Akustische Wohnraumüberwachung
Die Bundesregierung hat sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 zur teilweisen Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 26. März 1998 veranlasst gesehen, die entsprechenden Bestimmungen der StPO zum sogenannten großen Lauschangriff zu überarbeiten. Der zunächst vorgelegte Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums wurde nach heftiger Kritik in der Öffentlichkeit zurückgezogen. Er enthielt Einschränkungen des Schutzes von Berufsgeheimnisträgern vor heimlicher Überwachung, welche mit den Vorgaben des BVerfG klar unvereinbar waren. Der nunmehr vorgelegte Regierungsentwurf vom 15.12. 2004 begegnet ebenfalls massiven rechtlichen Bedenken. Aus bürgerrechtlicher Sicht ist daher zu empfehlen, den Regierungsentwurf in der jetzigen Form abzulehnen. Die Humanistische Union fordert daneben die Bundesregierung weiterhin auf, auf den großen Lauschangriff gänzlich zu verzichten!
Stellungnahme der Humanistischen Union vom 14. März 2005.
http://www.humanistische-union.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=221&mode=thread&order=0&thold=0&POSTNUKESID=17140df867a5034adc27acd3a939e679
Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 23, Eintrag 11
Stellungnahme der Humanistischen Union vom 14. März 2005.
http://www.humanistische-union.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=221&mode=thread&order=0&thold=0&POSTNUKESID=17140df867a5034adc27acd3a939e679
Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 23, Eintrag 11
Starmail - 18. Mär, 17:49