Frauendiskriminierung durch Hartz verstößt gegen Grundgesetz
URL:
http://sozialisten.de/presse/presseerklaerungen/view_html?zid=25001
Datum: 01.12.2004
© www.sozialisten.de
01.12.2004
Frauendiskriminierung durch Hartz verstößt gegen Grundgesetz
Zu dem Ergebnis eines von PDS-Landtagsfraktionen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens zur Verfassungsmäßigkeit von Hartz IV erklärt die Bundesfrauenreferentin der PDS, Monika von der Lippe:
Das Gutachten listet zehn Verstöße gegen das Grundgesetz auf. Darunter den Verstoß gegen das Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes:
1. Durch die stärkere Anrechnung des Partnereinkommens und -vermögens werden weit überwiegend Frauen jeglichen eigenen Leistungsanspruch verlieren. Das ist mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau gemäß Artikel 3 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes unvereinbar.
2. Die Regelung des SGB II zur Hilfebedürftigkeit in der Bedarfsgemeinschaft ist unvereinbar mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 Absatz 1.
Damit belegen die Gutachter unsere Vermutung: Hartz IV ist frauenfeindlich.
Die Hartz-Gesetze enthalten weitere frauendiskriminierende Regelungen:
Die Umwandlung der Leistungen für Berufsrückkehrerinnen in kraftlose "Kann-Leistungen", die ungünstige Veränderung der Frauenförderquote, die fehlenden Härtefallregelungen für gewaltbedrohte Frauen, der Ausbau des Niedriglohnsektors im Pflegebereich usw.
Hartz IV verstößt gegen die Verfassung. Deshalb gibt es nur einen Weg:
Hartz muss weg!
http://sozialisten.de/presse/presseerklaerungen/view_html?zid=25001
Datum: 01.12.2004
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01.12.2004
Frauendiskriminierung durch Hartz verstößt gegen Grundgesetz
Zu dem Ergebnis eines von PDS-Landtagsfraktionen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens zur Verfassungsmäßigkeit von Hartz IV erklärt die Bundesfrauenreferentin der PDS, Monika von der Lippe:
Das Gutachten listet zehn Verstöße gegen das Grundgesetz auf. Darunter den Verstoß gegen das Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes:
1. Durch die stärkere Anrechnung des Partnereinkommens und -vermögens werden weit überwiegend Frauen jeglichen eigenen Leistungsanspruch verlieren. Das ist mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau gemäß Artikel 3 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes unvereinbar.
2. Die Regelung des SGB II zur Hilfebedürftigkeit in der Bedarfsgemeinschaft ist unvereinbar mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 Absatz 1.
Damit belegen die Gutachter unsere Vermutung: Hartz IV ist frauenfeindlich.
Die Hartz-Gesetze enthalten weitere frauendiskriminierende Regelungen:
Die Umwandlung der Leistungen für Berufsrückkehrerinnen in kraftlose "Kann-Leistungen", die ungünstige Veränderung der Frauenförderquote, die fehlenden Härtefallregelungen für gewaltbedrohte Frauen, der Ausbau des Niedriglohnsektors im Pflegebereich usw.
Hartz IV verstößt gegen die Verfassung. Deshalb gibt es nur einen Weg:
Hartz muss weg!
Starmail - 2. Dez, 23:56