Handybenutzung im Auto kann Versicherungsschutz kosten
Oldenburg/Berlin - Telefoniert ein Autofahrer während der Fahrt mit dem Handy und verursacht deswegen einen Unfall, verliert er seinen Versicherungsschutz. das bestätigt die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg.
Wer einhändig fährt und dabei von der Fahrbahn abkommt, handelt leichtsinnig und rücksichtslos. Die Rechtsanwaltskammer beruft sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Berlin-Mitte (Az.: 105 C 31 23/03).
Im verhandelten Fall war der Fahrer eines Kleinwagens in einer Kurve mit erhöhter Geschwindigkeit von der Straße abgekommen. Augenzeugen berichteten, der Mann hätte kurz vor dem Unfall das Handy am Ohr gehabt. Die Vollkaskoversicherung verweigerte dem Fahrer daher die Erstattung der Unfallkosten über rund 4800 Euro und bekam vom Gericht Recht.
11.03.05
http://www.lvz-online.de/ratgeber/recht/4046_52606.html
Nachricht von der BI Bad Dürkheim
Wer einhändig fährt und dabei von der Fahrbahn abkommt, handelt leichtsinnig und rücksichtslos. Die Rechtsanwaltskammer beruft sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Berlin-Mitte (Az.: 105 C 31 23/03).
Im verhandelten Fall war der Fahrer eines Kleinwagens in einer Kurve mit erhöhter Geschwindigkeit von der Straße abgekommen. Augenzeugen berichteten, der Mann hätte kurz vor dem Unfall das Handy am Ohr gehabt. Die Vollkaskoversicherung verweigerte dem Fahrer daher die Erstattung der Unfallkosten über rund 4800 Euro und bekam vom Gericht Recht.
11.03.05
http://www.lvz-online.de/ratgeber/recht/4046_52606.html
Nachricht von der BI Bad Dürkheim
Starmail - 12. Mär, 15:18