Bürgeranspruch auf Informationen
Bürgerinitiative MwW e.V.
Maintal wachsam gegen Mobilfunkanlagen in Wohngebieten
06. März 2005
verantwortlich für den Inhalt: Dipl.-Ing. Otto Einsporn VDI, Waldstraße 48, 63477 Maintal
Schon in den Federalist Papers 63, der Bibel der amerikanischen Verfassungsväter aus dem 18.Jahrhundert, heißt es:
- In zweifelhaften Fällen, wo die Entscheidungsfindung von starken Emotionen oder flüchtigen Interessen verzerrt wird, kann die Meinung außenstehender Bürger den besten Ratgeber liefern.
Und im Kommentar zu dem am 14. Februar 2005 in Kraft getretenen Umweltinformationsgesetz, das die Bundesbehörden zur umfassenden Auskunft über Umweltschutzpläne verpflichtet, heißt es:
- Nur wer informiert ist, kann sich an öffentlichen Entscheidungen beteiligen und die Verwaltungen damit wirksam kontrollieren.
In Sachen Mobilfunk-Netzausbau in Maintal wird die im Interesse des Gemeinwohls wünschenswerte Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, den parlamentarischen Gremien und den Maintaler Bürgerinnen und Bürgern von Seiten der Stadtverwaltung durch Informationsverweigerung schwer behindert sowie durch Unsachlichkeit und Verantwortungslosigkeit sehr belastet.
Wenn die Stadtverwaltung schreibt: „ ... können Beschlüsse unserer parlamentarischen Gremien nicht die vorherrschende Rechtsauffassung zum Umgang mit Standortplanungsdaten ändern“ heißt das ja wohl, dass es Rechtsauffassungen gibt, die zwar nicht vorherrschend sind, aber einen Umgang mit Standortplanungsdaten entsprechend den Beschlüssen der parlamentarischen Gremien ermöglichen würden.
Und es ist grotesk, wenn die Stadtverwaltung schreibt, dass ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Informations-Handeln zwar die Bundesregierung bindet, aber „ ... keine Kommune das Recht hat, ohne entsprechende Aufgabendelegation anstelle der Bundesregierung zu handeln.“ Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass die Stadtverwaltung sich anmaßt, Bundesrecht nicht in Kommunalrecht umzusetzen.
Wenn es dagegen in der „Vereinbarung zwischen den Mobilfunkbetreibern und den Kommunen über den Ausbau der Mobilfunknetze“ heißt: „Durch eine umfassende Information der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger sollen die örtlichen Belange Berücksichtigung finden, um einen möglichst konfliktfreien Infrastrukturausbau zu ermöglichen“ schreibt die Stadtverwaltung in bekannt devoter Haltung gegenüber den Mobilfunkbetreibern, dass es müßig ist, über die Auslegung der Vereinbarung zu diskutieren, „ ... da die Mobilfunkbetreiber dem Magistrat der Stadt Maintal untersagen ihre Planungsdaten an Dritte weiterzugeben.“
Wann ringt sich die Stadtverwaltung endlich dazu durch, den Protest-Unterschriften von über 3000 Maintaler Bürgerinnen und Bürgern und dem von 25 Maintaler Ärzten unterschriebenen „Maintaler Ärzteappell“ Rechnung zu tragen, den Wildwuchs von Mobilfunkantennen zu stoppen und den konkurrierenden Einzelplänen der vier Mobilfunkbetreiber ein ganzheitliches Mobilfunkkonzept der Stadt Maintal gegenüber zu stellen, dass vorrangig dem Gemeinwohl der Stadt Maintal verpflichtet ist?
Maintal wachsam gegen Mobilfunkanlagen in Wohngebieten
06. März 2005
verantwortlich für den Inhalt: Dipl.-Ing. Otto Einsporn VDI, Waldstraße 48, 63477 Maintal
Schon in den Federalist Papers 63, der Bibel der amerikanischen Verfassungsväter aus dem 18.Jahrhundert, heißt es:
- In zweifelhaften Fällen, wo die Entscheidungsfindung von starken Emotionen oder flüchtigen Interessen verzerrt wird, kann die Meinung außenstehender Bürger den besten Ratgeber liefern.
Und im Kommentar zu dem am 14. Februar 2005 in Kraft getretenen Umweltinformationsgesetz, das die Bundesbehörden zur umfassenden Auskunft über Umweltschutzpläne verpflichtet, heißt es:
- Nur wer informiert ist, kann sich an öffentlichen Entscheidungen beteiligen und die Verwaltungen damit wirksam kontrollieren.
In Sachen Mobilfunk-Netzausbau in Maintal wird die im Interesse des Gemeinwohls wünschenswerte Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, den parlamentarischen Gremien und den Maintaler Bürgerinnen und Bürgern von Seiten der Stadtverwaltung durch Informationsverweigerung schwer behindert sowie durch Unsachlichkeit und Verantwortungslosigkeit sehr belastet.
Wenn die Stadtverwaltung schreibt: „ ... können Beschlüsse unserer parlamentarischen Gremien nicht die vorherrschende Rechtsauffassung zum Umgang mit Standortplanungsdaten ändern“ heißt das ja wohl, dass es Rechtsauffassungen gibt, die zwar nicht vorherrschend sind, aber einen Umgang mit Standortplanungsdaten entsprechend den Beschlüssen der parlamentarischen Gremien ermöglichen würden.
Und es ist grotesk, wenn die Stadtverwaltung schreibt, dass ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Informations-Handeln zwar die Bundesregierung bindet, aber „ ... keine Kommune das Recht hat, ohne entsprechende Aufgabendelegation anstelle der Bundesregierung zu handeln.“ Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass die Stadtverwaltung sich anmaßt, Bundesrecht nicht in Kommunalrecht umzusetzen.
Wenn es dagegen in der „Vereinbarung zwischen den Mobilfunkbetreibern und den Kommunen über den Ausbau der Mobilfunknetze“ heißt: „Durch eine umfassende Information der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger sollen die örtlichen Belange Berücksichtigung finden, um einen möglichst konfliktfreien Infrastrukturausbau zu ermöglichen“ schreibt die Stadtverwaltung in bekannt devoter Haltung gegenüber den Mobilfunkbetreibern, dass es müßig ist, über die Auslegung der Vereinbarung zu diskutieren, „ ... da die Mobilfunkbetreiber dem Magistrat der Stadt Maintal untersagen ihre Planungsdaten an Dritte weiterzugeben.“
Wann ringt sich die Stadtverwaltung endlich dazu durch, den Protest-Unterschriften von über 3000 Maintaler Bürgerinnen und Bürgern und dem von 25 Maintaler Ärzten unterschriebenen „Maintaler Ärzteappell“ Rechnung zu tragen, den Wildwuchs von Mobilfunkantennen zu stoppen und den konkurrierenden Einzelplänen der vier Mobilfunkbetreiber ein ganzheitliches Mobilfunkkonzept der Stadt Maintal gegenüber zu stellen, dass vorrangig dem Gemeinwohl der Stadt Maintal verpflichtet ist?
Starmail - 9. Mär, 18:15