Sind Handys gesundheitsgefährdend?
Bürgerinitiative MwW e.V.
Maintal wachsam gegen Mobilfunkanlagen in Wohngebieten
Ein Statement zur Risikodiskussion Mobilfunk in Maintal
März 2005
verantwortlich für den Inhalt: Dipl.-Ing. Otto Einsporn, Waldstr.48, 63477 Maintal
Dreh- und Angelpunkt in der Diskussion über die Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkstrahlung sind immer wieder die gesetzlichen Grenzwerte nach der 26. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung von 1996. Ausnahmslos alle deutschen und internationalen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen bestätigen heute, dass die gesetzlichen Grenzwerte nach der 26. BImschV nur die Gesundheitsrisiken durch die thermischen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung erfassen. Deshalb wurden und werden weltweit intensive Forschungen zur Erfassung nichtthermischer biologischer Effekte durch Mobilfunkstrahlung unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte betrieben. Die heute vorliegenden Ergebnisse dieser Forschungsarbeiten sind alarmierend!! Nachfolgend nur drei von inzwischen hunderten von Ergebnissen:
* April 2003. Wissenschaftler des Neurologischen Instituts der Universität Lund/Schweden warnen in zuvor nie gekannter Deutlichkeit vor erheblichen Gesundheitsrisiken durch heutige Mobiltelefone. Bereits bei SAR-Werten von 0,002 W/kg *) öffnet die Strahlung der Handys die Blut-Hirn-Membranen und lässt zellschädigende Albumin-Eiweiße ins Hirn eindringen.
* Schon 1992 veröffentlichte die deutsche Strahlenschutzkommission SSK zu diesem Thema: „Die Membraneffekte wurden vielfach bestätigt, so dass ihre Existenz heute als gesichert gilt. Hervorzuheben ist, dass die SAR-Werte hierbei kleiner als 0,01 W/kg sind und damit erheblich unterhalb thermisch relevanter Intensitäten liegen“.
* Juni 2003. Die Bioelectromagnetics Society (BEMS) präsentiert die REFLEX-Studie der EU, an der zwölf Forschergruppen und fünf universitäre Forschungseinrichtungen, darunter die Berliner Charité, beteiligt waren mit dem wissenschaftlichen Nachweis: „Bei Mobilfunkbestrahlung unterhalb der geltenden Grenzwerte kommt es zu Einfach- und Doppelstrangbrüchen der DNA, das heißt zu Schäden und Veränderungen der Erbsubstanz.“
*) gesetzlicher Grenzwert für Handys: SAR=2,0 W/kg, vom Bundesamt für Strahlenschutz BfS empfohlener Grenzwert für Handys: SAR=0,06 W/kg
Mit dem Einstieg in die Mobilfunktechnik UMTS steht die Handy-Branche vor dem vielleicht größten Risiko in der modernen Industriegeschichte. Finanzielle Lasten, Engpässe bei der Verfügbarkeit neuer Geräte und nagende Probleme mit der Leistung von Mobilfunkantennen-Netzstrukturen und neuen Handymodellen, die unerwartete Konkurrenz von WLAN, VoIP, WiMAX und mobilen Breitbandtechnologien auf Festnetzbasis lassen die Ungewissheit wachsen, ob UMTS überhaupt in der Lage sein wird, fortgeschrittene mobile Daten- und Multimediadienste zu bewältigen. Wenn dem Mobilfunk dann noch ein angstauslösendes Faktum anhaftet, wie den Handys die heute nachgewiesene Gesundheitsgefährdung, die von den Mobilfunkbetreibern noch verzweifelt geleugnet wird, kann sich das schwer rächen. Sobald sich ein medienwirksames unüberhörbares Sprachrohr für den Produktmangel „Gesundheitsgefährdung“ findet und Politik, Justiz und der Markt entsprechend reagieren, können Absatzeinbußen, Imageverlust, Schadenersatzforderungen und Gewinnminderung existenzgefährdende Größenordnungen erreichen. Für den Produktmangel „Gesundheitsgefährdung“ lassen sich heute durchaus technische Lösungen finden. Die Mobilfunkbetreiber wären gut beraten, sie schnellstens umzusetzen, bevor das Großprojekt UMTS einen nicht wieder gut zu machenden wirtschaftlichen Schaden nimmt.
Maintal wachsam gegen Mobilfunkanlagen in Wohngebieten
Ein Statement zur Risikodiskussion Mobilfunk in Maintal
März 2005
verantwortlich für den Inhalt: Dipl.-Ing. Otto Einsporn, Waldstr.48, 63477 Maintal
Dreh- und Angelpunkt in der Diskussion über die Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkstrahlung sind immer wieder die gesetzlichen Grenzwerte nach der 26. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung von 1996. Ausnahmslos alle deutschen und internationalen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen bestätigen heute, dass die gesetzlichen Grenzwerte nach der 26. BImschV nur die Gesundheitsrisiken durch die thermischen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung erfassen. Deshalb wurden und werden weltweit intensive Forschungen zur Erfassung nichtthermischer biologischer Effekte durch Mobilfunkstrahlung unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte betrieben. Die heute vorliegenden Ergebnisse dieser Forschungsarbeiten sind alarmierend!! Nachfolgend nur drei von inzwischen hunderten von Ergebnissen:
* April 2003. Wissenschaftler des Neurologischen Instituts der Universität Lund/Schweden warnen in zuvor nie gekannter Deutlichkeit vor erheblichen Gesundheitsrisiken durch heutige Mobiltelefone. Bereits bei SAR-Werten von 0,002 W/kg *) öffnet die Strahlung der Handys die Blut-Hirn-Membranen und lässt zellschädigende Albumin-Eiweiße ins Hirn eindringen.
* Schon 1992 veröffentlichte die deutsche Strahlenschutzkommission SSK zu diesem Thema: „Die Membraneffekte wurden vielfach bestätigt, so dass ihre Existenz heute als gesichert gilt. Hervorzuheben ist, dass die SAR-Werte hierbei kleiner als 0,01 W/kg sind und damit erheblich unterhalb thermisch relevanter Intensitäten liegen“.
* Juni 2003. Die Bioelectromagnetics Society (BEMS) präsentiert die REFLEX-Studie der EU, an der zwölf Forschergruppen und fünf universitäre Forschungseinrichtungen, darunter die Berliner Charité, beteiligt waren mit dem wissenschaftlichen Nachweis: „Bei Mobilfunkbestrahlung unterhalb der geltenden Grenzwerte kommt es zu Einfach- und Doppelstrangbrüchen der DNA, das heißt zu Schäden und Veränderungen der Erbsubstanz.“
*) gesetzlicher Grenzwert für Handys: SAR=2,0 W/kg, vom Bundesamt für Strahlenschutz BfS empfohlener Grenzwert für Handys: SAR=0,06 W/kg
Mit dem Einstieg in die Mobilfunktechnik UMTS steht die Handy-Branche vor dem vielleicht größten Risiko in der modernen Industriegeschichte. Finanzielle Lasten, Engpässe bei der Verfügbarkeit neuer Geräte und nagende Probleme mit der Leistung von Mobilfunkantennen-Netzstrukturen und neuen Handymodellen, die unerwartete Konkurrenz von WLAN, VoIP, WiMAX und mobilen Breitbandtechnologien auf Festnetzbasis lassen die Ungewissheit wachsen, ob UMTS überhaupt in der Lage sein wird, fortgeschrittene mobile Daten- und Multimediadienste zu bewältigen. Wenn dem Mobilfunk dann noch ein angstauslösendes Faktum anhaftet, wie den Handys die heute nachgewiesene Gesundheitsgefährdung, die von den Mobilfunkbetreibern noch verzweifelt geleugnet wird, kann sich das schwer rächen. Sobald sich ein medienwirksames unüberhörbares Sprachrohr für den Produktmangel „Gesundheitsgefährdung“ findet und Politik, Justiz und der Markt entsprechend reagieren, können Absatzeinbußen, Imageverlust, Schadenersatzforderungen und Gewinnminderung existenzgefährdende Größenordnungen erreichen. Für den Produktmangel „Gesundheitsgefährdung“ lassen sich heute durchaus technische Lösungen finden. Die Mobilfunkbetreiber wären gut beraten, sie schnellstens umzusetzen, bevor das Großprojekt UMTS einen nicht wieder gut zu machenden wirtschaftlichen Schaden nimmt.
Starmail - 9. Mär, 17:48