Beschäftigungsgesellschaften - Konjunktur in Krisenzeiten
Artikel von Elke Bohl in Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.12.2004
http://www.faz.net/s/Rub6B15D93102534C72B5CF6E7956148562/Doc~EDEFF5B6569B04D11924E4EFA30334A6B~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Aus dem Text: "… Mitarbeiter in Beschäftigungsgesellschaften unterzubringen komme den Arbeitgeber tatsächlich in der Regel teurer, als im Anschluß an betriebsbedingte Kündigungen Abfindungen zu zahlen, sagt Andreas Walle, Rechtsanwalt in der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. Dennoch könne es sich lohnen: "Der Arbeitgeber gewinnt Planungssicherheit", meint Walle. Denn auf diese Weise ließen sich langwierige Kündigungsschutzklagen mit ungewissem Ausgang vermeiden.
(…) Gerade für altgediente Mitarbeiter könne es sich durchaus lohnen, statt dessen eine Abfindung zu akzeptieren. Daß Arbeitnehmern ein Wechsel nicht einfach aufgezwungen werden kann, hat auch schon die Justiz beschäftigt. So bescheinigte das Arbeitsgericht Düsseldorf der Deutschen Telekom, sie dürfe Mitarbeiter nicht ohne weiteres zu ihrer Vermittlungs- und Qualifizierungsagentur Vivento versetzen (Az.: 4 Ca 11364/03). (…)
"Im Ergebnis verlängern die Beschäftigungsgesellschaften oft nur den Bezug von Arbeitslosengeld", resümiert Anwalt Walle. Das Transfer-Kurzarbeitergeld entspreche der Höhe nach dem Arbeitslosengeld. Und wer nach 12 Monaten noch immer ohne Job dastehe, erhalte anschließend noch 12 Monate Arbeitslosengeld - und erst danach Arbeitslosengeld II..."
Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 20, Eintrag 9
http://www.faz.net/s/Rub6B15D93102534C72B5CF6E7956148562/Doc~EDEFF5B6569B04D11924E4EFA30334A6B~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Aus dem Text: "… Mitarbeiter in Beschäftigungsgesellschaften unterzubringen komme den Arbeitgeber tatsächlich in der Regel teurer, als im Anschluß an betriebsbedingte Kündigungen Abfindungen zu zahlen, sagt Andreas Walle, Rechtsanwalt in der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. Dennoch könne es sich lohnen: "Der Arbeitgeber gewinnt Planungssicherheit", meint Walle. Denn auf diese Weise ließen sich langwierige Kündigungsschutzklagen mit ungewissem Ausgang vermeiden.
(…) Gerade für altgediente Mitarbeiter könne es sich durchaus lohnen, statt dessen eine Abfindung zu akzeptieren. Daß Arbeitnehmern ein Wechsel nicht einfach aufgezwungen werden kann, hat auch schon die Justiz beschäftigt. So bescheinigte das Arbeitsgericht Düsseldorf der Deutschen Telekom, sie dürfe Mitarbeiter nicht ohne weiteres zu ihrer Vermittlungs- und Qualifizierungsagentur Vivento versetzen (Az.: 4 Ca 11364/03). (…)
"Im Ergebnis verlängern die Beschäftigungsgesellschaften oft nur den Bezug von Arbeitslosengeld", resümiert Anwalt Walle. Das Transfer-Kurzarbeitergeld entspreche der Höhe nach dem Arbeitslosengeld. Und wer nach 12 Monaten noch immer ohne Job dastehe, erhalte anschließend noch 12 Monate Arbeitslosengeld - und erst danach Arbeitslosengeld II..."
Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 20, Eintrag 9
Starmail - 10. Dez, 12:55