäßig informiert werden – wie häufig und in welcher Form, ist noch offen. «Eine gute Variante wäre sicher, jährlich Flugblätter zu verteilen», sagt Danielle Lemann. Sie würde es begrüßen, wenn Lehrer das Thema im Unterricht aufnehmen würden. Dabei solle nicht dogmatisch gepredigt, sondern vielmehr sollen Tipps und Tricks vermittelt werden: Die Schüler sollen lernen, mit ihren Mobiltelefonen so umzugehen, dass sie weniger Strahlung abbekommen.

Denn Lemann, selber Schulärztin, ist überzeugt: «Bei vielen Kindern mit Aufmerksamkeitsstörungen spielen die elektromagnetischen Wellen eine Rolle.»

Andrea Abbühl

http://www.20min.ch/news/bern/story/12634797

Omega siehe dazu auch “Aufmerksamkeitsstörung (ADS) und Hyperaktivität“ unter:
http://omega.twoday.net/stories/351497/

Die Finten der Mobilfunkindustrie machen uns krank

Mobilfunk-Strahlen schaden der Gesundheit. Das wissen die Bürger, und zu diesem Schluss kommt auch die überwiegende Mehrheit der wissenschaftlichen Untersuchungen zu diesem Thema. Trotzdem schafft es die Mobilfunkindustrie, Tausende neuer Antennen aufzustellen. Sie agiert dabei hart an der Grenze der Legalität, wie das Gespräch mit Jürg Zimmermann zeigt.

Zeitpunkt: Wie geht es dem Widerstand gegen Elektro-Smog nach der UMTS-Studie der Uni Zürich?

Jürg Zimmermann: Die Entrüstung bei den Betroffenen ist riesig, weil die publizierten Resultate nicht die Realität wiedergeben. Die Menschen in der Umgebung von Antennen leiden tatsächlich. Zudem gibt es eine grosse Diskrepanz zwischen dem, was an der Medienkonferenz gesagt wurde und was die Medien dann daraus gemacht haben. Gesagt wurde, dass eine kurzfristige Bestrahlung das Wohlbefinden nicht beeinträchtigt. In den Zeitungen stand dann, UMTS-Antennen seien ungefährlich und könnten jetzt errichtet werden.

Die Kritiker wurden kaum zitiert. Haben sie geschlafen und ihre Stellungnahmen erst Tage danach publiziert?

Keineswegs, aber die Umstände der Medienkonferenz waren einzigartig. Am Donnerstag vor Pfingsten erhielten die Medien die Einladung. Bis am Freitag musste man sich anmelden und am Dienstag nach Pfingsten fand die Medienkonferenz statt. Ein Security-Mann in Vollmontur stand am Eingang, zwei Mitarbeiter der Universität kontrollierten Presseausweise, ein absolut einzigartiger Vorgang, wie mir ein Journalist mit 30-jähriger Berufserfahrung bestätigte. Ich verteilte den Teilnehmern eine dreiseitige Liste mit wissenschaftlichen Studien, die alle zeigen, dass gesundheitliche Effekte auch unterhalb der Grenzwerte nachweisbar sind. Die ganze Woche nach Pfingsten gab ich Interviews, auch Radio DRS 1, nur zwei wurden gedruckt oder gesendet. In den letzten Jahren habe ich mehr als 300 Vorträge über Mobilfunk gehalten. Fast immer fragen mich die Leute hinterher: Warum steht das nicht in der Zeitung?

Warum steht es nicht in der Zeitung?

Weil die Mobilfunkindustrie effizientes Lobbying macht und den Zeitungen mit Inserateboykott droht. Zwei Verlagsmanager haben mir diesen Sachverhalt bestätigt. Druck wird auch auf Behörden und Wissenschaftler ausgeübt. Ich kenne mehrere Professoren, die eingeschüchtert wurden.

Sie behaupten, die Studie diene vor allem den Auftraggebern. Warum?

Weil man mit Untersuchungen, bei denen man Versuchspersonen einer Strahlung aussetzt, am wenigsten Resultate erhält. Viel ergiebiger und realistischer wären epidemiologische Studien, bei denen die gesundheitlichen Effekte tatsächlicher Strahlendosen über einen längeren Zeitraum gemessen würden. Zudem waren die Probanden der Zürcher Studie fast 20 Jahre jünger als bei der holländischen Studie, die verifiziert werden sollte. Mit zunehmendem Alter steigt die Elektrosensibilität sehr stark an. Im Weiteren wurden Leute mit Schlafstörungen ausgeschlossen. Seltsam mutet auch an, dass wir vier Probanden kennen, denen es kotzübel wurde, obwohl es im Bericht heisst, niemand sei in seinem Wohlbefinden beeinträchtigt worden. Ein wichtiger Punkt ist schliesslich, dass es keine exakte Definition für Elektrosensibilität gibt. Ich vermute, dass Leute in die Studie aufgenommen wurden, von denen fälschlicherweise behauptetet wurde, sie seien elektrosensibel. Die Behörden betonen wiederholt, die Schweizer Grenzwerte seien aus Gründen der Vorsorge besonders tief. Warum liegen diese für die Kritiker immer noch zu hoch? Die Grenzwerte berücksichtigen nur die thermischen Effekte der Strahlung innerhalb von sechs Minuten. Die Grenzwerte schützen uns also davor, dass wir uns in der Nähe einer Antenne nicht erhitzen wie in einem Mikrowellenofen. 90 Prozent der Beeinträchtigungen sind aber biologischer Natur, z.B. Tumorbildung, und treten erst nach einer gewissen Zeit auf. Es stimmt, dass wir in der Schweiz im Gegensatz zum Ausland einen Anlagegrenzwert von 6 Volt/m haben, während die so genannten Immissionsgrenzwerte bei 61 Volt/m liegen. In der Stadt Paris beispielsweise gilt jedoch ein Grenzwert von 2,5 Volt/m. Viele Leute leiden aber schon bei 0,8 bis 1,2 Volt/m. Die Grenzwerte richten sich übrigens nach Vorgaben der ICNIRP (Int. Commission on Non-Ionizing Radiation Protection), einer privaten Organisation, besetzt mit Exponenten der Mobilfunkindustrie. Wie eine Untersuchung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) aus dem Jahre 2005 zeigt, sind 5% der Bevölkerung vom Elektro-Smog betroffen. Neutrale und unabhängige (nicht am Tropf der Industrie hängende) Wissenschaftler und Mediziner bestätigen weltweit, dass die Elektrosensibilität akutell 20% beträgt. Vor der Einführung des digitalen Mobilfunks waren es aber nur 1%.

Warum sind denn die Grenzwerte so schwierig zu ändern?

Die zuständigen Instanzen akzeptieren für eine Änderung der Grenzwerte, nur den wissenschaftlichen Nachweis. Die Kriterien für einen «Nachweis» sind aber praktisch unerfüllbar: Eine Schädigung muss mehrfach, unabhängig voneinander und ohne Widerspruch nachgewiesen und in wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht werden. Oft wird Studien die Veröffentlichung verweigert. Oder dann werden sie ganz einfach angezweifelt. Es sind immer dieselben paar Wissenschaftler, die etwas in Frage stellen und damit den «Nachweis» im juristischen Sinn verhindern.

Die Befürworter des Mobilfunks relativieren die Gefahr der Antennen immer wieder, indem sie darauf hinweisen, dass die Schnurlos-Telefone viel stärker abstrahlen. Da ist doch etwas dran. Das ist zumindest scheinheilig. Wir haben die Mobilfunkindustrie schon vor Jahren auf die Gefahren der Schnurlos-Telefone hingewiesen – ohne Reaktion. Schnurlos-Telefone, über deren Einsatz jeder selber entscheiden kann, strahlen kaum weiter als die eigene Wohnung, währenddem Mobilfunk-Antennen mit rund 10‘000facher Leistung alle bestrahlen, ob sie das wollen oder nicht. Das ist ein fundamentaler Unterschied. Übrigens: Wer unbedingt schnurlos telefonieren will, sollte zu seinem eigenen Schutz ein analoges Modell einsetzen.

Die Elektrosmog-Kritiker wirken sehr zersplittert. Was müsste geschehen, damit sie sich zu einer schlagkräftigen Organisation zusammenschliessen?

Es stimmt, dass zwar sehr viele Menschen dem Elektro-Smog kritisch gegenüber stehen, sich aber keine Dachorganisation für ihre Interessen einsetzt. Das liegt zum Teil daran, dass viele Gruppen zur Verhinderung einer bestimmten Antenne gegründet werden und sich daher wenig mit den gesamtschweizerischen Rahmenbedingungen befassen. Dann gibt es auf Seiten der Kritiker neben einer Portion Futterneid sehr unterschiedliche politische Stile, die eine Zusammenarbeit verhindern. Und schliesslich machen gewisse Firmen, die den Elektrosmog kritisieren, dicke Geschäfte mit Abschirmprodukten. Die sind gar nicht an einem wirkungsvollen Widerstand interessiert.

Es fällt auf, dass in der Ferienzeit besonders viele Baugesuche für Antennen publiziert werden. Was raten Sie?

Seit Jahren stelle ich fest, dass die Baugesuche für Antennen bevorzugt in der Ferienzeit oder über Weihnachten veröffentlicht werden. Das hat System. Wenn die Leute dann aus den Ferien zurückkommen, ist die 20tägige Einsprachefrist praktisch abgelaufen. Andrerseits hat, wer zuhause bleibt, mehr Mühe, Mitstreiter zu finden für eine Einsprache. Einige Gemeinden, leider noch eine kleine Minderheit, sind deshalb dazu übergegangen, Baugesuche für Antennen nicht mehr während der Schulferien zu publizieren. Ich empfehle dringend, vor den Ferien die Gemeinde anzufragen, ob demnächst ein Baugesuch für eine Antenne publiziert wird und den Antrag zu stellen, das Baugesuch zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs ausserhalb der Ferienzeit nochmals zu publizieren. Ein entsprechender Musterbrief kann auf der website www.diagnose-funk.ch heruntergeladen werden. Auch ausserhalb der Ferienzeit ist es ratsam, aufmerksam zu sein. Ich habe schon zwei Baugespanne für eine Antenne gesehen, die aus einem kleinen Pfosten von einem halben Meter Höhe bestanden, an der ein Plastikmäppchen befestigt war, in dem es hiess, die Antenne würde 35 Meter hoch. Mobilfunk ist schädlich für die Gesundheit, das weiss auch die Mobilfunkindustrie, sonst hätte sie solche Mätzchen gar nicht nötig.

Interview: Christoph Pfluger

Jürg Zimmermann (*1951) kommt aus den Fachrichtungen: Elektrotechnik, Elektronik (Hochfrequenztechnologie) und Betriebswirtschaft und arbeitet als Unternehmensberater. Seit acht Jahren beschäftigt er sich intensiv mit Elektrosmog. Er ist Mitgründer der Umweltorganisation Diagnose-Funk und hat als Berater von Gruppen bei Einsprachen schon über 60 Antennen verhindert. http://www.diagnose-funk.ch

Kontakt: Jürg Zimmermann, Benziwil 25, 6020 Emmenbrücke, Tel. 041 280 37 00

Quelle: http://www.zeitpunkt.ch/aktuell_mobilfunkantennen.htm

Mit freundlichen Grüßen übersandt:
Pesché Jeannot (Luxemburg)

Entwarnung für Handy-Nutzer

http://omega.twoday.net/stories/2657450/



http://omega.twoday.net/search?q=Blettner

Handys verursachen keinen Krebs?

http://omega.twoday.net/stories/2657450/

Handys für Menschen ungefährlich?

http://omega.twoday.net/stories/2657450/
http://www.gigaherz.ch/1066/

20
Sep
2006

Von wem hängt die Entscheidung ab?

HLV INFO 103/AT

19-09-2006

HLV Kommentar

von Dr. E.W. Braun 19.09.2006

Sind die von Bürgermeister Drexelius ausdrücklich erwähnten „ehrenamtlichen Politiker“ sowie die ausführenden Kommunalbehörden den Praktiken der professionell agierenden Mobilfunkbetreiber gewachsen? Wie es sich durch das im Bericht der TZ beschriebene hilflose Herumgeeiere aller beteiligten Fraktionen darstellt, offensichtlich nicht. Zum Sachverhalt ist jedenfalls nicht zu verleugnen, daß in unmittelbarer Nähe von Mobilfunkmasten Immobilienpreise bis zur Unverkäuflichkeit hin fallen können.- Dies sagen z.B. auch Untersuchungen des Rings Deutscher Makler aus. Ebenso gibt es konsistente Aussagen zur Gesundheitsgefährdung, was natürlich von der Mobilfunkbetreiberseite mit Vehemenz und durch „Gutachten“ gekaufter „Experten“ bestritten wird. Diese beiden Tatsachen sollten ausreichen, mit dem Thema sensibler umzugehen, als offensichtlich in Usingen geschehen. Die „Politiker“ sollten sich dabei nicht wundern und schon gar nicht über den „Knigge“ die Betroffenen belehren wollen, wenn aufgeklärte Bürger, die sich übergangen fühlen, sich zur Wehr setzen. Die Möglichkeit zur Verschaffung des notwendigen Gehörs hatten dabei bestimmt auch Einfluß auf die Wahl der Mittel. Anstatt sich über Mißgriffe einzelner zu echauffieren, sollten sich die politisch Verantwortlichen um das Wohlergehen ihrer, ihnen anvertrauten Mitbürger kümmern. Dazu gehört in erster Linie, daß sie sich umfassend und neutral informieren; nicht ausreichend ist hierfür z.B. das im Bericht zitierte und beschlossene Einladen eines „O2-Fachmannes“, der per se ausschließlich die Betreiberinteressen vertreten wird. Anzusprechen und anzuhören wären z.B. anerkannte, neutrale Planungsbüros, die im Rahmen kommunaler Bauleitplanung komplette realisierbare fachkompetente Mobilfunkversorgungspläne erstellen.

Handys schädlich oder unschädlich?

Öffentliche Stellungnahme des Bündnisses saarländischer Bürgerinitiativen

HLV INFO 103/AT

19-09-2006

Volker Hartenstein, MdL a.D.
19-09-06


Öffentliche Stellungnahme des Bündnisses saarländischer Bürgerinitiativen MF. An Bürger in allen Teilen des Landes, Politiker, Medienvertreter und Fachkräfte

Auf verschiedenen Wegen erreichen uns z. Zt. folgende Vorwürfe:

1. Wir seien in Rehlingen für eine Lösung, gegen die wir uns in Rohrbach wenden.

2. Wir kritisierten ausgiebigen Handykonsum, obwohl gerade jetzt die Unbedenklichkeit des mobilen Telefonierens bestätigt worden sei. Wir nehmen zu beidem wie folgt Stellung:

1. Antennen auf Privatdächern mitten in Wohngebieten oder höhere Masten auf Sportplätzen etwas weiter entfernt?

Die Frage stellt sich u. E. gegenwärtig nicht so, weil in Rohrbach ein dritter Weg gesucht wird. Aber sie zeigt auch die Unsinnigkeit eines Systems, das Bürgern allenfalls die Wahl zwischen größeren und kleineren Übeln läßt. Wir sind nicht grundsätzlich gegen den Mobilfunk. Aber wir halten seine UMTS-Variante, die uns die Antennen bis auf 10m-Abstände an die Schlafzimmer heranrückt, in technischer Hinsicht für antiquiert, weil es längst tausendfach schnellere Techniken gibt; in gesundheitlicher Hinsicht für unverantwortlich, weil die industrieunabhängige Forschung schwerwiegende Schädigungen prophezeit ; in gesellschaftspolitischer Hinsicht für kurzsichtig, weil der allenthalben beobachtbare Einsatz an Lüge und Gewalttätigkeit den Vertrauensschwund der Bürger nicht nur gegenüber der Mobilfunkindustrie, sondern auch gegenüber der herrschenden Klasse beschleunigt.

2. Handys schädlich oder unschädlich? Oder: Wie unsere kapitalistische Marktwirtschaft funktioniert

Die mit viel Geld und Energie in die öffentlichen Medien gebrachte grundsätzliche Entwarnung für mobiles Telefonieren bezieht sich in der Regel auf die internationale 'Interphone-Studie' ("Cellular phones, cordless phones, and the risks of glioma and meningioma"), die nach einem ersten Beobachtungszeitraum von 2000-2003 noch wenig Beunruhigendes feststellen konnte. Doch die manipulative Meinungsmache unterschlägt einen ganz wesentlichen Teil der wissenschaftlichen Aussagen. Um es an der Halbierung einer Zusammenfassung des Medizinischen Instituts der Univerität Mainz zu verdeutlichen: "In conclusion, no overall increased risk of glioma or meningioma was observed among these cellular phone users; however, for long-term cellular phone users, results need to be confirmed before firm conclusions can be drawn" (PMID 16443797).

Dieser Nachsatz, der in der Aufnahme und Weiterverbreitung zumeist unterschlagen wird, trägt einem Erfordernis Rechnung, das Prof. Karl Hecht von der Berliner Charité nach einer Auswertung von rund 1500 russischer Studien zur Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder für unverzichtbar hält: der Berücksichtigung eines Langzeitfaktors, für den drei Jahre noch eine vergleichsweise lächerliche Größe sind (wie beim Rauchen). Der Forschungsbericht von Hecht hat ebenfalls ergeben (etwas schematisiert): in den ersten 5 Jahren noch kaum Wirkungen; in den nächsten fünf schon mehr; ab 10 Jahren dann eine signifikante Zunahme chronischer Erkrankungen (vgl. Karl Hecht: Strahlende Energie und die Folgen für die Gesundheit der Menschen. In: Martin Runge u.a.: Mobilfunk, Gesundheit und die Politik. Münster 2006). Das Freundlichste, was man derzeit nach dem Stand einer industrieunabhängigen Forschung sagen kann ist, daß wir über die Größenordnung der Schädigungen noch nicht urteilen können. - Grenzwerte und Meßkataster, die den Zeitfaktor nicht berücksichtigen, dienen nach Hecht nur der Verharmlosung und Verschleierung der Risiken. - Wie anders man mit den Risiken umgehen kann, zeigt ein angehängter Appell der österreichischen Ärztekammer.

Parallel zur angelaufenen Werbekampagne für die neuen 'Alleskönner', mit denen wir auch fernsehen etc. können, versucht die Mobilfunkindustrie alles aus dem Weg zu räumen, was den noch nicht recht florierenden Absatz behindern könnte: So bietet der Verband der Mobilfunkindustrie auch Schulungen für Ärzte an, die uns vom unbedenklichen Kauf der UMTS-Handys überzeugen sollen. (Ein Teilnehmerprotokoll als Beleg im Anhang). Den Aufwand an Geld und Manipulation, die ebenso seriöse wie kritische niederländische TNO (Entsprechung zu unserem Fraunhofer-Institut) -Studie zur Problematik von UMTS zu entkräften, analysiert ein Schweizer Kritiker-Team von W. Kuhn, Ing. L. Gephart u.a. in dem angehängten weiteren Beitrag.

Seit der Annahme von 50-Milliarden EUR haben sich deutsche Regierungen zum Auftraggeber und Förderer solcher Entwicklungen gemacht, statt sie zu kontrollieren, wie es ihre Aufgabe wäre. Als Bündnis kritischer Demokraten sind wir jedem Politiker, Wissenschaftler und Arzt, vor allem aber auch jedem Journalisten in dieser Situation für Verantwortungsbewußtsein und Widerstandbereitschaft dankbar, auf die unsere Demokratie in solchen Situtionen angewiesen sind.

Soweit die Entwarnungen bereits in Umlauf gebracht wurden, bitten wir im Sinne eines fairen Pro und Contra um entsprechende Differenzierungen.

Unsere Stellungnahme kann beliebig weiterverbreitet werden - im Idealfall mit Anhängen, behelfsweise aber auch ohne sie.

Im Auftrag des Bündnisses saarländischer Bürgerinitiativen Mobilfunk

MF

Karl Richter

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Handys schädlich oder unschädlich?
http://www.gigaherz.ch/1067

16
Sep
2006

Mobilfunkanlagen: gerichtliche Entscheidungen aus kommunaler Sicht

Der folgende Vortrag ist veröffentlicht auf der Homepage von Rechtsanwalt Dr. jur. Wolf Richard Herkner.

Gertrud Schnepper

Mobilfunkanlagen - gerichtliche Entscheidungen aus kommunaler Sicht http://www.kanzlei-herkner.de/service/pdf/Mobilfunkanlagen_VortragII.pdf

Weit verbreitet ist die Annahme, den Mobilfunknetzbetreibern ggü. ohnmächtig zu sein und Bauanträge bzw. Ausnahmen und Befreiungen gleichsam abnicken, das gemeindliche Einvernehmen erteilen und sich jeder restriktiven Planungsbemühung wegen voraussehbarer Nichtigerklärung vor den Verwaltungsgerichten enthalten zu müssen. Auch wenn viele Entscheidungen im Tenor hierauf hinauszulaufen scheinen, lohnt sich stets eine Lektüre der jeweiligen Begründung, denn hier offenbaren sich oftmals einerseits Argumentationsschwächen und andererseits auch Fehler im Vorgehen der Mobilfunkgegnerschaft bzw. beklagten Bauaufsicht und planenden Kommune, damit Ansatzpunkte für ein künftig erfolgreicheres Vorgehen. Deshalb sollen einige sehr bedeutsame Entscheidungen einer Analyse unterzogen werden, um aufzuzeigen, daß doch Wege zu einer regulativen, möglichst umweltschonenden Standortfindung gangbar sind, ohne Mobilfunk per se auszuschließen. Eingegangen wird dabei auch darauf, daß - jedenfalls für UMTS - kein öffentlicher Versorgungsauftrag besteht, eine Position, die mittlerweile auch der Städte- und Gemeindebund NRW einnimmt.

Etwas gekürzte, aktualisierte Fassung eines Vortrags des Verf. auf dem Seminar "Mobilfunk - Das können Kommunen tun!" in Attendorn am 05.07.2006.

15
Sep
2006

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Starmail - 27. Nov, 11:08

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